{"id":1201,"date":"2010-06-12T20:02:17","date_gmt":"2010-06-12T18:02:17","guid":{"rendered":"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=1201"},"modified":"2012-04-17T21:47:34","modified_gmt":"2012-04-17T19:47:34","slug":"update-www-lovebuy-de-immer-mehr-widerspruche-tauchen-auf","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1201","title":{"rendered":"[Update] www.lovebuy.de &#8211; immer mehr Widerspr\u00fcche tauchen auf"},"content":{"rendered":"<p>Wie berichtet, versendete die Fa. \u201cVMA Management GmbH\u201d f\u00fcr die Nutzung der Seite Lovebuy.de ende Mai 2010 neue Mahnungen.<br \/>\nDie Opfer dieser Mahnungen haben eine Zuflucht bei <a href=\"http:\/\/www.boocompany.com\">BooCompany<\/a> gefunden. Dort wird gerade der Widerstand gegen diese, nach der Meinung der Mahnopfer ungerechtfertigten Forderungen.<\/p>\n<p><font color=\"#009900\"><i><b>Hinweis:<\/b><br \/>\nIch versuche in Folge eine allgemeine Einsch\u00e4tzung der Situation aufzustellen, da immer wieder Irritationen und Fragen aufkommen.<br \/>\nDies ist auf keinen Fall eine &#8222;juristische Festlegung&#8220; der einzelnen F\u00e4lle. Jeder Fall ist individuell zu betrachten und sollte nur von einem Fachmann (Anwalt, Jurist) verbindlich (so weit \u00fcberhaupt m\u00f6glich) eingesch\u00e4tzt werden!<\/i><\/font><\/p>\n<p><u><b>1. Urteile<\/b><\/u><\/p>\n<p>\u00c4hnlich wie schon der RA Tank, werden die Forderungen mit Hinweise auf gewonnene Urteile untermauert. Inzwischen liegen mir einige Mahnmails der Firma vor (ich bedanke mich bei den Opfern, die mir Ihre Mahnmails weitergeleitet haben und die Beantwortung meiner Fragen). Neben einem Urteil, das im Anhang beigef\u00fcgt wurde, wird auf ein Link zu einer Urteilssammlung der Firma bez\u00fcglich der Forderungen verwiesen.,<br \/>\nEines f\u00e4llt bei den Mails sofort auf. Es wird tats\u00e4chlich folgende Behauptung aufgestellt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">In diesem Zusammenhang haben wir Ihnen ein exemplarisches Urteil aus einer identischen Angelegenheit beigef\u00fcgt.<br \/>\n<br \/>\nUnter nachfolgendem Link k\u00f6nnen Sie weitere exemplarische Urteile bez\u00fcglich der berechtigten Forderung des<br \/>\nJahresbeitrags einsehen, um Ihre faktisch nicht vorhandenen Erfolgsaussichten abzuw\u00e4gen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Aus einer Mahnmail der Firma \u201cVMA Management GmbH\u201d Aus der Mahnwelle ende Mai\/Anfang Juni)<\/p>\n<p>Ich bin versucht, diese Wortwahl als Irref\u00fchrend zu bezeichnen.<br \/>\nWieso?<br \/>\nAllgemein zu sagen ist:<br \/>\n1. Alle Urteile die unter dem Link zu finden sind <em>(ich beziehe mich hier erst mal nur auf die bez\u00fcglich der Forderungen, dort als &#8222;Urteile die sich auf den Jahresbeitrag beziehen&#8220; bezeichnet werden. Das ist erst mal gen\u00fcgend Arbeit dies mal durchzusehen.)<\/em> sind von Amtsgerichten (= AG).<br \/>\n2. Alle Entscheidungen von AG sind Einzelentscheidungen und sagen \u00fcberhaupt nichts aus \u00fcber Rechtm\u00e4\u00dfigkeit aller Forderungen aus. Jede Klage ist f\u00fcr sich eine neue Entscheidung.<br \/>\n3. Deutlich macht dies ein Urteil aus Wuppertal, die von der Firma als &#8222;Troph\u00e4en-Urteil&#8220; pr\u00e4sentiert wird. Dort hat die Firma mit Ihrer Klage Erfolg gehabt. Anderseits gibt es von dem gleichen AG ein Urteil, das eine Schlappe f\u00fcr die Firma war (\u00fcber die Urteile werde ich noch berichten).<br \/>\n4. Wenn man sich die Urteile nicht genau anschaut, kann einem nat\u00fcrlich die gro\u00dfe Anzahl beeindrucken. Aber schon beim Sichern der Urteile habe ich nebenbei solche Dinge gelesen, wie &#8222;Vers\u00e4umnisurteil&#8220; und &#8222;Urteil ohne m\u00fcndlicher Verhandlung&#8220;. Dies ist eigentlich immer ein Zeichen, das da etwas abgelaufen ist, was dem Gericht zu keinem anderen Urteil bringen konnte.<\/p>\n<p><u><b>2. Zeitpunkt<\/b><\/u><\/p>\n<p>Was auch beachtet werden muss, wann man sich auf die Seite angemeldet hat. Ist dies vor der \u00dcbernahme der Seite lovebuy.de durch die Fa. \u201cVMA Management GmbH&#8220; und der AGB-\u00c4nderung erfolgt oder danach. Dies k\u00f6nnte juristisch grundverschiedene Ausgangspositionen sein.