{"id":4478,"date":"2012-07-09T21:54:06","date_gmt":"2012-07-09T19:54:06","guid":{"rendered":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4478"},"modified":"2012-07-09T21:54:06","modified_gmt":"2012-07-09T19:54:06","slug":"akkordarbeit-im-bundestag-57-sekunden-fur-die-aussprache-und-beschluss-eines-gesetzes","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4478","title":{"rendered":"Akkordarbeit im Bundestag &#8211; 57 Sekunden f\u00fcr die Aussprache und Beschluss eines Gesetzes"},"content":{"rendered":"<p>Es ist an sich schon erstaunlich, kurz nach dem Anpfiff des EM-Halbfinale mit deutscher Beteiligung wird ein Gesetz verabschiedet. Noch erstaunlicher, dass man f\u00fcr die 2. und 3. Aussprache sowie f\u00fcr die Abstimmung \u00fcber das Gesetz gerade mal 57 Sekunden braucht.<br \/>\nEs h\u00e4tte so sch\u00f6n sein k\u00f6nnen. Im Innenausschuss hat man mal schnell einen wesentlichen Teil des Gesetzes ge\u00e4ndert. Alles h\u00e4tte so sch\u00f6n sein k\u00f6nnen, wenn sich diese \u00c4nderung dank einiger aufmerksamer B\u00fcrger nicht wie ein Lauffeuer verbreitet h\u00e4tte.<br \/>\nNun will es keiner gewesen sein.<\/p>\n<p>Noch Erstaunlicher ist, was ich in der &#8222;Finacial Times Deutschland&#8220; (FTD) lese. <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/politik\/deutschland\/:umstrittener-datenhandel-bundesregierung-beerdigt-verschaerftes-meldegesetz\/70060869.html\">In einem Artikel vom 9.7.2012 um 12:06<\/a> wird noch informativ \u00fcber dieses Ereignis geschrieben. Eben auch wegen den Verlinkungen zu den entsprechenden weiteren Quellen mag ich eigentlich die Artikel von der FTD ganz gerne.<br \/>\nUm so erstaunlicher fand ich, was ich in einem Artikel gleichen Datums von 13:08 Uhr, also rund eine Stunde sp\u00e4ter geschrieben, lesen musste. Der Titel sagte noch nicht viel aus:<br \/>\n<b>&#8222;Die Kehrtwende macht es nicht besser&#8220;<\/b><br \/>\nDem konnte ich noch zustimmen, die Kehrtwende, die durch die Ver\u00e4nderung des Gesetzes durch den Innenausschuss erfolgte ist macht es wahrlich nicht besser. <\/p>\n<p>Aber das ist in dem &#8222;Leitartikel&#8220; gar nicht gemeint. In den Leits\u00e4tzen vor dem Artikel leist man folgendes:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Die 180-Grad-Wende der Regierung signalisiert ein eigent\u00fcmliches Demokratieverst\u00e4ndnis: Die L\u00e4nder sollen das unliebsame Gesetz stoppen. Dabei stehen die B\u00fcrger mit der alten Version sogar noch schlechter da. <\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/politik\/deutschland\/:entwurf-zum-meldegesetz-die-kehrtwende-macht-es-nicht-besser\/70060895.html\">FTD &#8211; Die Kehrtwende macht es nicht besser<\/a>)<\/p>\n<p>Es hei\u00dft also, das die B\u00fcrger, wenn das Meldegesetz durch den Bundesrat gestoppt wird schlechter da stehen?<br \/>\nDa muss man ja richtig gespannt sein, wie der &#8222;Leitartikel&#8220; dies begr\u00fcndet:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Doch abgesehen davon. Es ist auch sachlich unfair, der schwarz-gelben Koalition nun willentliche Beg\u00fcnstigung von Adresshandel zu unterstellen. Seit sie im Bundestag das neue Meldegesetz beschloss, ist die Aufregung dar\u00fcber auffallend gr\u00f6\u00dfer als das Detailwissen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/politik\/deutschland\/:entwurf-zum-meldegesetz-die-kehrtwende-macht-es-nicht-besser\/70060895.html\">FTD &#8211; Die Kehrtwende macht es nicht besser<\/a>)<\/p>\n<p>Aha, der B\u00fcrger, die Datensch\u00fctzer und die Kritiker haben also