{"id":1119,"date":"2010-04-26T07:50:01","date_gmt":"2010-04-26T05:50:01","guid":{"rendered":"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=1119"},"modified":"2010-04-26T07:50:01","modified_gmt":"2010-04-26T05:50:01","slug":"paypal-zwang-bei-ebay-kartellamt-sieht-kein-handlungsbedarf","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1119","title":{"rendered":"PayPal-Zwang bei eBay &#8211; Kartellamt sieht kein Handlungsbedarf"},"content":{"rendered":"<p>Wie <a href=\"http:\/\/www.heise.de\">Heise Online<\/a> bereits am Freitag, den 23.04.2010 berichtet, sieht das Kartellamt keinen Grund ein Verfahren gegen eBay wegen dem Teilnahmezwnag bei PayPal f\u00fcr bestimmte User einzuleiten.<br \/>\nInteressant dabei ist die Begr\u00fcndung:<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color:#ff00ff\">F\u00fcr die Entscheidung, kein Verfahren zu er\u00f6ffnen, spr\u00e4chen zwei Gr\u00fcnde, sagte Kay Weidner vom Bundeskartellamt gegen\u00fcber heise online. Zum einen m\u00fcsste hier der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen. Diese w\u00e4re allenfalls anzunehmen, wenn es einen eng abgegrenzten Markt f\u00fcr Online-Auktionen g\u00e4be. Eine solche Abgrenzung sei aber nach Ansicht des Kartellamts nicht sachgerecht. Vielmehr stehe eBay auch im Mitbewerb mit anderen Handelsplattformen und Vertriebswegen, \u00fcber die teilweise sogar dieselben H\u00e4ndler ihre Ware verkauften.<br \/>\n<br \/>\nZum anderen spreche viel daf\u00fcr, dass die Interessen des Unternehmens die Schwere des Eingriffs \u00fcberwiegten, sagte Weidner. Schlie\u00dflich k\u00f6nnen die K\u00e4ufer auch weiterhin w\u00e4hlen, ob sie PayPal nutzen. eBay habe mit Zahlen aus anderen L\u00e4ndern, in denen der PayPal-Zwang schon fr\u00fcher eingef\u00fchrt worden war, nachgewiesen, dass  die Beschwerden unzufriedener Kunden danach deutlich zur\u00fcckgegangen sind.<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Kartellamt-eroeffnet-kein-Verfahren-wegen-PayPal-Pflicht-auf-eBay-985083.html\">Heise Online &#8211; &#8222;Kartellamt er\u00f6ffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay&#8220;<\/a>)<\/p>\n<p>Es scheint, dass das Kartellamt sich der Einsicht verweigert, das es einen Unterschied zwischen dem Zwang der Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfung und dem Teilnahmezwang an einem kostenpflichtigen Bezahlsystem, dessen Ruf mehr als nur Fragw\u00fcrdig bezeichnet werden kann.<br \/>\nF\u00fcr die Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfung gibt es reichlich andere M\u00f6glichkeiten, wie z.B. das Post-ID-Verfahren.<br \/>\nUnd machen wir uns nichts vor, wer Betr\u00fcgen will, der betr\u00fcgt auch und da hindert Ihn auch kein PayPal-Zwang bei Bewertungen unter 50 Bewertungen dran. War es fr\u00fcher schon so, das Accountinhaber sich erst mal eine positive Bewertung mit Scheink\u00e4ufen udn Verk\u00e4ufen geschaffen haben, um dann Artikel in gr\u00f6\u00df0erer Zahl sehr Billig anzubieten, die dann nicht versendet wurden und sich die H\u00e4ndleradresse als falsch erwies. So war solch ein Vorgehen gerade bei eBay vor ca. 5-6 Jahren im Bereich der Speicherkarten beliebt udn es kam zu Sch\u00e4digungen von K\u00e4ufern in erheblichen Umfang.<\/p>\n<p>Sehr sch\u00f6n dazu ist ein Kommentar zu dem Artikel bei <a href=\"http:\/\/www.heise.de\">Heise Online<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color:#ff00ff\"> <b>Neu: Banken behalten 1,9% vom Gehaltseingang ein<\/b><br \/>\n<br \/>\n&#8222;Kontof\u00fchrung nat\u00fcrlich kostenfrei, es f\u00e4llt nur diese geringe Geb\u00fchr<br \/>\nan. Auszahlung in Bargeld leider nur \u00fcber ein zweites Konto bei einer<br \/>\nanderen Bank m\u00f6glich. Dauer ca 3-5 Tage. Keine Filialen sondern<br \/>\nkundenfreundliche Kommunikation \u00fcber Online-Formular und Email.