{"id":4643,"date":"2012-09-23T14:32:28","date_gmt":"2012-09-23T12:32:28","guid":{"rendered":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4643"},"modified":"2012-09-23T14:32:28","modified_gmt":"2012-09-23T12:32:28","slug":"erster-gastbeitrag-auf-der-seite-von-udo-vetter-vom-kooperationspartner-arag","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4643","title":{"rendered":"Erster &#8222;Gastbeitrag&#8220; auf der Seite von Udo Vetter vom &#8222;Kooperationspartner&#8220; ARAG"},"content":{"rendered":"<p>Udo Vetter, der Betreiber von <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/\">law blog<\/a> hat es immer wieder angek\u00fcndigt, das er seinen Blog evtl. Kommerzialisieren will.<br \/>\nSo z.B. in einem interview auf Netzwelt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Was in der Tat sicher eine Sache ist, \u00fcber die ich \u00f6fter nachdenke, ist eine m\u00f6gliche &#8211; wie soll man das am besten ausdr\u00fccken &#8211; vielleicht Kommerzialisierung des Blogs auf Grund seiner Reichweite. Die Kommerzialisierung ist dahingehend angedacht, dass das Blog eben Ertr\u00e4ge abwirft, was ohne Probleme m\u00f6glich w\u00e4re auf Grund der hohen Reichweite. <\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.netzwelt.de\/news\/86386-udo-vetter-interview-lawblog-verkauf-sicher.html\">Netzwelt &#8211; Udo Vetter im Interview: &#8222;Das Lawblog ist vor einem Verkauf nicht sicher&#8220;<\/a>)<\/p>\n<p>Nun, dort hat er zugegeben, dass der Blog f\u00fcr Ihn auch ein Wirtschaftlicher Faktor ist, also durchaus bereits eine Art der &#8222;Kommerzialisierung&#8220;:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Naja &#8211; also wenn ich jetzt sagen w\u00fcrde, durch das Blog k\u00e4men keinerlei neue Mandate, m\u00fcsste ich l\u00fcgen und Sie w\u00fcrden mir das auch nicht glauben. Drei, vier Jahre lang habe ich wirklich am Blog gearbeitet und enorm viel Spa\u00df gehabt, ohne dass ich aber einen wirtschaftlichen Effekt gemerkt h\u00e4tte. Seit dem Jahr 2005 oder 2006, als das Blog ein bisschen aus der Nische herauskam und sich zu den A-Blogs gesellte, ist das nat\u00fcrlich schon sp\u00fcrbar, dass auch Mandate aus dieser Schiene kommen. <\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.netzwelt.de\/news\/86386-udo-vetter-interview-lawblog-verkauf-sicher.html\">Netzwelt &#8211; Udo Vetter im Interview: &#8222;Das Lawblog ist vor einem Verkauf nicht sicher&#8220;<\/a>)<\/p>\n<p>Nun, gefolgt ist kein Verkauf, wie der Netzwelttitel androht, auch keine Kommerzialisierung durch die &#8222;Firma&#8220; Udo Vetter (Anwaltskanzlei; Rechtsberatung etc.) oder Werbung ist erfolgt. Was erfolgt ist, ist ein wie auch immer gestalteter &#8222;Kooperationsvertrag&#8220; zwischen Udo Vetter und der Rechtsschutzversicherung ARAG. \u00dcber den Inhalt des Vertrages kann man Spekulieren.<br \/>\nIch bin auf diese &#8222;Kooperation&#8220; \u00fcber einen Artikel in der Wirtschaftswoche gestolprt. Ich bin kein st\u00e4ndiger Besucher des Blogs von Udo Vetter, aber immer wieder kam man bei der Suche zu bestimmten Themen auf seine Seite. Deswegen las ich interessiert, was in der Wirtschaftswoche stand.