<br \/>\nNimmt man die Infos auf <a href=\"http:\/\/www.boocompany.com\">BooCompany<\/a>, so ist als Stichtag f\u00fcr die AGB-\u00c4nderung der 15.8.2007 zu sehen. Zu finden in diesem Beitrag: <a href=\"http:\/\/forum.boocompany.com\/viewtopic.php?p=49826&#038;sid=d9dac22826bf38301a142f1e491c2f21#p49826\">Ein freundlicher Informant, uns als sehr zuverl\u00e4ssig bekannt, aber mit Bitte um Anonymit\u00e4t schreibt<\/a> (Siehe die Bilder mit den Endziffern &#8222;cci00025.jpg&#8220; und &#8222;cci00026.jpg&#8220;).<br \/>\nIst die Anmeldung nach diesem Zeitpunkt erfolgt, so ist die Zahlungspflicht unter anderen Aspekten zu sehen, wie z.B. ob es einen deutlichen Kostenhinweis gab (und ob man das evtl. fehlen auch beweisen kann). Auch sind die Urteile unter diesem Aspekt zu sehen. F\u00fcr Abgemahnte, die sich vor dem Stichtag angemeldet haben sind Urteile \u00fcber F\u00e4lle mit Anmeldungen nach \u00c4nderung der AGB nicht von Interesse, da diese erst recht nicht als &#8222;identischen Angelegenheit&#8220; anzusehen ist.<\/p>\n<p><u><b>3. Laufzeit und K\u00fcndigungen<\/b><\/u><\/p>\n<p>Bei <a href=\"http:\/\/www.boocompany.com\">BooCompany<\/a> tauchten User auf, die das erste Jahr bezahlt haben, sofort gek\u00fcndigt haben und sogar \u00fcber eine K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung verf\u00fcgen. Und trotzdem bekommen diese auch eine Mahnung (siehe hier: <a href=\"http:\/\/forum.boocompany.com\/viewtopic.php?p=49888&#038;sid=d9dac22826bf38301a142f1e491c2f21#p49888\">Guten Tag liebe Leidensschwestern und -br\u00fcder<\/a>). In dem nachfolgendem Posting hat der Moderator &#8222;Maxwell&#8220; (der sich mit erh\u00f6hter Energie um die Koordination k\u00fcmmert) folgenden Hinweis eingestellt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Du bist der geeignete Kandidat f\u00fcr eine negative Feststellungsklage gegen lovebuy\/VMA. Die erneute Rechnungsstellung und Abmahnung ist 100% ungerechtfertigt!<br \/>\n<br \/>\n<big><b><font color=\"#FF0000\">Wichtige Erg\u00e4nzung!<\/font><\/b><\/big><br \/>\n<br \/>\n<b>Es sei denn es wurde ein Zweijahresvertrag bei Abschlu\u00df vereinbart!<\/b><\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Siehe Link oben, ein Posting danach)<\/p>\n<p>Dies ist nat\u00fcrlich genau zu pr\u00fcfen.<br \/>\nAber nach dem jetzigen Wissensstand d\u00fcrfte es kein 2-Jahresabo geben.<br \/>\nSo findet man auf der Seite &#8222;lovebuy.de&#8220; unter den Nutzungsbedingungen folgenden Hinweis:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><b>Beitr\u00e4ge, Kosten:<br \/>\nDie beitragspflichtige Mitgliedschaft bei Lovebuy wird f\u00fcr die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen.<\/b> Die Mitgliedschaft ist jeweils mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Laufzeit k\u00fcndbar. Erfolgt eine K\u00fcndigung nicht, verl\u00e4ngert sich die Mitgliedschaft jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die K\u00fcndigung hat in schriftlicher Form per Einschreiben zu erfolgen oder nutzen Sie bitte die Funktion in Ihrem pers\u00f6nlichen Profil, Unterpunkt Optionen, Men\u00fcpunkt Mitgliedschaft k\u00fcndigen. In diesem Fall erhalten Sie eine K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung an die bei der Anmeldung angegebene e-Mail Adresse. Eine e-Mail reicht f\u00fcr eine K\u00fcndigung nicht aus. Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages entnehmen Sie der jeweils aktuellen online zur Verf\u00fcgung gestellten Preisliste oder unter: h**p:\/\/www.lovebuy.de\/auktion\/fees.pl?template=fees<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Ist auch im Original so hervorgehoben!)<\/p>\n<p>Es ist wohl nicht zu vermuten, das die AGB sp\u00e4ter nochmals ver\u00e4ndert wurde. Somit d\u00fcrfte es so sein, dass das Abo von Anfang an &#8222;nur&#8220; f\u00fcr je ein Jahr gilt. Zudem ist in dem Posting von &#8222;Bratmaxe&#8220; auf <a href=\"http:\/\/www.boocompany.com\">BooCompany<\/a> nichts von einer Forderung f\u00fcr das Vertragliche 2. Abojahr zu lesen. Im Gegenteil, die Mail deckt sich mit den Mails, die mir vorliegen.