{"id":1352,"date":"2010-08-01T10:47:40","date_gmt":"2010-08-01T08:47:40","guid":{"rendered":"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=1352"},"modified":"2010-08-01T10:47:40","modified_gmt":"2010-08-01T08:47:40","slug":"web-abzocker-strafrecht-vs-zivilrecht-2","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1352","title":{"rendered":"Web-Abzocker &#8211; Strafrecht vs. Zivilrecht"},"content":{"rendered":"<p>Schon vor Monaten habe ich einen Artikel zu diesem Thema geschrieben. Dabei ging es um zwei Vorg\u00e4nge, die fast Zeitgleich geschehen waren. Zum einen das Urteil eines Zivilgericht auf Kostenerstattung gegen die Abwehrung unberechtigter Forderungen durch eine Abofalle, auf der anderen Seite die Einstellung eines Strafverfahrens gegen eine Aboabzocke durch die Staatsanwaltschaft.<br \/>\nSiehe dazu hier: <a href=\"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=983\">Zivilrecht: Kosten f\u00fcr die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! \u2013 Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!<\/a><\/p>\n<p>Nun, ist in der neusten c&#8217;t gibt es einen Artikel \u00fcber das Thema. Ein Grund f\u00fcr mich, das Thema mal wieder aufzunehmen.<br \/>\nDort wird meine Meinung best\u00e4tigt, das die Justiz sich beim Strafrecht in Bezug auf die Abofallen schwerer tun, als die Zivilgerichte.<br \/>\nIn dem Artikel &#8222;Web-Nepper auf d\u00fcnnem Eis&#8220; wird auf der einen Seite die Tendenz im Zivilgericht zu Gunsten der angeblichen Schuldnern eingegangen, wie auch die Schwierigkeiten im Strafrecht zu einem Abschluss zu gelangen. Bis auf sehr wenigen Ausnahmen wurden Strafanzeigen, selten mit Auflagen, eingestellt.<br \/>\nDas Problem des Strafrechtes ist der Nachweis, das ein Betrug oder eine arglistige T\u00e4uschung vorliegt. Also die bewusste Absicht. Es ist wie bei einem vermeintlichen Ladendieb. Wenn dieser Ware in eine Tasche steckt und diese an der Kasse aus der Tasche nimmt und bezahlt, dann kann man zwar vermuten, das es eine Diebstahlabsicht gab (z.B. weil man sich selbst so ungeschickt benommen hat, das der vermeintliche Dieb einen wahrgenommen hat), aber wie will man dies beweisen?<br \/>\nVon dieser Seite habe ich Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Justiz.<br \/>\nHier ist der Gesetzgeber gefordert. Aber dieser hat ja Angst, das er seine Pizza nicht mehr per Telefon bestellen kann. Muss erst so viel passieren, wie damals mit den Dealer-Schadsoftware, bis der Gesetzgeber t\u00e4tig wird und sich nicht mehr von den &#8222;Interessenverb\u00e4nden&#8220; und Schmiergeldzahlern bezirzen lassen?<\/p>\n<p>Die ganz einfache Forderung, das ein Vertrag schriftlich zu erfolgen hat, w\u00fcrde dem Ganzen (und nicht nur bei den Abo-Abzockern) sehr schnell ein Riegel vorschieben.<br \/>\nDie ehemalige Justizverarscherin Zypries w\u00fcrde auch weiterhin Ihre Pizza bestellen k\u00f6nnen. Was w\u00fcrde anders sein?<br \/>\nIch bestelle eine Pizza und wenn diese geliefert wird zahle ich diese. Habe ich keine bestellt und an meiner T\u00fcr klingelt ein Pizzabote, dann w\u00fcrde ich auch Heute schon diesen wieder wegschicken und auf gar keinen Fall die Pizza bezahlen. Das Risiko des Pizzadienstes w\u00fcrde sich nicht \u00e4ndern. Die Rechtslage auch nicht, da es sich hier um einen direkten Bar-Kauf handelt, also Ware gegen Geld.<br \/>\n(Ich liebe dieses Beispiel, das die Zypriese als Beispiel herangenommen hat, das dieses Thema juristisch nicht so einfach sei. \ud83d\ude09 )<\/p>\n<p>Nun ist die Rechtslage nun mal so, das man derzeit recht guten Erfolg im Zivilrecht gegen die Forderungen der &#8222;Wab-Nepper&#8220;, hat, wogegen das Strafrecht sich schwer tut.