{"id":1015,"date":"2010-03-28T12:05:24","date_gmt":"2010-03-28T11:05:24","guid":{"rendered":"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=1015"},"modified":"2010-03-28T12:05:24","modified_gmt":"2010-03-28T11:05:24","slug":"germanoffice-insolvenz-gewahrleistung-vs-garantie-und-die-frage-wann-man-besser-auf-sein-recht-verzichtet","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1015","title":{"rendered":"GermanOffice Insolvenz &#8211; Gew\u00e4hrleistung vs. Garantie &#8211; Und die Frage, wann man besser auf sein Recht verzichtet"},"content":{"rendered":"<p>Ein allt\u00e4glicher Vorgang.<br \/>\nMan kauft bei einem Online-Shop eine Ware. Diese funktionierte bei dem zweiten Nutzen nicht mehr. Die Ware wird zur\u00fcckgegeben und entweder Repariert, Ausgetauscht oder der Verkauf R\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Wenn man einverstanden ist, kann auch eine Minderung der Kaufsumme vereinbart werden.<br \/>\nSo dachte ich auch.<br \/>\nIch kaufte eine wasserdichte Kamera bei der Firma GermanOffice im Internet. Als ich diese das zweite mal benutzen wollte, sah ich auf dem Display nur noch bunte senkrechte Streifen und dabei hatte ich die Kamera nicht mal unter erschwerten Bedingungen benutzt.<br \/>\nDas kann passieren und es ist kein Problem, man hat ja 2 Jahre Gew\u00e4hrleistung und die ersten 6 Monate hat der Verk\u00e4ufer die Pflicht, zu beweisen, das der Fehler nicht durch einen Mangel entstanden ist, der beim Kauf nicht vorhanden war. Bei mir sowieso nicht von Relevanz, da ich die Kamera ja noch gar nicht weiter benutzt hatte.<br \/>\nAlso den Verk\u00e4ufer \u00fcber meinen Einkaufaccount im Internet angeschrieben, den Fehler beschrieben und angek\u00fcndigt, das in den N\u00e4chsten Tagen ein P\u00e4ckchen mit der Kamera bei Ihnen eingehen w\u00fcrde. Man schrieb mir dann in dem Accout zur\u00fcck, das ich die Kamera doch wegen der Garantieabwicklung direkt zu dem Hersteller senden sollte.<br \/>\n<font color=\"#6600CC\"><em><u><b>Achtung:<\/b><\/u><br \/>\nWer solche Aussagen von seinem H\u00e4ndler bekommt, bei den sollten die Alarmglocken l\u00e4uten. Da k\u00f6nnte es sein, das sich der H\u00e4ndler von seiner Gew\u00e4hrleistungspflicht dr\u00fccken will. Diese ist, im Gegensatz zur Garantie ein gesetzlich verankertes Recht und vor allem auch in seinem Umfang der Rechte und Pflichten geregelt.<\/em><\/font><br \/>\nDa ich nicht so Bl\u00f6d bin und auf meine gesetzlichen Rechte verzichte, nur damit es der H\u00e4ndler einfacher hat, war mein P\u00e4ckchen mit Kamera und einem Anschreiben in dem ich mich auf die Gew\u00e4hrleistung berufen habe und eine Frist zu Mangelbeseitigung gesetzt hatte schon l\u00e4ngst unterwegs zu H\u00e4ndler. Ich habe Ihn dann \u00fcber den Account-Kontakt nochmals darauf hingewiesen, das ich die Kamera nat\u00fcrlich an Ihn gesendet habe, da dieser mein Ansprechpartner f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung ist und nicht der Hersteller.