{"id":5004,"date":"2013-01-06T12:09:58","date_gmt":"2013-01-06T11:09:58","guid":{"rendered":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5004"},"modified":"2013-01-06T12:09:58","modified_gmt":"2013-01-06T11:09:58","slug":"aufschrei-abmahnung-fur-bild-auf-facebook-pinnwand","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5004","title":{"rendered":"Aufschrei! Abmahnung f\u00fcr Bild auf Facebook-Pinnwand"},"content":{"rendered":"<p>Es tut mir Leid, aber ich musste mal wieder lachen!<\/p>\n<p>Hier wurde eine Abmahnung an einen &#8222;gewerblichen&#8220; Facebook-Seiten-Betreiber gesendet, weil dieser ein Urheberrechtlich gesch\u00fctztes Bild frei zug\u00e4nglich gemacht hat. Das soll dem Betreiber der Facebook-Seite rund 1800 Euro kosten. Und gleich wird hier ein Horror-Szenario aufgestellt. Ja, es ist nat\u00fcrlich nur eine Meldung zweiten Ranges mit der Einschr\u00e4nkung, das es sich um einen &#8222;geweblichen&#8220; Account handelt. Deswegen wird dies von der Augsburger Allgemeinen (die ich sonst eigentlich ganz gerne lese) einfach mal ignoriert:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Dies ist nun einem Nutzer zum Verh\u00e4ngnis geworden.<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nWie der K\u00f6lner Rechtsanwalt Christian Solmecke am Freitag mitteilte, wurde erstmals ein Facebook-Nutzer abgemahnt, weil in der Vorschau eines von ihm geteilten Links ein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Bild zu sehen war.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.augsburger-allgemeine.de\/digital\/Facebook-Beim-Teilen-droht-die-Abmahnung-id23382736.html?t=1357464509264&#038;tid=23383541&#038;ccc=1#comments\">Augsburger Allgemeine &#8211; Vorschau-Bilder | Facebook: Beim Teilen droht die Abmahnung<\/a>)<\/p>\n<p>Nun es war kein &#8222;Facebook-Nutzer&#8220;, wie es angeblich der Anwalt gesagt hat, sondern ein &#8222;Facebook-Seiten-Betreiber&#8220;, also z.B. mit dem Zweck der Werbung. Selbst sein eigener Anwalt schreibt auf seiner Seite Richtig, das &#8222;Der Betreiber einer gewerblichen Facebook- Seite&#8220; abgemahnt wurde:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Erstmals geht uns eine urheberrechtliche Abmahnung zu, in der einem Facebook- Nutzer vorgeworfen wird, durch die Funktion \u201eLink teilen\u201c Urheberrechte in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu verletzen.<\/p>\n<p>Was war geschehen?<br \/>\nDer <b>Betreiber einer gewerblichen Facebook- Seite<\/b> wollte einen Link auf seiner Pinnwand teilen und kopiere diesen,[&#8230;], in das Statusfenster<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.ratgeberrecht.eu\/wettbewerbsrecht-aktuell\/abmahnung-facebook-link-teilen-funktion.html\">RatgeberRecht.eu &#8211; Abmahnung Facebook \u201eLink teilen\u201c &#8211; Funktion<\/a>)<\/p>\n<p>Es wird deutlich, das selbst sein eigener Anwalt nicht von einem &#8222;Nutzer&#8220;, sondern einem &#8222;Betreiber&#8220; ausgeht, was schon in der Interessenslage des Accountinhabers meiner Meinung nach einen sehr gro\u00dfen Unterschied macht. Dazu kommt, dass sowohl in den Ver\u00f6ffentlichungen, wie auch von der Kanzlei, die den Facebook Seitenbetreiber vertritt dieser nicht genannt wird. Der Rechtsanwalt selbst aber die Urheberin des Bildes sehr wohl voll Namentlich benennt. Dies halte ich von Seiten des Anwaltes f\u00fcr sehr bedenklich und rein pers\u00f6nlich f\u00fcr Feige! Warum benennt er dann nicht auch den Urheberrechtsverletzer, damit man sich von diesem ebenso ein Bild machen kann? Als Gewerbetreibender d\u00fcrfte das Pers\u00f6nlichkeitsrecht hinten an stehen, vor allem, wenn man mit dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht anderer so locker umgeht.