{"id":5273,"date":"2013-07-13T12:22:07","date_gmt":"2013-07-13T10:22:07","guid":{"rendered":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5273"},"modified":"2013-07-21T09:13:10","modified_gmt":"2013-07-21T07:13:10","slug":"mollath-ein-angeblich-neues-altes-attest-soll-nun-alles-andern","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5273","title":{"rendered":"[Mollath] Ein angeblich &#8222;neues&#8220; altes Attest soll nun alles \u00e4ndern?"},"content":{"rendered":"<p><font color=\"#0000ff\"><b><i><big><u>Hinweis (21.7.2013):<\/u><\/big><br \/>\nHerr Strate hat in seiner Dokumentenauflistung die &#8222;neue&#8220; Verf\u00fcgung des OStA Meindl ver\u00f6ffenlicht (<a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-StA-Regensburg-Verfuegung-2013-07-16.pdf\">&#8222;Verf\u00fcgung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.7.2013&#8220;<\/a>). In dieser Dementiert Herr OStA Meindl seine eigenen Angaben, weswegen ich zu diesem Thema folgendes Update geschrieben habe: <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5312\"><b><u>!!! UPDATE !!! [Mollath] Die Atteste oder die Frage nach \u201cunecht\u201d, \u201cgef\u00e4lscht\u201d oder \u201cecht\u201d<\/u><\/b><\/a>.<br \/>\nUm die Artikel um die beiden Atteste herum bewerten zu k\u00f6nnen, sollte deswegen dieser Artikel vor den Artikeln <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5273\">&#8222;[Mollath] Ein angeblich \u201cneues\u201d altes Attest soll nun alles \u00e4ndern?&#8220;<\/a> und dem Folgeartikel <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5312\">&#8222;[Mollath] Die Atteste oder die Frage nach \u201cunecht\u201d, \u201cgef\u00e4lscht\u201d oder \u201cecht\u201d&#8220;<\/a> gelesen werden.<\/i><\/b><\/font><\/p>\n<p>Wenn es nicht so traurig w\u00e4re, k\u00f6nnte man lachen.<br \/>\nDa tituliert der &#8222;Nordbayerischer Kurier&#8220; am 11.7.2013 einen Artikel von &#8222;Otto Lapp&#8220; wie folgt: <b>Fall Mollath: Grund der Wiederaufnahme wackelt<\/b><\/p>\n<p>Wer sich nun die M\u00fche gemacht hat, die 30 Cent f\u00fcr den Artikel zu bezahlen, der erh\u00e4lt einen kurzen Bericht, in dem \u00fcber ein angeblich neues Attest berichtet wird und noch ein wenig mehr.<br \/>\nLeider wird in den anderen Berichten das Perfide des Artikels nicht mit \u00fcbertragen, sondern nur die oberfl\u00e4chliche Agumentation.<\/p>\n<p>Herr Lapp schreibt dort, dass der Kurier &#8222;bei seinen Recherchen das Original dieses Attestes aufgetrieben&#8220; habe.<br \/>\nDies ist ja schon mal inhaltlich Falsch. Wenn \u00fcberhaupt hat der Kurier ein &#8222;Original-Attest&#8220; aufgetrieben. Auch das dem Urteil vom 8.8.06 zugrunde liegende Attest ist ein &#8222;Original&#8220;.<br \/>\n\u00dcber das dem Urteil zugrunde liegende Attest schreibt man:<br \/>\n&#8222;<b>Dieses Attest gilt &#8211; bisher &#8211; als sogenanntes unechtes Dokument<\/b>&#8220;<\/p>\n<p>Auch dies ist Inhaltlich falsch. Das angeblich nun neu aufgetauchte &#8222;alte&#8220; Attest macht ein &#8222;unechtes Dokument&#8220; nicht zu einem &#8222;bisher unechtes Dokument&#8220;. Es bleibt auch weiter ein unechtes Dokument! Und eben dieses und nicht das angeblich neu aufgetauchte &#8222;alte&#8220; Attest war Grundlage des Urteils. Dieses angeblich neu Aufgetauchte &#8222;alte&#8220; Attest ist im Bezug auf das Urteil, wenn \u00fcberhaupt eine neue Tatsache und kann in einem Wiederaufnahmeverfahren dann seine Ber\u00fccksichtigung finden.<\/p>\n<p>Derzeit ist aber nur das Interessant, worauf sich das Urteil vom 8.8.2006 beruft und dort hei\u00dft es auf der Seite 17 w\u00f6rtlich:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Zudem wird ihre Schilderung von Fall1 durch ein \u00e4rztliches Attest von Dr. Madeleine Reichel, \u00c4u\u00dfere Bayreutherstr. 