{"id":4881,"date":"2012-11-02T11:08:08","date_gmt":"2012-11-02T10:08:08","guid":{"rendered":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4881"},"modified":"2012-11-02T11:08:08","modified_gmt":"2012-11-02T10:08:08","slug":"mappus-und-seine-klage-auf-loschung-von-einer-festplatte","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4881","title":{"rendered":"Mappus und seine Klage auf L\u00f6schung von einer Festplatte"},"content":{"rendered":"<p>Im vorherigen Artikel habe ich kurz das Thema Mappus und die Klage auf L\u00f6schung angeschnitten.<br \/>\nIm Zusammenhang von Udo Vetters Artikel auf seinem Blog &#8222;lawblog&#8220; habe ich seine (Udo Vetters) v\u00f6llig daneben liegende Voraussetzung seiner rechtlichen Einsch\u00e4tzung aufgezeigt.<br \/>\nMappus Klagt gegen das Land Baden-W\u00fcrttemberg auf L\u00f6schung der Festplatte, die noch beim Land vorhanden ist. Udo Vetter behauptet in seinem Artikel dagegen, dass die Staatsanwaltschaft die Daten (diese hat sich eine Kopie der Festplatte gezogen) l\u00f6schen soll, was nicht der Klage von Mappus entspricht.<\/p>\n<p>Nun aber zu der Klage selbst.<br \/>\nIch mag Mappus nicht und ich pers\u00f6nlich halte Ihn f\u00fcr einen Straft\u00e4ter. M\u00f6glich, dass das Gericht meiner Einsch\u00e4tzung nicht folgt und Mappus in allen Strafanzeigen, die vor Gericht (immerhin die erste H\u00fcrde) landen frei sprechen wird. Unabh\u00e4ngig davon bleibt die politische und moralische Schuld. Das Mappus ein (Landes-) Verfassungsbrecher ist, wurde h\u00f6chstrichterlich ja bereits festgestellt.<\/p>\n<p>Im Blick darauf, dass durch die Inhalte der Festplatte evtl. weitere Klagen (z.B. durch das Land) ausgel\u00f6st werden k\u00f6nnen oder auch weitere Antragsdelikte\u00b9 daraus erwachsen k\u00f6nnen, ist diese Klage ein legitimes recht von Mappus, unabh\u00e4ngig wie ich diese ganze Geschichte pers\u00f6nlich bewerte (und das ist wahrlich nicht positiv).<\/p>\n<p>______________<br \/>\n<small>\u00b9 Antragsdelikt<br \/>\nZur Erl\u00e4uterung, nicht jede Straftat muss von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Es gibt auch sogenannte Antragsdelikte, also Straftaten, die erst durch eine Strafanzeige verfolgt werden m\u00fcssen. Also frei nach dem Spruch &#8222;Wo kein Kl\u00e4ger, da &#8230;&#8220;. Im Strafrecht hat der Beklagte &#8222;jedes&#8220; Recht sich gegen den Vorwurf zu wehren. Von L\u00fcgen bis zur Flucht, also dem pers\u00f6nlichen Entzug zu den Ermittlungsbeh\u00f6rden. (Wobei ich den Beweis der Unschuld jetzt mal au\u00dfen vor lasse)<\/small><br \/>\n______________<\/p>\n<p>Mappus kann also versuchen, weitere (falls vorhanden) Straftaten zu verheimlichen. Das ist sein gutes Recht. Ebenso hat er das Recht mit allen legalen Mitteln laufende Ermittlungen zu seinem Gunsten zu beeinflussen, auch mit der Vernichtung von Beweismitteln (wie z.B. durch seine jetzige Klage auf L\u00f6schung). Dies kann man z.B. auch mit der Vernichtung der Festplatte bei seinem Amtsabtritt vermuten (wobei hier die Frage ist, ob da statt dessen die Strafbare Handlung der Sachbesch\u00e4digung vorliegt). Pech halt, das es diese Kopie der Festplatte (zumindest \u00fcber einem bestimmten Zeitraum) gab. Dieses &#8222;Beweismittel&#8220; ist nun bei der Staatsanwaltschaft. Das kann er nicht mehr verhindern. Der Inhalt dieser Festplatte kann gegen ihn verwendet werden, aber kann auch als Beweis f\u00fcr ihn, also zur Entlastung benutzt werden, wenn der Inhalt das hergibt. Die Staatsanwaltschaft braucht dagegen nicht bei Delikten ermitteln, die eben als sogenannte &#8222;Antragsdelikte&#8220; gelten.<br \/>\nDazu ist die Aussage der Staatsanwaltschaft wichtig, dass sie Erkenntnisse aus der Verwertung der Mails z.B. \u00fcber Vorg\u00e4nge zum &#8222;schwarzen Donnerstag&#8220; nicht an das Land weitergeben werden von gro\u00dfer Wichtigkeit. Evtl. (also nur eine hypothetische Annahme) ergeben sich aus dem Inhalt der Festplatte Delikte, die die Staatsanwaltschaft auf Antrag nachgehen m\u00fcsste.<br \/>\nVon daher ist die Klage auch von politischem Interesse.<br \/>\nMappus behauptet, dass auf einer Sicherungskopie seines Dienstrechners ausschlie\u00dflich private Dateien zu finden sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, das er seit seinem Amtsantritt bis zur Erstellung der Sicherungskopie seinen &#8222;Dienstrechner&#8220; ausschlie\u00dflich privat benutzt hat. Wenn dies stimmt, wirft die ein sehr tr\u00fcbes Licht auf die Arbeitsauffassung des nie von den B\u00fcrgern gew\u00e4hlten ehemaligen Ministerpr\u00e4sidenten Mappus.