{"id":1232,"date":"2010-06-14T13:40:24","date_gmt":"2010-06-14T11:40:24","guid":{"rendered":"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=1232"},"modified":"2012-04-18T12:49:30","modified_gmt":"2012-04-18T10:49:30","slug":"update-lovebuy-de-und-die-gewonnen-urteile","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1232","title":{"rendered":"[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile"},"content":{"rendered":"<p>In meinen vorherigen Beitrag (<a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1201\">[Update] www.lovebuy.de \u2013 immer mehr Widerspr\u00fcche tauchen auf<\/a>) zu Lovebuy.de bin ich bereits auf die 3 Urteile eingegangen, die bei der Firma \u201cVMA Management GmbH\u201d auf Ihrer \u00dcbersichtsseite zu gewonnen Urteilen zum Thema &#8222;Jahresbeitrag&#8220; berichtet. Dabei zeigte sich, das es sich um ein &#8222;Vers\u00e4umnisurteil&#8220; und zwei Urteile handelte, wo nicht zu erkennen war, das die Beklagten sich gegen die Behauptung der firmeneigenen Zeugen ge\u00e4u\u00dfert h\u00e4tten. In einem Urteil war die Strategie wohl, das Ganze als Sittenwidrig zu deklarieren und in dem anderen Urteil ist nicht zu erkennen, das der Beklagte sich \u00fcberhaupt zur Sache ge\u00e4u\u00dfert h\u00e4tte.<\/p>\n<p>So weit, so gut (oder auch nicht). Klickt man dann auf &#8222;weitere Urteile>&#8220; unter dem Bereich &#8222;Urteile, die sich auf den Jahresbeitrag beziehen&#8220;, so erwartet einem eine beeindruckende Auflistung von 14 weiteren Urteilen:<\/p>\n<p><a target='_blank' title='ImageShack - Image And Video Hosting' href='http:\/\/img14.imageshack.us\/i\/lovebuyweitereurteilejb.png\/'><img src='http:\/\/img14.imageshack.us\/img14\/6980\/lovebuyweitereurteilejb.png' border='0'\/><\/a><\/p>\n<p>Nun sagt die Masse an &#8222;Urteilen&#8220; nichts aus.<br \/>\nIch erinnere hier an den Fall, wo ein Anwalt einer Abzockerseite &#8222;(Nachbarschaft24.net&#8220;, ich berichtete: <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=595\">\u201cNachbarschaft24.net\u201d, die Webseite \u201cfrag-einen-anwalt.de\u201d und die Einsch\u00e4tzung der Hamburger Rechtsanw\u00e4ltin \u201cWibke T\u00fcrk\u201d<\/a>) auf seiner Seite ein &#8222;Urteil&#8220; eingestellt haben sollte. Beim genaueren Hinsehen stellte sich heraus, dass das &#8222;Urteil&#8220; in Wirklichkeit ein &#8222;Protokoll&#8220; war, also nicht mal eine richterliche Entscheidung erfolgt ist. Bedauerlich war dabei, das selbst Anw\u00e4lte sich von diesem &#8222;angeblichen&#8220; Urteil haben blenden lassen. Die Anw\u00e4ltin hat Ihren Flapsus bedauert (Siehe dazu auch den Folge-Artikel dazu: <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=611\">Nachbarschaft24.net \u2013 Teil 3\/5 | Rotglut.org, \u201cPressestimmen\u201d, Anwaltsantworten und der \u201cVerbraucherzentrale Bundesverband\u201d<\/a>).<br \/>\nDieses Beispiel zeigt auf, wie wichtig es ist, sich selbst genau mit den &#8222;Urteilen&#8220; zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>So ist es auch wichtig, sich jetzt nicht nur auf meine Meinung zu den Urteilen zu verweilen, sondern selbst zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob man sich dieser Meinung anschlie\u00dfen kann.<br \/>\nGerne w\u00fcrde ich es auch sehen, wenn sich Leser, die etwas anders sehen hier melden (es gibt ja die Kommentar-Funktion). Nur viele verschiedene Meinungen und Ansichten lassen ein globales Bild zu. Ich bin der letzte, der f\u00fcr sich die Weisheit beansprucht.