<br \/>\nDa sich diesbez\u00fcglich dann noch ein User gemeldet hat, der die Situation von Bratmaxe auch hat. Laut seinen Mitteilungen hat auch dieser ein Jahresbetrag gezahlt und hat nun auch eine Mahnung bekommen, obwohl auch Ihm laut seinen Angaben die K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung vorliegt (&#8211;> <a href=\"http:\/\/forum.boocompany.com\/viewtopic.php?p=49899&#038;sid=d9dac22826bf38301a142f1e491c2f21#p49899\">Hi, mir geht es \u00e4hnlich wie Bratmaxe. [&#8230;]<\/a>).<br \/>\nHier ist es nat\u00fcrlich interessant, ob diese Vorg\u00e4nge der Beiden User wirklich, wie dort angedeutet ideal f\u00fcr eine &#8222;negative Feststellungsklage&#8220; geeignet sind. Auch wenn dort der RA Andreas Neuber, alias &#8222;Seidenweber&#8220; dazu schreibt &#8222;V\u00f6llig richtig !&#8220;, sollten die User Ihre Unterlagen von einem Fachanwalt pr\u00fcfen lassen und sich \u00fcberlegen, ob Sie nicht in die Offensive gehen sollen. Eine Ferndiagnose halte ich f\u00fcr gef\u00e4hrlich.<\/p>\n<p><u><b>4. Allgemeine Hinweise<\/b><\/u><\/p>\n<p>In den Foren und vor allem bei <a href=\"http:\/\/www.boocompany.com\">BooCompany<\/a> berichten User \u00fcber Mahnungen, weil Sie auf Grund der AGB-\u00c4nderungen nun angeblich einen Kostenpflichtigen Vertrag eingegangen sind. Hier sollte also der Fokus der Betrachtung gelegt werden.<br \/>\nDa die Abgemahnten User im Forum der Behauptung der Firma, das Sie per Mail \u00fcber die AGB informiert worden seien und beim n\u00e4chsten Login dieser zustimmen mussten widersprechen. Ist es weiterhin wichtig, das man sich zusammen tut. Wenn Zeugen das Gegenteil aussagen, dann ist die Firma im Zugzwang, Ihre Behauptung zu beweisen.<br \/>\n<strong>Damit sind wir beim Zivilrecht.<\/strong><br \/>\nIch m\u00f6chte hierzu den Opfern der Mahnungen einen Beitrag auf <a href=\"http:\/\/www.computerbetrug.de\/\">Computerbetrug.de<\/a> ans Herz legen.<br \/>\nGerade zum Thema der Aussage der angeblichen IT-Techniker ist in dem von mir empfohlenen Text folgendes herauszuheben:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><strong><u>Die Beibringungspflicht<\/u><\/strong><br \/>\n<br \/>\nJede Partei in einem Zivilprozess ist selbst daf\u00fcr zust\u00e4ndig, Einwendungen sowie entlastende oder beweisende Materialien vorzubringen. Das nennt sich &#8222;Beibringungsgrundsatz&#8220;.<br \/>\nWenn ein Kl\u00e4ger eine Behauptung aufstellt und der Beklagte diese aus irgendeinem Grund nicht bestreitet, dann kann diese Behauptung noch so falsch sein, sie gilt als zugestanden. Das Gericht muss das dann als &#8222;unstrittige Tatsache&#8220; seiner Entscheidung zugrunde legen &#8211; weil der Beklagte sich eben nicht gegen die Behauptung gewehrt hat. Dabei muss dann der Kl\u00e4ger nicht einmal mehr beweisen, dass die Behauptung zutrifft. Das muss er nur, wenn der Beklagte die Behauptung bestreitet.<br \/>\nDas aber ist wichtig &#8211; sonst hat der Beklagte gleich verloren.<\/p>\n<p><u><b>Die Beweislast<\/b><\/u><br \/>\n<br \/>\nDamit kommen wir zur Beweislast. Die Beweislast im Zivilprozess hat i.d.R. derjenige, der sich auf die f\u00fcr ihn g\u00fcnstigen Tatsachen beruft. Aber eben erst dann &#8211; und das haben wir eben gelernt &#8211; wenn der Beklagte den Vortrag des Kl\u00e4gers bestreitet. Dann muss der Kl\u00e4ger allerdings &#8222;Butter bei die Fische&#8220; tun.<br \/>\n<br \/>\nEr muss dann dem Richter versuchen, glaubhaft zu machen:<br \/>\n<\/p>\n<ul>\n<li>Dass der Beklagte (und niemand sonst) sich auf seiner Seite angemeldet hat<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dass auf dieser Seite das Angebot klar und eindeutig beschrieben war (was wurde da \u00fcberhaupt bestellt?)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dass der Beklagte auf der Webseite eindeutig und sofort erkennbar den Preishinweis sehen konnte, optisch im direkten Bezug zum Angebot, nicht in Kleinschrift dunkelgrau auf hellgrau etc.etc.