<br \/>\nDie Frist verstrich unbeantwortet und eine Nachfrage wurde auch ignoriert. Also eine neue Kamera gekauft und die Kaufsumme (Kamerapreis + Portokosten, wie auch die Kosten der R\u00fccksendung) per Einschreiben zur\u00fcckverlangt. Die hier sehr gro\u00dfz\u00fcgig gesetzte Frist (da ich unmittelbar nach dem Schreiben in Urlaub gefahren bin) verstrich, wie sich manche denken k\u00f6nnen, ohne jede Reaktion.<br \/>\nNun gut, frei nach dem Motto meines Anwaltes -&#8222;Drohe niemals mit Dingen, die Du nicht bereit bist, auch durchzuziehen&#8220;- habe ich wie in der R\u00fcckzahlungsforderung die Sache meinem Anwalt \u00fcbergeben.<br \/>\nDas ich hieran gut getan habe, zeigte sich, das der H\u00e4ndler meinem Anwalt meine Kosten erstattet hat.<br \/>\nNur mit der Erstattung meiner Anwaltskosten war dem leider nicht so. Dort hat der Anwalt des H\u00e4ndlers f\u00fcr die Geb\u00fchrenrechnung &#8222;nur&#8220; die Summe des Verkaufspreises der Kamera als Grundlage genommen. Das der Schaden aber weit aus h\u00f6her war (schlie\u00dflich hatte ich und mein Anwalt einiges an Aufwand) hatte dieser dabei geflissentlich \u00fcbersehen. Es ist Durchaus \u00fcblich, dass in einem solchen Fall die Berechnungsgrundlage auf 1500 Euro gesetzt wird, um dem Aufwand gerecht zu werden.<br \/>\nDie Folge, das mein Anwalt auf Zahlung klagen sollte.<br \/>\nNun ist der Punkt erreicht, wo die inzwischen er\u00f6ffnete Insolvenz greift. In einem solchen Fall kann der Insolvenzverwalter die Klage annehmen oder ablehnen. Da dieser bl\u00f6d w\u00e4re, diese Klage, die eine sehr gute Chance hat, gewonnen zu werden anzunehmen, haben wir die Klage auf Zahlung zur\u00fcckgenommen.<br \/>\nSo bekomme ich nun die Gerichtsgeb\u00fchren wieder erstattet, bleibe aber auf den Mehrkosten sitzen.<br \/>\nDas es sich bei der Firma um das &#8222;GermanOffice&#8220; handelte, die nun fast 1000 Opfern hinterlassen hat und einen Schaden von \u00fcber 300.000 Euro bei den Insolvenz-Opfern (Quelle: <a href=\"http:\/\/www.goopfer.de\">http:\/\/www.goopfer.de\/<\/a><\/p>\n<p><u><b>Warum berichte ich dies hier so genau?<\/b><\/u><\/p>\n<p>Zum einen m\u00f6chte ich die Leser sensibilisieren und vor allem \u00fcber den Unterschied von &#8222;Gew\u00e4hrleistung&#8220; und &#8222;Garantie&#8220;! Dies wird gerne Verwechselt und die H\u00e4ndler verwirren in dieser Beziehung auch gerne Ihre Kunden.<br \/>\nZum Anderen m\u00f6chte ich auch aufweisen, dass es durchaus Risiken gibt, auch wenn man im Recht ist. Wie in meinem Fall, wo die Insolvenz meine berechtigten Forderungen, die ich erst gerichtlich feststellen lassen m\u00fcsste mir einen Strich durch die Rechnung macht.<br \/>\nUnd das eine Konsequente Durchsetzung seines Rechts durchaus vorteile bringt.<\/p>\n<p>zu dem Unterschied zwischen &#8222;Gew\u00e4hrleistung&#8220; und &#8222;Garantie&#8220; komme ich sp\u00e4ter noch.<br \/>\nWas zeigt der Fall hier? Ich habe dem H\u00e4ndler klare Fristen gesetzt (die im Rahmen des \u00dcblichen waren, wenn nicht sogar noch gro\u00dfz\u00fcgiger) und habe meine Linie konsequent durchgezogen. Auch habe ich mich weder auf Brieffreundschaften oder Verst\u00e4ndniserlangung eingelassen. Das Ergebnis war, das meine Forderung dann bis auf den streitigen Anwaltsanteil zur\u00fcckerstattet wurde. H\u00e4tte ich diese konsequente Linie nicht verfolgt, w\u00e4re ich jetzt auch einer der knapp 100 Opfer, die darauf hoffen m\u00fcssen, das der Insolvenzverwalter nach Abrechnung seines Geldes und der Vorrangigen Gl\u00e4ubiger noch gen\u00fcgend Geld \u00fcbrig beh\u00e4lt, um die Opfer zu entsch\u00e4digen.