{"id":4637,"date":"2012-09-22T15:08:18","date_gmt":"2012-09-22T13:08:18","guid":{"rendered":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4637"},"modified":"2012-09-22T15:08:18","modified_gmt":"2012-09-22T13:08:18","slug":"udo-vetter-zur-rechtslage-bei-kindermissbrauch","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4637","title":{"rendered":"Udo Vetter zur Rechtslage bei &#8222;Kindermissbrauch&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Udo Vetter schreibt in seinem (nunja, ist es eigentlich noch &#8222;sein&#8220; Blog?) Blog <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\">&#8222;Lawblog&#8220;<\/a> einen Artikel \u00fcber die Frage &#8222;<a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Soll Kinderpornografie straffrei werden?<\/a>&#8222;.<\/p>\n<p>Als erstes bin ich \u00fcber den Begriff &#8222;Kinderpronografie&#8220; gestolpert. Dieser ist grunds\u00e4tzlich falsch und es sit bedauerlich, das Udo Vetter diesen scheinbar aus publizistischen Gr\u00fcnden benutzt, da er sp\u00e4ter im Text meist richtigerweise von &#8222;Missbrauch&#8220;, &#8222;Kindesmissbrauch&#8220; und in dem Kontext richtiger weise von &#8222;sexuellem Missbrauch von Kindern&#8220; schreibt. Ja er stellt sogar im Text selbst richtig, dass der landl\u00e4ufige Begriff (den er durch solch ein inflation\u00e4re und undifferenzierte Benutzung Vorschub leistet) falsch ist:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Dazu muss einleitend gesagt werden: Was gemeinhin als Kinderpornografie umschrieben wird, sollte auch dokumentierter Kindesmissbrauch genannt werden. Denn es handelt sich (heute) in den weitaus meisten F\u00e4llen um Videoaufnahmen und Fotostrecken real stattfindender sexueller Kontakte unter Beteiligung von Kindern.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Lawblog.de &#8211; Soll Kinderpornografie straffrei werden?<\/a>)<\/p>\n<p>Wobei anzumerken ist, dass die im Zitat als &#8222;einleitend&#8220; bezeichnete Erkl\u00e4rung sich ungef\u00e4hr zu Beginn des 2\/3 des Gesamttextes befindet, nachdem Udo Vetter diesen Ausdruck selbst mehrfach undifferenziert benutzt hat.<\/p>\n<p>Im Text selbst geht es um die rechtliche Betrachtung der Forderung des Mitgr\u00fcnder der schwedischen Piratenpartei Rick Falkvinge. Dieser hat sich in dieser Richtung (Straffreiheit von Kindermissbrauch) in einem Artikel auf seiner Homepage ge\u00e4u\u00dfert: <a href=\"http:\/\/falkvinge.net\/2012\/09\/07\/three-reasons-child-porn-must-be-re-legalized-in-the-coming-decade\/\">&#8222;Three Reasons Possession Of Child Porn Must Be Re-Legalized In The Coming Decade&#8220;<\/a>.<br \/>\nDie rechtliche Bewertung f\u00fcr Deutschland bezogen auf diesen Artikel von Rick Falkvinge w\u00e4re interessant. Aber Herr Vetter analysiert nicht die rechtliche Situation der Forderungen, sondern er bewertet die Rechtliche Situation subjektiv und konstruiert die seltsamsten Begebenheiten, \u00e4hnlich wie im Beitrag von Rick Falkvinge.<\/p>\n<p>Zu dem Beitrag von Rick Falkvinge ist nur zu sagen, dass ich hoffe, das solche Menschen nie die Mitgestaltung des Gesellschaftlichen Lebens bekommen, in dem sie in ein Amt gew\u00e4hlt werden, wo sie f\u00fcr uns Menschen Bedingungen (z.B. Gesetze oder Verordnungen) festlegen k\u00f6nnen.<br \/>\nMir geht es hier mehr um das Verst\u00e4ndnis, das Herr Vetter hier r\u00fcber bringen will.