<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Jetzt geht das Lawblog einen weiteren Schritt in Richtung Professionalisierung und kooperiert mit der Arag Versicherung. Vetter schreibt einmal im Monat eine Kolumne auf der Seite der Versicherung zum Thema Online-Recht. Im Gegenzug ver\u00f6ffentlicht die Arag im Lawblog Beitr\u00e4ge.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.wiwo.de\/erfolg\/gruender\/professionelle-blogs-lawblog-udo-vetter-kooperiert-mit-der-arag\/7122758.html\">Wirtschafts Woche &#8211; Lawblog: Udo Vetter kooperiert mit der Arag<\/a>)<\/p>\n<p>Also Udo Vetter schreibt ein mal im Monat auf der ARAG-Seite und die ARAG schreibt &#8222;Gastbeitr\u00e4ge&#8220; in Udo Vetters Blog. So weit so gut. Was diese Kooperation nach au\u00dfen projeziert, kann man sich im <b>W<\/b>elt<b>W<\/b>eiten<b>W<\/b>eb anschauen. Auf der einen Seite die Webseite von ARAG, auf deren Homeseite direkt unter dem Men\u00fc &#8222;Rund ums Recht&#8220; auf den Exklusiv-Kooperationspartner Udo Vetter hingewiesen wird. Auf der Seite &#8222;<a href=\"http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/udo-vetter\/\">ARAG exklusiv &#8211; Udo Vetter bloggt<\/a>&#8220; komme ich ins gr\u00fcbeln, wie wohl dieser &#8222;Kooperationsvertrag&#8220; aussieht. Es hei\u00dft auf dieser Seite nicht etwa neutral &#8222;Udo Vetter, der Experte in Internetrecht&#8220;, sondern recht Besitzergreifend &#8222;Udo Vetter &#8211; <b><u>unser<\/u><\/b> Experte in Sachen Internet-Recht&#8220; <i>(Hervorhebung durch meine Wenigkeit)<\/i>. Es mutet erst recht nicht so an wie in der Wirtschaftswoche beschrieben, das Udo Vetter ein mal monatlich eine &#8222;Kolumne&#8220; auf der Versicherungsseite schreibt. Es hat eher den subjektiven Anschein, dass Udo Vetter sich als Werbetr\u00e4ger verdingt habe. Sozusagen der &#8222;Herr Kaiser von der ARAG&#8220;.<br \/>\nAuf der anderen Seite die &#8222;Gastbeitr\u00e4ge&#8220; durch die Firma ARAG auf dem &#8222;law blog&#8220; von Udo Vetter. Wie hei\u00dft es dazu in dem Artikel der Wirtschafts Woche:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Bei den Gastbeitr\u00e4gen soll laut Vetter der Nutzwert im Vordergrund stehen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.wiwo.de\/erfolg\/gruender\/professionelle-blogs-lawblog-udo-vetter-kooperiert-mit-der-arag\/7122758.html\">Wirtschafts Woche &#8211; Lawblog: Udo Vetter kooperiert mit der Arag<\/a>)<\/p>\n<p>Der erste &#8222;Gastbeitrag&#8220; ist bereits raus und direkt sieht man den Vorteil von einem &#8222;Kooperationsvertrag&#8220; zu einem &#8222;Werbevertrag&#8220;. Der Beitrag der ARAG f\u00fcgt sich nahtlos in den Blog von Herrn Vetter ein. Ich bin kein Jurist, aber f\u00fcr mich mutet diese Konstellation des &#8222;Kooperationsvertrages&#8220; nach einem juristischen Kniff an, um die sonst eindeutige Markierung als &#8222;Werbung&#8220; zu umgehen. Auch Zeitungen versuchen dies immer wieder durch einbinden von Firmen und Produkten in extra daf\u00fcr erstellten Artikeln (leider meist erfolgreich) zu umgehen. In wie weit dies nun direkt oder indirekt Einfluss auf die Unabh\u00e4ngigkeit von Udo Vetter Einfluss hat, kann ich nicht beurteilen. Wie ich aber bereits bei Udo Vetter zum Thema &#8222;Unabh\u00e4ngigkeit&#8220; kommentiert habe:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">[&#8230;]<br \/>\nDas braucht noch nicht mal