1903 N\u00fcrnberg vom 3.6.2002 best\u00e4tigt, das gem\u00e4\u00df \u00a7 256 Abs. 1 Ziff. 2 StPO verlesen wurde.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Das &#8222;Urteil&#8220; vom 8.8.2006 erstellt von Herrn Brixner; Seite 17)<\/p>\n<p><font color=\"#0000ff\"><i><u><b>Anmerkung:<\/b><\/u><br \/>\nMit &#8222;ihre&#8220; ist die damalige Frau Petra Mollath gemeint und bei dem &#8222;Fall1&#8220; handelt es sich um die angebliche Misshandlung, die das damals eingereichte Attest angeblich belegt hat.<\/i><\/font><\/p>\n<p>Laut dem Gericht wurde das Attest als ein Dokument von &#8222;Dr. Madeleine Reichel&#8220; als angesehen. Also ist dieses Attest auf jeden Fall ein &#8222;unechtes Dokument&#8220;. Auch h\u00e4tte die damalige Frau Mollath die M\u00f6glichkeit gehabt diesen Irrtum zu berichtigen, da lt. Urteil das Attest ja verlesen wurde. Gerade da sie als Nebenkl\u00e4gerin selbst vor Ort war und zus\u00e4tzlich einen Rechtsbeistand f\u00fcr die Nebenklage (lt. Urteil vom 8.8.2006: &#8222;Rechtsanwalt Horn als Vertreter der Nebenklage&#8220;) ist es doch sehr merkw\u00fcrdig, das die damalige Frau M\u00fcller (eham. Mollath, heute Maske) nicht nur dieses Attest ohne diesen Hinweis abgegeben hat, sondern auch noch zugelassen hat das dieses Dokument als von Frau &#8222;Dr. Madeleine Reichel&#8220; stammend verlesen wurde und so in die Akten kam. <\/p>\n<p>Dazu f\u00fchrt die StA Regensburg in Ihrem Wiederaufnahmeantrag folgendes zum Hergang auf:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Die Wiederaufnahme eines durch rechtskr\u00e4ftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens<\/p>\n<p>zugunsten des Verurteilten ist zul\u00e4ssig, wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen<\/p>\n<p>Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verf\u00e4lscht war (\u00a7 359 Nr. 1 StPO).<\/p>\n<p>Dies ist vorliegend der Fall:<\/p>\n<p>Das Urteil des Landgerichts N\u00fcrnberg-F\u00fcrth vom 08.08.2006 sieht aufgrund der<\/p>\n<p>durchgef\u00fchrten Hauptverhandlung den unter Ziff. IV. 1. festgestellten Sachverhalt als<\/p>\n<p>erwiesen an und w\u00fcrdigt ihn als gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung.<\/p>\n<p>Seine \u00dcberzeugung von diesem Tatgeschehen gewinnt die Kammer aufgrund der<\/p>\n<p>uneidlichen Aussage der geschiedenen Ehefrau des Angeklagten, der Zeugin Petra M\u00fcller<\/p>\n<p>(geschiedene Mollath, jetzt verheiratete Maske; hier im Folgenden als Petra M. bezeichnet)<\/p>\n<p>und dem gern, \u00a7 256 StPO verlesenen Attest mit Datum 03.06.2002. <\/p>\n<p>[\u2026] (Anm.: Hier kommt nun der Teil des Urteils, den ich zum Teil bereits oben zitiert habe)<br \/>\nDas Protokoll \u00fcber die \u00f6ffentliche Sitzung der 7. Strafkammer bei dem Landgericht<br \/>\n N\u00fcrnberg-F\u00fcrth<br \/>\nam 08.08.2006<br \/>\n enth\u00e4lt<br \/>\n dazu<br \/>\n folgende Ausf\u00fchrungen<br \/>\n (BI. 474\/475 d. Strafakten):<\/p>\n<p>\u201eNach Feststellung des Vorsitzenden erschien nunmehr die Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin Petra M\u00fclIer.<br \/>\n Die Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin M\u00fcller wurde gern. \u00a7\u00a7 57, 69 StPO, &#8218;153, 154 und 163 StGB belehrt und darauf hingewiesen, dass sich die Wahrheitspflicht und der Eid auch auf die Beantwortung von<\/p>\n<p>Fragen \u00fcber die Person erstrecken.