<\/p>\n<p>Wie gesagt, die Behandlung der rechtlichen Situation derzeit in Deutschland k\u00f6nnte durchaus interessant sein. Ich bin zwar nicht mit allem was Herr Vetter dort geschrieben hat einverstanden, aber ich fand den Artikel durchaus interessant, bis &#8230;<br \/>\n&#8230; ja bis ich auf den Abschnitt kam, wo es darum ging, dass der &#8222;Besitz&#8220; von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern ebenfalls strafbar sei. Es beginnt mit diesem Abschnitt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">&#8211; Die Freigabe von Kinderpornografie k\u00f6nnte den tats\u00e4chlichen Missbrauch eind\u00e4mmen.<\/p>\n<p>Es gibt in der Tat einige Studien aus anderen L\u00e4ndern, die besagen, dass eine Zug\u00e4nglichkeit kinderpornografischen Materials das reale Missbrauchsrisiko senken kann. \u00c4hnliche Argumente gibt es ja auch f\u00fcr den Bereich legaler Pornografie. Deren weitgehende Verf\u00fcgbarkeit wird heute von einigen Wissenschaftlern als eine Mitursache daf\u00fcr gesehen, dass Sexualstraftaten statistisch bundesweit eher r\u00fcckl\u00e4ufig sind.<br \/>\n[&#8230;]<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Lawblog.de &#8211; Soll Kinderpornografie straffrei werden?<\/a>)<\/p>\n<p>Wie gesagt, es beginnt mit diesem Abschnitt und zieht sich, meiner Meinung nach geschickt mit diversen &#8222;Aber&#8220; geschm\u00fcckt dann fast bis zum Ende durch.<br \/>\nEs geht darum ob der Besitz von solchen Bildern und Videos strafbar sein soll oder ob dadurch nicht sogar der Missbrauch von Kindern zum Teil verhindert wird? Recht zynisch, das ganze dann noch garniert mit den (scheinbar) tagt\u00e4glichen F\u00e4llen der Unschuldig zu solche Medien gelangten Menschen.<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Falkvinge nennt zun\u00e4chst den technischen Fortschritt. Wer zum Beispiel k\u00fcnftig mit einer Google-Brille sein gesamtes Leben videografisch dokumentiere, laufe Gefahr, unfreiwillig Kinderpornografie herzustellen. Beobachte er zum Beispiel zuf\u00e4llig den Missbrauch eines M\u00e4dchens in einem Park, sei er bereits im Besitz von Kinderpornografie und damit strafbar.<\/p>\n<p>Zu so einem Argument l\u00e4sst sich eigentlich nur sagen: Es gibt immer wieder extreme Lebenslagen, f\u00fcr welche die Gesetze schlicht nicht zugeschnitten sind. Allerdings ist dies auch kein durchgreifendes Problem. Denn nach deutschem Recht w\u00e4re die Aufnahme jedenfalls gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt, wenn der Betreffende sie (auch) macht, um der Polizei sp\u00e4ter Beweismaterial zur Verf\u00fcgung zu stellen. <\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Lawblog.de &#8211; Soll Kinderpornografie straffrei werden?<\/a>)<\/p>\n<p>Herr Vetter spricht von einer &#8222;extremen Lebenslage&#8220; und verkennt dabei, dass &#8222;Aufnahmen&#8220; sei es mit einer Google-Brille oder sonstwie aus der Sicht des Betrachters stammen. Es handelt sich hier nicht um eine statische \u00dcberwachungskamera. die den Kindesmissbrauch eines Kindes, das von einem T\u00e4ter auf den Erfassungsbereich der Kamera begangen und automatisch aufgezeichnet wird und vielleicht dann sp\u00e4ter entdeckt wird. Auch dieses zynische &#8222;Aber&#8220; das Herr Vetter da mit der extremen Lebenslage geschickt einf\u00e4delt entschuldigt nicht die unterlassene Hilfeleistung und den Voyeurismus mit der weiteren Aufnahme. Ganz profan gesprochen finde ich, dass solch eine so armer Kerl, der in dieser &#8222;extremen Lebenslage&#8220; nicht nur sich durch die Aufzeichnung entsprechend strafbew\u00e4hrte Bilder in Besitz bringt, sondern auch wegen unterlassener Hilfeleistung heftigst verknackt wird! Ich entschuldige in solch einem Fall nichts, Herr Vetter!