{"id":1012,"date":"2010-11-14T11:57:40","date_gmt":"2010-11-14T10:57:40","guid":{"rendered":"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=1012"},"modified":"2012-04-21T18:29:41","modified_gmt":"2012-04-21T16:29:41","slug":"ihk-region-stuttgart-und-der-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1012","title":{"rendered":"IHK-Region Stuttgart und der Datenschutz"},"content":{"rendered":"<p>Wie ich in meinem Artikel &#8222;<a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1688\">* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse, die 2. oder \u201cEnBW und der Datenschutz\u201d<\/a>&#8220; hatte ich angek\u00fcndigt, das ich mich auch mit der Datenschutz-Einstellung der IHK-Stuttgart besch\u00e4ftigen werde. Schon vor l\u00e4ngerem hatte ich mich an einen Artikel gesetzt, den ich nun mal fertig schreibe:<\/p>\n<p>Es ist eigentlich ganz einfach.<br \/>\nMan zieht um, man entscheidet sich ein Gewerbe zu er\u00f6ffnen. Also geht man zum Amt und meldet sein Gewerbe um oder eben an.<br \/>\nDiese senden dann die entsprechenden Daten zu der entsprechenden Kammer. Betreibt man ein Handwerk, dann zur Handwerkskammer, sonstige Gewerbe sei es im Bereich Dienstleistung, Handel oder Industrie, werden an die IHK gemeldet.<br \/>\nDiese melden sich dann bei dem &#8222;neuen&#8220; oder umgezogenen Gewerbetreibenden und senden Ihm einen Mitteilung zu. Gut, es herrscht halt in Deutschland eine Zwangsmitgliedschaft. \u00dcber Sinn und Zweck l\u00e4sst sich streiten. Das ist ein anderes Thema.<br \/>\nSo wie oben beschrieben war es bei mir. Ich bin im Mai 08 nach Stuttgart gezogen und zum Jahreswechsel ist dann der Hausrat und interessant f\u00fcr dieses Thema das Gewerbe umgezogen. Entsprechend erhielt ich einen Mitteilung\/Fragebogen.<br \/>\nDie erste \u00dcberraschung:<br \/>\nDort wird mir frank und frei mitgeteilt, dass man meine Daten einfach an Dritte weitergebe. Dies k\u00f6nnte ich unterbinden, in dem ich dieser Weitergabe widerspreche.<br \/>\nNun, da dieser Schrieb mich Anfang April erreichte (die Datumsangabe des Schreiben war \u00fcbrigens &#8222;im M\u00e4rz 2009&#8220;) fragte ich mich nat\u00fcrlich, was man inzwischen schon mit meinen Daten angestellt hatte. Dementsprechend habe ich mich an die IHK gewandt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Sehr geehrte Damen und Herren,<br \/>\n<br \/>\nerst mal bin ich \u00fcber Ihre Datumsangabe recht erstaunt. Weiter l\u00e4sst Ihr Erhebungsbogen vermuten, dass man zur Abgabe einer Telefonnummer und einer Faxnummer verpflichtet ist! Ein Blick ins IHKG l\u00e4sst diese Vermutung nicht zu, wie auch der dort Aufgef\u00fchrte \u00a7 der GewO sagt diesbez\u00fcglich nichts aus. Im Gegenteil die Informationspflicht beschr\u00e4nkt sich dort ausschlie\u00dflich auf die Daten, die bei einer Gewerbeanzeige zwingend gegeben werden muss. Diese werden dann auch von der registrierenden Stelle an Sie \u00fcbermittelt. Von daher bin ich \u00fcber die Art der Seite 1 des Fragebogens schon erstaunt. Vor allem, wenn man bedenkt, dass dies dem \u00a73a des BDSG widerspricht, dass ausdr\u00fccklich eine Datenvermeidung und -sparsamkeit verlangt. Dass sollte f\u00fcr eine Kammer, die staatlich \u00fcbertragene Aufgaben \u00fcbernimmt eine Pflicht sein.<br \/>\nWeiter l\u00e4sst zwar das IHKG eine \u201eOpt-Out\u201c-Option f\u00fcr Werbeeinwilligungen zu, ich halte dies aber f\u00fcr sehr zweifelhaft, da ich mich nun nat\u00fcrlich Frage, was Ihre Kammer mit meinen Daten bis zu meinem Widerruf anstellt.