<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDie Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin M\u00fcller wurde wie folgt zur Person vernommen:<\/p>\n<p>&#8230;<br \/>\nDie Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin M\u00fcller wurde \u00fcber ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt.<\/p>\n<p>Die Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin M\u00fcller erkl\u00e4rte sich aussagebereit<br \/>\n.<br \/>\nDie Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin M\u00fcller wurde zur Sache vernommen :<\/p>\n<p>\u2026<br \/>\n&#8230;<br \/>\nDie Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin M\u00fcller wurde weiter zur Sache vernommen. .<\/p>\n<p>Der Vorsitzende gab bekannt, dass beabsichtigt sei gem. \u00a7 256 StPO das arztliche Attest der Frau Dr. med. Madeleine Reichel vom 03.06.2002 (BI. 13 d.A.) zu verlesen:<\/p>\n<p>Einwendungen wurden nicht erhoben.<\/p>\n<p>verf\u00fcgt und verk\u00fcndet<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 256 StPO ist das \u00e4rztliche Attest der Frau Dr. med. Madeleine Reichel vom 03.06.2002 (BI.<br \/>\n13 d. A.) zu verlesen.<\/p>\n<p>Die Verf\u00fcgung wurde ausgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin M\u00fcller wurde weiter zur Sache vernommen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg vom 18.3.2013, Seiten 202\/203, bzw PDF-Seiten 40\/41 der Ver\u00f6ffentlichung auf der <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/index.html\">Dokumentationsseite von Herrn Strate<\/a>: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf\">&#8222;Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013&#8220;<\/a> [PDF 94 MB])<\/p>\n<p>Hier wird also nochmals deutlich gemacht, dass die &#8222;Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin&#8220; \u00fcber ihre &#8222;Wahrheitspflicht&#8220; belehrt wurde. Trotzdem hat sie, als diejenige, die angeblich Untersucht worden ist verschwiegen, das weder die Untersuchung, noch das Attest, das durch die &#8222;Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin&#8220; (bzw. Ihrem Anwalt?) an das Gericht \u00fcbergeben wurde eben nicht in &#8222;Wahrheit&#8220; von der im Urteil erw\u00e4hnten Frau Dr. med. Madeleine Reichel stammte, sondern von Ihrem Sohn. Das Frau M\u00fcller bei der Verlesung des Attestes anwesend war, wird zumindest im Urteil behauptet. Und bisher hatte es die &#8222;Nebenkl\u00e4gerin und Zeugin&#8220; nicht bestritten.<\/p>\n<p>So ist dann auch die weitere Feststellung der StA Regensburg im Wiederaufnahmeantrag wie folgt zu diesem einen Punkt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Dieses gem. \u00a7 256 StPO verlesene und in seinem Inhalt der richterlichen \u00dcberzeugungsbildung ma\u00dfgeblich zugrunde gelegte \u00e4rztliche Attest war jedoch unecht, da es nicht von der darin als Urheberin bezeichneten Frau Dr. mad. Madeleine Reichel herr\u00fchrte, sie nicht Ausstellerin dieses Attests war.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg vom 18.3.2013, Seiten 203\/204, bzw PDF-Seiten 41\/42 der Ver\u00f6ffentlichung auf der <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/index.html\">Dokumentationsseite von Herrn Strate<\/a>: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf\">&#8222;Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013&#8220;<\/a> [PDF 94 MB])<\/p>\n<p>An dieser Tatsache hat sich auch nichts durch dieses &#8222;neue&#8220; alte Attest etwas ge\u00e4ndert. Auch wenn dies Herr Lapp vom Nordbayerischen Kurier den Lesern schon mit diesem netten, aber falschen Titel &#8222;Grund der Wiederaufnahme wackelt&#8220; wei\u00df machen will.