keine Ahnung? Das reicht nat\u00fcrlich als Begr\u00fcndung? Nun, man ist aber so gn\u00e4dig, dem Leser zu Erkl\u00e4ren, warum ein Verhindern des neuen Gesetzes so schlecht f\u00fcr den B\u00fcrger ist:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Tats\u00e4chlich hat die Koalition ja mit dem neuen Gesetz sogar das Melderecht versch\u00e4rft. Wer einen Blick in das derzeitige Melderechtsrahmengesetz (Paragraf 21) wirft, der findet dort eine viel weitergehende Freigabe zur Weitergabe von Adressen &#8211; ohne dass die B\u00fcrger je dar\u00fcber von Beh\u00f6rden informiert wurden <b>oder sie Einspruch einlegen durften<\/b>. Die jetzt beschlossene Widerspruchsregelung ist demgegen\u00fcber ein deutlicher Fortschritt.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/politik\/deutschland\/:entwurf-zum-meldegesetz-die-kehrtwende-macht-es-nicht-besser\/70060895.html\">FTD &#8211; Die Kehrtwende macht es nicht besser<\/a>)<\/p>\n<p>Nun, das Widerspruchsrecht ist Besser als das derzeitig geltende Regelungen. Was mir als erstes auff\u00e4llt, dass der \u00a721 des Melderechtsrahmengesetz <u>nicht<\/u> mit einem Link unterlegt ist, wie im Gegensatz dazu der (vom Innenausschuss ge\u00e4nderte) Entwirf des neuen Meldegesetzes.<br \/>\nIch bin in dem oberen Text \u00fcber den von mir hervorgehobenen Textteil gestolpert, in dem bei der FTD behauptet wird, dass es im derzeitigen Melderechtsrahmengesetz der B\u00fcrger keinen Einspruch gegen die Weitergabe einlegen d\u00fcrfe.<br \/>\nSehen wir uns doch mal ausschnittsweise den \u00a721 des Melderechtsrahmengesetz an:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><b>\u00a7 21 Melderegisterauskunft<\/b><br \/>\n(1) Personen, die nicht Betroffene sind, und anderen als den in \u00a7 18 Abs. 1 bezeichneten Stellen darf die Meldebeh\u00f6rde nur Auskunft \u00fcber Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner \u00fcbermitteln (einfache Melderegisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft \u00fcber Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nEin automatisierter Abruf \u00fcber das Internet ist nicht zul\u00e4ssig, <b>wenn der Betroffene dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat.<\/b> Die der Meldebeh\u00f6rde \u00fcberlassenen Datentr\u00e4ger oder \u00fcbermittelten Daten sind nach Erledigung des Antrags unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben, zu l\u00f6schen oder zu vernichten. \u00a7 8 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Einzelheiten des Verfahrens regeln die L\u00e4nder.<br \/>\n(2) Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zus\u00e4tzlich zu den in Absatz 1 genannten Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden \u00fcber<br \/>\n[&#8230;]<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/mrrg\/__21.html\">Gesetze im Internet &#8211; Melderechtsrahmengesetz \/ \u00a721 [Auszug]<\/a>)<\/p>\n<p>Was ist das, es gibt doch tats\u00e4chlich ein Widerspruchsrecht, wenn auch zugegebener weise in einem recht bescheidenen Umfang. Aber es kommt noch besser. Bei der FTD wird behauptet, das der B\u00fcrger nach derzeit geltenden Gesetz nicht \u00fcber Datenausk\u00fcnfte informiert wird (&#8222;ohne dass die B\u00fcrger je dar\u00fcber von Beh\u00f6rden informiert wurden&#8220;), was sich aber eben im \u00a721 des Melderechtsrahmengesetz ganz anders liest:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Die Meldebeh\u00f6rde hat den Betroffenen \u00fcber die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempf\u00e4ngers unverz\u00fcglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempf\u00e4nger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsanspr\u00fcchen, glaubhaft gemacht hat.