<br \/>\n<br \/>\nDeswegen stelle ich hiermit ein Auskunftsersuchen gem\u00e4\u00df \u00a734 des BDSG. Dies beinhalten im besonderen die Information aller von mir gespeicherten Daten, von wem Sie diese Daten erhalten haben und an wem Sie die Daten weiter gegeben haben. Zudem verlange ich die Zusendung Ihres Verfahrensverzeichnis.<br \/>\nHierf\u00fcr setze ich Ihnen eine Frist bis zum 30.4.2009.<br \/>\n[&#8230;]<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Mein Schreiben vom 11.04.2009 an die IHK-Region Stuttgart)<\/p>\n<p>Auf diesem Schreiben hin wurde mir ein Auszug der Mitgliedsdaten (interner Firmenspiegel) zugesandt und es wurde mir Versichert, das keine Daten an Dritte weiter gegeben wurden.<br \/>\nSoweit gut und sch\u00f6n. Inzwischen habe ich mich in einer Wohnung mit einem unbefristetem Mietvertrag angefangen wohnlich einzurichten.<br \/>\nDazu z\u00e4hlt f\u00fcr mich auch, dass ich keine Lust habe immer wieder eine Kammerzeitschrift, die vollgepfropft mit Werbung und Werbebeilagen aus meinen Postkasten herauszunehmen und zu entsorgen. Vor allem, da diese Zeitschrift f\u00fcr Kleingewerbetreibende im Nebenerwerb keinerlei interessante Inhalte bietet, jedenfalls f\u00fcr meine Art von Gewerbe.<br \/>\nAlso einen Brief schreiben und auf die weitere Versendung dieses Werbebl\u00e4ttchens an mich zu widerrufen.<br \/>\nIch schaue auf den Adresslabel und was sehe ich da, dieses Blatt wird nicht von der IHK versendet, sondern von einem Druckhaus.<br \/>\nMan mag mich nun etwas engstirnig einsch\u00e4tzen, aber ich will nicht, dass bei allen m\u00f6glichen Firmen meine Daten herumliegen. Ich schreibe also die IHK-Region Stuttgart wieder an, und fordere neben dem unterlassen mir die Zeitschrift zuzusenden folgendes im Bezug auf meine Rechte:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Eigentlich wollte ich mit diesem Schreiben nur die weitere Zusendung Ihr mit Werbung vollgestopftes Magazin f\u00fcr die Zukunft zu unterbinden.<br \/>\nDabei stellte ich fest, das diese Zeitschrift von einem \u201eDruckhaus W.\u201c mit einer Postfachadresse zu gesendet wird. Ich muss also davon ausgehen, dass Sie meine Daten doch, trotz anders lautender Antwort an Dritte weiter gegeben haben.<br \/>\nDeswegen sehe ich mich gezwungen, sie wiederholt um eine Auskunft gem\u00e4\u00df \u00a7 34 des BDSG aufzufordern.<br \/>\nDa der Paragraf vorsieht, das man den Umfang der Auskunft definieren muss, fordere ich Sie auf, mir \u00fcber folgenden Sachverhalt Auskunft zu erteilen:<br \/>\n1. Alle von mir gespeicherten Daten bei Ihnen in der IHK, sowohl im Regional-Verband, wie auch in den \u00fcbergeordneten Stellen des IHKs.<br \/>\n2. Die Herkunft der von Ihnen gespeicherten Daten.<br \/>\n3. An wen pers\u00f6nliche Daten von mir weiter gegeben wurden, auch wenn diese aus einem Innenverh\u00e4ltnis weiter gegeben wurden (z.B. zum versenden des IHK-Magazin).<br \/>\n4. Die genauen Daten die unter Punkt 3. an Dritte weiter gegeben wurden, sowie wann und auf Grund welcher Rechtsgrundlage.<br \/>\nWeiter erwarte ich von Ihnen eine Erkl\u00e4rung, das in Zukunft keinerlei Daten von mir an Dritte weiter gegeben werden, ohne meine ausdr\u00fcckliche Einwilligung.