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dass der Kl\u00e4ger also tats\u00e4chlich glauben durfte, dass der Beklagte kostenpflichtig das buchen wollte was angeboten wurde<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dass der Beklagte unmissverst\u00e4ndlich die Bestellung abgegeben hat<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dass der Beklagte in einem weiteren Schritt \u00fcber eine Best\u00e4tigungs-Mail den Zugang auf die Dienstleistung freigeschaltet hat (denn wie soll die Person desjenigen, der bestellt hat, anders identifiziert werden; es k\u00f6nnte sonst jeder auf der Welt gewesen sein&#8230;)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Dass der Beklagte \u00fcber das Widerrufsrecht belehrt wurde (in Textform mit Ausdruck am Computer oder dauerhaft gespeichert. AGB auf Webseite reicht nicht<\/li>\n<\/ul>\n<p>\nAll das ist gar nicht so einfach, wie der Abzocker das immer gern behauptet.<br \/>\nBei einem typischen Abzockangebot wird sich immer mindestens eins dieser Dinge vom Beklagten erfolgreich bestreiten lassen.<br \/>\n<br \/>\nWeil diese Beweisf\u00fchrung f\u00fcr den Nutzlos-Abzocker in aller Regel unm\u00f6glich ist, haben die Abzocker auch bisher die echten, ehrlich gef\u00fchrten Prozesse immer verloren.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/forum.computerbetrug.de\/infos-und-grundsatzartikel\/61175-die-trophaeenurteile-der-nutzlosbranche.html\">Computerbetrug &#8211; Antiscammer: Die Troph\u00e4enurteile der Nutzlosbranche<\/a>)<\/p>\n<p>Es ist auf jeden Fall zu Empfehlen sich diesen Beitrag auf <a href=\"http:\/\/www.computerbetrug.de\/\">Computerbetrug.de<\/a> komplett mal durchzulesen.<\/p>\n<p>Weiter ist es zu Empfehlen sich mit den anderen Abgemahnten zusammen zu tun. Da diese sich, soweit ich es \u00fcberblicke bei <a href=\"http:\/\/www.boocompany.com\">BooCompany<\/a> sammeln sollte man sich dort umsehen. Die Abgemahnten finden sich derzeit in diesem Thread zusammen: <a href=\"http:\/\/forum.boocompany.com\/viewtopic.php?f=70&#038;t=4592&#038;sid=d9dac22826bf38301a142f1e491c2f21\">&#8222;www.lovebuy.de &#8211; Teil III &#8211; Postings ab 09.06.2010&#8220;<\/a>.<\/p>\n<p>Ich habe f\u00fcr diese Aktion um Lovebuy.de diesen Slogan etabliert, der die M\u00f6glichkeit der Abgemahnten deutlich macht:<\/p>\n<p><big><em><strong>Ein St\u00e4bchen ist leicht zerbrechen,<br \/>\nviele St\u00e4bchen sind nicht zu brechen.<\/strong><\/em><\/big><\/p>\n<p><u><b>5. Einzelne Urteile<\/b><\/u><\/p>\n<p>Ich werde an dieser Stelle mal auf die ersten drei urteile eingehen, die sich auf der \u00dcberblickseite zu den Urteilen bez\u00fcglich &#8222;lovebuy.de&#8220; auf der Firmenseite der Fa. \u201cVMA Management GmbH\u201d zu finden sind (eines dieser Urteile -AG-HamburgII- wurde ja auch mit den Mails als Anhang beigef\u00fcgt).<br \/>\nich bitte um Verst\u00e4ndnis, das ich jetzt nicht weiter auf alle Urteile zu den Jahresbeitr\u00e4gen eingehe, aber ich sp\u00fcre schon die b\u00f6sen blicke im R\u00fccken, weil der Sp\u00fcl immer noch nicht erledigt ist. \ud83d\ude09<br \/>\n<font color=\"#009900\"><i><b>Hinweis:<\/b><br \/>\nIn der Folge teile ich nur meine pers\u00f6nliche Meinung zu den Urteilen mit, die ich mir auf Grund des mir vorliegenden Material gebildet habe. Diese Meinung hat keinen Anspruch auf Richtigkeit. Ich empfehle ja sowieso grunds\u00e4tzlich, das jeder sich selbst ein Bild macht und vor allen andere Meinungen kritisch hinterfragt.<\/i><\/font><\/p>\n<p>Auf der \u00dcbersichtsseite der Firma sind drei Urteile aufgef\u00fchrt.<\/p>\n<p><a target='_blank' title='ImageShack - Image And Video Hosting' href='http:\/\/img38.imageshack.us\/i\/uebersichtlovebuy1.png\/'><img src='http:\/\/img38.imageshack.us\/img38\/1225\/uebersichtlovebuy1.png' border='0'\/><\/a><\/p>\n<p><u>Urteil 1: Amtsgericht Wuppertal<\/u><\/p>\n<p>Bei dem Urteil selbst handelt es sich um ein &#8222;Vers\u00e4umnisurteil&#8220;. Das bedeutet, das der Beklagte, noch sein Anwalt bei Gericht erschienen ist.