<\/p>\n<p>Der Anwalt, den die Augsburger Allgemeine zitiert, schreibt auf der Seite der Kanzlei dies etwas differenzierter. Er erkl\u00e4rt als erstes, das seine Kanzlei schon l\u00e4nger vor dieser Gefahr warnt und stellt in seiner Einleitung auch fest, das es sich um einen &#8222;gewerblichen Seitenbetreiber&#8220; handelt. Ob der \u00dcbergang zu einem Normalen Nutzer so richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Halte diese 1 zu 1 \u00dcbertragung jedoch f\u00fcr bedenklich. Ein Punkt ist dabei jedoch anzumerken:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Darum geht es: Ein gewerblicher Facebook-Nutzer hat in seiner Chronik einen Link geteilt \u2013 zusammen mit dem automatisch angebotenen Vorschau-Bild. Da dieses Vorschau-Bild von einer freiberuflichen Fotografin stammt, hat die Berliner Kanzlei Pixel.Law den Seitenbetreiber abgemahnt. Die Kanzlei forderte das sofortige Entfernen des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung sowie Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten \u2013 zusammen etwa 1.800 Euro.<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nDie Abmahngeb\u00fchren halte ich pers\u00f6nlich f\u00fcr viel zu hoch. Und auch der angesetzte Streitwert, nach dem sich solche Geb\u00fchren berechnen, sollte korrigiert werden. Aber man muss auch klar sagen: Ich habe schon Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erlebt, bei denen zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Foto verlangt werden. Das variiert eben von Fall zu Fall.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/social-media-und-recht\/erste-abmahnung-wegen-vorschau-bild-auf-facebook-ra-christian-solmecke-kommentiert-und-gibt-tipps-33777\/\">WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanw\u00e4lte GbR &#8211; Erste Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook: RA Christian Solmecke kommentiert und gibt Tipps!<\/a>)<\/p>\n<p>Nun, ob die Summe wirklich gerechtfertigt ist, das sollte \u00fcberpr\u00fcft werden. Dabei kommt es wirklich auf den Marktwert des jeweiligen Fotografen an. Kann dieser z.B. nachweisen, dass die Nutzungsrechte des abgebildeten Foto f\u00fcr eine Honorar von 600 Euro vergeben wurden, dann steht es schlecht f\u00fcr den Facebook-Seiten-Betreiber, da bei Urheberrechtsverletzungen eine Doppeltes Honorar \u00fcblich ist. Dann bleibt nur noch die Frage des Streitwertes, nach dem sich die Anwaltsgeb\u00fchren berechnen.<br \/>\nNun berichtet die Kanzlei von einem &#8222;zweiten&#8220; Fall:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Nun liegt uns ein weiterer aktueller Fall vor, bei dem die Einbindung eines Vorschaubildes in einem auf Facebook geteilten Link beanstandet wird.<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nDas Bistum Osnabr\u00fcck betreibt eine Website und hat gleichzeitig ein eigenes Facebook-Profil. Anfang Dezember war auf der Website ein Artikel erschienen, der unter anderem ein Foto des Fotografen Karsten Jipp enthielt. Auf dem Facebook-Profil des Bistums wurde der Artikel verlinkt. Hierbei wurde der Link durch automatisches Auslesen der verlinkten Website auf der Facebook-Pinnwand mit das erw\u00e4hnte Foto als Vorschaubild angezeigt. Besucher des Facebook-Profils k\u00f6nnen durch Anklicken eines so genannten Share-Buttons auf den Link aufmerksam machen.<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nEs dauerte keinen Monat, da hatte der arglose Besucher eine Email des Fotografen in seinem Postfach.  Dieser beanstandete, dass sein Bild auf der Pinnwand des Besuchers ohne ohne Lizenz ver\u00f6ffentlicht und zudem der Fotograf des Bildes nicht genannt werde; dies stelle eine Verletzung seines Urheberrechts dar.