<br \/>\nDie Geschichte von Insolvenzen und der Bericht eines Bekannten, der bei der Firma schon mal etwas direkt abgeholt hatte, lassen mich an diese Hoffnung zweifeln. Ich w\u00fcnsche an dieser Stelle den Opfern der Insolvenz trotzdem aus vollem Herzen viel Gl\u00fcck.<br \/>\n Was bei der Ganzen Geschichte nicht unerw\u00e4hnt bleiben soll ist, dass ich auf einen Teil meiner Kosten sitzen geblieben bin. Ich bin also nicht Schadenslos bei dieser Geschichte heraus gekommen. Dies liegt in meinem Fall zum einen an der Besonderheit des Insolvenz-Rechtes, aber es k\u00f6nnen auch manchmal auch andere Gr\u00fcnde eine Rolle spielen.<br \/>\nDeswegen muss man sich manchmal auch Fragen, wie die Kosten-\/Nutzungsrechnung ist. In meinem Fall war mein jetziger Verlust weit aus geringer, als bei einem Verzicht der Erstattung. W\u00e4re die Insolvenz fr\u00fcher er\u00f6ffnet worden, dann s\u00e4he diese Rechnung anders aus. Aber solche Dinge sind nicht voraussehbar und liegen in dem Bereich der h\u00f6heren Gewalt. Ebenso, wie die Situation meiner oben beschriebenen Klage.<br \/>\nAlles in Allem, kann man sagen, das ich schneller war, als die Insolvenz und sich der Einsatz eines Anwaltes in der Gesamtbilanz durch die gl\u00fcckliche Zeitabfolge gelohnt hat.<\/p>\n<p><u><b>Gew\u00e4hrleistung vs. Garantie<\/b><\/u><\/p>\n<p>Nun also die graue rechtliche Theorie. \ud83d\ude09<br \/>\nNein, ich werde versuchen, die beiden Begriffe einfach und kurz zu erl\u00e4utern. Wer sich unsicher ist, was in seinem Schadensfall greift, sollte sich fachlichen Rat einholen, z.B. in den Verbraucherzentralen.<\/p>\n<p><u>Gew\u00e4hrleistung<\/u><br \/>\nVor einigen Jahren hat sich das Gew\u00e4hrleistungsrecht ge\u00e4ndert.<br \/>\nZum 1.1.2002 traten grob folgende \u00c4nderungen in Kraft.<br \/>\n&#8211; Ein Mangel einer beweglichen Sache muss innerhalb von 2 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.<br \/>\n&#8211; In den ersten 6 Monaten muss der K\u00e4ufer der Ware nicht nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war (Beweisumkehr). Nach sechs Monaten ist es so, wie in der alten Regelung, das der \u00dcbernehmer (= Kunde) beweisen muss, das der Mangel bei der \u00dcbernahme schon vorhanden war.<br \/>\n&#8211; Es gilt als Eigenschaft das was der Hersteller <b>&#8222;\u00f6ffentlich \u00c4u\u00dfert&#8220;<\/b>, also auch in Werbung und TV-Spots, sowie des EWR-Importeurs und auch des \u00dcbergebers (= H\u00e4ndler).<br \/>\n&#8211; Es wird nicht mehr zwischen verschiedenen Stufen des Mangels (wesentlich oder unwesentlich, bzw. behebbar oder unbehebbar) unterschieden. Eine M\u00e4ngelbeseitigung, bzw. Wandel oder Minderung steht in jedem Fall zu.<br \/>\n&#8211; Schadensersatzanspr\u00fcche werden gesetzlich geregelt und somit wurde bereits erfolgte juristische Linien gesetzlich verankert.