{"id":2540,"date":"2011-09-18T13:56:35","date_gmt":"2011-09-18T11:56:35","guid":{"rendered":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2540"},"modified":"2012-04-18T22:17:32","modified_gmt":"2012-04-18T20:17:32","slug":"lovebuy-und-das-ag-siegen-nun-bereits-die-runde-4-verloren","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2540","title":{"rendered":"Lovebuy und das AG-Siegen &#8211; Nun bereits die Runde 4 verloren!"},"content":{"rendered":"<p><i>Lovebuy und das <b>A<\/b>mts<b>G<\/b>ericht Siegen, eine &#8222;NeverEnding-Story&#8220;?<\/i><\/p>\n<p>Die Vermutung liegt nahe.<br \/>\nW\u00e4re Uwe K. nicht so in die \u00d6ffentlichkeit mit dem Rechtsstreit zwischen Ihm und Lovebuy gegangen, w\u00e4re es vielleicht nicht so weit gekommen.<br \/>\nWieso vermute ich dies?<br \/>\nNun, als ein Anwalt in allen m\u00f6glichen Foren verbreiten lie\u00df, das er gegen Lovebuy gewonnen habe und das Gericht die Forderung von Lovebuy als &#8222;Sittenwidrig&#8220; erkl\u00e4rt hatte, geriet die Argumentation von Lovebuy.de ins Schwanken, das an der Forderung rechtlich nichts zu r\u00fctteln gibt. Das haben und tun sie immer noch mit einer imposanten Urteilsliste, in der seltsamerweise z.B. das Urteil des AG Siegen fehlt.<br \/>\nNun, damals hat man viel Aufwand getrieben, das Urteil zu revidierten. Man hat es auch geschafft, dass das Urteil aufgehoben wird. Wieso, das wird nicht n\u00e4her erl\u00e4utert, sondern nur, das der Richter befangen war. In wie weit und wieso bleibt au\u00dfen vor. Leider hat sich da schon einer der Opfer genau auf dieses Urteil verlassen und ist ebenfalls unter gegangen.<br \/>\nNun, nachdem Prostitution auch legal durchgef\u00fchrt werden darf, ist der Spruch der Sittenwidrigkeit wirklich auf schwachen F\u00fc\u00dfen gestanden.<\/p>\n<p>Aber zur\u00fcck zu dem Fall von Uwe K.<br \/>\nAuch er hat sich bereits sehr fr\u00fch in den verschiedensten Foren zu Wort gemeldet. Nicht nur das, er hat seinen Erfolg gegen die Klage von Lovebuy.de ebenfalls an vielen Stellen publiziert. Das war nun ein Stolperstein f\u00fcr die Argumentation der Plattform Lovebuy.de. Gegen diesen PR-GAU ist man dann, wie ich es mal als Justizlaie ausdr\u00fccken w\u00fcrde, mit allen Kanonen vorgegangen. Ob man \u00fcberhaupt Munition f\u00fcr diese hat, das schien man vorher nicht gepr\u00fcft zu haben.<br \/>\nSo schlugen Sie mit wilden Behauptungen und Beschwerden um sich. Mein Eindruck war z.B. das man so in Aktion war, das man nach der Ablehnung der ersten Beschwerde nicht mal bemerkt hat, dass das Urteil und die Ablehnung der Wiederaufnahme der Klage nicht von der gleichen RichterIn stammte. So polterte die Firma, bzw. der Anwalt der Firma da von einer &#8222;Farce&#8220; des gesamten Verfahrens.<br \/>\nNun, als eines der letzten Akte scheint es zu sein, das man nun nach 2 Abgewiesenen Beschwerden\/Antr\u00e4gen auf ein angeblich vom Anwalt pers\u00f6nlich bei Gericht eingeworfenen Schriftsatz vom 19.05.2011 verweist. Damit wollte man dann die Runde 4 er\u00f6ffnen.<br \/>\nIn dem Schreiben vom 2.8.2011 hei\u00dft es dann auch neben dem Vorwurf, das man diesen Schriftsatz in dem Urteil h\u00e4tte ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen, das es nicht Aufgabe des Kl\u00e4gers sei, nachzuweisen von welchem Internetanschluss der Beklagte die Anmeldung durchgef\u00fchrt hat. Der Anwalt meinte, das die Kl\u00e4gerin nachgewiesen h\u00e4tte, das eine Anmeldung im &#8222;Douple In&#8220;- Verfahren bewiesen w\u00e4re.<br \/>\nNun genau das sah das Gericht anders in Ihrem Urteil. Nicht nur das. Das Gericht ist auch auf die Beweisschwierigkeiten der Kl\u00e4gerin eingegangen, die diese dem Gericht geschildert habe.