&#8220;<br \/>\n<br \/>\nDen Aufschrei m\u00f6chte ich sehen, wenn eine deutsche Bank fast 2% von<br \/>\njedem \u00dcberweisungsgang einbehalten w\u00fcrde. Hier erwartet man<br \/>\nkostenlose Kontof\u00fchrung oder maximal 3-5 EUR im Monat, eine Filiale<br \/>\nund eine Menge Geldautomaten mit kostenloser Abhebung.<br \/>\nDas ist einfach nicht konsequent, wenn man bei paypal ein<br \/>\nprozentuales Preismodell unterst\u00fctzt, das zudem auch Fixgeb\u00fchren und<br \/>\nbei Fremdw\u00e4hrungszahlungen dem Auftraggeber noch einmal 2,5%<br \/>\nWechselkursgeb\u00fchr aufb\u00fcrdet. Aber in der Regel zahlt ja nur der<br \/>\nEmpf\u00e4nger und das schmerzt die Zahler nicht&#8230;<br \/>\n<br \/>\n\u00dcbrigens noch ein weiteres Feature: Der Arbeitgeberschutz. Wenn der<br \/>\nArbeitgeber in der Folgezeit feststellt, dass Sie nicht fehlerfrei<br \/>\ngearbeitet haben, kann er das Geld einfach zur\u00fcckbuchen lassen. Keine<br \/>\nSorge: Sie k\u00f6nnen durch fristgerechten Nachweis Ihrer Arbeitsleistung<br \/>\ndiese R\u00fcckbuchung verhindern. \ud83d\ude09<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/foren\/S-Neu-Banken-behalten-1-9-vom-Gehaltseingang-ein\/forum-178291\/msg-18434537\/read\/\">Heise Online &#8211; &#8222;Neu: Banken behalten 1,9% vom Gehaltseingang ein&#8220;<\/a>)<\/p>\n<p>Dieser zeigt sehr sch\u00f6n, wo da der Gedankenfehler des Kartellamtes liegt.<br \/>\nMal davon abgesehen, das man als Verk\u00e4ufer ja gezwungen ist PayPal anzubieten, ergo auch eine Zahlung \u00fcber das &#8222;kostenpflichtige&#8220; Bezahlsystem akzeptieren muss.<\/p>\n<p>Bleibt nur zu Hoffen, das man sich noch mal diesbez\u00fcglich besinnt. Noch ist es ja nicht zu sp\u00e4t:<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color:#ff00ff\">Dr. Stephan Zoll, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von eBay in Deutschland, begr\u00fc\u00dfte <b>die vorl\u00e4ufige Bewertung<\/b>: &#8222;Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren.&#8220;<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Kartellamt-eroeffnet-kein-Verfahren-wegen-PayPal-Pflicht-auf-eBay-985083.html\">Heise Online &#8211; &#8222;Kartellamt er\u00f6ffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay&#8220;<\/a>)<\/p>\n<p>Eine &#8222;vorl\u00e4ufige Bewertung&#8220; bedeutet ja nicht, das eine weitergehende Analyse und Bewertung nicht doch zu einem anderen Ergebnis f\u00fchrt. Auch das Kartellamt muss eine erhebliche Marktf\u00fchrende Position, wie sie eBay einnimmt ber\u00fccksichtigen und kann die anderen Auktionsh\u00e4user, die zusammen nur einen kleinen Bruchteil des Marktes ausmachen derzeit als Alternative ansehen. Dies w\u00fcrde ungef\u00e4hr so sein, wie wenn man behaupten w\u00fcrde, das man einen Brief ja auch mit einem anderen Unternehmen als der Post versenden k\u00f6nne.<\/p>\n<p><u><b>Links:<\/b><\/u><\/p>\n<p>&#8211; Heise Online: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Kartellamt-eroeffnet-kein-Verfahren-wegen-PayPal-Pflicht-auf-eBay-985083.html\">Kartellamt er\u00f6ffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay<\/a><\/p>\n<p>Eigene Artikel zum Thema eBay:<\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=823\">eBay will User zur Nutzung des Tochterunternehmens \u201cPayPal\u201d zwingen!<\/a><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=1081\">eBay, ein armes Opfer der (\u00f6sterreichischen) Justiz \u2013 eBay soll Schadensersatz leisten wegen mangelnder Sorgfaltspflicht<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie Heise Online bereits am Freitag, den 23.04.2010 berichtet, sieht das Kartellamt keinen Grund ein Verfahren gegen eBay wegen dem Teilnahmezwnag bei PayPal f\u00fcr bestimmte User einzuleiten. 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