im Vertrag fest gelegt zu sein. Schon allein die Schere im Kopf, wenn ich dieses oder jenes Schreibe, dann k\u00fcndigt mir evtl. die ARAG den Kooperationsvertrag (= bares Geld) k\u00f6nnte hier zu einer Ver\u00e4nderung kommen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/12\/law-blog-ab-heute-mit-partner\/\">law blog &#8211; &#8222;law blog\u2013ab heute mit Partner&#8220;<\/a>, Kommentar #208)<\/p>\n<p>Wie gesagt, nun ist der erste &#8222;Gastartikel&#8220; des Kooperationspartners auf dem &#8222;law blog&#8220; von Udo Vetter eingestellt worden. Ich halte diesen f\u00fcr nichtssagend und frage mich, wo das der in der Wirtschaftswoche beschriebene &#8222;vordergr\u00fcndige Nutzwert&#8220; sein soll, aber lesen sie selbst:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><b>Der Flip-Flop-Mythos und andere Legenden<\/b><\/p>\n<p>Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren! Ganz klar? Im Laufe der Zeit haben sich viele solcher (Rechts-)Legenden verbreitet und halten sich hartn\u00e4ckig. Einige davon beleuchte ich heute in meiner Lawblog-Premiere:<\/p>\n<p>Autofahren mit Flip-Flops<\/p>\n<p>Gleichg\u00fcltig, ob mit Flip-Flops, High-Heels oder barfu\u00df \u2013 Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk. Verbote in diese Richtung gibt es nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bu\u00dfgeld. Aber: Auch der d\u00fcnn-beschuhte Autofahrer sollte in der Lage sein, dem Stra\u00dfenverkehr angemessen, reagieren zu k\u00f6nnen. Geschieht n\u00e4mlich ein Unfall, der wom\u00f6glich auf das Schuhwerk zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, wird unter Umst\u00e4nden nicht nur eine Strafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht f\u00e4llig (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577\/06) \u2013 man kann auch noch Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Daher macht es durchaus Sinn, auch bei Flip-Flop-Wetter zum Fahren festere Schuhe anzuziehen.<\/p>\n<p>Mittelspur-Blockierer<\/p>\n<p>Das Rechtsfahrgebot besagt, dass m\u00f6glichst rechts gefahren wird. Was im Umkehrschluss jedoch nicht hei\u00dft, dass sobald auf einer mehrspurigen Stra\u00dfe rechts eine L\u00fccke auftaucht, diese auch genutzt werden muss. Beispiel Autobahn: Der mittlere Fahrstreifen darf auch \u00fcber l\u00e4ngere Zeit befahren werden, wenn er nicht zum \u00dcberholen genutzt wird. Dabei d\u00fcrfen andere Verkehrsteilnehmer allerdings nicht behindert werden. Dauerhaft mit Tempo 100 auf der linken Spur fahren, w\u00e4re so ein Fall. Bei einem solchen Versto\u00df gegen das Rechtsfahrgebot sind 80 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Rechts \u00fcberholen<\/p>\n<p>Rechts \u00fcberholen darf man nicht! Auch dies ist nicht ganz richtig. Zwar darf man nicht aus \u00c4rger \u00fcber einen Links-, oder Mittelspurkriecher einfach rechts \u00fcberholen, aber bei z\u00e4hflie\u00dfendem Verkehr auf der Autobahn beispielsweise spricht nichts dagegen. Allerdings muss die Geschwindigkeit \u00e4hnlich wie auf der linken Spur sein und der Autofahrer nat\u00fcrlich gut aufpassen.