<br \/>\n&#8211; Werksvertr\u00e4ge fallen auch unter das Gew\u00e4hrleistungsrecht. Somit entfallen die Sondergew\u00e4hrleistungsvorschriften.<\/p>\n<p>Dies Stichwortartig, die Eckpunkte des (inzwischen nicht mehr so) &#8222;neuen&#8220; Gew\u00e4hrleistungsrecht.<br \/>\nWas bedeutet dies f\u00fcr den K\u00e4ufer und Kunden.<br \/>\nDie Gew\u00e4hrleistung ist ein rechtliches Verh\u00e4ltnis zwischen den direkten Vertragspartnern. Es ist also f\u00fcr den Kunden uninteressant, wie das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen diesem und seinem Zulieferern sei es der Gro\u00dfhandel oder der Hersteller ist. Man selbst hat auch einen bekannten udn direkten Vertragspartner, n\u00e4mlich den H\u00e4ndler, der einem die Ware verkauft hat.<br \/>\nWeiter besteht f\u00fcr die ersten 6 Monate eine Beweisumkehr. Also nicht der K\u00e4ufer muss als &#8222;Kl\u00e4ger&#8220; (also anzeigender des Mangels) beweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, sprich die Eigenschaften der Ware nicht mit den Aussagen \u00fcbereinstimmt (in meinem Fall, dass die Kamera das Sucherbild und fotografierte Bildern, sowie die Einstellungsangaben auf dem Display anzeigt). Darauf zu Achten ist, das der Mangel in dieser Frist angezeigt werden muss. Dies sollte nachweisbar geschehen.<\/p>\n<p><u>Garantie<\/u><\/p>\n<p>Bei der Garantie handelt es sich um eine Zusicherung von Eigenschaften, die ein &#8222;Hersteller&#8220; dem Endverbraucher gegen\u00fcber einr\u00e4umt.<br \/>\nWelchen Umfang die Garantie eines Herstellers hat, kann dieser selbst bestimmen und ist in den Garantiebedingungen festzuhalten. Diese Garantie ist auch, im Gegensatz zur Gew\u00e4hrleistung direkt beim Hersteller einzufordern, was bei ausl\u00e4ndischen Firmen ein Problem sein k\u00f6nnte.<br \/>\nDie Garantie kann sich auch nur auf bestimmte teile der Ware begrenzen, bzw. andere Dinge ausschlie\u00dfen. Oft werden Garantien entsprechend der Nutzung eingeschr\u00e4nkt, so findet man im Autohandel oft Einschr\u00e4nkungen, die je nach Nutzung bestimmte Personen benachteiligen. So wird beim Autokauf oft eine Umfassende Garantie gegeben, die sich auf eine bestimmte Zeitfrist begrenzt, wenn innerhalb dieser Frist nicht eine bestimmte Fahrleistung \u00fcberschritten wird. So kann die Garantie f\u00fcr einen Vielfahrer (z.B. einem Handelsvertreter, der quer durch Europa fahren muss) schon im ersten Monat vorbei sein, w\u00e4hrend der Wenigfahrer die Fahrleistungsbegrenzung evtl. in der Garantiezeit bei weitem unterschreitet.<br \/>\nEine gegebene Garantie ist Vertragsbestandteil und man hat ein Recht auf Erf\u00fcllung der Garantieversprechen. Deswegen lesen Sie sich bei Mangelerscheinung der Ware die Garantiebedingungen gut durch und Dokumentieren sie den Mangel gut. Ist die Ware erst mal beim Hersteller, ist es schwierig, den Mangel noch nachzuweisen.<br \/>\nEs soll sogar schon mal F\u00e4lle gegeben haben, wo eine Ware ausgetauscht wurde, was dann anhand der Seriennummer bewiesen werden konnte.<\/p>\n<p>\u00dcberhaupt ist sowohl bei der Gew\u00e4hrleistung (in den ersten 6 Monaten immer mein Favorit), wie auch der Garantieleistung eine gute Dokumentation immer wichtig.