{"id":2491,"date":"2011-07-09T12:36:32","date_gmt":"2011-07-09T10:36:32","guid":{"rendered":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2491"},"modified":"2012-04-18T21:57:31","modified_gmt":"2012-04-18T19:57:31","slug":"lovebuy-ag-siegen-weist-klage-zuruck-schlappe-fur-betreiber-der-plattform","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2491","title":{"rendered":"* Lovebuy * AG-Siegen weist Klage zur\u00fcck &#8211; Schlappe f\u00fcr Betreiber der Plattform"},"content":{"rendered":"<p>Es ist schon ein paar Tage her, da wurde der Entscheid des AG Siegen, das dieses Mitte des Jahres 2010 gegen den Betreiber der Plattform geurteilt hatte best\u00e4tigt. Eine doppelte Schlappe f\u00fcr die Betreiber.<br \/>\nDanke an U. K. f\u00fcr das zufaxen der beiden Urteile.<\/p>\n<p>Es ist interessant, da es meiner Meinung nach eindeutig aufzeigt, das die Anspr\u00fcche der Betreiber des Plattform bei weitem nicht so eindeutig sind, wie von den jeweiligen Betreiber in Ihren &#8222;Drohschreiben&#8220; (meine pers. Empfindung zu den Schreiben\/Mails) behaupteten und durch Ihre &#8222;Urteilsauflistungen&#8220; suggerieren wollen. Wie ich in dem Artikel \u00fcber die <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1232\">Urteilsliste des damaligen Betreibers &#8222;VMA Management GmbH&#8220; (&#8211;> [Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile)<\/a> aufgezeigt habe, lag es meist mehr oder weniger offensichtlich an dem Verhalten des Beklagten (der vermeindl. Abonnent), das die Urteile verloren wurden. Diese Urteilsliste ist mit weiteren Urteilen wieder auf der Seite des derzeitigen (wiederholten) Betreiber &#8222;Signs21 GmbH&#8220; zu finden. Vermutlich wird sich bald ein weiteres Urteil dazu gesellen (dazu aber sp\u00e4ter).<\/p>\n<p>Jetzt erst mal zu dem Urteil vom &#8222;AG Siegen&#8220;.<br \/>\nZuerst einmal allgemein zu Urteilen. Kennt man das AZ (in dem Fall: AZ 14C1372\/07), hat jeder das Recht sich dieses Urteil in anonymisierter Form zusenden zu lassen. Dazu wendet man sich an das Amtsgericht (bzw. dem entsp. Gericht, wie z.B. auch Landgericht usw.) dass das Urteil gesprochen hat und bittet um eine anonymisierte Kopie des Urteils. Dies kostet ca. 50 Cent je Seite und das Porto (kann variieren). Urteile sind \u00f6ffentlich und f\u00fcr jeden einsehbar, bzw. erh\u00e4ltlich. Dies nur deswegen, weil ich im lauf der Zeit zu der Erkenntnis kommen musste, dass die Mail, die angeblich von der Firma &#8222;Signs21 GmbH&#8220; mir zugemailt wurde unter Umst\u00e4nden tats\u00e4chlich von dieser Firma gekommen ist (Ich berichtete: <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2290\">Ein Fake? \u2013 Mail, angeblich von Signs 21 GmbH<\/a>).<br \/>\nIm Blick auf die M\u00f6glichkeit, das die Firma evtl. tats\u00e4chlich der Urheber der Mail ist und damit ein in meinen Augen recht merkw\u00fcrdige Auffassung von Meinungs\u00e4u\u00dferungen hat, wollte ich nur darauf hinweisen, das nicht nur die Fa. &#8222;Signs21 GmbH&#8220; berechtigt ist Urteile zu ver\u00f6ffentlichen und (z.B. in Schreiben an vermeintliche Schuldner) zu interpretieren.<\/p>\n<p><b><u>Nun zu dem Urteil des AG Siegen<\/u><\/b><\/p>\n<p>Am 2. Juni 2010 hat das AG Siegen die Klage gegen einen vermeintlichen Schuldner der Firma Signs21 GmbH abgewiesen.<br \/>\nEs handelte sich um eine Entscheidung ohne m\u00fcndliche Verhandlung.