<br \/>\nDazu findet man in dem oben erw\u00e4hnten Text auf <a href=\"http:\/\/www.computerbetrug.de\/\">Computerbetrug.de<\/a> folgende Bemerkung:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Wenn man als Beklagter (ohne Entschuldigung) nicht zum Prozesstermin erscheint (und der eigene Anwalt auch nicht), dann hat das Gericht keine andere M\u00f6glichkeit, als ohne Ber\u00fccksichtigung der Einwendungen des Beklagten zu entscheiden. Der gesamte kl\u00e4gerische Vortrag gilt als zugestanden, selbst wenn vorher umfangreich geschrieben wurde.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/forum.computerbetrug.de\/infos-und-grundsatzartikel\/61175-die-trophaeenurteile-der-nutzlosbranche.html\">Computerbetrug &#8211; Antiscammer: Die Troph\u00e4enurteile der Nutzlosbranche<\/a>)<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist dabei nur, das ein vorheriges Urteil aufgehoben wurde, weil der Richter nicht unparteiisch gewesen sein sollte. Dabei handelt es sich laut den Ausf\u00fchrungen vor allem an der Aussage des Richters, das Prostitution Sittenwidrig sei und &#8222;mit dem erkennenden Gericht nicht diskutabel&#8220; sei. Das dann wohl das Urteil bereist vor der Beendigung der Frist des Beschlusses zugestellt wurde, hat dann den letzten Ausschlag gegeben.<br \/>\nDas der Richter das Urteil mit der Sittenwidrigkeit begr\u00fcndet hatte und nicht \u00fcber die Forderung selbst entschieden hat (Er hat eine Tatdarstellung gem\u00e4\u00df \u00a7313a der ZPO als nicht erforderlich erkl\u00e4rt), macht das &#8222;Vers\u00e4umnisurteil&#8220; besonders pikant in meinen Augen. Man k\u00f6nnte vermuten, das der Beklagte aufgegeben hat, da er (und sein Anwalt, falls er einen hatte) einfach dem neuen Termin fern geblieben sind. Also handelt es sich bei dem Urteil nicht um eine Entscheidung, ob die Forderung nach Meinung <u>dieses Gerichtes<\/u> auch gerechtfertigt ist. Das \u00e4ndert sich auch nicht durch dem Stattgeben der Befangenheit des Richters des aufgehobenen Urteils.<\/p>\n<p><u>Urteil 2: Amtsgericht Hamburg<\/u><\/p>\n<p>(Dieses Urteil ist den Mahnmails, die ich kenne als Anhang beigef\u00fcgt worden)<br \/>\nDieses Urteil ist besonders beachtenswert, da man nur Ausf\u00fchrungen von einer Seite im Urteil findet. So wird dort \u00fcber Zeugen gesprochen, die f\u00fcr die Kl\u00e4gerin (die Fa. \u201cVMA Management GmbH\u201d) berichtet wird, die &#8222;glaubhaft&#8220; berichteten, das eine Best\u00e4tigung der AGB-\u00c4nderung durch den Beklagten vorgenommen wurde. Es handelt sich hierbei um eine Zeugenaussage und nicht um Beweise! Diesen Hinweis halte ich unter dem Hintergrund f\u00fcr wichtig, dass im Forum von <a href=\"http:\/\/www.boocompany.com\">BooCompany<\/a> folgendes zu lesen ist:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">??? Mein Anwalt W. aus K\u00f6ln hat mir geraten nicht zu der Verhandlung zu erscheinen, weil er davon ausgehen w\u00fcrde, da\u00df die Gegenseite auch nicht kommen w\u00fcrde und das Verfahren dann eh eingestellt w\u00fcrde. Die Gegenseite kam aber und da die Richterin jetzt per Vers\u00e4umnisurteil gegen uns entschieden h\u00e4tte, solle ich keinen Widerspruch mehr gegen das Vers\u00e4umnisurteil einlegen, weil die gleiche Richterin trotzdem nicht anders entscheiden w\u00fcrde. Wei\u00df noch nicht so recht was ich machen soll. Bin eigentlich nicht gewillt Betr\u00fcgern Geld zu geben nur weil eine Richterin nicht in der Lage ist den Betrug zu erkennen.