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Mein Schreiben an das IHK-Region Stuttgart vom 6.3.2010 | <em>Angabe des Druckhauses wurde hier gek\u00fcrzt<\/em>)<\/p>\n<p>Ein \u00c4hnliches Schreiben mit Datenauskunft ging an das Druckhaus.<br \/>\nDie Frist f\u00fcr das Auskunftsersuchen habe ich bei Beiden auf den 28.3.2010 gesetzt.<br \/>\nHier sei nur erw\u00e4hnt, dass das Druckhaus W. sich nicht gen\u00f6tigt sah, eine Antwort zu geben.<\/p>\n<p>Zur\u00fcck zu der IHK-Region Stuttgart.<br \/>\nMan sendete mir ein Schreiben zu, in dem man mir andeutete, das man mir schon einmal einen &#8222;internen Firmenspiegel&#8220; zugesandt h\u00e4tte und legte diese nochmals in Kopie bei. Zu den Daten, die man an Dritte gegeben habe, bezugnehmend auf das Druckhaus verwies man mich auf das von mir erw\u00e4hnte Adressenlabel.<\/p>\n<p>Man erinnere sich, ich hatte ganz konkret verlangt &#8222;3. An wen pers\u00f6nliche Daten von mir weiter gegeben wurden, auch wenn diese aus einem Innenverh\u00e4ltnis weiter gegeben wurden (z.B. zum versenden des IHK-Magazin).\/4. Die genauen Daten die unter Punkt 3. an Dritte weiter gegeben wurden, sowie wann und auf Grund welcher Rechtsgrundlage.&#8220;<br \/>\nDie genauen Daten zu erfahren ist mein gutes Recht. Es ist nicht meine Pflicht, aus irgendwelchen Label etc. meine Daten, die weiter gegeben wurden zusammen zu suchen. Zudem, wer sagt mir, das dies wirklich alle Daten sind, die die IHK an das Druckhaus weiter gegeben hat? F\u00fcr die IHK war das nat\u00fcrlich einfacher, weil eine falsche Mitteilung \u00fcber die weitergegebenen Daten kann Kosten.<br \/>\nNun beide F\u00e4lle gingen an meinen Anwalt!<br \/>\nHier kommt nun wieder das Druckhaus ins Spiel. Diese, bzw. deren Anwalt schrieb meinem Anwalt, das man von einem Brief durch mich nichts w\u00fcsste. Dem stand dann aber der Beleg des Einschreibebriefes entgegen, der mir vorliegt. Auf ein weiteres Schreiben meines Anwaltes antwortet die Anwaltskanzlei des Druckhauses, das zum einen das in der Angelegenheit das IHK mich am 10.3.2010 die gew\u00fcnschte Auskunft gegeben h\u00e4tte und der &#8222;Mandant&#8220; (das Druckhaus) die Sache als erledigt ansehe. Mal abgesehen, das die Antwort der IHK ein Verweis auf den Adressenlabel war, also keine Auskunft, liegt hier schon wieder ein Versto\u00df gegen das BDSG vor. Es wurden recht eindeutig wieder Daten, ja sogar pers\u00f6nlich adressierte Schriftverkehr ausgetauscht. (Das ist mir gerade bei dieser Zusammenfassung deutlich geworden)<br \/>\nNun hat die IHK dann endlich am 29.7.2010 eingesehen, das sie nicht um die Auskunft herum kommt. So hat Sie dort endlich die Daten bezeichnet, die Sie an das Druckhaus weiter gegeben hat. Dies zur Abwechslung dann auch mal vorbildlich!<br \/>\nDa kann man sich nat\u00fcrlich Fragen, wieso nicht gleich so? Und wie sagt der K\u00f6lner, nun in Schwaben wohnend? Es hat ein &#8222;Geschm\u00e4ckle&#8220;, das man sich erst Monate Sp\u00e4ter, ganz offensichtlich nach Kontaktaufnahme mit dem Druckhaus dazu durchringt, die Auskunft, die sofort erteilt werden musste zu erbringen.<br \/>\nDas man eine Kostenerstattung nicht sieht, ist sozusagen noch der kr\u00f6nende Abschluss dieser Information, die ich nur durch den engagierten Einsatz meines Anwalts erhalten habe. W\u00f6rtlich hei\u00dft es da:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Eine Rechtsgrundlage f\u00fcr den Ersatz Ihrer Kosten besteht nicht, weswegen wir dem geltend gemachten Anspruch nicht Folge leisten k\u00f6nnen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Aus dem Schreiben der IHK Region Stuttgart vom 29.7.2010 an meinen Anwalt)<\/p>\n<p>Dass das Ganze dann noch mit der &#8222;Abteilung Recht und Steuern&#8220; versehen ist, soll uns wohl zur\u00fcckzucken (so meine bescheidene  Meinung) lassen.