<br \/>\nDer Kl\u00e4ger (die Singns21 GmbH) hatte auf Zahlung der 5,&#8211; Euro Anmeldegeb\u00fchr (letztendlich mit Mahngeb\u00fchren etc. als 18,&#8211; Euro die Hauptforderung), sowie dem Jahresbetrag von 99,&#8211; Euro geklagt, da der vermeintliche Schuldner angeblich auf der Plattform &#8222;www.lovebuy.de&#8220; registriert habe und mit dem Button &#8222;Login&#8220; sich auf eine Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr angemeldet habe.<br \/>\nZus\u00e4tzlich verlangte man noch die Kosten f\u00fcr die Ermittlung des Schuldners von 87,00 Euro, weil dieser sich angeblich mit falschen Daten angemeldet habe.<br \/>\nDer Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen.<br \/>\nDas Gericht folgte dem Antrag und wies die Klage ab.<br \/>\nDie Gr\u00fcnde sind dabei zu beachten.<br \/>\nDas Gericht sah es nicht als bewiesen an, das sich der Beklagte am 06.08.2005 auf der Internetplattform lovebuy.de angemeldet habe. Den angeblichen Beweis, den der Kl\u00e4ger auf Grund der &#8222;Ermittlungen&#8220; vorgelegt hat das Gericht nicht als Nachweis angesehen.<br \/>\nDer Beklagte hat der Behauptung des Plattformbetreibers widersprochen, das er sich je auf der Plattform &#8222;lovebuy.de&#8220; angemeldet habe.<br \/>\nAus den &#8222;Entscheidungsgr\u00fcnden&#8220; geht leider nicht hervor, wie die &#8222;Ermittlungen&#8220;, bzw. der Beweis, das der Beklagte der Schuldner sein solle gef\u00fchrt wurde. Das w\u00e4re noch interessant, das zu wissen.<br \/>\nAber dem Gericht schienen die vorgelegten Beweise auf jeden Fall nicht ausreichend genug, bzw. nicht ein wirklicher Nachweis gewesen zu sein.<\/p>\n<p>Wortw\u00f6rtlich hei\u00dft dies im Urteil so:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Die Kl\u00e4gerin hat keinen Anspruch auf Zahlung von 18,00 Euro gegen\u00fcber dem Beklagten.<br \/>\nEin Zahlungsanspruch scheitert daran, dass die Kl\u00e4gerin nicht bewiesen hat, dass sich der Beklagte tats\u00e4chlich am 06.08.2005 auf der Internetplattform lovebuy.de bei der Kl\u00e4gerin wirksam angemeldet hat.<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nDie Kl\u00e4gerin hat keinen Anspruch auf Zahlung der 87,00 \u20ac f\u00fcr Ermittlungsgeb\u00fchren. Da sie nicht den Beweis f\u00fchren konnte, dass es der Beklagte war, der sich unter der IT-Adresse xx.xxx.xxx.xxx auf ihrer Internetplattform angemeldet haben will, kann sie auch keine entsprechende Rechtsverfolgungskosten geltend machen.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hat keinen Anspruch auf Zahlung von 99,00 \u20ac f\u00fcr die Jahresgeb\u00fchr.<br \/>\nZum einen hat die Kl\u00e4gerin nicht bewiesen, dass der Beklagte sich als User mit einer einj\u00e4hrigen Mitgliedschaft bei ihrer Internetplattform angemeldet hat, [&#8230;]<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Urteil des AG Siegen; AZ 14C1372\/07 vom 2. Juni 2010 | <i>Der Schreibfehler &#8222;IT-Adresse&#8220;, statt IP-Adresse&#8220; wurde vom Original \u00fcbernommen und die IP-Adresse von mir editiert<\/i>)<\/p>\n<p>Das die Forderung von 99,00 Euro f\u00fcr die angebl. Jahresmitgliedschaft auch abgewiesen wurde ist, nachdem das Gericht eine Anmeldung als solchen nicht als bewiesen ansah die logische Konsequenz. Ebenso, wie auch alle anderen Kosten der Kl\u00e4ger zu tragen hatte.