<br \/>\nIm Gegenteil, ein &#8222;echtes neues altes&#8220; Attest belegt gerade diesen Wiederaufnahmegrund. Schlie\u00dflich wurde die m\u00f6gliche Qualit\u00e4t und Geri\u00e7htsfestigkeit des Attestes nicht hinterfragt, weil es angeblich von einer langj\u00e4hrig erfahrenen Allgemeinmedizinerin stammen sollte. Ob Ihr Sohn, damals noch in der Ausbildung (&#8222;Weiterbildungsassistent&#8220;) -der die Untersuchung angeblich durchgef\u00fchrt haben will-  \u00fcberhaupt f\u00e4hig war, eine solche Diagnose zu stellen wurde dadurch nie hinterfragt und f\u00fcr das Urteil gew\u00fcrdigt.<\/p>\n<p><font color=\"#0000ff\"><i><b><u>Anmerkung:<\/u><\/b><br \/>\nDabei gibt es noch viele weitere Fragen, die auftauchen. Z.B. die Rolle der &#8222;guten Freundin&#8220;, die die Sprechstundengehilfin in der Arztpraxis war (und nach Meldungen immer noch ist). Auch, warum die \u00c4rztin als vermeindliche Attestausstellerin nicht als Zeuge aussagen musste.<br \/>\nAber ich konzentriere mich hier nur auf dieses angeblich &#8222;neue alte Attest&#8220; und die Wirkung auf den Wiederaufnahmeantrag aus Sicht eines juristischen Laien.<\/i><\/font><\/p>\n<p>Angeblich soll in dem beim Urteil vorgelegten Attest auch die Unterschrift ein &#8222;i.V.&#8220; haben das nur bisher von den &#8222;Ermittlern&#8220; als ein Teil des &#8222;Namensschriftzuges interpretiert&#8220; wurde. So jedenfalls Herr Lapp in seinem hier behandelten Artikel im Nordbayerischen Kurier.<\/p>\n<p><font color=\"#0000ff\"><i><b><u>Anmerkung:<\/u><\/b><br \/>\nIch habe diesen Text schon fr\u00fcher angefangen und musste ihn -wegen meiner anderen Verpflichtungen (ich kann mich nicht weigern zu Arbeiten, weil ich nicht Schreibmaschine schreiben will \ud83d\ude09 )- unterbrechen. Inzwischen hat Herr Strate sowohl die Dokumente \u00fcber die \u00dcbermittlung des &#8222;neuen alten Attest&#8220;, wie auch eine vorl\u00e4ufige Stellungsnahme ver\u00f6ffentlicht. Auf diese werde ich nun im folgenden bei der Bewertung des Artikels und den Folgen des Wiederaufnahmeantrages mit heran ziehen<\/i><\/font><\/p>\n<p>W\u00f6rtlich hei\u00dft es in dem Artikel bei Herrn Lapp:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Denn der Arzt, der in Vertretung, \u201ei. V.&#8220;, unterschrieben hat, war der Sohn der \u00c4rztin, der die Praxis geh\u00f6rte und deren Stempel das Attest tr\u00e4gt. Allerdings verschwimmt dieses \u201ei. V.&#8220; mit dem Namenszug des Arztes. Es war also nicht klar, welcher Arzt Petra M. untersucht hatte und das Dokument unterschrieben hatte. Auch die Ermittler hatten das \u201ei. V.&#8220; bisher als Teil des Namensschriftzugs interpretiert.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Nordbayerischer Kurier &#8211; &#8222;Fall Mollath: Grund der Wiederaufnahme wackelt&#8220;)<\/p>\n<p>Liest man nun die Mitteilung der StA Regensburg, die angeblich durch den Artikel auf dieses Neue alte Attest aufmerksam wurden:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">An dem Attest vom 14.08.2001, seine Echtheit unterstellt, f\u00e4llt auf, dass dort mit .i. V. ~ unterzeichnet wurde. Das Namensschriftbild deckt sich augenscheinlich mit der Unterschrift des Herrn Markus Reichel, die er anl\u00e4sslich seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Regensburg geleistet hat. Bei einem Vergleich des Attests mit der im gerichtlichen Verfahren verwendeten &#8222;Zweitausfertigung&#8220; mit Datum 03.06.2002 erkennt man, dass auch diese &#8222;Zweitausfertigung&#8220; einen .i. V. Vermerk tr\u00e4gt, der aber wesentlich schwerer zu erkennen ist und den ich bisher als Teil des Namensschriftzugs interpretiert habe.