<br \/>\n<a href=\"Falkvinge behauptet auch, es sei nicht risikolos m\u00f6glich ist, etwa versehentlich heruntergeladene oder per E-Mail zugesandte Kinderpornografie an die Polizei zu \u00fcbergeben. Denn der Betroffene besitze das Material bereits und sei somit strafbar. Dadurch w\u00fcrden viele solche Filme und Fotos lieber vernichten, als zur Polizei zu gehen. Hierdurch werde die Aufkl\u00e4rung erschwert.\n\nDas ist in der Tat ein Punkt, \u00fcber den man diskutieren kann. Es kommt durchaus vor, dass Polizeibeamte erst mal auch eine Straftat des Empf\u00e4ngers vermuten, wenn dieser eine Anzeige macht. Besitz im formalen Sinne liegt ja sp\u00e4testens ab dem Zeitpunkt vor, in dem der Empf\u00e4nger das Material zur Kenntnis genommen hat.\"><\/a><br \/>\n(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Lawblog.de &#8211; Soll Kinderpornografie straffrei werden?<\/a>)<\/p>\n<p>Entschuldigung, aber nun muss ich aber etwas h\u00e4misch werden!<br \/>\nIch habe mich zu Zeiten der Skandale (Zensursela etc., aber auch um J\u00f6rg Tauss, der auch noch sp\u00e4ter hier vorkommt) mit diesem Thema recht intensiv besch\u00e4ftigt. Auch habe ich Artikel zu dem Thema geschrieben. Weder mir noch vielen anderen die ich kenne sind aus versehen eMails mit entsprechendem Material zugesendet worden. Auch kam ich nicht in die Verlegenheit bei meinen Internet-Recherchen auch nur ein kleines Bild, geschweige denn einen Film aus versehen herunter zu laden. Das einzige mal, wo ich direkt mit &#8222;Bildern&#8220; von Kindermisshandlungen konfrontiert war, war die geschw\u00e4rzte Darstellung eines PC-Bildschirmes eines Ermittlers (so jedenfalls die Behauptung des damaligen Zeitungsartikels, evtl. sogar dies nur ein Fake). Letztendlich werden diese F\u00e4lle in einem milipromillesatz liegen, der eine besondere juristische Betrachtung nicht ben\u00f6tigt. Erst recht nicht die Schaffung von juristischen L\u00fccken, wie sie Herr Vetter sp\u00e4ter vorschl\u00e4gt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Es w\u00fcrde zum Beispiel eine Regelung reichen, dass Besitz jedenfalls dann nicht strafbar ist, wenn der Empf\u00e4nger das Material nicht aktiv beschafft hat und sich nach Erhalt innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Lawblog.de &#8211; Soll Kinderpornografie straffrei werden?<\/a>)<\/p>\n<p>Welch eine Weltfremder Vorschlag. Als n\u00e4chstes kommt die Diskussion, weil jemand das Material erst nach 24 Std. und 1 Sekunde bei der Polizei gemeldet hat.<br \/>\nWas ist mit dem Fall, das jemand in Urlaub war oder eine alte Mailadresse wochenlang nicht aufruft und sich dort schon wochenlang eine Mail mit entsp. Material befindet? Wer solch ein Material meldet, der wird nat\u00fcrlich \u00fcberpr\u00fcft, ob da nicht mehr dahinter steckt. Wenn ich einen Mord auf einer einsamen Landstra\u00dfe melde und die Polizei fest stellt, das meine Meldung und der Todeszeitpunkt im selben Zeitfenster liegen, dann werde ich nat\u00fcrlich auch \u00fcberpr\u00fcft. Das ist auch gut und richtig so. Und wenn die Justiz &#8222;richtig&#8220; arbeitet in allen richtungen, eben auch in der Richtung der Unschuld (und das w\u00e4re eher ein Thema dazu)!<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Weiterhin sieht Falkvinge die Meinungsfreiheit in Gefahr, wenn zum Beispiel Journalisten oder Abgeordnete nicht investigativ in der Kinderpornoszene recherchieren k\u00f6nnen. Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch Journalisten und Abgeordnete \u2013 in Deutschland ist der Fall J\u00f6rg Tauss in guter Erinnerung \u2013 sich ohne rechtliches Risiko kein authentisches Bild \u00fcber das Ausma\u00df der Kinderpornoszene machen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Selbst wenn man dies als relevant einstuft, bedarf es zur L\u00f6sung noch keiner Legalisierung des Besitzes von Kinderpornografie. Schon heute sieht das Gesetz Ausnahmen f\u00fcr Polizeibeamte, Staatsanw\u00e4lte und Richter vor. So weit diese von dem Material aufgrund ihrer Berufspflichten Kenntnis nehmen d\u00fcrfen, ist das nicht strafbar. (Das ist auch der Grund, warum ich als Strafverteidiger inhaltliche Aussagen \u00fcber Kinderpornografie machen kann.)<\/p>\n<p>Es spr\u00e4che aus meiner Sicht nichts dagegen, die Ausnahmevorschrift moderat zu erweitern. Die generelle Legalisierung des Besitzes von Kinderpornografie ist aber nicht notwendig.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Lawblog.de &#8211; Soll Kinderpornografie straffrei werden?<\/a>)<\/p>\n<p><i>Anmerkung:<br \/>\nUnd schwupps ist Herr Vetter hier wieder in das verharlosende &#8222;Porno&#8220;-Sprech verfallen!<\/i><\/p>\n<p>Was auff\u00e4llt ist die Forderung der &#8222;Ausnahme&#8220;. Hier wird eines \u00fcbersehen. Jeder, auch ein Herr Tauss und Journalisten haben sich gef\u00e4lligst an Recht und Gesetz zu halten. Halten Sie sich nicht daran, dann haben sie daf\u00fcr gerade zu stehen. Beim Fall Tauss war es ja nicht so, dass es auch nur einen Hinweis, au\u00dfer seiner Aussage gab, dass es sich wirklich um Recherchen handelt. Als Beschuldigter hat er das Recht sich mit allen Mitteln zu verteidigen. Ja er hat sogar das (legitime) Recht zu l\u00fcgen. Das gestehe ich Ihm zu. Aber einen Fall, wo ein Mensch nicht nur auf seinem Handy hunderte von Bildern hatte, sondern auch noch eitliche auf Speichermedien (CDs) gespeichert hatte als Beispiel f\u00fcr Ausnahmen her zu nehmen ist merkw\u00fcrdig.<br \/>\nDas Beamte &#8222;Beweise&#8220; sichten m\u00fcssen ist in diesem Fall schon schlimm genug. Ich hoffe, dass diese Beamten auch eine ausreichende Btreuung zur aufarbeitung des Gesehenen bekommen. Ich m\u00f6chte diesen Job nicht freiwillig machen.<\/p>\n<p>Was ist legitim daran, dass Journalisten oder Abgeordnete sich investigativ selbst ein Bild davon machen? Ist es legitim, das Journalisten sich mit M\u00f6rdern zusammen tun, nur um eine angeblich investigative Story daraus zu bekommen?<br \/>\nIn einem Funktionierenden Rechtsstaat ist es Aufgabe der entsprechenden Beh\u00f6rden diese Aufgaben zu machen. Und es ist Ihre Aufgabe diese Erkenntnisse entsprechend den Organen zu vermitteln (unter Ber\u00fccksichtigung anderer Rechte). Deswegen ist hier in diesem Zusammenhang nicht die Frage nach &#8222;Ausnahmeregelungen&#8220;, sondern eher die Frage, was in unserem Rechtsstaat falsch l\u00e4uft, wenn dies (was derzeit im Zusammenhang mit den Verfassungsschutz-, MAD- und BKA-Skandalen offensichtlich wird) nicht gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Vielmehr ist es richtig, diese Perpetuierung des realen Kindesmissbrauchs zu \u00e4chten und auch strafrechtlich zu verfolgen. Wichtig ist dabei aber ebenso, die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit im Auge zu behalten und zu verhindern, dass mit Hilfe des Strafgesetzes sachfremde Motive verfolgt oder gar Hexenjagden betrieben werden. <\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Lawblog.de &#8211; Soll Kinderpornografie straffrei werden?<\/a>)<\/p>\n<p>Wieder der Ansatz: &#8222;Verbieten ja, aber&#8220;.