&#8220;>??? Mein Anwalt W. aus K\u00f6ln hat mir geraten nicht zu der Verhandlung zu erscheinen, weil er davon ausgehen w\u00fcrde, da\u00df die Gegenseite auch nicht kommen w\u00fcrde und das Verfahren dann eh eingestellt w\u00fcrde. Die Gegenseite kam aber und da die Richterin jetzt per Vers\u00e4umnisurteil gegen uns entschieden h\u00e4tte, solle ich keinen Widerspruch mehr gegen das Vers\u00e4umnisurteil einlegen, weil die gleiche Richterin trotzdem nicht anders entscheiden w\u00fcrde. Wei\u00df noch nicht so recht was ich machen soll. Bin eigentlich nicht gewillt Betr\u00fcgern Geld zu geben nur weil eine Richterin nicht in der Lage ist den Betrug zu erkennen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/forum.boocompany.com\/viewtopic.php?p=47721&#038;sid=d9dac22826bf38301a142f1e491c2f21#p47721\">BooCompany &#8211; Lovebuy.de<\/a>)<\/p>\n<p>Da wie gesagt sich in dem Urteil keine \u00c4u\u00dferungen des Beklagten zu finden sind und auch der Beitrag bei <a href=\"http:\/\/www.boocompany.com\">BooCompany<\/a> nur mit \u00e4u\u00dferster Vorsicht zu genie\u00dfen ist (nicht vergessen, es ist dort alles Anonym), ist auch das Urteil nur mit \u00e4u\u00dferster Vorsicht zu genie\u00dfen.<br \/>\nWenn es wirklich Anw\u00e4lte gibt, die Ihren Klienten raten, nicht zu einer Verhandlung zu gehen oder sich \u00fcberhaupt nicht zu \u00e4u\u00dfern (warum sollte die Richterin hier sonst nicht auf Ausf\u00fchrungen des Beklagten eingehen, also zumindest mal die Erw\u00e4hnung, das die Einlassungen des Beklagten nicht nachvollziehbar seien), sind wir wieder bei der im Artikel von <a href=\"http:\/\/www.computerbetrug.de\/\">Computerbetrug.de<\/a> erw\u00e4hnten &#8222;Beibringungsgrundsatz&#8220;.<br \/>\nEs d\u00fcrfte schon seinen Grund haben, warum die Fa. \u201cVMA Management GmbH\u201d gerade dieses Urteil als Anlage den Mails beigef\u00fcgt haben.<\/p>\n<p><u>Urteil 3: Amtsgericht Delmenhorst<\/u><\/p>\n<p>Bei diesem Urteil scheint der Beklagte ein Eigentor gemacht haben. Vielleicht durch das oben erw\u00e4hnte aufgehobene Urteil, in der das Angebot als &#8222;Sittenwidrig&#8220; verurteilt wurde, hat der Beklagte seine Verteidigung scheinbar auf diesen Punkt aufgebaut.<br \/>\nWie auch in dem vorherigen Urteil hat wieder ein Zeuge der Firma ausgesagt, das es angeblich einen Best\u00e4tigungsprozedur gegeben habe, die jeder Durchlaufen musste, wenn er das Angebot nach der AGB-\u00c4nderung weiter nutzen wolle. Es handelt sich wieder um Zeugenaussagen und keinerlei unabh\u00e4ngige Beweise. Von dem Beklagten ist nur folgendes zu lesen:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Der zwischen der Kl\u00e4gerin und dem Beklagten geschlossene Vertrag ist nicht gem. \u00a7 138 BGB sittenwidrig. Selbst wenn es so sein sollte, wie der Beklagte behauptet, die Kl\u00e4gerin aber bestreitet, dass wesentlicher Angebotsteil der Kl\u00e4gerin ist, dass Prostituierte \u00fcber die plattform von Usern ersteigert werden k\u00f6nnen, so h\u00e4lt das Gericht dies nicht f\u00fcr Sittenwidrig.<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\n<i>Anmerkung:<br \/>\nHier kommt eine l\u00e4ngere Ausf\u00fchrung der Richterin, das durch das ProstG die Situation der Prostituierten verbessert wurde.<\/i><br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nMithin kann es dahingestehen, ob die Kl\u00e4gerin, wie der Beklagte behauptet, im Wesentlichen eine Plattform f\u00fcr die Ersteigerung von Prostitutionsdienstleistungen zur Verf\u00fcgung stellt<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Wieder kein Hinweis darauf, das der Beklagte sich \u00fcber den Vertrag oder der angeblichen Best\u00e4tigungsprozedur ge\u00e4u\u00dfert hat.<br \/>\nDa dieses Urteil vom 22.3.2010 ist (ein Eingangsstempel des Anwalts fehlt hier) und das oben erw\u00e4hnte Urteil aus Wuppertal mit der Aufhebung des Urteils der &#8222;Sittenwidrigkeit&#8220; vom 15.4.2010 (Eingang beim Anwalt lt. Stempel der 6.5.2010), also nach dem Urteil von Delmenhorst, kann ich mir gut vorstellen, das man hier auf die Strategie des aufgehobenen Urteil gebaut hat. Dazu muss man wissen, das die Anwaltskanzlei, die dieses aufgehobene Urteil &#8222;gewonnen&#8220; hatte, diesen Erfolg und der Begr\u00fcndung im eigenen Blog Publiziert haben (<a href=\"http:\/\/rechtsanwaltsblog.blog.de\/2009\/08\/06\/neue-schlappe-lovebuy-de-amtsgericht-wuppertal-erklaert-internetgeschaefte-sittenwidrig-nichtig-6662918\/\">rechtsanwaltblog.blog &#8211; Neue Schlappe f\u00fcr &#8222;lovebuy.de&#8220;<\/a>).