<br \/>\nWie ich schon in dem Artikel zur EnBW angedeutet habe, ist eine Zivilklage nicht ohne einen finanziellen Einsatz m\u00f6glich. Man muss als Kl\u00e4ger in Vorkasse gehen und somit tr\u00e4gt man das Risiko des Geldverlustes. Ich kann mir nicht den Eindruck verwehren, das darauf all diese Institutionen und Firmen, die einem das Recht auf Auskunft nicht gew\u00e4hren wollen spekulieren.<\/p>\n<p>Nun, wie EnBW, dessen Klage heraus ist und auch das hier erw\u00e4hnte Druckhaus eine Klage ins Haus bekommt, werde ich die IHK verklagen. Es kann nicht sein, das man erst einen Anwalt einschalten muss, um sein gutes Recht zu erreichen udn das dann auch noch selbst bezahlen muss.<\/p>\n<p>Manch einer mag mich nun als Klagegeil empfinden.<br \/>\nDazu kann ich nur sagen, das ich bei allen mich vorher ohne die Einschaltung eines Anwaltes (ganz im Sinne der Kostenvermeidung) gewendet habe, um ganz einfach mein Recht auf Auskunft gem\u00e4\u00df \u00a734 des BDSG zu bekommen. Was ich nun nicht mehr mache ist ganz einfach. Wie viele andere habe ich dann irgendwann resigniert und die Sache auf sich beruhen lassen. Als mir klar wurde, das genau das es ist, worauf diese Institutionen und Firmen spekulieren, habe ich mich entschlossen den weiteren Schritt auch zu gehen. Es macht kein Spa\u00df und ist einfach nur Arbeit. Aber diese Arbeit ist wichtig f\u00fcr eine Gerechtere und wirklich ernst zu nehmende Gesellschaft.<\/p>\n<p>Noch eine kleine Story:<br \/>\nWer kennt noch die Zeit, als Superm\u00e4rkte meinten, in die Taschen Ihrer Kunden schauen zu wollen? Das war in den 80ern. Nachdem dies zu einem kleinen Skandal wurde, hat man darauf sehr schnell verzichtet. Ich habe mich auch von vornherein dagegen gestr\u00e4ubt. Mein Angebot, die Polizei zu holen und dann zu kl\u00e4ren, was man mir vorwirft, wurde in keinem Fall angenommen. Ein \u00fcblicher Spruch war &#8222;Man kann doch die Tasche vorzeigen, wenn man nichts zu verbergen habe&#8220;. Durch meine Antwort, die ich dann gefunden hatte, habe ich regelm\u00e4\u00dfig die R\u00f6te ins Gesicht der Kassiererinnen gebracht. Ich antwortete ganz einfach: &#8222;Nat\u00fcrlich habe ich was zu verbergen, oder meinen Sie, ich will hier jedem Zeigen welche Pornos ich mir gerade gekauft habe!&#8220; \ud83d\ude00<br \/>\nWie sich bei den &#8222;verdachtsunabh\u00e4ngigen Taschenkontrollen&#8220; in den 80ern und der Verfassungsbeschwerde zur &#8222;verdachtsunabh\u00e4ngigen Datenspeicherung&#8220; gezeigt hat ist, das sich das Wehren gegen Ungerechtigkeit und dem Verteidigen seines Rechts immer lohnt. So auch wenn es um die &#8222;informelle Selbstbestimmung&#8220; geht.<\/p>\n<p><u><b>Links<\/b><\/u><\/p>\n<p>&#8211; Gehirnsturm: <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1688\">* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse, die 2. oder \u201cEnBW und der Datenschutz\u201d<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie ich in meinem Artikel &#8222;* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! 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