<br \/>\nDas eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Websperren, Webzensur mit dem Alibi der Kindesmisshandlungen hat nichts mit den Kindesmisshandlungen als solches zu tun. Trotzdem vermischt er es wieder mit seinem Schlussabschnitt. Nicht die Strafbarkeit des Besitzes von darstellender Kindesmisshandlung oder die Handlung als solches braucht eine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und den Schutz vor &#8222;sachfremden Motiven&#8220;, sondern bei &#8222;sachfremden Motiven&#8220; muss man gegen die Benutzung dieser Taten als Gr\u00fcnde k\u00e4mpfen. Wir alle, die sich gegen Zensursela (als personifizierte Websperrenbewegung) entgegengesetzt haben, haben genau das gezeigt. Das man nicht eine Schweinerei nehmen kann, um damit die eigenen politischen Schweinereien durchzumogeln. Selbst die Gutenberg-Tussi (bewusst so provokant geschrieben) hat es nicht geschafft mit Ihrer niveaulosen Aktion &#8222;Vorsicht Internet&#8220; eine Basis zu finden. <\/p>\n<p>Die rechtliche Lage in Bezug auf &#8222;Kindesmisshandlung&#8220; ist meiner Meinung nach recht gut in Deutschland. Sich nun argumentativ mit den Milipromillef\u00e4llen zu befassen und den F\u00e4llen (diese wohl eher im Prozentsatz) der Benutzung des Themas auseinander zu setzen ist recht merkw\u00fcrdig und hat mit dem Thema &#8222;Kindermisshandlung&#8220; nichts zu tun.<br \/>\nWas mir besonders aufgesto\u00dfen ist, ist der Punkt des Besitzes von Darstellungen von Kindermisshandlungen. Herr Vetter bezieht sich dabei auf Studien, die den R\u00fcckgang von Vergewaltigung durch Pornos (also Erwachsenendarstellung und vermutlich mit Einwilligung aller Beteiligten) belegen und setzt (ja mit einem publizistischen &#8222;Aber&#8220; versehen) auf den Besitz von Kindermissbrauchsmaterial. Die Argumentation, das bei Nutzung der Bilder zur Befriedigung der eigenen Neigung den Kindern kein Schaden zugef\u00fcgt werden kann, ist zynisch. Auch das der Besitz evtl. (z.B. aus &#8222;therapeutischen&#8220; Gr\u00fcnden) straffrei sein k\u00f6nne kann ich nur als Zynisch betrachten, wie auch die Differenzierung zwischen Besitz und Verbreitung.<br \/>\nDie Kausalkette ist von jedem Glied aus unendlich zu t\u00e4tigen. Diese ist:<br \/>\nHerstellung &#8211; Weitergabe &#8211; Besitz<\/p>\n<p>Die Verkn\u00fcpfungen der Kettenglieder:<\/p>\n<ul>\n<li>ohne den Besitz keine Herstellung<\/li>\n<li>ohne Herstellung kein Besitz<\/li>\n<li>ohne Weitergabe keine Herstellung<\/li>\n<li>ohne Besitz keine Weitergabe<\/li>\n<li>ohne Weitergabe kein Besitz<\/li>\n<\/ul>\n<p>Au\u00dfen vor ist dabei nur die Herstellung bei der Tat ohne dem Aspekt der Weitergabe. Und nat\u00fcrlich die Tat der Kindesmisshandlung als solches.<br \/>\nEbenso wenig, wie man durch Gesetze einen Mord verhindern kann, ebenso wenig wird man durch Gesetze den Kindesmissbrauch als solches verhindern.<br \/>\nUnd um auf das Beispiel der Strafbarkeit des Filmen eines Mordes zu kommen, dass auch (z.B. in dem Kommentar #25 zu dem Artikel bei Udo Vetter) dies Straffrei sei, kann ich nur Bezug darauf nehmen, was ich weiter oben geschrieben habe. Wer einen Mord filmt, statt mit seinen physischen und psychischen Mitteln und entsprechend der Situation aktive Ma\u00dfnahmen zur Hilfe einzuleiten (und sei es nur, die Polizei zu rufen), der geh\u00f6rt ordentlich verknackt. ebenso, wer diese Bilder einfach nur besitzt, statt diese den Beh\u00f6rden zur Aufkl\u00e4rung zukommen zu lassen.<\/p>\n<p>Zur Info, hier den Kommentar, der sich auf Rick Falkvinge \u00fcbertragung auf dem Fall von Mord bezieht:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"> Sprechsucht meint: (10.9.2012 um 18:27) AntwortenReply to this comment<\/p>\n<p>Verst\u00e4ndlich wird die Idee vielleicht eher, wenn man das Reizwort Kindesmissbrauch durch Mord ersetzt.