<br \/>\nInteressant ist, dass das Gericht sich noch erweitert \u00fcber die &#8222;Jahresgeb\u00fchr&#8220; \u00e4u\u00dfert, obwohl dies schon wegen dem fehlenden Beweis nicht notwendig sei. Es Zeigt, das sich das Gericht mit den Charakter der Webseite auseinander gesetzt hat und auch mit dem Recht des &#8222;Verbrauchers&#8220; auf eine deutliche Preismitteilung.<br \/>\nNach dem letzten Satz meines obigen Zitats erl\u00e4utert das Gericht, das es selbst dann, wenn es zu einer &#8222;Anmeldung&#8220; als User gekommen w\u00e4re, eine Kostenpflicht daraus mehr als Fragw\u00fcrdig sei.<br \/>\nDas Gericht f\u00fchrt aus, das es f\u00fcr sie (dem Gericht) nicht ersichtlich ist, das ein User bei seiner Anmeldung (als User) <b><u>wirksam<\/u><\/b> auf die Kostenpflicht der Mitgliedschaft in H\u00f6he von 99.00 \u20ac j\u00e4hrlich hingewiesen wurde. Ein Hinweis der Kostenpflicht in der AGB ist nicht wirksam, &#8222;da es sich bei der Kostenpflicht um eine Hauptleistung handelt&#8220;. Das Gericht stellt fest, das somit die AGB-Klausel &#8222;\u00fcberraschend&#8220; sei und damit &#8222;nichtig w\u00e4re&#8220;.<\/p>\n<p><font color=\"#3333FF\"><i>Hinweis:<br \/>\nBevor man hier anf\u00e4ngt zu jubeln. Urteile von Amtsgerichte sind &#8222;Einzelentscheidungen&#8220;. Ein anderes Gericht, ein anderer Richter oder auch der selbe Richter kann in \u00e4hnlicher Sache unter teilweise anderen Voraussetzungen oder auch der Sachlage (z.B. der Zahlung einer Jahresgeb\u00fchr) ganz anders Entscheiden, bzw. anders bewerten.<\/i><\/font><\/p>\n<p><u>Zu dem ersten Urteil:<\/u><br \/>\nNeben dem, dass das Gericht scheinbar mit der Nutzung und dem Hintergrund der PC-Nutzung vertraut war, wie z.B. die Beweisbarkeit durch IP-Adressen, hat es sich scheinbar auch mit der Art und Weise der AGB-\u00c4nderung befasst. Wie schon mehrfach und auf verschiedenen Plattformen behandelt, hat der Betreiber der Plattform angebl. Mails mit der ge\u00e4nderten AGB versendet und in dieser die Jahresgeb\u00fchr eingebunden. Mal unabh\u00e4ngig davon, das einige User unabh\u00e4ngig von einander auf verschiedenen Plattformen mitgeteilt haben, das Sie zu diesem Zeitpunkt Mails ohne Text, nur mit der Signatur des Betreibers bekommen haben, stellt das Gericht (meiner Meinung nach richtigerweise) fest, das eine AGB-\u00c4nderung, in der dann pl\u00f6tzlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingearbeitet ist, gegen die Pflicht auf einen eindeutigen Kostenhinweis verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p><u>Klage, Runde 2<\/u><br \/>\nNach meinen Kenntnissen hat der Kl\u00e4ger dann beantragt, das der Prozess nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/321.html\">\u00a7321 (zivile Prozessordnung)<\/a> fortgef\u00fchrt wird, bzw. durch eine nachtr\u00e4gliche Entscheidung zu erg\u00e4nzen sei.<br \/>\nWorauf sich dieser Antrag auf nachtr\u00e4gliche erg\u00e4nzende Entscheidung basiert, kann ich leider nicht sagen, da in dem Urteil auf eine Darstellung des Tatbestandes abgesehen wird.<br \/>\nVermuten kann man nur, das man mit dem Beweis der &#8222;Mailadresse&#8220; des Anmeldeverfahrens einen neuen, bzw. berichtigten Tatbestand geltend gemacht hat, da dieser Punkt in der Entscheidungsbegr\u00fcndung er\u00f6rtert wird.<\/p>\n<p>Im Prinzip best\u00e4tigt die neuerliche Entscheidung (die ein anderer Richter als in der ersten Entscheidung gef\u00e4llt hat) die Entscheidung der Richterin im ersten Urteil vom 2.Juni 2010.