<br \/>\nLeider fehlt von der Kanzlei eine Stellungsnahme zu der Urteilsaufhebung oder wenigstens einen Hinweis auf dem Blog. Auch auf der neusten Mitteilung \u00fcber das gewonnene Urteil in Hamburg geht man nicht auf das aufgehobene Urteil ein (<a href=\"http:\/\/rechtsanwaltsblog.blog.de\/2010\/06\/01\/vma-managment-gmbh-gewinnt-prozess-amtsgericht-hamburg-neue-flut-zahlungsaufforderungen-sachen-lovebuy-de-8714118\/\">rechtsanwaltblog.blog &#8211; VMA Management GmbH gewinnt Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg &#8211; Neue Flut von Zahlungsaufforderungen Sachen &#8222;lovebuy.de&#8220;<\/a>). Schade eigentlich. F\u00fcr mich pers\u00f6nlich hat dieser &#8222;neuere Blogeintrag&#8220; der Kanzlei einen bitteren Beigeschmack.<\/p>\n<p>So, damit es nicht zu Handgreiflichkeiten kommt, komme ich nun zum Ende und gehe Sp\u00fclen. Im Lauf der n\u00e4chsten Woche werde ich mal auf die anderen Urteile aus meiner Sicht eingehen. Aber wie gesagt, macht Euch alle selbst ein Bild und eine Meinung zu den Begebenheiten.<\/p>\n<p><big><u><b>Nachtrag:<\/b><\/u><\/big> (13.6.2010 8:30)<\/p>\n<p>Ich bin etwas genauer auf das aufgehobene Urteil von Wuppertal eingegangen, bzw. auch auf die Auswirkungen.<br \/>\nFestzuhalten ist, das die Strategie der Sittenwidrigkeit nicht zu empfehlen ist. Da ich mir nicht vorstellen kann, das all die User, die sich melden und aussagen, das sie weder eine Mail \u00fcber die AGB-\u00c4nderung bekommen haben, noch die ge\u00e4nderte AGB beim Besuch der Seite best\u00e4tigen mussten l\u00fcgen. Mit den entsprechenden Zeugen (die sich ja bei <a href=\"http:\/\/www.boocompany.com\">BooCompany<\/a> sammeln) sollte die glaubw\u00fcrdige Darlegung der tats\u00e4chlichen Begebenheit m\u00f6glich sein. Aber dazu sind alle Opfer gefordert. Nur gemeinsam kann man diese Firma mit der Wirklichkeit zur Strecke bringen.<br \/>\nUnabh\u00e4ngig von dieser Situation, hat die Kanzlei Wagner Halbe in einem Rechtsstreit um die &#8222;kostenpflichtige Anmeldung&#8220; (damals noch gegen die Sign21 GmbH) einen Erfolg verbuchen k\u00f6nnen. Wie sie selbst in einer Pressemitteilung bei &#8222;openPR&#8220; mitteilt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Die Online-Sex-B\u00f6rse Lovebuy.de (Sign21 GmbH) hat ein vor dem Amtsgericht K\u00f6ln gef\u00fchrtes Verfahren um die Zahlung von Anmeldegeb\u00fchren, Mahnkosten und vermeintlichen Rechtsanwaltsgeb\u00fchren verloren (Urteil des Amtsgerichts K\u00f6ln v. 23.10.2008 &#8211; 114 C 155\/08).<br \/>\n<br \/>\nDas Auktionshaus f\u00fcr Sexdienste, welches heute durch die VMA Management GmbH betrieben wird, versuchte in dem gerichtlichen Verfahren einen angeblich \u201eangemeldeten Nutzer\u201c auf die Zahlung einer Anmeldegeb\u00fchr von 9,95 Euro sowie um ein vielfach dar\u00fcber liegendes Entgelt f\u00fcr Ausk\u00fcnfte, Mahnungen und die bisherige Rechtsverfolgung zu verklagen. Der Nutzer habe sich durch das Anklicken eines \u201eRegistrieren Sie sich jetzt\u201c &#8211; Buttons bei der Internetplattform registriert und hierbei best\u00e4tigt, dass er die die Kostenpflicht der \u201eDienstleistung\u201c sowie die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der Kl\u00e4gerin akzeptiert.<br \/>\n<br \/>\n<strong>In dem K\u00f6lner Verfahren konnte<\/strong> die klagende Sign21GmbH <strong>den Beweis f\u00fcr ihre Behauptung jedoch nicht f\u00fchren<\/strong>. Die Klage wurde als unbegr\u00fcndet abgewiesen. Der von WAGNER HALBE Rechtsanw\u00e4lte K\u00f6ln vertretene Prozessgewinner meinte nach der Urteilsverk\u00fcndung gl\u00fccklich: \u201eIch f\u00fchlte mich durch die immer h\u00f6her werdenden Anspr\u00fcche stark unter Druck gesetzt. Jetzt f\u00e4llt mir ein gro\u00dfer Stein vom Herzen.