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/mrrg\/__21.html\">Gesetze im Internet &#8211; Melderechtsrahmengesetz \/ \u00a721 [Auszug]<\/a>)<\/p>\n<p>Also &#8222;muss&#8220; der B\u00fcrger bei einer erweiterten Datenauskunft nach geltendem Gesetz sogar benachrichtigt werden, au\u00dfer es liegt ein rechtliches Interesse vor, das dies nicht geschieht. Dies steht im \u00fcbrigen ungef\u00e4hr auch so im <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bdsg_1990\/__16.html\">BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) unter \u00a716<\/a>. Womit wir auch schon zum wesentlichen im Zusammenhang mit dem derzeit g\u00fcltigen Melderechtsrahmengesetz kommen.<br \/>\nW\u00e4hrend in dem Leitartikel der FTD das Widerspruchsrecht im neuen Entwurf als &#8222;Weiterentwicklung&#8220; angepriesen wird, enth\u00e4lt dieses -wenn \u00fcberhaupt- nur die Mindestanforderungen an den rechten, die dem B\u00fcrger schon jetzt durch das BDSG und h\u00f6chstrichterliche Entscheidungen zustehen. Auch Heute muss eine Beh\u00f6rde einen get\u00e4tigten Widerspruch beachten.<br \/>\nIm Gegenteil, durch die Hintert\u00fcr, dass trotz Widerspruch ein Abgleich (angeblich) vorhandener Daten erm\u00f6glicht wird, ist es ein klarer R\u00fcckschritt.<\/p>\n<p>Das sieht der Leitartikel der FTD nat\u00fcrlich anders:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Dem B\u00fcrger w\u00e4re allerdings auch nicht nicht gedient, wenn SPD und Gr\u00fcne im Bundesrat das neue Gesetz im Herbst einfach blockieren. Denn dann gilt weiterhin die alte Regelung, die den Adressabruf bei Beh\u00f6rden gar nicht begrenzt.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/politik\/deutschland\/:entwurf-zum-meldegesetz-die-kehrtwende-macht-es-nicht-besser\/70060895.html\">FTD &#8211; Die Kehrtwende macht es nicht besser<\/a>)<\/p>\n<p>Was die FTD dabei \u00fcbersieht, dass das Bundesverfassungsgericht die &#8222;informationelle Selbstbestimmung&#8220; schon vor Jahrzehnten als wichtiges Gut angesehen. Der prominenteste Fall war der Richterspruch zur Volksz\u00e4hlung. Einer der Leits\u00e4tze dazu hei\u00dft:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">&#8222;Das Grundrecht gew\u00e4hrleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grunds\u00e4tzlich selbst \u00fcber die Preisgabe und Verwendung seiner pers\u00f6nlichen Daten zu bestimmen. Einschr\u00e4nkungen dieses Rechts auf &#8222;informationelle Selbstbestimmung&#8220; sind nur im \u00fcberwiegenden Allgemeininteresse zul\u00e4ssig.&#8220;<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.bfdi.bund.de\/DE\/GesetzeUndRechtsprechung\/Rechtsprechung\/BDSGDatenschutzAllgemein\/Artikel\/151283_VolkszaehlungsUrteil.html;jsessionid=28FC7B50A880972DCCFD1EA0CD0D04A0.1_cid136?nn=1236576\">Bundesdatenschutzbeauftragter &#8211; Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur auf der Grundlage eines Gesetzes, das auch dem Datenschutz Rechnung tr\u00e4gt (Volksz\u00e4hlungsurteil) (BVerfG)<\/a>)<\/p>\n<p>Noch deutlicher fasst es der Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein das Urteil zusammen:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">So viel Freiheit wie m\u00f6glich und so viel Bindung wie n\u00f6tig.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.datenschutz.de\/recht\/grundlagen\/\">Datenschutzbeauftragter v. Schleswig-Holstein &#8211; Informationelle Selbstbestimmung &#8211; Was bedeutet das?