<br \/>\nDurch den erweiterten Tatbestand (wie gesagt, &#8222;vermutlich&#8220; die Zuordnung der Mailadresse) kamen noch interessante andere Entscheidungsbegr\u00fcndungen, bzw. Aussagen hinzu.<br \/>\nMit diesen m\u00f6chte ich mich n\u00e4her befassen.<\/p>\n<p>Das Gericht stellt wegen der Zahlung der Anmeldegeb\u00fchr fest, das zwischen den Parteien kein sogenannter Acces-Provider-Vertrag gem. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/631.html\">\u00a7 631 BGB<\/a> zustande gekommen sei.<br \/>\nBemerkenswert dabei ist, dass das Gericht dem Recht entsprechend von dem Kl\u00e4ger die klare Beweisf\u00fchrung verlangt, das ein Vertrag zu Stande gekommen sei. Vermutungen und Annahmen reichen hierf\u00fcr nicht aus. Auch stellt das Gericht klar, das dem Beklagten ein &#8222;substantiiertes Bestreiten&#8220; als Vortrag ausreicht. Dieser braucht also nicht seine &#8222;Unschuld&#8220; beweisen! (darauf komme ich noch mal zu sprechen). Im Urteil liest sich das so:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Der Beklagte hat in der Klageerwiderung vom 25.06.2001 jedoch bestritten, dass er sich bei der Internetplattform der Kl\u00e4gerin www.lobebuy.de angemeldet und die dort angebotenen Dienste genutzt hat. Diser Vortrag reicht den Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten aus. Es oblag der Kl\u00e4gerin, den entsprechenden Vertragsschluss mit dem Beklagten und dessen Anmeldung zu beweisen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Urteil AG Siegen vom 15.06.2011 [Urteilsverk\u00fcndung]; AZ 14C1372\/07) <\/p>\n<p>Was weiter bemerkenswert ist, ist eine Aussage, die der Kl\u00e4ger dem Gericht selbst gegen\u00fcber get\u00e4tigt hat und evtl. bei anderen Verhandlungen als seine Aussage zitiert werden kann. So hei\u00dft es in den Entscheidungsbegr\u00fcndungen:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">&#8230; Vielmehr hat die Kl\u00e4gerin selbst darauf hingewiesen, dass aufgrund der kurzen Speicherfrist der IP-Daten kein Nachweis dar\u00fcber erbracht werden kann, von welchem Anschluss eine etwaige Anmeldung vorgenommen worden ist.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Urteil AG Siegen vom 15.06.2011 [Urteilsverk\u00fcndung]; AZ 14C1372\/07) <\/p>\n<p>Wie gesagt, das Gericht besch\u00e4ftigte sich auch mit der E-Mailadresse, weswegen ich auch vermute, das dies der &#8222;neue Tatbestand&#8220; war, der geltend gemacht wurde.<br \/>\nDas Gericht geht in seiner Begr\u00fcndung auf die Erl\u00e4uterungen der Kl\u00e4gerin ein, das diese zwar darlegt, wie eine Anmeldung vor sich geht. Dabei wird das &#8222;-gerichtsbekannt im Internet durchaus \u00fcbliches-&#8220; Anmeldeverfahren mit Best\u00e4tigungslink als E-Mail &#8222;(Sog. Double In -Verfahren)&#8220; eingegangen. Deswegen stellt das Gericht dann auch klar, dass die Kl\u00e4gerin den Beweis eines Zustandekommen eines Vertrages nicht bewiesen hat. Speziell zur Mailadresse hei\u00dft es dann in der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Allein aus der zutreffenden Angabe der e-mail Adresse des Beklagten kann eine Anmeldung durch diesen nicht hergeleitet werden.