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/internetrecht\/fotorecht-bildrecht\/abmahnung-von-vorschaubildern-auf-facebook-kein-einzelfall-33802\/\">WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanw\u00e4lte GbR &#8211; Abmahnung von Vorschaubildern auf Facebook: kein Einzelfall<\/a>)<\/p>\n<p>Nun, es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte, die trotz einer kurzen Erl\u00e4uterung des Artikelschreibers doch vermischt werden. Zuerst einmal geht es hier nicht um eine direkte Linksetzung, sondern um ein Sharing. Dazu kommt, dass das Bistum einen Link der eigenen Seite auf ihrer (dann wohl auch &#8222;gewerblich&#8220;) eigenen Facebook-Seite verlinkt hat, mit Vorschaubild. Dieser &#8222;Eintrag&#8220; des Bistums wurde nun &#8222;geteilt&#8220;.<br \/>\nWeiter hat der Fotograf sich scheinbar pers\u00f6nlich bei den Facebook-Nutzern gemeldet und diesen die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt sozusagen die Ver\u00f6ffentlichung nach zu Lizenzieren. Und es geht hier um 110 Euro, diese dann aber scheinbar direkt von etlichen Link-Sharern.<br \/>\nAlso erst einmal ganz andere Bedingungen:<br \/>\n!. Private Nutzer<br \/>\n2. keine Abmahnung<br \/>\n3. eine ganz andere Summe<\/p>\n<p>Das der Fotograf dabei mit dem Hinweis, das dies g\u00fcnstiger als &#8222;eventuelle Anwaltsgeb\u00fchren und Strafgeb\u00fchren&#8220; sein w\u00fcrde, ist meiner Meinung nach recht Fragw\u00fcrdig. Ich denke auch, das dies ein Versuchsballon ist, den der Fotograf da abl\u00e4sst. Ich glaube, das eine &#8222;Ver\u00f6ffentlichung&#8220; \u00fcber ein &#8222;Share-Modul&#8220; auf dem Account des Seitenbetreibers recht schwierig als Urheberrechtsverletzung durch zu setzen ist. Seine erste Adresse sollte der Verursacher der Urheberrechtsverletzung, das Bistum sein und nicht die User, die guten Glaubens (merkt jemand in diesem Zusammenhang die Ironie des Wortes?) diese Urheberrechtsverletzung sozusagen &#8222;geteilt&#8220; haben. Ich denke eine gerichtliche Auseinandersetzung in diesem Fall w\u00fcrde recht kompliziert werden, da hier viele Ebenen in einander verwoben sind und erst mal gekl\u00e4rt werden m\u00fcsste, ob das Bistum selbst berechtigt war, den Link so auf seine Facebook-Seite zu setzen und ob diese eine von Ihnen angebotene Funktion an Dritte (das Sharing) h\u00e4tte dann zulassen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Was nicht bedeutet, dass das derzeitige &#8222;Gesch\u00e4ft&#8220; mit den Abmahnungen nicht evtl. Reformbed\u00fcrftig ist. Ein Minischritt ist man mit der Kostendeckelung bei privaten Urheberrechtsverletzungen gegangen. Dabei hat man aber zuviele Ausweichm\u00f6glichkeiten gelassen.<\/p>\n<p>Man mag mir verzeihen, aber nach den derzeitigen Infos mag ich den gewerblichen Betreiber der Facebook-Seite nicht ob dieser Abmahnung betrauern. Hier sehe ich doch einen eklatanten Unterschied zwischen &#8222;Gewerblich&#8220; und &#8222;Privat&#8220;.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von diesen beiden F\u00e4llen, ist nat\u00fcrlich die Frage, welchen Stellenwert die &#8222;Social Media&#8220; haben. Die Ambitionen der ganzen Welt an seinem pers\u00f6nlichen Leben teil haben zu lassen, wird auch die Interessenwahrungen von Urhebern verschieben. Es ist nun mal so, dass man fr\u00fcher im Freundeskreis Musik-Kassetten vervielf\u00e4ltigt hat. Wurden diese aber im Ort verkauft, dann gab&#8217;s daf\u00fcr auch schon in den 80ern Strafe. Mit jeder neuen technischen M\u00f6glichkeit hat sich auch der Missbrauch ver\u00e4ndert. Als es billiger war, ein Buch zu kopieren, statt es zu Drucken, kamen die ersten Angebote, mit denen sich findige Buchbesitzer Ihrer B\u00fccher refinanziert haben (besonders beliebt bei Studenten mit teuren Fachb\u00fcchern). Das war der Aufschwung der Copyshops. Inzwischen haben diese auch wieder abgenommen und halten sich vor allem nur noch in Unin\u00e4he. Wobei auch diese schon an den preiswerten Druckkosten per PC zu knappsen haben. Viele haben die traditionellen Copy-Ger\u00e4te nur noch nebenher und haben nun Ihre Einnahme in Zusatzleistungen (wie Gro\u00dfformartdrucke, Spezialdrucke, wie B\u00fcgelbilder f\u00fcr Stoffe oder Abziehbilder f\u00fcr Tassen u.