\u201c<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.openpr.de\/news\/255548\/lovebuy-de-verliert-Prozess-vor-dem-Amtsgericht-Koeln.html\">openPR &#8211; lovebuy.de verliert Prozess vor dem Amtsgericht K\u00f6ln<\/a>)<\/p>\n<p>Hier geht es um die Anmeldung selbst und nicht um nachfolgende Kosten. Aber was hier ganz deutlich herauszulesen ist, ist die Frage der &#8222;Beibringungspflicht&#8220;. Hier hat &#8222;lovebuy.de&#8220; diese nicht erbringen k\u00f6nnen, w\u00e4hrend der Beklagte diese scheinbar mit seinen Erl\u00e4uterungen (und Screenshots?) diese sehr wohl glaubw\u00fcrdig erbracht hatte. \u00dcbertragen auf die jetzige Situation, ist es so, das die Beklagten daf\u00fcr sorgen m\u00fcssen, das die &#8222;Beibringungspflicht&#8220; des Kl\u00e4gers nicht bei den Zeugenaussagen enden. Eine Reaktion der Beklagten in den oben von mir interpretierten Urteilen waren f\u00fcr mich nicht zu erkennen.<br \/>\nOder um es mal einfacher zu sagen. Wenn es berechtigte Zweifel an die Aussagen der firmeneigenen Zeugen gibt, muss diese schon beweiskr\u00e4ftigeres anbringen, als die Aussage von finanziell Abh\u00e4ngigen.<br \/>\nBis jetzt gibt es nur die Ank\u00fcndigung der neuen AGB als &#8222;News&#8220; auf der eigenen Seite und keinerlei Aussagen von betroffenen, das Sie eine entsp. Mail oder einen Best\u00e4tigungslink vor den Rechnungen\/Mahnungen bekommen haben, bzw. bet\u00e4tigen mussten.<br \/>\nIch kann es nur zum wiederholten male sagen: <strong>Mahnopfer schlie\u00dft Euch zusammen!<\/strong><\/p>\n<p><u><b>Links:<\/b><\/u><\/p>\n<p>&#8211; BooCompany: <a href=\"http:\/\/forum.boocompany.com\/viewtopic.php?f=70&#038;t=4592&#038;sid=39a372651fedb1175a02061e060ef55c\">www.lovebuy.de &#8211; Teil III &#8211; Postings ab 09.06.2010<\/a> Sammelthread f\u00fcr die Opfer von Lovebuy.de<br \/>\n&#8211; BooCopmpany: <a href=\"http:\/\/forum.boocompany.com\/viewtopic.php?f=70&#038;t=4576&#038;sid=39a372651fedb1175a02061e060ef55c\">LOVEBUY: Zeugen-Proze\u00dfopfer und gewonnene Prozesse gesucht!<\/a> (Aufruf f\u00fcr die Mithilfe zur Selbsthilfe)<\/p>\n<p>&#8211; Computerbetrug: <a href=\"http:\/\/forum.computerbetrug.de\/infos-und-grundsatzartikel\/61175-die-trophaeenurteile-der-nutzlosbranche.html\">Antiscammer: Die Troph\u00e4enurteile der Nutzlosbranche<\/a> (Ein guter Grundsatzartikel zur Bewertung von Urteilen, die die Nutzlosbranche gerne Ver\u00f6ffentlicht)<\/p>\n<p>&#8211; Rechtanwaltsblog.blog: <a href=\"http:\/\/rechtsanwaltsblog.blog.de\/2009\/08\/06\/neue-schlappe-lovebuy-de-amtsgericht-wuppertal-erklaert-internetgeschaefte-sittenwidrig-nichtig-6662918\/\">Neue Schlappe f\u00fcr &#8222;lovebuy.de&#8220;<\/a> (\u00dcber das anf\u00e4nglich gewonnene und nun aufgehobene Urteil beim AG Wuppertal)<br \/>\n&#8211; Rechtanwaltsblog.blog: <a href=\"http:\/\/rechtsanwaltsblog.blog.de\/2010\/06\/01\/vma-managment-gmbh-gewinnt-prozess-amtsgericht-hamburg-neue-flut-zahlungsaufforderungen-sachen-lovebuy-de-8714118\/\">VMA Management GmbH gewinnt Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg &#8211; Neue Flut von Zahlungsaufforderungen Sachen &#8222;lovebuy.de&#8220;<\/a><\/p>\n<p><u>Eigene Artikel zum Thema:<\/u><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1167\">Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? \u2013 Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1172\">BooCompany wird Angegriffen \u2013 Trotz DDOS weiterhin erreichbar!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1180\">[UPDATE] www.lovebuy.de \u2013 Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!<\/a><\/p>\n<p><strong>Und hier geht es inzwischen weiter mit den anderen Urteilen und meinen Einsch\u00e4tzungen dazu:<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1232\">[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile<\/a><\/p>\n<p><strong>Weitere neuere Artikel zum Thema &#8222;LoveBuy.de&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1270\">[Update] Lovebuy.de und die \u00c4nderung der AGB<\/a><\/p>\n<p><u><b>Artikel als eBook zum Download:<\/b><\/u><br \/>\n<a href='http:\/\/gehirnsturm.info\/wp-content\/uploads\/2012\/04\/Lovebuy-2010_06_12.epub'>12.06.2010 &#8211; &#8222;[Update] www.lovebuy.de &#8211; immer mehr Widerspr\u00fcche tauchen auf&#8220;<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie berichtet, versendete die Fa. \u201cVMA Management GmbH\u201d f\u00fcr die Nutzung der Seite Lovebuy.de ende Mai 2010 neue Mahnungen. 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