<\/p>\n<p>Parkl\u00fccke freihalten<\/p>\n<p>\u201eSteig schon mal aus und stell dich in die L\u00fccke\u201c \u2013 doch der so losgeschickte Beifahrer ist kein Garant f\u00fcr das Anrecht auf die L\u00fccke. Denn das Besetzen des Parkplatzes ist nicht erlaubt und kann ein Bu\u00dfgeld nach sich ziehen. Zudem lebt man als \u201eParkplatz-Markierer\u201c gef\u00e4hrlich, denn die Gerichte kommen hier zu verschiedenen Einsch\u00e4tzungen. So unterst\u00fctzte das Oberlandesgericht Naumburg einen Fahrer, der eine den Parkplatz freihaltende Frau am Knie touchierte. Durch die langsame Fahrweise habe f\u00fcr sie keine Gefahr bestanden (Az.: 2 Ss 54\/97).<\/p>\n<p>Zettel an der Windschutzscheibe<\/p>\n<p>Ob an fremden oder am eigenen Wagen \u2013 der Zettel an der Windschutzscheibe ist in den meisten F\u00e4llen nicht ausreichend, um einem anderen Verkehrsteilnehmer etwas mitzuteilen. Parkt man unerlaubterweise im Halteverbot und m\u00f6chte dem Abgeschleppt-Werden vorbeugen, sollte man sicherheitshalber nicht nur die Handynummer notieren, sondern auch den kurzzeitigen Aufenthaltsort, Datum und Uhrzeit. Zudem sollte man auch in der Lage sein, innerhalb weniger Minuten zu seinem Auto zu gelangen. All das bietet zwar keinen gesetzlichen Schutz, jedoch die M\u00f6glichkeit, unter Umst\u00e4nden vor Gericht beweisen zu k\u00f6nnen, dass das Abschleppen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig war.<\/p>\n<p>Besch\u00e4digt ein Fahrer versehentlich ein anderes parkendes Auto, reicht ein hinterlassener Zettel auf gar keinen Fall! Hier hei\u00dft es: suchen oder warten. Wenn dies zu aufwendig ist beziehungsweise zu lange dauert, rate ich auch bei einem Bagatellschaden dazu, die Polizei zu informieren. So kann der Vorwurf der Fahrerflucht nicht einmal entstehen.<\/p>\n<p>Mehr aktuelle Rechtstipps und Urteile unter: http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/<\/p>\n<p>(Autor: Andreas Wilde)<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/12\/der-flip-flop-mythos-und-andere-legenden\/\">law blog &#8211; &#8222;Der Flip-Flop-Mythos und andere Legenden&#8220;<\/a>*)<\/p>\n<p>Nun, die Qualit\u00e4t dieses Gastbeitrages ist die eine Seite. Dar\u00fcber kann man bekanntlich streiten. Ich w\u00fcrde pers\u00f6nlich sagen, dieser Artikel hat die Qualit\u00e4t einer RTL-Sendung (die ultimativen Mythen und Legenden) oder ist normalerweise in einem Produkt eines Hamburger Verlages (Das Produkt mit den 4 Buchstaben) zu finden. Aber das ist nur meine pers\u00f6nliche Meinung und muss nicht die Meinung des Mainstream sein, oder der Fachleute, die ja auch gerne in Vetters Blog reinschauen.<br \/>\nSpannend ist, das der Gastbeitrag vom 12.9.2012 doch sehr an einen Artikel erinnert, der an anderer Stelle gut eine Woche vorher (4.9.2012) in der Th\u00fcringer Allgemeinen zu lesen war: <a href=\"http:\/\/www.thueringer-allgemeine.de\/web\/zgt\/leben\/detail\/-\/specific\/Die-groessten-Autofahrer-Irrtuemer-1183536258\">Die gr\u00f6\u00dften Autofahrer-Irrt\u00fcmer<\/a>.