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Zuschrift LG Regensburg 12.7.2013 \u00fcber <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf\">Dokumente der Webseite des Anwaltes Strate<\/a> [PDF 2,4 MB])<\/p>\n<p>dann fragt man sich, was man damit sagen will. Vor allem, da man dem Gericht auch noch dieses mit auf den Weg gibt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Ein solcher Hinweis auf eine Stellvertretung kann f\u00fcr die Frage, ob die im gerichtlichen Verfahren verwendete &#8222;Zweitausfertigung&#8220; im Rechtssinne unecht oder verf\u00e4lscht war, von Bedeutung sein. Ich meine, dass das Gericht auf diesen Aspekt hinzuweisen ist, verbunden mit einer Erl\u00e4uterung, wie das Attest vom 14.08.2001 zur Staatsanwaltschaft gelangt ist.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Zuschrift LG Regensburg 12.7.2013 \u00fcber <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf\">Dokumente der Webseite des Anwaltes Strate<\/a> [PDF 2,4 MB])<\/p>\n<p>Hier will man also unabh\u00e4ngig davon, das dieses Attest vom damals Urteilendem Gericht als ein Attest der Frau Dr. med. Madeleine Reichel im Beisein der Zeugin und angeblichem Opfer verlesen und zu den Akten gelegt wurde, nachtr\u00e4glich als ein eventuelles &#8222;echtes Dokument&#8220; hinstellen. Sonst br\u00e4uchte es diesen Hinweis der Generalstaatsanwaltschaft (namentlich &#8222;gez. Nerlich&#8220;) gegen\u00fcber dem Landesgericht nicht. Es h\u00e4tte eine rein sachliche Mitteilung gereicht, das man inzw. vermutet, dass das dem Urteil vom 8.8.2006 vorliegende Attest auch die Kennzeichnung &#8222;i.V.&#8220; habe.<\/p>\n<p>Dieser (man k\u00f6nnte es als &#8222;dezent Umschrieben&#8220; bezeichnen) Hinweis der Generalstaatsanwaltschaft, wie man nun das Dokument &#8222;Zweitanfertigung&#8220; bewerten k\u00f6nne war wohl dem Oberstaatsanwalt Meindl doch zu viel, weshalb er in seinem Beischreiben sich vermutlich gen\u00f6tigt sah, den Vorgang wieder etwas gerade zu r\u00fccken:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Dass Sich auf diesem Attest ein i.V.&#8220; &#8211; Vermerk befindet, d\u00fcrfte f\u00fcr die anstehende Entscheidung ohne Bedeutung sein, da dieses Attest in der Hauptverhandlung vom 08.08.2006 nicht Verwendung gefunden hat.<br \/>\nDas in der Hauptverhandlung verwendete Attest (vom 03.06.2002) tr\u00e4gt allenfalls einen nicht eindeutig erkennbaren &#8222;i.V.-Vermerk&#8220; so dass die tats\u00e4chliche Urheberschaft des verwendeten Attests ~ wie sich aus dem angefochtenen Urteil ergibt &#8211; nicht erkennbar war. Insbesondere lasst sich dem verwendeten Attest nicht entnehmen, dass es nicht von Frau Dr. med. Madeleine Reichel, sondem von deren Sohn, Markus Reichel herr\u00fchrt, da ein i.V.&#8220;-Vermerk lediglich den Schluss zulassen w\u00fcrde, dass eine andere Person das Attest &#8222;in Vertretung&#8220; unterschrieben hat, nicht aber dass diese Person das Attest auch aufgrund eigener Exploration erstellt hat.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Zuschrift LG Regensburg 12.7.2013 \u00fcber <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf\">Dokumente der Webseite des Anwaltes Strate<\/a> [PDF 2,4 MB])<\/p>\n<p>Dies deckt sich somit vom Inhaltlichen her in etwa dessen, was ich schon vorher in Unkenntnis dieses Schreibens auch versucht habe darzustellen. Das n\u00e4mlich die Frage, ob dieses &#8222;Zweitausfertigung&#8220;-Attest nun tats\u00e4chlich irgendwie als &#8222;i.V.&#8220; von dem Sohn erkennbar sein k\u00f6nnte ist unerheblich, weil es darum geht, wie dieses Dokument im Gerichtsverfahren verwendet wurde.