<\/p>\n<p>Ich werde nun in der Reihenfolge der Auflistung des Screenshots auf die Urteile eingehen und zu jedem meine Einsch\u00e4tzung hier kund tun. Ich weise nochmals darauf hin, das es sich dabei ausschlie\u00dflich um meine Meinung handelt und nicht um eine juristische Analyse oder gar Bewertung. Ich bin nur ein bl\u00f6der Laie. \ud83d\ude09<br \/>\n<em>(Anmerkung: AG = Amtsgericht)<\/em><\/p>\n<p><u><b>Allgemein<\/b><\/u><\/p>\n<p>Es f\u00e4llt auf, das die Fa. \u201cVMA Management GmbH\u201d nun mit etlichen Urteilen kommt, in dem vor der Mahnwelle mit firmeneigenen Zeugen best\u00e4tigt wurde, das angeblich die AGB-\u00c4nderung per Mail mitgeteilt wurde und das eine Best\u00e4tigung beim n\u00e4chsten Einloggen verlangt wurde. Eine Behauptung die nun, nach der &#8222;Mahnwelle&#8220; von den Mahnopfern, die sich in den Foren melden bestritten wurde. Diese Urteile haben alle eines gemeinsam, das die Beklagten allein, ohne die Aussage von anderen Betroffenen standen, da eine Zusammenf\u00fchrung von opfern zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen war. Unter diesem Gesichtspunkt lesen sich manche Urteile wie eine Farce.<\/p>\n<p><u><b>Urteil1: AG Ansbach<\/b><\/u><\/p>\n<p>Gleich das erste Urteil zeigt ein gl\u00e4nzenden Beweis f\u00fcr die Probleme des Zivilprozesses auf. Und wie wichtig es ist, das sich die Abgemahnten zusammen tun.<\/p>\n<p>Hier wurde, wie auch schon in den anderen Urteilen von dem Kl\u00e4ger behauptet, das man sich nicht einloggen konnte, wenn man die neuen Bedingungen nicht anerkannt habe. Die Einwendung des Beklagten, das er keine \u00c4nderungsmitteilung bekommen h\u00e4tte (was ja analog mit den Aussagend er User in den Foren ist) wurde von Gericht als Schutzbehauptung gewertet. Hier fehlt eindeutig die Schwere von weiteren Zeugen. Zudem hat der Beklagte nicht widersprochen, das es die Best\u00e4tigung-Prozedur gegeben habe.<br \/>\nUnabh\u00e4ngig davon kommt in diesem Urteil noch hinzu, das der Beklagte offensichtlich nach der AGB-\u00c4nderung einen weiteren Account eingerichtet hat und dort der Jahreszahlung zugestimmt hat. Und er hat auch f\u00fcr den ersten Account bereits ein Jahresbeitrag bezahlt.<br \/>\nIch mein, seien wir mal ehrlich, wenn ich eine Zeitung gratis bekomme und mir der Verlag mitteilt, das diese nun Kostenpflichtig ist (oder ich eine Rechnung bekomme), ich zahle, wird ein Richter mir auch nicht glauben, das ich bei der Zahlung des 2. Vertragszeitraum pl\u00f6tzlich von der Bezahlung \u00fcberrascht sei. Was noch von Interesse w\u00e4re ist, ob die K\u00fcndigung fristgerecht geschehen ist oder ob diese \u00fcberhaupt fristgerecht geschehen konnte, so das die Zahlung der 2. Rechnung nicht gerechtfertigt sei.<br \/>\nDie Frage hier ist wohl eher, ob der Beklagte und sein Anwalt die Sachlage richtig eingesch\u00e4tzt haben. Klar gibt es auch die M\u00f6glichkeit ein Abo-Vertrag im 2. Jahr zu k\u00fcndigen. Dazu muss die Sachlage aber entsprechend sein und die Verteidigung auch anders aufgebaut sein. Wenn dann noch eine neue (2.) Anmeldung nach dem Zeitpunkt der \u00c4nderung des AGB (Stichtag &#8222;15.8.2007&#8220;) vorgenommen wird, erschwert dies nat\u00fcrlich die Glaubw\u00fcrdigkeit.<\/p>\n<p><u><b>Urteil 2: AG Delmenhorst II<\/b><\/u><\/p>\n<p> Bei diesem Urteil geht es um einen Beklagten der sich lt. dem Urteil am 20.8.2007 angemeldet hat, also 5 Tage nach Einf\u00fchrung der neuen AGB.<br \/>\nSp\u00e4ter wird darauf eingegangen, das es noch eine Anmeldung aus dem Zeitraum vor der AGB-\u00c4nderung gab.<br \/>\nBemerkenswert ist hier, das wieder auf die &#8222;Sittenwidrigkeit&#8220; des Vertrages eingegangen wird (wieder die falsche Verteidigungsstrategie?). Was auch ganz klar aufgef\u00fchrt wird ist, das die frage, ob die \u00c4nderung der AGB und das &#8222;unterschieben&#8220; eines kostenpflichtigen Vertrages vom Gericht nicht er\u00f6rtert wurde. Der Grund ist die Neuanmeldung nach der \u00c4nderung der AGB.