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Urteil AG Siegen vom 15.06.2011 [Urteilsverk\u00fcndung]; AZ 14C1372\/07)<\/p>\n<p>Es wird also deutlich gemacht, das e-mail Adressen keine sichere Beweisf\u00fchrung f\u00fcr Vertragsschl\u00fcsse sind. Ich finde dies richtig. Eine E-Mailadresse ist kein Beweis. Allein wer sich die M\u00fche macht, zu suchen, wird von mir 4 oder 5 verschiedene Mailadressen finden. Ohne das ich jemals auch nur irgendeinen Mailkontakt zu dieser Person hatte oder meine Mailadresse irgendwo eingetragen habe.<\/p>\n<p>Zum Schluss stellt das Gericht in seiner Begr\u00fcndung noch einmal bez\u00fcglich der e-mail Adresse folgendes Fest:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Da die Kl\u00e4gerin eine Anmeldung nicht bewiesen hat, ist es unerheblich ob die behauptete Anmeldung unter der e-mail Adresse des Beklagten auf einen Missbrauch der e-mail Adresse, den sich der Beklagte gegebenfalls zurechnen lassen m\u00fcsste, zur\u00fcckzuf\u00fchren ist oder nicht.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Urteil AG Siegen vom 15.06.2011 [Urteilsverk\u00fcndung]; AZ 14C1372\/07)<\/p>\n<p>Das Gericht setzt also nicht die Indizien\/Erl\u00e4uterungen des Kl\u00e4gers als Vertragsschluss-Beweis an, sondern sagt (wieder meiner Meinung nach richtigerweise) aus, das eine Pr\u00fcfung des Sachstandes unerheblich sei, da schon der Beweis des eigentlichen Abschlusses nicht bewiesen ist.<br \/>\nW\u00e4re dieser Bewiesen, dann k\u00f6nnte es durchaus sein, das sich der Beklagte die Forderung h\u00e4tte zurechnen lassen m\u00fcssen. So wie in dem Fall, wo lt. Beklagtem ein &#8222;Mitbewohner&#8220; seinen PC benutzt habe. Dieser habe sich die Accountdaten &#8222;angeeignet&#8220; und dann den Aktivierungslink f\u00fcr die Best\u00e4tigung der neuen AGB bet\u00e4tigt. Hier sah das Gericht eine Haftung des Accountinhabers, weil dieser mit empfindlichen Daten (einlogdaten\/Mails) nicht sorgsam genug umgegangen ist. vergleiche dazu <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1232\">&#8222;Urteil 6: AG Reutlingen&#8220; in meinem Artikel &#8222;[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile&#8220;<\/a>. Stellt ein Gericht eine &#8222;mitverschulden&#8220; (zurechnen) des Beklagten fest, kann sich der Kl\u00e4ger an diesen halten. Der Beklagte kann dann seine Kosten beim Verursacher selbst einfordern.<br \/>\nAber hier stellte sich die Frage des Missbrauches, sei es Schuldhaft oder nicht, der Mailadresse oder des Accounts des Beklagten durch Dritte erst gar nicht.<\/p>\n<p><b><u>Nun noch mal zu der Situation des Beklagten<\/u><\/b><br \/>\nWie ich weiter oben schon geschrieben habe, wollte ich auf die Situation des Beklagten im Zusammenhang mit dem &#8222;substantiierten Bestreiten&#8220; eingehen.<br \/>\nIch (und etliche Andere) habe es auf verschiedenen Plattformen (wie z.B. Antispam.de) fast Gebetsm\u00fchlenartig wiedergek\u00e4ut, das man sich nicht mit einem angeblichen Fordernden auf eine Brieffreundschaft oder Erkl\u00e4rungen einlassen soll.<br \/>\nIch wei\u00df, es ist ein Gef\u00fchl, das jeder hat das man meint, den anderen zu \u00fcberzeugen, bzw. zu &#8222;beweisen&#8220;, das die Forderung ungerechtfertigt ist. Dies ist aber Grundfalsch. Wenn ich jedes mal versuchen wollte andere zu \u00dcberzeugen, das ich dieses oder jenes nicht gemacht habe, oder das diese oder jene Behauptung falsch sei, k\u00e4me ich nicht mehr zu einem Privatleben. Ich weise lieber darauf hin, das sich jeder selbst ein Bild machen solle.<br \/>\nWie sieht es im Fall eines angeblichen Vertrages aus?