<br \/>\nDiese Zusammanfassung hat Falkvinge sogar \u00fcbernommen:<\/p>\n<p>    It&#8217;s not illegal to film a murder.<br \/>\n    It&#8217;s not illegal to posses a film of a murder.<br \/>\n    But it&#8217;s still illegal to murder people.<br \/>\n    And it&#8217;s illegal to initiate a murder for the purpose of filming it.<br \/>\n    Have You taken part in a murder and have film of it, the film may be usable as prof against You.<\/p>\n<p>    I cant see that Rick suggest anything different here \u2013 ie\u2026 I see no suggestions that it should be OK to molest children for the purpose of filming it. That&#8217;s good \ud83d\ude42<\/p>\n<p>    In the end it&#8217;s as simple as this \u2013 It should newer be illegal to mealy possess information \u2013 Any information.<\/p>\n<p>(plus.google.com\/110980345342028402481\/posts\/hXf5uqAwMhW)<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Lawblog.de &#8211; Soll Kinderpornografie straffrei werden? Kommentar #25<\/a>)<\/p>\n<p>Ich zweifle sehr wohl daran, das der Besitz von einem gefilmten Mord einfach so straffrei ist, wenn der Besitz auf Grund eines Wunsches solche Taten anzusehen in dem eigenen Besitz befinden und wenn wegen diesem Wunsch jemand ermordet wird, also genau das was mit diesem Satz &#8222;And it&#8217;s illegal to initiate a murder for the purpose of filming it&#8220; beschrieben wird. Und hier ist schon mal der Riesen Unterschied zwischen dem Filmen einer Tat (sei es nun die Tat des Mordes oder die Tat einer Kindesmisshandlung und wegen der Vergleichbarkeit den Aspekt der &#8222;unterlassenen Hilfeleistung&#8220; auch bei beiden Situationen au\u00dfen vor gelassen), wie eines Mordes und dessen Besitz und dem Filmen einer Kindesmisshandlung und dem Besitz des Filmes, bzw. das Filmen an sich um einen solchen Film zu besitzen. Es ist wohl eher die Ausnahme, dass Morde wegen dem Besitz von Bildern oder Videos durchgef\u00fchrt werden, als das Kindesmisshandlungen wegen dem sp\u00e4teren Besitz von Bildern oder Filmen vorgenommen werden. Im zweiten Fall w\u00fcrde ich sogar davon sprechen, dass das versehentliche oder (wie es im Artikel beschrieben wird) unabsichtliche Filmen einer Kindesmisshandlung eher die absolute Ausnahme ist. Ich zweifle auch daran, das ein Besitzer von Mordbildern oder Videos, die nur wegen dieser (also Bilder und Videos) durchgef\u00fchrt worden straffrei davon kommt. Ich denke, dass im deutsche Recht da irgendetwas in Richtung &#8222;F\u00f6rderung von Straftaten&#8220; greifen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Statt sich mit dem schaffen von &#8222;rechtlichen L\u00fccken&#8220; zu befassen, wie es Herr Vetter unter vielen &#8222;Aber&#8220; geschickt getan hat (von wegen 24 Std.-Regel oder investigative Journalisten und Abgeordnete), h\u00e4tte er sich vielleicht dann eher um die gesellschaftliche Frage zu dem Thema besch\u00e4ftigen sollen.<br \/>\nNicht jeder, der mit 30 (einfach ein aus dem \u00c4rmel gesch\u00fctteltes Alter) kein Sex gehabt hat aber Geil ist, ist automatisch ein potentieller Vergewaltiger. Und nicht jeder, der p\u00e4dophile Gedanken\/Neigungen\/W\u00fcnsche hat ist automatisch ein Kindesmisshandler. In dem einen, wie in dem anderen Fall sind sich viele Menschen \u00fcber die Falschheit der Handlung bewusst. Nicht \u00fcber den Wunsch, sondern \u00fcber die Falschheit jemand Drittes gegen seinen Willen zu zwingen.