<br \/>\nSo habe ich von der Kamera, die ich mit dem Mangel zur\u00fcck gesendet habe, sowohl den Zustand, wie auch den Mangel Dokumentiert. Nat\u00fcrlich auch die Seriennummer festgehalten.<\/p>\n<p><u><b>Mein Fazit:<\/b><\/u><br \/>\nAchten Sie darauf, dass sie Ihr Recht bei mangelhafter Ware schnell und Konsequent durchsetzen. Nur so haben sie Gute Chancen, das alles zu Ihrem Gunsten erledigt wird. Vor allem, wenn der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Ware auftritt ist schnelles und konsequentes Handeln von Vorteil.<br \/>\nGerade am Beispiel von GermanOffice zeigt es sich, das kompromissloses Handeln nicht nur Klarheit schafft, sondern auch manchmal von direktem Vorteil ist. Bei einem H\u00e4ndler, der sich ebenso korrekt verh\u00e4lt, wie man es von den Kunden erwartet, w\u00fcrde solch eine Situation gar nicht erst entstehen. So hatte ich schon die Situation, das bei einem Mangel, die Ersatzlieferung vor der R\u00fccksendung der Mangelhaften Ware vorgenommen wurde. Auch  eine Komplette R\u00fcckabwicklung durch den H\u00e4ndler, inkl. Beauftragung eines Kurierdienstes habe ich schon erlebt.<br \/>\nVon daher immer freundlich, aber bestimmt sein Recht einfordern. Nicht jedes Unternehmen verh\u00e4lt sich so, wie im obigen Fall beschrieben!<\/p>\n<p><u><b>Links:<\/b><\/u><\/p>\n<p>&#8211; ZVEH: <a href=\"http:\/\/zveh.loerz-communications.de\/Offener_Bereich\/PDF_2004\/ZN_Neues_Gewaehrleistungsrecht.pdf\">Neues Gew\u00e4hrleistungsrecht ab 1.1.2002 (PDF)<\/a> &#8211; ZVEH = Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (eine sehr kompakte und gute Zusammenstellung der &#8222;neuen&#8220; Regelungen)<\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/groups.google.com\/group\/germanoffice-opfer\">GermanOffice-Opfer &#8211; Ein Portal der Insolvenzopfer<\/a><\/p>\n<p><u>Anmerkung<\/u><br \/>\nIch habe versucht, die rechtlichen Rahmenbedingungen darzustellen. Dies beinhaltet weder einen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und nicht Vorhandensein von Irrt\u00fcmern.<br \/>\nSollte jemand noch eine Verst\u00e4ndnisfrage haben, so werde ich gerne versuchen, diese zu beantworten. Ich weise darauf hin, das ich weder Rechtsberatung mache, noch aus dem Text ein Haftungsanspruch erwirkt werden kann. Sollte jemand eine direkte juristische Frage haben oder Antwort auf einen speziellen Fall suchen, sollte dieser sich an die entsprechenden juristischen Fachstellen (z.B. Verbraucherzentrale oder Anwalt) Rat einholen.<br \/>\nF\u00fcr Fragen und Bemerkungen (z.B. zu GermanOffice) die Kommentarfunktion benutzen.<br \/>\nDanke<\/p>\n<p>Ach ja, die Kamera, die ich mir dann bei einem anderen H\u00e4ndler kaufte (gleiches Modell) funktioniert immer noch pr\u00e4chtig und nahm mir auch ein Bad im Bodensee und der Elbe nicht krumm. Es war also kein Fehler, der bei der Kamera \u00fcblich ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein allt\u00e4glicher Vorgang. Man kauft bei einem Online-Shop eine Ware. Diese funktionierte bei dem zweiten Nutzen nicht mehr. 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