<\/a>)<\/p>\n<p>Allein durch diese g\u00e4ngige Rechtsmeinung haben die Einwohner\u00e4mter bisher Widerspr\u00fcche beachtet (soweit man es beweisen kann). Und schaut man sich das angeblich so bessere &#8222;neue Meldegesetz&#8220; an, dann ist dieses nicht besser, als das bestehende, sondern schlechter.<br \/>\nStatt das die \u00c4mter nach der derzeitigen Rechtsauffassung bei einem Widerspruch gegen die Weitergabe diese befolgen, gibt es bei dem &#8222;neuen Meldegesetz&#8220; das Schlupfloch, dass die Melde\u00e4mter den &#8222;Abgleich&#8220; von vorhandenen Daten auch trotz einem Widerspruch (nat\u00fcrlich gegen Geb\u00fchr) durchf\u00fchren sollen.<br \/>\nMal abgesehen, dass dies meiner pers\u00f6nlichen Meinung nicht durch das GG gedeckt ist und bei einer Verfassungsbeschwerde gekippt werden w\u00fcrde, ist man mit diesem in dem Meldegesetz eingearbeiteten Hintert\u00fcrchen bei weitem nicht besser dran, als bei dem derzeitigen Status.<\/p>\n<p>Aber auch hier wei\u00df die FTD zu erkl\u00e4ren, warum das &#8222;neue Meldegesetz&#8220; so wie es nun ge\u00e4ndert durchgewunken wurde so wichtig sei:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Es gibt auch durchaus gute Gr\u00fcnde f\u00fcr die jetzige Regelung, dass Unternehmen in jedem Fall ihnen vorliegende Adressdaten \u00fcberpr\u00fcfen d\u00fcrfen. So gibt es nicht wenige Menschen, die sich ihren Zahlungsverpflichtungen entziehen wollen, indem sie sich ummelden oder falsche Adressananagaben machen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/politik\/deutschland\/:entwurf-zum-meldegesetz-die-kehrtwende-macht-es-nicht-besser\/70060895.html\">FTD &#8211; Die Kehrtwende macht es nicht besser<\/a>)<\/p>\n<p>Auch hier verzichtet die FTD darauf, darauf hinzuweisen, das die Kritik &#8222;nur&#8220; den Bereich der &#8222;Einfache Melderegisterauskunft&#8220; (\u00a744) betrifft. <\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><b>\u00a7 44 Einfache Melderegisterauskunft<\/b><br \/>\n(1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn<br \/>\neine andere als die in \u00a7 34 Absatz 1 Satz 1 <u>\u201eoder \u00a7 35\u201c<\/u> bezeichnete<br \/>\nStelle Auskunft verlangt, darf die Meldebeh\u00f6rde nur Aus-<br \/>\nkunft \u00fcber folgende Daten einzelner bestimmter Personen<br \/>\nerteilen (einfache Melderegisterauskunft):<br \/>\n1. Familienname,<br \/>\n2. Vornamen,<br \/>\n3. Doktorgrad und<br \/>\n4. derzeitige Anschriften sowie,<br \/>\n5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.<br \/>\n<s>Sofern die Daten f\u00fcr einen gewerblichen Zweck verwendet<br \/>\nwerden, ist dieser anzugeben.<\/s><br \/>\n<u>\u201eSofern die Daten f\u00fcr Zwecke der Werbung oder des Adresshandels<br \/>\nverwendet werden, sind diese anzugeben.\u201c<br \/>\n\u201eDie betroffene Person hat das Recht, der \u00dcbermittlung ihrer Daten zu<br \/>\nden in Satz 2 genannten Zwecken zu widersprechen; sie ist auf dieses<br \/>\nRecht bei der Anmeldung nach \u00a7 17 Absatz 1 sowie einmal j\u00e4hrlich<br \/>\ndurch orts\u00fcbliche Bekanntmachung hinzuweisen.\u201c<br \/>\n<\/u><br \/>\n(2) Absatz 1 gilt auch, wenn Auskunft \u00fcber Daten einer<br \/>\nVielzahl von Personen verlangt wird.