<br \/>\nAuch ist es noch verwunderlicher, dass dann Mappus und seine Anw\u00e4lte das Angebot der gemeinsamen Einsicht und L\u00f6schung von privaten Dateien abgelehnt haben. Die Festplatte an sich scheint ja Eigentum des Landes zu sein. Somit ist es schon mal (meiner Meinung nach) Rechtens, dass diese die Festplatte in Ihrem Besitz beh\u00e4lt.<br \/>\nDas die Landesregierung bei den l\u00fcckenhaften Unterlagen auch aus dem Zeitraum der Sicherungskopie vermuten kann, dass sich auf dieser Sicherungskopie nicht ausschlie\u00dflich private Dateien befinden ist f\u00fcr mich ebenfalls nachvollziehbar. Und wenn die Gerichte andere Urteile, bei denen es um elektronische Dateien im Firmenbesitz geht ernst nehmen, d\u00fcrfte eine Klage auf L\u00f6schung der Dateien kein Erfolg haben.<\/p>\n<p>Ob es nun eine letzte Verzweiflungstat von Mappus ist oder es noch weitere Kreise zieht, ist im Bereich der Spekulation zu sehen. Ebenso, ob er und weitere gef\u00e4hrdete Personen auf die alten Seilschaften (z.B. in der Staatsanwaltschaft) im Land hoffen.<br \/>\nDas positive dabei ist, dass die Festplatte offensichtlich sicher aufbewahrt ist und das nun die Gerichte entscheiden.<\/p>\n<p>Ich habe in dem Zusammenhang zu der Klage von Mappus viele Kommentare gelesen. Ich muss sagen, das ich bei vielen merkw\u00fcrdige Gef\u00fchle hatte. Zum Einen bei denen, die der Meinung sind, das Mappus alle Rechte an den Dateien habe, wie auch diejenigen, die Mappus jedes Recht in Bezug auf die Daten absprechen.<br \/>\nDie Daten sind Eigentum des Landes, so meine Meinung. Sie sind nicht Allgemeingut, sprich f\u00fcr eine \u00d6ffentlichkeit. Von daher halte ich die &#8222;Wikileaks&#8220;-Forderungen f\u00fcr Demokratiefeindlich. Das Land hat meiner Meinung nach das Recht die Daten einzusehen und bei offensichtlichen Missbrauch der Positionen von Amtstr\u00e4gern muss sie juristisch und auch politisch dagegen angehen. Das ist die Aufgabe des Landes in Vertretung des Souver\u00e4ns, dem Volk.<br \/>\nDen genauen Inhalt der Mails im ganzen gehen mich nichts an. Erst wenn durch politische Intrigen und strafbare Handlungen die Dateien verschwinden w\u00fcrden, sei es beim Land oder &#8222;upps&#8220; bei der Staatsanwaltschaft (z.B. nach einer L\u00f6schung der landeseigenen Festplatte), dann hoffe ich, dass ein verantwortungsvoller Mitarbeiter (sei es Angestellter, Beamter oder Politiker) eine Kopie davon erstellt hat und diese dann zur Wahrungssicherung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcbergibt.<br \/>\nDenn erst wenn die Organe versagen, muss der Souver\u00e4n reagieren. Bis dahin muss man den Organen die M\u00f6glichkeit lassen, sich korrekt in ihrem Auftrag zu verhalten.<\/p>\n<p>Das spricht uns nicht von der Notwendigkeit frei unsere Organe kritisch und genau zu beobachten.<br \/>\nDas hat das System Mappus und Vorg\u00e4nger eindeutig bewiesen.<\/p>\n<p>Wie gesagt, wenn der Richter vergleichbare Situationen und dessen Rechtsprechung ernst nimmt, kann und darf es einer L\u00f6schung nicht zustimmen. Ich denke ein besonnener Richter empfiehlt dem Kl\u00e4ger, sich doch das Angebot des Landes zu \u00fcberlegen, die Festplatte gemeinsam durch zusehen. Im h\u00e4rtesten Fall wird das Gericht Datei f\u00fcr Datei durchgehen m\u00fcssen und dann Datei f\u00fcr Datei entscheiden. Einen Freifahrtschein f\u00fcr eine komplette L\u00f6schung einer Sicherung von einem &#8222;Dienstrechner&#8220; wird das Gericht nicht zustimmen k\u00f6nnen. Ich vermute sowieso, dass die gerichtliche Auseinandersetzung in die n\u00e4chste Instanz gehen wird, egal wie das Urteil aussieht. Vermutlich ist das hier eine einfache Verz\u00f6gerungstaktik. Evtl. sogar &#8222;nur&#8220; wegen der im Jahr 2013 bevorstehenden Bundestagswahl. Und eine solche Vertuschungs- und Verz\u00f6gerungspolitik w\u00fcrde auch zu einem, nach eigener Aussage &#8222;Mitglied in der Partei Helmut Kohls&#8220;-Menschen Mappus passen.<br \/>\nIn Baden-W\u00fcrttemberg ist der Zug f\u00fcr die CDU schon l\u00e4ngst abgefahren und da w\u00fcrde ein offener Neubeginn eher positiv aufgenommen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im vorherigen Artikel habe ich kurz das Thema Mappus und die Klage auf L\u00f6schung angeschnitten. Im Zusammenhang von Udo Vetters Artikel auf seinem Blog &#8222;lawblog&#8220; habe ich seine (Udo Vetters) v\u00f6llig daneben liegende Voraussetzung seiner rechtlichen Einsch\u00e4tzung aufgezeigt. 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