<br \/>\nDiese Erkenntnis ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern wurde von einem Kommentator bei &#8222;law blog&#8220; gefunden. Es sollte also nicht verwundern, dass (noch etwas fr\u00fcher, n\u00e4mlich am 31.8.) selbige Tipps auch auf der ARAG-Seite selbst zu finden sind: <a href=\"http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/rechtstipps-und-urteile\/auto-und-verkehr\/06261\/\">Der Flip-Flop-Mythos und andere Autofahrerirrt\u00fcmer<\/a>. Dort kann sich der interessierte diesen &#8222;Gastbeitrag&#8220;, \u00e4h Tipps, \u00e4h Pressemitteilung als PDF runter laden. Ja richtig, als Pressemitteilung ist dieser Beitrag auch zu finden: <a href=\"http:\/\/www.nachrichten.net\/details\/123138\/Der_Flip_Flop_Mythos_und_andere_Autofahrerirrt%C3%BCmer.html\">ARAG Verbraucher-Information D\u00fcsseldorf, 31.08.2012 bei &#8222;nachrichten.net&#8220;<\/a>. und noch vor Th\u00fcringer Allgemeine hat es die Mainpost verwurstet, mit h\u00fcbschen Bildern als eine Bildreportage: <a href=\"http:\/\/www.mainpost.de\/fotos\/bilderreportagen\/cme326730,4649605\">Der Flip-Flop-Mythos und andere Autofahrer-Irrt\u00fcmer (7)<\/a>.<\/p>\n<p>Da fragt man sich, ob es sich bei dem oben zitierten &#8222;Gastbeitrag&#8220; auf &#8222;law blog&#8220; nicht doch um Werbung handelt?<br \/>\nUnd ob eben nicht doch durch solch eine Abh\u00e4ngigkeit die Unabh\u00e4ngigkeit des &#8222;Bloggers&#8220; Udo Vetter leidet.<\/p>\n<p><b><u>Links:<\/u><\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Netzwelt: <a href=\"http:\/\/www.netzwelt.de\/news\/86386-udo-vetter-interview-lawblog-verkauf-sicher.html\">Udo Vetter im Interview: &#8222;Das Lawblog ist vor einem Verkauf nicht sicher&#8220;<\/a><\/li>\n<li>Wirtschafts Woche: <a href=\"http:\/\/www.wiwo.de\/erfolg\/gruender\/professionelle-blogs-lawblog-udo-vetter-kooperiert-mit-der-arag\/7122758.html\">Lawblog: Udo Vetter kooperiert mit der Arag<\/a><\/li>\n<li>law blog: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/12\/law-blog-ab-heute-mit-partner\/\">&#8222;law blog\u2013ab heute mit Partner&#8220;<\/a><\/li>\n<li>ARAG: <a href=\"http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/udo-vetter\/\">ARAG exklusiv &#8211; Udo Vetter bloggt<\/a><\/li>\n<li>law blog: <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2012\/09\/12\/der-flip-flop-mythos-und-andere-legenden\/\">&#8222;Der Flip-Flop-Mythos und andere Legenden&#8220;<\/a><\/li>\n<li>Th\u00fcringer Allgemeine: <a href=\"http:\/\/www.thueringer-allgemeine.de\/web\/zgt\/leben\/detail\/-\/specific\/Die-groessten-Autofahrer-Irrtuemer-1183536258\">Die gr\u00f6\u00dften Autofahrer-Irrt\u00fcmer<\/a><\/li>\n<li>ARAG: <a href=\"http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/rechtstipps-und-urteile\/auto-und-verkehr\/06261\/\">Der Flip-Flop-Mythos und andere Autofahrerirrt\u00fcmer<\/a><\/li>\n<li>Nachrichten.net: <a href=\"http:\/\/www.nachrichten.net\/details\/123138\/Der_Flip_Flop_Mythos_und_andere_Autofahrerirrt%C3%BCmer.html\">ARAG Verbraucher-Information D\u00fcsseldorf, 31.08.2012 bei &#8222;nachrichten.net&#8220;<\/a><\/li>\n<li>Mainpost: <a href=\"http:\/\/www.mainpost.de\/fotos\/bilderreportagen\/cme326730,4649605\">Der Flip-Flop-Mythos und andere Autofahrer-Irrt\u00fcmer (7)<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n* Der zitierte Text steht unter folgender <a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-sa\/3.0\/de\/\">CC-Lizenz: &#8222;Namensnennung &#8211; Weitergabe unter gleichen Bedingungen&#8220;<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Udo Vetter, der Betreiber von law blog hat es immer wieder angek\u00fcndigt, das er seinen Blog evtl. 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