\u00c4. oder auch Bindungen aller Art). Bis in die heutige Zeit, wo Vervielf\u00e4ltigungen vor allem Digital erfolgen.<\/p>\n<p>Ob der fast schon Gruppenzwang, sich an die diversen Social Medias zu beteiligen gesellschaftlich gesund ist, wage ich zu bezweifeln. War man fr\u00fcher in gewisser Weise gesch\u00fctzt, kann man Heute nicht nur selbst, sondern auch durch Dritte absichtlich oder unabsichtlich Probleme bekommen. Es ist doch heute schon normal, das ein Arbeitgeber einen m\u00f6glichen Kandidaten f\u00fcr eine Arbeitsstelle digital \u00fcberpr\u00fcft. Zum Teil sogar durch professionelle Anbieter. Da kann ein Pers\u00f6nlichkeitsmissbrauch, ein pers\u00f6nliches Bild in der \u00d6ffentlichkeit oder einfach ein falscher und vielleicht sogar absichtlich eingestellter Beitrag Existenzen vernichten.<br \/>\nDar\u00fcber sollte sich niemand falsche Illusionen machen. Wie ich auch wei\u00df, das ich mich z.B. mit diesem Blog einige berufliche Chancen verbaue, wenn ich mal in die Verlegenheit komme eine neue Stelle zu suchen. Auch die Stalking-Aktionen, denen ich schon ausgesetzt war, helfen in solch einer Situation nicht gerade.<\/p>\n<p>Von daher will ich doch, bei aller Kritik zu manchen Artikeln die Leser doch auffordern sich Ihr Dasein im <b>W<\/b>elt<b>W<\/b>eiten<b>W<\/b>eb genau zu \u00fcberdenken.<\/p>\n<p>Ich habe mich zwar entschieden, mich bis zu gewissen Grenzen in der (Internet-) \u00d6ffentlichkeit zu bewegen, aber nicht alles von mir ist \u00f6ffentlich. Nicht ohne Grund gibt es von mir &#8222;keine&#8220; Social Media Buttons. Zum Einen, weil ich die Plattformen meide, wie auch die meisten Nachrichten-Plattformen (wie z.B. Tweet usw.). Zum anderen, weil ich die wenigen Plattformen, wo ich angemeldet bin nur privat nutze und es auch so bleiben soll. Und daf\u00fcr sind solche Social Media eine Bereicherung.<\/p>\n<p><b><u>Links:<\/u><\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Augsburger Allgemeine: <a href=\"http:\/\/www.augsburger-allgemeine.de\/digital\/Facebook-Beim-Teilen-droht-die-Abmahnung-id23382736.html?t=1357464509264&#038;tid=23383541&#038;ccc=1#comments\">Vorschau-Bilder | Facebook: Beim Teilen droht die Abmahnung<\/a><\/li>\n<li>RatgeberRecht.eu: <a href=\"http:\/\/www.ratgeberrecht.eu\/wettbewerbsrecht-aktuell\/abmahnung-facebook-link-teilen-funktion.html\">Abmahnung Facebook \u201eLink teilen\u201c \u2013 Funktion<\/a><\/li>\n<li>WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanw\u00e4lte GbR: <a href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/social-media-und-recht\/erste-abmahnung-wegen-vorschau-bild-auf-facebook-ra-christian-solmecke-kommentiert-und-gibt-tipps-33777\/\">Erste Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook: RA Christian Solmecke kommentiert und gibt Tipps!<\/a><\/li>\n<li>WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanw\u00e4lte GbR: <a href=\"http:\/\/www.wbs-law.de\/internetrecht\/fotorecht-bildrecht\/abmahnung-von-vorschaubildern-auf-facebook-kein-einzelfall-33802\/\">Abmahnung von Vorschaubildern auf Facebook: kein Einzelfall<\/a><\/li>\n<li>Verlag Werben &#038; Verkaufen GmbH: <a href=\"http:\/\/www.wuv.de\/digital\/facebook_so_vermeidet_man_abmahnungen_wegen_vorschaubildern\">Facebook: So vermeidet man Abmahnungen wegen Vorschaubildern<\/a><\/li>\n<li>Spick Mich: <a href=\"http:\/\/www.spickmich.de\/news\/201301051800-abmahnung-wegen-teilfunktion-auf-facebook-pinnwand\">Abmahnung wegen Teilfunktion auf Facebook-Pinnwand<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es tut mir Leid, aber ich musste mal wieder lachen! Hier wurde eine Abmahnung an einen &#8222;gewerblichen&#8220; Facebook-Seiten-Betreiber gesendet, weil dieser ein Urheberrechtlich gesch\u00fctztes Bild frei zug\u00e4nglich gemacht hat. Das soll dem Betreiber der Facebook-Seite rund 1800 Euro kosten. 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