<br \/>\nWenn man nun in dem Schreiben der Kl\u00e4gerin vom 2.8.2011 lesen muss, das:<br \/>\n&#8222;Es ist nicht Aufgabe der Kl\u00e4gerin Nachzuweisen, von welchen Internetanschluss der Beklagte die Anmeldung durchgef\u00fchrt hat&#8220;<br \/>\nDann verwundert einen schon die Begr\u00fcndung in dem Urteil vom 15.6.2011, in dem es genau dazu hei\u00dft:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Der Beklagte hat in der Klageerwiderung vom 25.06.2009 jedoch bestritten, dass er sich bei der Internetplattform der Kl\u00e4gerin <u>www.lovebuy.de<\/u> angemeldet und die dort angebotenen Dienste genutzt hat. [&#8230;]<br \/>\nEs oblag damit der Kl\u00e4gerin, den entsprechenden Vertragsschluss mit dem Beklagten und dessen Anmeldung zu beweisen. Die Kl\u00e4gerin hat diesen Nachweis nicht erbracht. Allein aus der zutreffenden Angabe der e-mail Adresse des beklagten kann eine Anmeldung durch diesen nicht hergeleitet werden. Vielmehr hat die Kl\u00e4gerin selbst darauf hingewiesen, dass aufgrund der kurzen Speicherfrist der IP-Daten kein Nachweis dar\u00fcber erbracht werden kann, von welchem Anschluss eine etwaige Anmeldung vorgenommen worden ist.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Aha, wieso f\u00fchrt die Kl\u00e4gerin lt. dem Urteil aus, das ein Beweis aufgrund der kurzen IP-Speicherung nicht m\u00f6glich ist und beklagt genau diese Aussage von sich selbst in dem Schreiben vom 2.8.2011. Bemerkenswert auch, das die Klageerwiderung des Beklagten vom 25.6.2009, also gut 2 Jahren ist und man sich jetzt in dem Schreiben vom 2.8.2011 auf ein angeblich beim AG Siegen eingeworfenen Schriftsatz mit Beweisen vom 19.05.2011 verweist. Auch in dem angeblichen Schriftsatz vom 19.5.2011 sehe ich pers\u00f6nlich keine \u00c4nderung der Sachlage. Man verweist auf die Software, aber nirgendwo sehe ich einen Hinweis auf ein Beleg das in diesem Fall wirklich ein sogenanntes &#8222;Double Opt-In&#8220; Verfahren nachgewiesen werden kann. Man verweist mal wieder auf &#8222;Zeugnisse&#8220; durch Mitarbeiter der Firma.<br \/>\nLetztendlich stehen hier Aussage gegen Aussage, wenn ich dies richtig interpretiere. Da stellt man sich nat\u00fcrlich die Frage, ob man da die Aussagen von direkten oder indirekten Klagevertretern, bzw. Abh\u00e4ngigen h\u00f6her bewerten kann, wie die Aussage des Beklagten.<br \/>\nMeiner Meinung nach obliegt es dem Kl\u00e4ger, einen Handfesten und objektiven Beweis f\u00fcr den Abschluss eines Vertrages mit eben dem Beklagten zu erbringen.<br \/>\nDas Gericht hat nun mehrfach die Sachlage so bewertet, das eben dieser Beweis nicht erbracht wurde.<br \/>\nDas scheint die Klagevertretung nicht akzeptieren zu wollen und greift meiner Meinung nach zu wilden Beschuldigungen.<\/p>\n<p>Wenn ich mal wieder etwas Zeit habe, werde ich vielleicht mal ein Potpourri der sch\u00f6nsten Angriffe auf das Gericht durch den Klagevertreter hier einstellen.<\/p>\n<p>Zu guter Letzt sei aber wieder gesagt:<br \/>\n<strong><font color=\"#000099\"><big>Hinweis:<\/big><br \/>\nBevor man hier anf\u00e4ngt zu jubeln. Urteile von Amtsgerichte sind \u201cEinzelentscheidungen\u201d. Ein anderes Gericht, ein anderer Richter oder auch der selbe Richter kann in \u00e4hnlicher Sache unter teilweise anderen Voraussetzungen oder auch der Sachlage (z.B. der Zahlung einer Jahresgeb\u00fchr) ganz anders Entscheiden, bzw. anders bewerten.<\/font><\/strong><\/p>\n<p>Also, dieses Urteil ist eine <strong>&#8222;Einzelentscheidung&#8220;<\/strong> durch ein Amtsgericht. Ebenso, wie auch die von dem Betreiber von Lovebuy.de ver\u00f6ffentlichten Urteile der Amtsgerichte alles Einzelentscheidungen sind. Wie Sie entstanden sind, ist dabei nebens\u00e4chlich. Die Entscheidungen ahben die jeweiligen Richter getroffen und manche sind durchaus nachvollziehbar, manche sind auf die ungeschickte &#8222;Verteidigung&#8220; des Beklagten zur\u00fcck zu f\u00fchren und vielleicht auch welche auf Grund des Technikvertrauens der Richter. Ich Ma\u00dfe mir da kein Urteil zu.<br \/>\nAber ebenso, wie ich davor warne \u00fcber die Einzelentscheidungen zu jubeln oder in den von dem Betreiber ver\u00f6ffentlichten Urteilen eine allgemeine Zahlungspflicht zu sehen, warne ich vor den Pauschalverurteilern.<br \/>\nIch musste jetzt wieder in diversen Foren bez\u00fcglich der von lovebuy ver\u00f6ffentlichten Urteile immer wieder lesen, das man diese als &#8222;Gef\u00e4lligkeitsurteile&#8220; oder &#8222;Troph\u00e4enurteile&#8220; abtut. Ebenso, die st\u00e4ndige Behauptung, das man keine Klage bef\u00fcrchten m\u00fcsse.