<br \/>\nIm Wortlaut liest sich das im Urteil so:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Die Frage, ob ein solches Verhalten der Kl\u00e4gerin, n\u00e4mlich arglos angelockten Kunden nachtr\u00e4glich eine Jahresgeb\u00fchr &#8222;unterzuschieben&#8220; zumindest ein Anfechtungs- oder ein Widerrufsrecht zu gew\u00e4hren w\u00e4re, <strong>kann in diesem Fall offen bleiben<\/strong>. Denn der Beklagte wusste aus den bereits vorherigen Neuanmeldungen von der nunmehr vereinbarten Jahresgeb\u00fchr.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Wir sind hier also bei der gleichen Problematik, wie in dem vorherigen Urteil. Es wurde auch nach der AGB-\u00c4nderung ein weiterer Account angemeldet <em>(Warum eigentlich? Man(n) hat doch nur einen Schwanz?)<\/em>. In dem Urteilstext kann man (vielleicht) auch eine ganz verdeckte Kritik des Richters an dem Verfahren der AGB-\u00c4nderung heraus lesen (Achtung, das ist nur meine &#8222;Meinung&#8220;!).<\/p>\n<p>Wir sind also wieder an dem Punkt, das ein Beklagter, wenn auch vielleicht nicht durch eine \u00c4nderungsmitteilung oder einem Best\u00e4tigungshaken informiert war, doch durch die Neuanmeldung nach dem Zeitpunkt der ge\u00e4nderten AGB.<\/p>\n<p><u><b>Urteil 3: AG D\u00fcsseldorf<\/b><\/u><\/p>\n<p>Hier wird es spannend. Auf dem ersten Blick l\u00e4sst dieses Urteil vermuten, das hier mal alles so ist, wie von dem Kl\u00e4ger bei seinen Mahnmails behauptet wird (&#8222;Ihre faktisch nicht vorhandenen Erfolgsaussichten&#8220;). Schaut man aber mal genauer hin, so liest sich der Ganze Fall schon anders.<br \/>\nZuerst einmal hat der Beklagte keinen Anwalt mit seinen Interessen beauftragt. Ob es sich bei dem Beklagten um einen Juristisch erfahrenen Menschen handelt wei\u00df man nicht. Da er aber auf einen fachlich erfahrenen Anwalt verzichtet, gehe ich erst mal nicht davon aus (selbst ich, der Behauptet sich in juristischen Bereich fast t\u00e4glich herumzubewegen wende mich bei juristischen Auseinandersetzungen an einen Anwalt meines Vertrauens).<br \/>\nEs ist ein Urteil, das ohne einen m\u00fcndlichen Termin ergangen ist. Es bedeutet, das der Kl\u00e4ger seine Klage formuliert und darlegt, warum er der Meinung ist, das er recht habe mit seiner Klage. Der Beklagte kann dieser Klage erwidern und auf die Klage Stellung nehmen. Der Kl\u00e4ger hat wiederum die M\u00f6glichkeit auf die Erwiderung Stellung zu nehmen. Diese kann der Beklagte wiederum erwidern. Hier hat der Kl\u00e4ger seine Klage begr\u00fcndet. Leider haben wir keine Einsicht in diese Begr\u00fcndung (das w\u00e4re mal interessant). Der Beklagte hat darauf geantwortet. Was man aus der Urteilsbegr\u00fcndung hjerauslesen kann, l\u00e4sst vermuten, das der Beklagte den Account nicht mehr nutzen konnte, weil sich dieser nicht mehr \u00f6ffnen lie\u00df.<br \/>\nIn der Begr\u00fcndung liest sich die Einlassungen des Beklagten wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><u>Entscheidungsgr\u00fcnde:<\/u><br \/>\nDer Beklagte selbst stellt nicht in Abrede, die streitgegenst\u00e4ndlichen Accounts angelegt zu haben. Soweit er im Schriftsatz vom 25.4.2009 behauptet hat, der Account Spider 1989 habe sich nicht mehr \u00f6ffnen lassen, so ist er dem entgegenstehenden Vortrag der Kl\u00e4gerin vom 25.5.2009 nicht mehr entgegengetreten. Damit gilt als zugestanden, dass auch der Account Spider 1989 jederzeit nutzbar war.<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nEbenso hat der Beklagte zun\u00e4chst nur unsubstantiliert bestritten, bei Abschluss der Vertr\u00e4ge nicht auf das Entgeld aufmerksam gemacht worden zu sein. Die Kl\u00e4gerin hat den Ablauf des Vertragsschlusses unter der Einbeziehung der AGB in den Vertrag detailreich geschildert. Vor dem Hintergrund dieser umfangreichen Sachverhaltsdarstellung konnte der Beklagte sich nicht auf ein einfaches Bestreiten zur\u00fcckziehen, sondern h\u00e4tte seinerseits schildern m\u00fcssen, wie der Vertrag zustande gekommen ist. Herauf aber kommt es letztendlich auch nicht mehr an. Denn der Beklagte hat den neuerlichen Vortrag der Kl\u00e4gerin zur Entgeldabrede bei Vertragsschluss und zur Einbeziehung der AGB nicht mehr bestritten. Der Vortrag der Kl\u00e4gerin gilt damit als zugestanden.