<\/p>\n<p>Wenn einem Gericht ein blaues Schild als rotes Schild vorgelegt wird. Dieses im Rahmen einer Zeugenbefragung als von der Zeugin vorgelegtes &#8222;rotes Schild&#8220; vorgetragen wird und so in das Urteil \u00fcbernommen wird, bleibt es trotzdem ein blaues Schild und ist ein unechtes rotes Schild. So sehe ich dies auch hier mit dem Attest. Es kann durchaus sein, dass man irgendwie nun mit dem jetzigen Wissen ein &#8222;i.V.&#8220; und die Unterschrift des Sohnes erkennen kann, es bleibt aber trotzdem das im Urteil behauptete &#8222;rote Schild&#8220; (sprich eine Urkunde der Mutter, die eine langj\u00e4hrig erfahrene Allgemeinmedizinerin ist und schon damals war). <\/p>\n<p>Nun haben wir alle auch dank der Dokumente, die Herr Strate ver\u00f6ffentlicht hat die M\u00f6glichkeit, die beiden Atteste miteinander zu vergleichen. Da ist zum einen das &#8222;neue alte Attest&#8220;, das man in der Dokumentation \u00fcber die &#8222;Zuschrift LG Regensburg 12.7.2013&#8220; bei Herrn Strate (weiter oben verlinkt) einsehen kann (mit der Unterschrift) und dem Text des beim Urteil vorgelegten Attestes (leider ohne Unterschrift) bei dem &#8222;Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg vom 18.3.2013&#8220;, ebenfalls in der Dokumentation auf der Seite von Herrn Strate zu finden (und auch hier weiter Oben direkt verlinkt). Vergleicht man diese beiden Atteste, so f\u00e4llt einem auf, das diese Wortw\u00f6rtlich gleich sind. Auch die Gestaltung mit Abs\u00e4tzen und einer Freizeile zwischen Absatz 1 und 2, dem einfachen neuen Zeilenanfang zwischen dem Absatz 2 und 3 (ich benenne diese mal als Absatz) und der Freizeile zwischen dem Absatz 3 und 4.<br \/>\nDas verwundert mich nun doch. Dazu muss man nochmals auf den Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg zur\u00fcck kommen. Dort hei\u00dft es zu dem Thema, wie der Attest vom 03.06.2002 (das dem Urteil vom 8.8.2006 zugrunde liegt und jetzt als &#8222;Zweitanfertigung&#8220; bezeichnet wurde) angeblich zustande kam wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Aufgrund dieser Tatsachen und eigener Rechercheergebnisse (vgl. BI. 35\/36 d. WA-Akten) hat die Staatsanwaltschaft Regensburg den Sohn der \u00c4rztin Dr. Madeleine Reichel, Herrn Markus Reichel am 14.12.2012 befragt. Dieser hat Folgendes angegeben (BI. 61 &#8211; 65 d. WA-Akten):<\/p>\n<p>\u201eDas Attest habe ich erstellt und unterschrieben. Ich habe es wahrscheinlich selbst in der EDV geschrieben und nicht diktiert. Ich habe diese Untersuchung selbst durchgef\u00fchrt. Es war sonst niemand mit dabei. Ob dieses Attest bereits am 14.06.2001 erstellt wurde, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Wir hatten damals noch keine Praxisverwaltungs-EDV und arbeiteten noch mit Karteikarten. Sicher feststellbar ist jedenfalls, dass dieses Attest am 03.06.2002 ausgedruckt wurde. Der Grund hierf\u00fcr ist mir nicht mehr erinnerlich. Aus der EDV ist nicht feststellbar, ob und wann dieses Attest erstmals in elektronischer Form erstellt wurde. Ich war am 12.08.2001 als approbierter Arzt in der Praxis meiner Mutter als Weiterbildungsassistent t\u00e4tig. Sp\u00e4ter absolvierte ich erfolgreich die Facharztpr\u00fcfung zum Facharzt f\u00fcr Allgemeinmedizin (April 2002). Am 14.06.2001 hatte. Ich selbst noch keine Kassenzulassung. Das Attest mit dem Datum 03.06.2002 wurde ganz aus der EDV ausgedruckt, mit dem darauf sichtbaren Stempelaufdruck versehen und von mir pers\u00f6nlich unterschrieben. Frau Mollath war hier in der Praxis immer meine Patientin. Deshalb stimmt es, das meine Mutter mit dem Namen Mollath nichts anzufangen wusste, als sie der Presse Auskunft gab.