<br \/>\nWobei ich dies nun allgemeiner und nicht mehr spezifisch auf diesen Fall sehe.<br \/>\nEs gibt da jemanden, der meint, das ich (als Beispiel) mit Ihm einen Vertrag geschlossen habe, eine Bestellung get\u00e4tigt habe oder was wei\u00df ich. Auf jeden Fall will dieser Jemand etwas von mir.<br \/>\nFr\u00fcher h\u00e4tte ich hier geschrieben, das ich dann \u00fcberhaupt nicht reagiert h\u00e4tte. Da es aber inzw. so ist, das ein Eintrag bei der Schufa etc. bei Nichtreaktion unter Umst\u00e4nden auch nicht illegal ist, w\u00fcrde ich inzwischen demjenigen einen Einschreibebrief mit R\u00fcckschein zusenden und einfach nur Mitteilen, das ich der Forderung, sowie der Behauptung, das ein Vertrag bestehe nicht zustimme. Nicht mehr und auch nicht weniger. Die Schreiben, die als &#8222;Eierlegende Wollmilchsau&#8220; von den verschiedensten Stellen (wie auch von den Verbraucherzentralen) angeboten werden, halte ich f\u00fcr Fatal. Warum soll ich, wenn ich keinen Vertrag eingegangen bin, diesen &#8222;Hilfsweise&#8220; widerrufen oder f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren? Warum soll ich dem Forderndem erkl\u00e4ren, warum die Forderung nicht besteht. Es ist nach deutschem Recht immer noch die verdammte Aufgabe des Fordernden, die Berechtigung seiner Forderung zu beweisen und nicht meine Aufgabe meine kostbare Freizeit mit dem Gegenbeweis zu verbringen. Zudem, was soll ich denn Beweisen? Was es nicht gibt, das kann ich nicht beweisen!<br \/>\nDies hat in dem obigen Fall das Gericht auch klar erkannt. Was kann der Beklagte anderes aussagen, als das er sich nicht dort angemeldet hat und die Dienstleistung dementsprechend auch nie genutzt hat. Soll er nun etwa beweisen, das er nie einen Kostenhinweis gesehen hat? Soll er beweisen, das er sich nie eingeloggt hat? Mal einfach die Frage: wie soll man eine Nichtt\u00e4tigkeit beweisen? Oder anders gefragt auch: Warum soll ich das Beweisen?<br \/>\nIch sehe hier keinen Grund, das zu beweisen und das Gericht hat dies meiner Meinung nach in der Begr\u00fcndung auch so gesehen.<\/p>\n<p><u>Allgemein zu dem Urteil:<\/u><br \/>\nEbenso, wie zu den Brieffreundschaften habe ich (vor allem in meiner aktiven Zeit bei Antispam.de) immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gesetze nicht so schlecht sind, wie es oft den Eindruck hat. Das wichtigste ist nur, das diese auch endlich mal angewendet werden. Ich finde, dass das AG Siegen hier einmal sehr deutlich gemacht hat, dass Recht und Gerechtigkeit bei klarer Anwendung der Gesetze nicht im Widerspruch liegen m\u00fcssen.<br \/>\nVielleicht ermutigt dieses Urteil andere Gerichte auch, die &#8222;Beweise&#8220; der Kl\u00e4ger bei Internetgesch\u00e4ften genauer zu hinterfragen. Beklagte und vermeintliche Schuldner sollte dies Ermutigen, auf das Recht zu bauen und nicht sich selbst unn\u00f6tig zu <b>Recht<\/b>fertigen. So hat das Gericht auch die Chance &#8222;Gerechtigkeit&#8220; zu \u00fcben (wenn der Richter dies dann will, was leider auch nicht immer der Fall ist).<br \/>\nDie Gesetzgeber t\u00e4ten besser daran, statt an einzelnen Gesetzen mit zweifelhaften Anforderungen (wie diese merkw\u00fcrdige &#8222;Buttonl\u00f6sung&#8220;) versuchen zu Flickschustern einfach ein klares Gesetz zu erlassen.