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Also hier hat der Beklagte mehr oder weniger nur gesagt, das er den einen Account nicht habe \u00f6ffnen k\u00f6nnen und eine Zahlungspflicht des neuen Accounts, den er dann scheinbar registriert hatte nicht erkannt haben will. Leider sind keine Anmeldedaten aufgef\u00fchrt, weswegen eine \u00c4u\u00dferung hierzu nur reine Spekulation w\u00e4re.<br \/>\nEs ist aber ganz offensichtlich so, das der Kl\u00e4ger sich die M\u00fche gemacht hat, seine Darstellung, wie die Anmeldung vor sich gegangen ist genau geschildert hat. Da hier weder von der \u00c4nderung der AGB oder einem Best\u00e4tigungsklick in der Begr\u00fcndung die Sprache ist, k\u00f6nnte man vermuten, das die Anmeldungen beide nach dem Stichtag der AGB-\u00c4nderung erfolgt ist.<br \/>\nAber selbst wenn nicht, was soll ein Gericht anderes Entscheiden, wenn auf die detaillierte Schilderung einer Seite nichts mehr kommt und vorher auch nur &#8222;unsubstantiliert&#8220; bestritten wird, das eine Zahlungspflicht erkennbar gewesen sei. Also scheinbar etwas wie, <i>&#8222;Da hab ich mich nochmal Angemeldet. Dass das was kosten sollte, habe ich nicht bemerkt&#8220;<\/i>. Wird dann gegen solch eine Aussage eine detaillierte Schilderung des Anmeldevorganges erkl\u00e4rt (ob korrekt oder nicht, sei mal dahin gestellt, ist auch eigentlich uninteressant) und man dann dazu nichts mehr schreibt, ist man es wahrlich selbst schuld, wenn man dann die Rechnung in Form eines verlorenes Urteil bekommt. Bei Gericht wird <strong>Recht<\/strong> gesprochen, wer <strong>Gerechtigkeit<\/strong> will, der muss woanders hin.<br \/>\nVon daher ist dieses Urteil mit sehr gro\u00dfer Skepsis zu sehen.<br \/>\nIch glaube, das die Richterin nicht ohne Grund auf die fehlenden Erwiderungen mehrfach in der Begr\u00fcndung hingewiesen hat. ob Sie begeistert davon ist, das dieses Urteil nun zu Einsch\u00fcchterungsversuche genutzt wird, k\u00f6nnte man (wie auch bei anderen Entscheidungen) bezweifeln.<\/p>\n<p><u><b>Urteil 4: AG D\u00fcsseldorf II<\/b><\/u><\/p>\n<p>puh, endlich mal ein Urteil, das f\u00fcr die Mahnwelle, soweit ich es \u00fcberblicke nicht von Interesse ist. Die Anmeldung dieses Beklagten war am 28.04.2008, also bereits Monate nach der AGB-\u00c4nderung (Stichtag: 15.8.2007). Also f\u00fcr die User, die sich bis jetzt gemeldet haben, ist dieses Urteil uninteressant, da hier nicht die Frage ist, ob es wirklich eine \u00c4nderungsmitteilung oder eine Best\u00e4tigungsabfrage beim Einloggen nach der AGB-\u00c4nderung gegeben habe. Das der Beklagte eine Veraltete AGB als Beweis vorgelegt hat, \u00e4ndert daran nichts. Wenn die Anmeldeprozedur zu diesem Zeitpunkt (was ich nicht wei\u00df) so war wie jetzt, dann konnte man die Kostenpflicht wirklich schon beim Aufrufen der Regestrierungsseite oben erkennen. Zudem wird eine Lastschrifterlaubnis angefordert. Da sollte man grunds\u00e4tzlich vorsichtig sein.<\/p>\n<p><u><b>Urteil 5: AG D\u00fcsseldorf III<\/b><\/u><\/p>\n<p>Das ist einfach und man kann sich die Frage stellen, ob man auf Teufel komm raus m\u00f6glichst viele Urteile ver\u00f6ffentlichen wollte. Wer nicht aufmerksam ist, w\u00fcrde bestimmt \u00fcbersehen, das es sich hier um das gleiche Urteil wie das mit der Bezeichnung &#8222;AG D\u00fcsseldorf II&#8220; ist. Beide tragen das AZ 33 C 13987\/09 und sind von der selben Entscheidung. Es ist einmal das Urteil, das dem Kl\u00e4gervertreter nach dem Eingangsstempel des Rechtsanwaltes am 21. Mai 2010 zugestellt wurde und das andere ist das gleiche Urteil zur &#8222;Zwangsvollstreckung&#8220; (also der sogenannte &#8222;Titel&#8220; f\u00fcr den Gerichtsvollzieher), in dem Vermerkt ist, das dem Beklagten dieses Urteil ebenso am 21. Mai 2010 zugestellt wurden ist. Der Eingang ist von dem Kl\u00e4gervertreter auf den 3. Juni 2010 vermerkt worden.