<br \/>\n<strong>Ich kann vor solchen Gutmenschen nur Warnen!<\/strong><br \/>\nDiese Menschen, die solche Aussagen treffen sind nicht selbst betroffen. Ihnen schmerzt es letztendlich nicht, wenn der eine oder andere User der Ihren Ausf\u00fchrungen glaubt, auf die Schnauze f\u00e4llt.<br \/>\nMeine Beobachtung ist eher so, das es inzwischen Firmen gibt, die Bereit sind, jede Aussicht auf Klageerfolg zu nutzen. Das Sie dabei das System der Gerichte besser kennen, als der gemeine User ist eben f\u00fcr diese ein Problem. Und die Gerichte k\u00f6nnen Ihre Meinung ebenso, wie ich nur aus den erhaltenen Informationen heraus treffen. Das bedeutet, man muss dem Gericht qualifizierte Informationen zukommen lassen. Das kann der normale User oft nicht. Deswegen warne ich nochmals ausdr\u00fccklich davor sich auf Dritte zu verlassen und den Kopf in den Sand zu stecken. Wichtig finde ich immer noch, das sich Opfer zusammen tun und sich gemeinsam wehren. Und das sich Opfer eine qualifizierte Hilfe holen.<\/p>\n<p>Also, traut weder mir, noch anderen Dritten. Informiert Euch selbst und qualifiziert. und vor allem trefft Eure eigene Entscheidung und \u00fcbernehmt nicht die Entscheidung Dritter, die wom\u00f6glich selbst gar nicht involviert sind.<\/p>\n<p><b><u>Links:<\/u><\/b><\/p>\n<p>&#8211; underwoodblog: <a href=\"http:\/\/underwoodblog.blogspot.com\/2008\/07\/abzocke-durch-lovebuyde.html\">Abzocke durch lovebuy.de<\/a> <i>(Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)<\/i><\/p>\n<p><i>Eigene Artikel zum Thema:<\/i><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1167\">Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? \u2013 Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1180\">[UPDATE] www.lovebuy.de \u2013 Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1201\">[Update] www.lovebuy.de &#8211; immer mehr Widerspr\u00fcche tauchen auf<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1232\">[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1270\">[Update] Lovebuy.de und die \u00c4nderung der AGB<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1366\">Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1386\">[Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1837\">&#8222;Lovebuy, das Thema nach der Schlie\u00dfung von BooCompany&#8220;<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2274\">Update Wichtig !!!: VMA Management\/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2274\">Ein Fake? \u2013 Mail, angeblich von Signs 21 GmbH<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2442\">[Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2491\">*Lovebuy* AG-Siegen weist Klage zur\u00fcck \u2013 Schlappe f\u00fcr Betreiber der Plattform<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=2499\">[Update] * Lovebuy * AG-Siegen | Signs21 GmbH will in die 3. Runde?<\/a><\/p>\n<p><u><i>Allgemeines<\/i><\/u><br \/>\n&#8211; Antispam: <a href=\"http:\/\/www.antispam.de\/wiki\/Strafanzeige\">Wiki-Artikel &#8222;Strafanzeige&#8220;<\/a><br \/>\n&#8211; Antispam: <a href=\"http:\/\/www.antispam.de\/wiki\/Strafanzeige%2C_ein_Werdegang\">Strafanzeige, ein Werdegang<\/a> (Hier wird erkl\u00e4rt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen k\u00f6nnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)<\/p>\n<p><i>Eigene Artikel allgemein zum Thema:<\/i><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=983\">Zivilrecht: Kosten f\u00fcr die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! \u2013 Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!<\/a><br \/>\n&#8211; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=1352\">Web-Abzocker \u2013 Strafrecht vs. Zivilrecht<\/a><\/p>\n<p><u><b>Artikel als eBook zum Download:<\/b><\/u><br \/>\n<a href='http:\/\/gehirnsturm.info\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/Lovebuy-2011_09_18.epub'>18.9.2011 &#8211; Lovebuy und das AG-Siegen \u2013 Nun bereits die Runde 4 verloren!<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lovebuy und das AmtsGericht Siegen, eine &#8222;NeverEnding-Story&#8220;? 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