<br \/>\n(3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft<br \/>\nist nur zul\u00e4ssig, wenn<br \/>\n1. die Identit\u00e4t der Person, \u00fcber die eine Auskunft begehrt<br \/>\nwird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Anga-<br \/>\nben \u00fcber den Familiennamen, den fr\u00fcheren Namen, die<br \/>\nVornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine<br \/>\nAnschrift eindeutig festgestellt werden kann, und<br \/>\n<s>2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erkl\u00e4rt, die<br \/>\nDaten nicht zu verwenden f\u00fcr Zwecke<br \/>\na) der Werbung oder<br \/>\nb) des Adresshandels,<br \/>\nes sei denn die betroffene Person hat in die \u00dcbermittlung<br \/>\nf\u00fcr jeweils diesen Zweck eingewilligt.<\/s><br \/>\n<u>2. im Falle einer Angabe gem\u00e4\u00df Absatz 1 Satz 2 die betroffene Person<br \/>\nder \u00dcbermittlung f\u00fcr jeweils diesen Zweck nicht widersprochen hat.\u201c<br \/>\n&#8222;(4) Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken<br \/>\nder Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,<br \/>\n1. ohne dass ein solcher Zweck gem\u00e4\u00df Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage<br \/>\nangegeben wurde, oder<br \/>\n2. wenn die betroffene Person gegen die \u00dcbermittlung f\u00fcr jeweils diesen<br \/>\nZweck Widerspruch eingelegt hat.<br \/>\nDies gilt nicht, wenn die Daten ausschlie\u00dflich zur Best\u00e4tigung oder<br \/>\nBerichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.\u201c<\/u><br \/>\n<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Deutscher Bundestag \u2013 17. Wahlperiode; Drucksache 17\/7746; Seite 20 und das Protokoll der Beschlussfassung mit den \u00c4nderungen durch den Innenausschuss)<\/p>\n<p>Ich habe mal das was bei der urspr\u00fcnglichen Druckvorlage entfernt wurde durchgestrichen und was noch schnell ge\u00e4ndert wurde (Als Ersatz f\u00fcr gestrichenes oder zus\u00e4tzliche Erg\u00e4nzungen) unterstrichen eingef\u00fcgt.<br \/>\nMan erkennt dort, das die urspr\u00fcngliche Einwilligung (Absatz &#8222;(3)&#8220;; Punkt &#8222;2.&#8220; &#8211;> &#8222;es sei denn die betroffene Person hat in die \u00dcbermittlung f\u00fcr jeweils diesen Zweck eingewilligt&#8220;) nicht nur durch das Verlangen des Widerspruchs ersetzt wurde, sondern eben auch in dem komplett neuen Absatz (4) die Ausnahme &#8222;Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschlie\u00dflich zur Best\u00e4tigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.&#8220;<\/p>\n<p>Ebenso, wie es in der jetzigen g\u00fcltigen Melderechtsrahmengesetz eine Meldeauskunft bei berechtigtem Interesse gibt, ist die im \u00a745 des &#8222;neuen Meldegesetz&#8220; auch weiterhin so vorgesehen:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">\u00a7 45<br \/>\nErweiterte Melderegisterauskunft<br \/>\n(1) Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht<br \/>\nwird, darf zu den in \u00a7 44 Absatz 1 genannten Daten einzel-<br \/>\nner bestimmter Personen eine erweiterte Melderegisteraus-<br \/>\nkunft erteilt werden \u00fcbern<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\n(2) Die Meldebeh\u00f6rde hat die betroffene Person \u00fcber die<br \/>\nErteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter An-<br \/>\ngabe des Datenempf\u00e4ngers unverz\u00fcglich zu unterrichten;<br \/>\ndies gilt nicht, wenn der Datenempf\u00e4nger ein rechtliches In-<br \/>\nteresse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendma-<br \/>\nchung von Rechtsanspr\u00fcchen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Deutscher Bundestag \u2013 17. Wahlperiode; Drucksache 17\/7746; Seite 20)<\/p>\n<p>Man sieht die Ausk\u00fcnfte aus &#8222;Geltendmachung von Rechtsanspr\u00fcchen&#8220; ebenso weiter m\u00f6glich sind, wie es bisher auch so war und es tangiert die Einwilligung (oder derzeit Widerspruch) nicht.