<\/p>\n<p><u><b>Urteil 6: AG Reutlingen<\/b><\/u><\/p>\n<p>Wau, das ist mal eine sehr interessante Entscheidung!<br \/>\nAber dazu werde ich mal die Geschehnisse, wie sie in der Begr\u00fcndung dargestellt werden grob zusammenfassen.<br \/>\nDer Inhaber des Accounts gibt an, das ein Mitbewohner (WG?) sich die Accountdaten angeeignet hat (die frei zug\u00e4nglich herumlagen), sich an den PC (scheinbar des Beklagten) gesetzt hat und sich mit den Daten dann eingeloggt hat. Dabei soll es dann zur &#8222;Neuaktivierung&#8220; gekommen sein.<br \/>\nDas ist also so, als wenn man sich bei einer Bank beschwert, wenn das Konto ausger\u00e4umt wurde mit einer EC-Karte, auf der man mit einem wasserfesten Stift &#8222;PIN: 1234&#8220; drauf geschrieben h\u00e4tte.<br \/>\nDie Accountdaten (Accountname, Passwort, etc.) sind sorgf\u00e4ltig und sicher zu verwahren. Auch gilt seit l\u00e4ngerem eine Sorgfaltspflicht gegen die unbefugte Nutzung von Internet-Zug\u00e4ngen, sei es WLan oder frei zug\u00e4ngliche PCs. Der Beklagte stellte weder in Abrede, diesen Account angemeldet zu haben. Da der Account, wenn auch durch Fahrl\u00e4ssigkeit Dritten \u00fcberlassen wurde, haftet der Accountbesitzer f\u00fcr die Handlungen des Dritten, da der Kl\u00e4ger durch die korrekte Anmeldung davon ausgehen musste, das die Rechtsgesch\u00e4fte durch oder im Sinne des Accountinhabers erfolgte. Da der Kl\u00e4ger angab, sich nicht selbst eingeloggt zu haben, fehlt hier nat\u00fcrlich von Seiten des Kl\u00e4gers eine Aussage \u00fcber die &#8222;Neuaktivierung&#8220; (womit wohl die AGB-Best\u00e4tigung gemeint ist).<br \/>\nUnabh\u00e4ngig von diesem Urteil, das rein Formal korrekt ist, w\u00e4re es (f\u00fcr mich pers\u00f6nlich) interessant, ob der Mitbewohner von dem Accountinhaber auf Erstattung der Kosten angesprochen wurde oder es eingeklagt wurde. Auch, wenn es im Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen Kl\u00e4ger und Beklagten in dieser Konstellation eine Zahlungspflicht gibt, besteht, nach meinem Laienhaften Verst\u00e4ndnis auch ein Anspruch des Beklagten gegen\u00fcber dem unerlaubten Nutzer des Accounts. Es ist wie bei der EC-Karte. Die Bank braucht den Verlust nicht erstatten, da die Schuld beim Karteninhaber liegt. Wird der T\u00e4ter erwischt, dann kann das Opfer sich sehr wohl den Schaden vom T\u00e4ter erstatten lassen. Dazu muss er notfalls eine Zivilklage anstrengen.<\/p>\n<p><b><u>Urteil 7: AG Esslingen<\/u><\/b><\/p>\n<p>Auch hier ist der Fall eigentlich recht einfach. Zwar sagt der Beklagte aus, das er keine \u00c4nderungsmail bekommen habe, aber der Kl\u00e4ger legte eine Mail vor. Da der Beklagte aber bereits den ersten Jahresbeitrag bezahlt hatte und auch in einer Mail die Zahlung des 2. Jahresbeitrages zugesagt hatte geht das Gericht davon aus, das der Beklagte sp\u00e4testens nach der Zahlung des ersten Jahresbeitrages von der Kostenpflicht Bescheid wusste. Das ist durchaus nachvollziehbar. Der Beklagte hat den Vertrag dann nicht gek\u00fcndigt und so ergibt sich die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der nachfolgenden Forderung. Also nicht vergleichbar mit F\u00e4llen, wo nach eigenen Aussagen keine \u00c4nderungsmail oder eine Best\u00e4tigungsaktivierung erfolgt ist. Und auch nicht mit Usern, die eine K\u00fcndigungsbest\u00e4tigung der Firma vorliegen haben und trotzdem mit der Mahnmail bel\u00e4stigt wurden.