<br \/>\nKann ein &#8222;normal&#8220; geiler Mensch in seiner Verzweiflung durch entsprechend gesellschaftlich akzeptierte Ma\u00dfnahmen helfen, so sind diese einem p\u00e4dophilen Menschen verwehrt. Dabei meine ich nicht den Besuch im Bordell, sondern die pr\u00e4ventive Hilfe. Derjenige, der einfach ins Bordell geht wird mit seiner jahrelangen sexuellen Enthaltsamkeit und seiner Geilheit kein Problem haben, bzw. diese wird wohl nicht jahrelang bestehen (da er ja einfach ins Bordell geht). Gemeint sind die Menschen, die wegen Selbstzweifel oder psychischen Gr\u00fcnden keine sexuelle Beziehung haben. Diese k\u00f6nnen in unserer Gesellschaft ohne Probleme in Therapie gehen. Das sagt zwar nicht aus, das derjenige dadurch umgehend ein erf\u00fclltes sexuelles Leben haben wird, aber er lernt, bzw. kann lernen damit umzugehen, bzw. hat ein Ventil, um seinen Druck entweichen zu lassen. Ein Mensch der p\u00e4dophile Gedanken\/W\u00fcnsche\/Neigungen hat, wird dies gesellschaftlich akzeptiert nicht k\u00f6nnen. Im Gegenteil, er wird stigmatisiert, sobald er sich deswegen an jemand Drittes wenden muss.<br \/>\nDiesen Menschen muss geholfen werden mit Ihrer Situation umzugehen. Die Vorstellung einer Situation zu haben bedeutet nicht, dass man diese auch real vollziehen will. Ansonsten w\u00e4re ich schon mehrfacher M\u00f6rder (wie oft habe ich gedacht &#8222;den k\u00f6nnte ich Umbringen&#8220;).<br \/>\nSo gibt es Studien, die besagen, dass Frauen Vergewaltigungsphantasien haben. Wer daraus herauslesen will, dass die Frauen es ja &#8222;gewollt&#8220; haben und man somit nicht unrechtes tut, der geh\u00f6rt meiner Meinung nach noch zus\u00e4tzlich bestraft (dankenswerterweise muss ich nicht recht sprechen) werden. Es sind Phantasien und als solche eben nicht real. Die Frauen, die sich dieser Phantasie &#8222;hingeben&#8220; sind aber zugleich die &#8222;Regisseure&#8220; dieser Phantasien. Und somit sind wir auch schon beim unterschied zur Realit\u00e4t.<\/p>\n<p>Bei Kindern kommt noch zus\u00e4tzlich dazu, dass diese sich \u00fcber die Tragweite der Handlung (an Ihnen, gerade im direkten Beziehungsumfeld) noch nicht bewusst sind und so von Au\u00dfen besch\u00fctzt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Wichtiger, als \u00fcber diese Gesetze zu verhandeln, wie es von Vetter und Falkvinge gemacht wurde, ist es ein breites Umfeld der pr\u00e4ventiven Hilfe zu gestalten.Ebenso ist es wichtig, neben Strafen auch f\u00fcr T\u00e4ter <b><u>und<\/u><\/b> Opfer Hilfe zu bieten und diese nicht auszugrenzen, bzw. alleine zu lassen. Gerade Opfer m\u00fcssen aufgefangen werden, damit ein &#8222;normales&#8220; Leben f\u00fcr diese m\u00f6glich wird.<\/p>\n<p>Eben diesen Ansatz vermisse ich bei den gesellschaftlichen Punkten, die Herr Vetter in seinem (meiner Meinung nach nur scheinbaren) juristischen Einsch\u00e4tzungen auff\u00fchrt. Herr Vetter, wie auch Falkvinge h\u00e4tten sich vor Ihren gesellschaftlichen \u00c4u\u00dferungen vorher besser bei den Opfern solcher Taten informiert. Inzwischen gibt es reichlich Selbsthilfegruppen und Vereine in diesem Bereich.<br \/>\nOb es an seiner Piratenbrille oder der neuen ARAG-Brille liegt, wei\u00df ich nicht, aber von diesem Artikel war ich nach dem Durchlesen doch sehr entt\u00e4uscht. H\u00e4tte er sich auf die Formaljuristischen Begebenheiten beschr\u00e4nkt, w\u00e4re es ein juristischer Exkurs auf Grund des Artikels von Rick Falkvinge gewesen udn so in sich stimmig. Da sich aber Vetter zu gesellschaftlichen \u00c4u\u00dferungen (z.B. Ausnahmeregelungen, 24-Std.