\u201c<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg vom 18.3.2013, Seiten 204, bzw PDF-Seiten 42 der Ver\u00f6ffentlichung auf der <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/index.html\">Dokumentationsseite von Herrn Strate<\/a>: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf\">&#8222;Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013&#8220;<\/a> [PDF 94 MB])<\/p>\n<p>Der StA scheint dann nach Durchsicht der Zeugenaussage klar gewesen zu sein, das der Sohn der \u00c4rztin da etwas widerspr\u00fcchlich ausgesagt hat. Zum einen gibt er am Anfang der Zeugenvernehmung an, das er das Schreiben (gemeint ist das Attest, das nun als &#8222;Zweitanfertigung&#8220; bezeichnet wird) selbst erstellt und unterschrieben habe. Schon im zweiten Satz hei\u00dft es dann &#8222;nur noch&#8220;, das er &#8222;es <u>wahrscheinlich<\/u> selbst in der EDV geschrieben und nicht diktiert&#8220; habe. Was denn nun? Sp\u00e4ter hei\u00dft es dann noch seltsamer &#8222;Ob dieses Attest bereits am 14.06.2001 erstellt wurde, kann ich nicht mit  Bestimmtheit sagen&#8220;. Nun hei\u00dft es nur noch &#8222;erstellt wurde&#8220;, nichts mehr von wegen das der (bei der angeblichen Untersuchung) angehende Arzt es selbst erstellt habe oder zumindest &#8222;wahrscheinlich&#8220; selbst erstellt habe.<br \/>\nDeswegen wurde die Zeugenaussage nach einer weiteren Befragung einen Monat sp\u00e4ter wie folgt erg\u00e4nzt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">.Am 14.08.2001 haben wir In der Praxis noch mit Karteikarten gearbeitet. Erhobene Befunde wurden handschriftlich auf diesen Patientenkarteikarten vermerkt. Wir hatten damals aber bereits einen Computer, den wir &#8222;als Schreibmaschine&#8220; nutzten. Zum damaligen Zeitpunkt (14.08.2001) haben wir nat\u00fcrlich f\u00fcr Patienten auch Atteste ausgestellt. Diese Atteste wurden entweder von mir mit dem Computer geschrieben oder ich habe sie diktiert und sie wurden dann anschlie\u00dfend von einer Praxishelferin mit dem Computer oder auf einer Schreibmaschine geschrieben. Es kann also durchaus sein, dass ich das fragliche Attest bereits am 14.08.2001 mit dem Computer geschrieben oder diktiert habe und es schreiben lassen habe. Angesprochen auf das Ausstellungsdatum des Attests kann ich nur erg\u00e4nzend angeben, dass es m\u00f6glich ist, dass dieses Attest noch ein weiteres Mal ausgedruckt wurde, nachdem es bereits erstellt worden war. Entweder habe ich beim Ausdruck dieses Attests das Datum &#8222;03.06.2002&#8220; selbst eingegeben, oder das Datum wurde von der Software beim Aufruf des Dokuments selbstst\u00e4ndig generiert. Rein theoretisch besteht nat\u00fcrlich die M\u00f6glichkeit, die ich letztendlich nicht ausschlie\u00dfen kann, dass das Attest tats\u00e4chlich erst am 03.06.2002 aufgrund der Karteikartendokumentation erstellt und ausgedruckt wurde. Das halte ich aber f\u00fcr unwahrscheinlich, weil es Inhaltlich doch sehr ausf\u00fchrlieh ist und ich in der Regel auf den Karteikarten nicht so ausf\u00fchrliche Feststellungen dokumentiere.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg vom 18.3.2013, Seiten 204, bzw PDF-Seiten 42 der Ver\u00f6ffentlichung auf der <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/index.html\">Dokumentationsseite von Herrn Strate<\/a>: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf\">&#8222;Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013&#8220;<\/a> [PDF 94 MB])<\/p>\n<p>Man wird das Gef\u00fchl nicht los, dass der &#8222;zeuge&#8220; hier in der zweiten Befragung einen 180\u00b0-Schwenk macht. Nun ist gar nichts mehr sicher. Weder, das er den Text selbst geschrieben hat, noch wann der Text geschrieben wurde oder wie viele Atteste ausgestellt wurden. Da sich der damals beim Attest angehende