<\/p>\n<p><b><u>Urteil 8: AG S\u00f6mmerda<\/u><\/b><\/p>\n<p>Hier sind wir wieder bei einem klassischen Fall, der Beibringungspflicht. In der Begr\u00fcndung wird ausf\u00fchrlich \u00fcber die vom Kl\u00e4ger dargestellte Prozedur der Best\u00e4tigung der ge\u00e4nderten AGB berichtet. Der Richter stellte somit fest, das:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Der Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass er nichts von der Kostenpflichtigkeit gewusst h\u00e4tte, denn ihm sind die ge\u00e4nderten AGB mitgeteilt worden.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Dies liest sich nach einer Klassischen Situation, dass das Gericht sich entscheiden musste, wem es glauben kann. Dem Kl\u00e4ger, der detailliert \u00fcber das Prozedur berichtet und anscheinend einen Text (Mail) als Beweis lieferte oder einem Beklagten, der ohne Anwalt vor Gericht erscheint und offensichtlich sich &#8222;nur&#8220; darauf beruft, von den Kosten nichts gewusst zu haben.<br \/>\nOb das Urteil auch so ausgefallen w\u00e4re, wenn der Beklagte einige Zeugen h\u00e4tte beibringen k\u00f6nnen, die diesen Ausf\u00fchrungen des Kl\u00e4gers widersprochen h\u00e4tten und Ihre Erfahrung mit der Nutzung der Seite berichtet h\u00e4tten (da in den diversen Foren einer Best\u00e4tigungsprozedur beim Besuch der Seite widersprochen wird und auch keiner sich an eine Ank\u00fcndigungsmail erinnert) d\u00fcrfte meiner Meinung nach fraglich sein.<\/p>\n<p><b><u>Urteil 9: AG Nienburg<\/u><\/b><\/p>\n<p>Hier sieht es so \u00e4hnlich aus, wie im vorherigen Urteil. Der Kl\u00e4ger hat die ganze Prozedur mit Ank\u00fcndigungsmail (Laut diesem Urteil soll diese am 15.8.2007 versendet worden sein, womit man hier auf jeden Fall nicht von einer Vorank\u00fcndigung sprechen kann.) und der &#8222;Neuaktivierung&#8220; dargelegt. Nach der Begr\u00fcndung wurde dies alles nicht vom Beklagten, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschien widersprochen. Eine K\u00fcndigung ist von Seiten des Beklagten offensichtlich auch nicht erfolgt. Wenn der Beklagte dem nicht widerspricht, muss das Gericht den Ausf\u00fchrungen des Kl\u00e4gers glauben schenken.<\/p>\n<p><b><u>Urteil 10: AG Frankfurt<\/u><\/b><\/p>\n<p>Nun, eigentlich auch ein einfacher Fall. Der Beklagte (auch wieder ohne Rechtsbeistand) hatte sich unter falschem Namen angemeldet. Wann die Anmeldung erfolgte, ist aus dem Urteil nicht zu entnehmen, es war aber noch zu Zeiten als die Fa. Signs21 GmbH der Betreiber war.<br \/>\nWie gesagt, ein eigener Fall, wegen der Situation der Anmeldung unter falschem Namen. Bemerkenswert ist, das sowohl die Gerichtskosten auch zu einem kleinen Teil vom Kl\u00e4ger (19%) zu begleichen war, wie auch nicht alle Nebenforderungen stattgegeben wurden. Die Begr\u00fcndung war, das die Fa. sich nicht an den Grundsatz der &#8222;&#8220;Schadensgeringhaltung gem\u00e4\u00df \u00a7254 Abs. 2 BGB&#8220; gehalten habe.<\/p>\n<p><b><u>Urteil 11: AG Syke<\/u><\/b><\/p>\n<p>Das Urteil ist von daher interessant, da hier noch von der Fa. Signs21 GmbH ein Urteil erwirkt wurde. In diesem Urteil ist mit keinem Wort \u00fcber eine angebliche &#8222;Neuaktivierung&#8220; die Rede. Es geht ausschlie\u00dflich um die Mitteilungsmail. So hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte darauf, er habe die Email, mit der eine \u00c4nderung der zuvor bestehenden vertraglichen Vereinbarungen dahingehend, dass nunmehr eine Entgeldlichkeit vereinbart werde, nicht gelesen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Der Beklagte (auch ohne Rechtsbeistand) hat also den Empfang der Mail nicht bestritten. Dementsprechend stellt das Gericht fest:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Wer seine Rechtsgesch\u00e4fte wie vorliegend von Anfang an im Email-Verkehr abwickelt, ist gehalten Emails des Vertragspartners vollst\u00e4ndig durchzulesen und ggfs. hierauf zu reagieren. Unterl\u00e4sst er dies, hat er ebenso wie ein Vertragspartner, der bei schriftlichen Vertr\u00e4gen diese nicht durchliest, ggf. die Nachteile zu tragen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p><b><u>Urteil 12: AG Lemgo<\/u><\/b><\/p>\n<p>Der hier Beklagte hat sich auch wie der Beklagte vom Urteil 10 mit Verwendung falscher Daten angemeldet. Die Anmeldung erfolgte unstreitig am 20.10.2007, also knapp 2 Monate nach dem Stichtag (15.8.2007) der AGB-\u00c4nderung. Damit d\u00fcrfte dieses Urteil f\u00fcr die Mahnopfer vor dem Stichtag uninteressant sein.