-Regel) als juristische \u00c4nderungen begeben hat, wird dieser Artikel unglaubw\u00fcrdig und ich frage mich, was er damit bezweckt oder eben, welche Brille er dabei auf hatte. <\/p>\n<p><b><u>Anmerkung wegen der &#8222;ARAG-Brille&#8220;:<\/u><\/b><br \/>\nHerr Vetter hat eine Kooperation mit der Versicherung ARAG abgeschlossen. Er schreibt Artikel auf der Webseite von ARAG und diese k\u00f6nnen auf seinem Blog &#8222;Gastartikel&#8220; schreiben. Der erste &#8222;Gastartikel&#8220; mutet f\u00fcr mich wie eine der vielen RTL-Shows an. Frei nach dem Titel &#8222;die 5 ultimativen Mythen und Legenden&#8220;. So verwundert es nicht, das der Titel auch sehr \u00e4hnlich ist: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/12\/der-flip-flop-mythos-und-andere-legenden\/\">&#8222;Der Flip-Flop-Mythos und andere Legenden&#8220;<\/a>.<br \/>\nDas dieser &#8222;Gastartikel&#8220; wohl eher plumpe ARAG-Werbung ist, zeigt der Kommentator #11 auf, der zu diesem Zeitungsartikel verlinkt hat: <a href=\"http:\/\/www.thueringer-allgemeine.de\/web\/zgt\/leben\/detail\/-\/specific\/Die-groessten-Autofahrer-Irrtuemer-1183536258\">Die gr\u00f6\u00dften Autofahrer-Irrt\u00fcmer<\/a><br \/>\nDieser Artikel in der Th\u00fcringer Allgemeinen \u00fcber die Auskunft von &#8222;ARAG-Experten&#8220; ist vom 4.9., also gut eine Woche vor dem beitrag auf &#8222;Lawblog&#8220;. Man gesteht Herrn Vetter also noch nicht mal Exklusiv-Artikel zu, sondern scheinbar nur aufgew\u00e4rmtes (eigentlich hatte ich urspr\u00fcnglich &#8222;aufgew\u00e4rmte Schei\u00dfe&#8220; geschrieben, mich dann aber doch f\u00fcr eine mildere Variante entschieden). \u00dcbrigens ist schon der erste Mythos (von wegen Schuhwerk und Strafe) ist durch die Pauschalisierung meiner Meinung nach rechtlich falsch.<br \/>\nSchaut man nun bei der ARAG nach, wie die Kooperation dort schon (Internet-) Medial ausgeschlachtet wird, dann ist die Frage nach der (ARAG-) Brille meiner Meinung nach auch hier durchaus berechtigt: <a href=\"http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/udo-vetter\/\">ARAG exklusiv | Udo Vetter bloggt<\/a><br \/>\nOb solch eine &#8222;Werbung&#8220; mit einem einfachen Kooperationsvertrag gerechtfertigt ist?<\/p>\n<p><b><u>Pers\u00f6nliche Schlussbemerkung:<\/u><\/b><br \/>\nWas ich auch vermisse, wo sowohl Herr Vetter, wie auch Falkvinge gesellschaftliche Aspekte anbringen, dass immer noch T\u00e4ter Straffrei bleiben, trotz gen\u00fcgender Hinweise. Das ganze Feld der Kindesmisshandlungen und -missbrauch im kirchlichen und p\u00e4dagogischen Umfeld ist ein Thema, wo unser Rechtsstaat bis heute versagt und das ist ein viel gr\u00f6\u00dferer Skandal zu den &#8222;Unannehmlichkeiten&#8220; eines Menschen der versehentlich durch eine e-Mail zu strafbew\u00e4hrten Material kommt.<\/p>\n<p><b><u>Links:<\/u><\/b><\/p>\n<ul>\n<li>law blog: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/10\/soll-kinderpornografie-straffrei-werden\/\">Soll Kinderpornografie straffrei werden?<\/a><\/li>\n<li>Falkvinge.net: <a href=\"http:\/\/falkvinge.net\/2012\/09\/07\/three-reasons-child-porn-must-be-re-legalized-in-the-coming-decade\/\">&#8222;Three Reasons Possession Of Child Porn Must Be Re-Legalized In The Coming Decade&#8220;<\/a><\/li>\n<li>law blog: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/12\/law-blog-ab-heute-mit-partner\/\">law blog \u2013 ab heute mit Partner<\/a> (zum Thema Udo Vetter und ARAG)<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Udo Vetter schreibt in seinem (nunja, ist es eigentlich noch &#8222;sein&#8220; Blog?) Blog &#8222;Lawblog&#8220; einen Artikel \u00fcber die Frage &#8222;Soll Kinderpornografie straffrei werden?&#8222;. Als erstes bin ich \u00fcber den Begriff &#8222;Kinderpronografie&#8220; gestolpert. 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