<br \/>\nEine wirkliche gute Tat f\u00fcr beide (ehrlichen) Seiten durch die Gesetzgeber w\u00e4re die Notwendigkeit eines schriftlichen Vertrages. Wer betr\u00fcgen will, egal auf welcher Seite wird sich auch durch neue Flickschustereien davon abhalten. Da wird auch ein neues Gesetz nichts dran \u00e4ndern.<br \/>\nNoch kein Gesetz hat Gesetzesbrecher von Ihrem Tun abgehalten, dessen muss man sich einfach bewusst sein. Man kann nur durch einfache klare und von jedem zu verstehenden Gesetze die Anzahl (und damit auch u.U. die Kosten\/Nutzenrechnung) der Betr\u00fcgereien eind\u00e4mmen.<\/p>\n<p><b><u>Links:<\/u><\/b><\/p>\n<p>&#8211; underwoodblog: <a href=\"http:\/\/underwoodblog.blogspot.com\/2008\/07\/abzocke-durch-lovebuyde.html\">Abzocke durch lovebuy.de<\/a> <i>(Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)<\/i><\/p>\n<p><i>Eigene Artikel zum Thema:<\/i><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1167\">Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? \u2013 Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1180\">[UPDATE] www.lovebuy.de \u2013 Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1201\">[Update] www.lovebuy.de &#8211; immer mehr Widerspr\u00fcche tauchen auf<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1232\">[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1270\">[Update] Lovebuy.de und die \u00c4nderung der AGB<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1366\">Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1386\">[Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1837\">&#8222;Lovebuy, das Thema nach der Schlie\u00dfung von BooCompany&#8220;<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2274\">Update Wichtig !!!: VMA Management\/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2274\">Ein Fake? \u2013 Mail, angeblich von Signs 21 GmbH<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2442\">[Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber<\/a><\/p>\n<p><u><i>Allgemeines<\/i><\/u><br \/>\n&#8211; Antispam: <a href=\"http:\/\/www.antispam.de\/wiki\/Strafanzeige\">Wiki-Artikel &#8222;Strafanzeige&#8220;<\/a><br \/>\n&#8211; Antispam: <a href=\"http:\/\/www.antispam.de\/wiki\/Strafanzeige%2C_ein_Werdegang\">Strafanzeige, ein Werdegang<\/a> (Hier wird erkl\u00e4rt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen k\u00f6nnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)<\/p>\n<p><i>Eigene Artikel allgemein zum Thema:<\/i><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=983\">Zivilrecht: Kosten f\u00fcr die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! \u2013 Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1352\">Web-Abzocker \u2013 Strafrecht vs. Zivilrecht<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1342\">[Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen \u2013 Pressekonferenz Amnesty International<\/a><\/p>\n<p><u><b>Artikel als eBook zum Download:<\/b><\/u><br \/>\n<a href='http:\/\/gehirnsturm.info\/wp-content\/uploads\/2011\/07\/Lovebuy-2011_07_09.epub'>9.7.2011 &#8211; * Lovebuy * AG-Siegen weist Klage zur\u00fcck \u2013 Schlappe f\u00fcr Betreiber der Plattform<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist schon ein paar Tage her, da wurde der Entscheid des AG Siegen, das dieses Mitte des Jahres 2010 gegen den Betreiber der Plattform geurteilt hatte best\u00e4tigt. Eine doppelte Schlappe f\u00fcr die Betreiber. Danke an U. 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