<\/p>\n<p><b><u>Urteil 13: AG K\u00f6ln<\/u><\/b><\/p>\n<p>Dieses Urteil finde ich wirklich gut. \ud83d\ude09<br \/>\nHinter dem Hyperlink auf der Seite der Firma verbirgt sich kein Urteil des AG K\u00f6ln, sondern nochmals das Urteil aus Lemgo, das ich schon zuvor beschrieben habe.<\/p>\n<p><b><u>Urteil 14: AG Wermelskirchen<\/u><\/b><\/p>\n<p>Das letzte Urteil dieser Serie ist auch recht schnell abgehandelt. Es handelt sich wieder um ein Urteil, das ohne m\u00fcndliche Verhandlung erfolgte. Wenn man sich die Entscheidungsgr\u00fcnde durchliest k\u00f6nnte man eher von einem quasi Vers\u00e4umnisurteil sprechen. Die Richterin hat es dann auch in Ihrer Begr\u00fcndung sehr kurz gemacht. Der Kernsatz aus sicht des Beklagten ist wohl dieser hier:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Nach dem schl\u00fcssigen und unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Kl\u00e4gerin, der somit gem\u00e4\u00df \u00a7138 Abs. 3 ZPO als zugestanden gilt, ist die Klage in H\u00f6he des zuerkannten Betrages zul\u00e4ssig und begr\u00fcndet.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Das die Richterin hier ganz Formal bleibt k\u00f6nnte zeigen, das es keine Entscheidung aus \u00dcberzeugung war. Der Hinweis, das dieser (schriftliche) Vortrag unwidersprochen blieb, l\u00e4sst eine andere Entscheidung nicht zu. Mal wieder ein Thema der &#8222;Beibringungspflicht&#8220;, die der Beklagte nicht nachgekommen ist.<\/p>\n<p><big><b><u>Fazit<\/u><\/b><\/big><\/p>\n<p>Wie man sieht, kann man die Urteile auch anders, als die Firma \u201cVMA Management GmbH\u201d interpretieren, die ja die Urteile der Amtsgerichte global als Beweis der &#8222;faktisch nicht vorhandenen Erfolgsaussichten&#8220; hingestellt hat. Macht man sich die M\u00fche und schaut sich die Urteile genauer an, so entdeckt man immer wieder Begebenheiten, die solche <b>&#8222;Einzelentscheidungen&#8220;<\/b> auch in einem anderen Licht erscheinen lassen.<br \/>\nUm mal ein paar Stichworte fallen zu lassen, sehe ich die Urteile global und ganz grob gesehen wie folgt:<\/p>\n<p>1. mehrere Urteile beziehen sich auf mehrere Anmeldungen. So weit ich es \u00fcberblicke, eine Anmeldung nach der AGB-\u00c4nderung.<\/p>\n<p>2. einige Anw\u00e4lte setzten auf die Sittenwidrigkeit des Vertrages und sind damit auf die Schnauze gefallen. Anmerkung: Das Urteil aus Wuppertal wurde aufgehoben.<\/p>\n<p>3. Es wurde auf Einlassungen des Kl\u00e4gers nicht oder nur unzureichend reagiert.<\/p>\n<p>4. Einige Beklagte verzichteten auf einen Rechtsbeistand.<\/p>\n<p>5. Die Frage ist, ob es insgesamt wirklich &#8222;nur&#8220; 17 Klagen gab, oder ob es nicht sogar von Beklagten gewonnen Verhandlungen gab, bzw. ob die Klage bei geringer Erfolgsaussicht nicht zur\u00fcckgezogen wurde.<\/p>\n<p>6. Letztendlich kann man aus diesen Urteilen auch einiges lernen. Die Firma \u201cVMA Management GmbH\u201d (bzw. die vorherige Signs21 GmbH) hat meistens sehr viel M\u00fche in der Darlegung der angeblichen Prozedur gelegt, dem der Beklagte dann allein, ohne weitere Mitstreiter oder Betroffene gegen\u00fcberstand. Wer hat schon von jeder Bewegung, die er im Internet hat Aufzeichnungen oder Screenshots, um den Darlegungen glaubhaft zu widersprechen. Da hilft dann wohl nur die ehrliche Aussage von mehreren unabh\u00e4ngige Zeugen.<\/p>\n<p><font color=\"#006600\"><b>Wichtig!