<\/p>\n<p>Bei c&#8217;t kann man dazu ausschnittsweise folgendes lesen:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><big><b>Web-Nepper auf d\u00fcnnem Eis<\/b><\/big><br \/>\n<b>Neues von der juristischen Front in Sachen Vertragsfallen<\/b><br \/>\n<br \/>\n<b>Im Umgang mit Abofallenbetreibern und anderen Online-Abzockern lassen Zivilgerichte eine versch\u00e4rfte Gangart erkennen. Nur Strafrechtlich bleiben die schwarzen Schafe des E-Commerce nach wie vor weitgehend ungeschoren.<\/b><b><br \/>\n<br \/>\n&#8230;<br \/>\n<br \/>\n<\/b><b>Trendwende in der Betrugsfrage?<\/b><br \/>\nW\u00e4hrend Zivilgerichte also eine w\u00fcnschenswerte klare vertrags- und wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Abofallen geliefert haben, ist die strafrechtliche Situation nach wie vor unbefriedigend: Es bleibt umstritten, ob das Geltendmachen einer nicht begr\u00fcndeten Forderung einen (versuchten) Betrug im Sinne von \u00a7 263 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) darstellt oder nicht.<br \/>\nDas An\u1e3ftsgericht (AG) Wiesbaden beispielweise ist nicht dieser Ausfassung [10].<br \/>\n<br \/>\n&#8230;<br \/>\n<br \/>\nDieses Urteil <em>(Anm.: des AG Wiesbaden)<\/em> spiegelt eine Rechtsprechung wider, die bis vor einiger Zeit noch vorherrschend war [11]. Mittlerweile deutet sich indessen eine Trendwende an, die auf eine Entscheidung des AG Karlsruhe vom August 2009 zur\u00fcckgeht [12].<br \/>\n<br \/>\n&#8230;<br \/>\n<br \/>\n<strong>Z\u00f6gerliche Strafverfolger<\/strong><br \/>\nDie Tendenz, Vertragsfallen im Internet endlich als das zu w\u00fcrdigen, was sie im Empfinden des gew\u00f6hnlichen Websurfer schon immer gewesen sind, mag erfreuen. Bei all dem sollte man jedoch nicht \u00fcbersehen, dass es sich nicht um die Rechtsauffassung von Staatsanw\u00e4lten oder Strafrichtern handelt.<br \/>\n<br \/>\n&#8230;<br \/>\n<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Zeitschrift c&#8217;t, Ausgabe 17\/2010, Seite134 ff., &#8222;Web-Nepper auf d\u00fcnnem Eis&#8220;)<\/p>\n<p>Quellenangaben in den zitierten Textteilen (die Ziffern in den eckigen Klammern):<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">[10] AG Wiesbaden, Urteil vom 4.8.2008, Az. 93 C 619\/08<br \/>\n[11] etwa AG Peine, Urteil vom 19.12.2007, Az. 18 C 135\/07; AG Recklinghausen, Urteil vom 5.3.2008, Az 14 C 372\/07; AG Gro\u00df-Gerau, urteil vom 13.3.2008, Az. 65 C 65\/07 (71)<br \/>\n[12] AG Karlsruhe, Urteil vom 12.8.2009, Az. 9 C 93\/09<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Zeitschrift c&#8217;t, Ausgabe 17\/2010, Seite137, &#8222;Web-Nepper auf d\u00fcnnem Eis&#8220; &#8211; Literatur)<\/p>\n<p>Gerade der Verweis auf recht viele Urteile und weiterf\u00fchrende Literatur zum Thema machen den Artikel noch wertvoller.<\/p>\n<p>Der Artikel ist lesenswert, wenn ich pers\u00f6nlich auch die etwas pauschale Verurteilung der strafrechtlichen Seite nicht ganz zustimmen kann.<\/p>\n<p><u><b>Links:<\/b><\/u><\/p>\n<p>&#8211; c&#8217;t-Zeitschrift: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/ct\/inhalt\/2010\/17\/134\/\">Screen des Artikels &#8222;Web-Nepper auf d\u00fcnnem Eis&#8220;<\/a> (ct-Inhalt, es ist in einer Aufl\u00f6sung, die den Artikel nicht lesbar macht. Dazu muss man sich die Zeitschrift besorgen)<br \/>\n&#8211; c&#8217;t-Zeitschrift: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/ct\/10\/17\/links\/134.shtml\">Links zum Artikel &#8222;Web-Nepper auf d\u00fcnnem Eis&#8220;<\/a><\/p>\n<p>&#8211; Ich bin Terrorist: <a href=\"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=983\">Zivilrecht: Kosten f\u00fcr die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! \u2013 Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schon vor Monaten habe ich einen Artikel zu diesem Thema geschrieben. Dabei ging es um zwei Vorg\u00e4nge, die fast Zeitgleich geschehen waren. 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