<\/p>\n<p>Man kann sich also Fragen, wer den Druck (oder anders genannt &#8222;Lobbyarbeit&#8220;) auf die Zeitung ausge\u00fcbt hat, das diese ein solch tendenzi\u00f6sen und inhaltlich verdrehten &#8222;Leitartikel geschrieben haben, gerade mal eine Stunde nach einem anderen ausgewogeneren Artikel?<\/p>\n<p>Ebenso scheint man beim FTD die Mechanismen der Gesetzeszustimmungen nicht zu kennen oder man will hier auch den B\u00fcrgern eine d\u00fcstere Vision vorgaukeln.<br \/>\nZum einen ist eine Ablehnung des Gesetzes nicht das Ende jeder neuen (und hoffentlich vern\u00fcnftigeren) Gesetzgebung in dem Bereich. Zudem kann das Gesetz vom Bundesrat abgelehnt werden und der Bundesrat kann dazu seine Kommentare inkl. \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge der Ablehnung zuf\u00fcgen. Zudem geht das Gesetz dann in eine neue Runde \u00fcber den Vermittlungsausschuss und ist damit nicht ins Nirwana verschwunden, wie es die Zeitung einem glauben machen will. Im Vermittlungsausschuss gibt es dann die M\u00f6glichkeit ein Gesetz nachzubessern oder wie in diesem Fall bestimmten Schwachsinn wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen.<br \/>\nAlso noch jede M\u00f6glichkeit, Fehler wieder zu beheben. <\/p>\n<p>Und da die Regierung ja selbst schon sagt, das sie das Gesetz so gar nicht haben wollten, d\u00fcrfte der Vermittlungsausschuss ja ein leichtes Spiel haben. Au\u00dfer auch dies ist wieder Augenwischerei!<\/p>\n<p><u><b>Links:<\/b><\/u><\/p>\n<p>&#8211; Finacial Times Deutschland: <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/politik\/deutschland\/:umstrittener-datenhandel-bundesregierung-beerdigt-verschaerftes-meldegesetz\/70060869.html\">Umstrittener Datenhandel | Bundesregierung beerdigt versch\u00e4rftes Meldegesetz<\/a><br \/>\n&#8211; Finacial Times Deutschland: <a href=\"http:\/\/www.ftd.de\/politik\/deutschland\/:entwurf-zum-meldegesetz-die-kehrtwende-macht-es-nicht-besser\/70060895.html\">Entwurf zum Meldegesetz | Die Kehrtwende macht es nicht besser <\/a>(&#8222;Leitartikel&#8220;)<br \/>\n&#8211; Gesetze im Internet: <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/mrrg\/index.html#BJNR014290980BJNE000704320\">Melderechtsrahmengesetz<\/a>)<br \/>\n&#8211; Bundesdatenschutzbeauftragter: <a href=\"http:\/\/www.bfdi.bund.de\/DE\/GesetzeUndRechtsprechung\/Rechtsprechung\/BDSGDatenschutzAllgemein\/Artikel\/151283_VolkszaehlungsUrteil.html;jsessionid=28FC7B50A880972DCCFD1EA0CD0D04A0.1_cid136?nn=1236576\">Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur auf der Grundlage eines Gesetzes, das auch dem Datenschutz Rechnung tr\u00e4gt (Volksz\u00e4hlungsurteil) (BVerfG)<\/a><br \/>\n&#8211; Datenschutzbeauftragter v. Schleswig-Holstein: <a href=\"http:\/\/www.datenschutz.de\/recht\/grundlagen\/\">Informationelle Selbstbestimmung &#8211; Was bedeutet das?<\/a><\/p>\n<p>&#8211; Spiegel: <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/datenschutz-regierung-lenkt-bei-neuem-meldegesetz-ein-a-843386.html\">Streit \u00fcber Meldegesetz | Pl\u00f6tzlich sind alle Datensch\u00fctzer<\/a><br \/>\n&#8211; Spiegel: <a href=\"http:\/\/spon.de\/vfer8\">Die 57 Sekunden der Aussprache und Verabschiedung des Meldegesetz<\/a> (Achtung mit vorgeschalteter Werbung!)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist an sich schon erstaunlich, kurz nach dem Anpfiff des EM-Halbfinale mit deutscher Beteiligung wird ein Gesetz verabschiedet. Noch erstaunlicher, dass man f\u00fcr die 2. und 3. 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