<\/b><br \/>\nSo wie man die Behauptungen der &#8222;faktisch nicht vorhandenen Erfolgsaussichten&#8220; sehr kritisch sehen sollte, so sollte man auch meine Ausf\u00fchrungen kritisch hinterfragen.<br \/>\nDiese sind ein rein pers\u00f6nliches Meinungsbild, das sich auf die Aussagen etlicher User in div. Foren st\u00fctzt, das diese weder eine Mitteilungsmail erhalten haben, noch beim Einloggen die ge\u00e4nderte AGB best\u00e4tigen mussten, bevor sie die Seite weiter nutzen konnten. Bei einem Besuch der Seite und dem Aufruf der Registrierungsseite (ohne diese auszuf\u00fcllen oder abzusenden) konnte ich Feststellen, das zumindest jetzt der Jahrespreis deutlich zu sehen ist. Ob dies auch so war, nachdem die AGB ge\u00e4ndert wurde und bevor die ersten Gerichtsentscheidungen erfolgten, kann ich nicht sagen. Ich gehe aber bei den Urteilen, die sich auf Anmeldungen (zum Teil eines 2. Accounts) nach dem Stichtag der AGB-\u00c4nderungen erst mal bis zum gegenteiligen Beweis davon aus.<br \/>\n(Ich wei\u00df, ich wiederhole mich)<\/font><\/p>\n<p><u><b>Links:<\/b><\/u><\/p>\n<p>&#8211; BooCompany: <a href=\"http:\/\/forum.boocompany.com\/viewtopic.php?f=70&#038;t=4592&#038;sid=39a372651fedb1175a02061e060ef55c\">www.lovebuy.de &#8211; Teil III &#8211; Postings ab 09.06.2010<\/a> Sammelthread f\u00fcr die Opfer von Lovebuy.de<br \/>\n&#8211; BooCopmpany: <a href=\"http:\/\/forum.boocompany.com\/viewtopic.php?f=70&#038;t=4576&#038;sid=39a372651fedb1175a02061e060ef55c\">LOVEBUY: Zeugen-Proze\u00dfopfer und gewonnene Prozesse gesucht!<\/a> (Aufruf f\u00fcr die Mithilfe zur Selbsthilfe)<\/p>\n<p>&#8211; Computerbetrug: <a href=\"http:\/\/forum.computerbetrug.de\/infos-und-grundsatzartikel\/61175-die-trophaeenurteile-der-nutzlosbranche.html\">Antiscammer: Die Troph\u00e4enurteile der Nutzlosbranche<\/a> (Ein guter Grundsatzartikel zur Bewertung von Urteilen, die die Nutzlosbranche gerne Ver\u00f6ffentlicht)<\/p>\n<p>&#8211; Rechtanwaltsblog.blog: <a href=\"http:\/\/rechtsanwaltsblog.blog.de\/2009\/08\/06\/neue-schlappe-lovebuy-de-amtsgericht-wuppertal-erklaert-internetgeschaefte-sittenwidrig-nichtig-6662918\/\">Neue Schlappe f\u00fcr &#8222;lovebuy.de&#8220;<\/a> (\u00dcber das anf\u00e4nglich gewonnene und nun aufgehobene Urteil beim AG Wuppertal)<br \/>\n&#8211; Rechtanwaltsblog.blog: <a href=\"http:\/\/rechtsanwaltsblog.blog.de\/2010\/06\/01\/vma-managment-gmbh-gewinnt-prozess-amtsgericht-hamburg-neue-flut-zahlungsaufforderungen-sachen-lovebuy-de-8714118\/\">VMA Management GmbH gewinnt Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg &#8211; Neue Flut von Zahlungsaufforderungen Sachen &#8222;lovebuy.de&#8220;<\/a><\/p>\n<p><u>Eigene Artikel zum Thema:<\/u><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1167\">Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? \u2013 Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1172\">BooCompany wird Angegriffen \u2013 Trotz DDOS weiterhin erreichbar!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1180\">[UPDATE] www.lovebuy.de \u2013 Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1201\">[Update] www.lovebuy.de &#8211; immer mehr Widerspr\u00fcche tauchen auf<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1270\">[Update] Lovebuy.de und die \u00c4nderung der AGB<\/a><\/p>\n<p>Text f\u00fcr eBooks: <u><b>Artikel als eBook zum Download:<\/b><\/u><br \/>\n<a href='http:\/\/gehirnsturm.info\/wp-content\/uploads\/2010\/06\/14-6-2010_Lovebuy.epub'>14-6-2010_[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In meinen vorherigen Beitrag ([Update] www.lovebuy.de \u2013 immer mehr Widerspr\u00fcche tauchen auf) zu Lovebuy.de bin ich bereits auf die 3 Urteile eingegangen, die bei der Firma \u201cVMA Management GmbH\u201d auf Ihrer \u00dcbersichtsseite zu gewonnen Urteilen zum Thema &#8222;Jahresbeitrag&#8220; berichtet. 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