Arzt nicht mal daran erinnern kann wie er das Attest erstellt hat und nur auf Grund des Umfangs &#8222;Vermutungen&#8220; anstellt, ist die Frage und die Analyse von Herrn Strate \u00fcber die vielleicht tats\u00e4chliche Urheberschaft des Attestes schon spannend. Er stellt in seinem Schreiben &#8222;<a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf\">Schriftsatz vom 20.6.2013 zum Beweiswert des auf den 3.6.2002 datierenden Attests<\/a>&#8220; eine interessante Schreibstilanalyse des Attestes vom 3.6.2002 auf. Da sich dies beiden Atteste auf jeden gedruckten Buchstaben gleichen, gilt dies nat\u00fcrlich ebenso auch f\u00fcr das &#8222;neue alte Attest&#8220;. Ich habe bewusst &#8222;gedruckten Buchstaben&#8220; geschrieben, weil in dem &#8222;neuen alten Atest&#8220; im letzten Satz das Merkw\u00fcrdige:<br \/>\n&#8222;die Schilderungen er Patientin sind durchweg glaubhaft&#8220;<br \/>\nmit einem handschriftlichen einf\u00fcgen eines &#8222;d&#8220; in<br \/>\n&#8222;die Schilderungen der Patientin sind durchweg glaubhaft&#8220;<br \/>\nge\u00e4ndert wurde.<\/p>\n<p>Ob nun diese beiden Atteste tats\u00e4chlich aus dem selben EDV-Brief stammen und das Programm das Datum automatisch aktualisiert habe, ist eine Frage, die ein neues Verfahren in einer vorurteilsfreien Untersuchung ermitteln muss. Ebenso, ob es sehr wahrscheinlich ist, das man in einem solchen Attest eine Fehler handschriftlich \u00e4ndert und es sich nicht nochmal korrigiert ausdrucken l\u00e4sst und vor allem mit dem selben Fehler ein Dreivierteljahr sp\u00e4ter nochmals so unterschreibt.  ebenso ist zu hinterfragen, ob ein einfacher Computer (der als &#8222;Schreibmaschine&#8220; benutzt wurde) dann bei der &#8222;Zweitanfertigung&#8220; auch automatisch die Formatierung und den Briefkopf selbstst\u00e4ndig \u00e4ndert.<br \/>\nAuch interessant ist es allgemeine Schreiben der Arztpraxis (bevorzugt Atteste) aus dem Monat 8.2001 mit entsprechenden Schreiben aus dem Monat 6.2002 zu vergleichen. <s>Ob sich in dieser Zeit in den Dokumenten tats\u00e4chlich der Briefkopf wie in den beiden vorliegenden Attesten ge\u00e4ndert hat und ob dies in einem Attest-Dokument auch seine Wirkung zeigt? Das halte ich bei einer Arztpraxis, die einen Computer als &#8222;Schreibmaschine&#8220; einsetzt eher f\u00fcr unwahrscheinlich.<\/s> (Auf Grund dessen, das ich die Niederschrift des Wiederaufnahmeantrages f\u00fcr meine Beurteilung heran gezogen habe ist mir hier ein Fehler unterlaufen. Siehe auch die Kommentare hier: <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5273&#038;cpage=1#comment-14570\">&#8222;Heinz sagt:&#8220;<\/a> und hier: <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5273&#038;cpage=1#comment-14572\">&#8222;Meine Antwort&#8220;<\/a>)<\/p>\n<p>Mein Fazit daraus ist, das sich f\u00fcr die Wiederaufnahme nichts ge\u00e4ndert hat. Im Gegenteil beweist das angebliche &#8222;neue alte Attest&#8220; nur die Behauptungen des Wiederaufnahmeantrages. Es stellt fest, dass das Attest (&#8222;Zweitausstellung&#8220; = &#8222;blaues Schild&#8220;), das vor Gericht vorgelegt wurde, eben nicht von der \u00c4rztin Frau Dr. med. Madeleine Reichel (= rotes Schild) stammt, sondern auch weiterhin von dem Sohn stammt (= ein blaues Schild bleibt). Diese &#8222;Aufdeckung&#8220; erzwingt eher die Frage, welche Rolle die Arztpraxis mit den damaligen und heutigen Beteiligten letztendlich gespielt hat.<\/p>\n<p>Ich bin kein Verschw\u00f6rungstheoretiker. Deswegen kann ich mir da ganz einfache menschliche Faktoren ausmalen. Diese haben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Wahrheitsgehalt.<br \/>\nEs kann durchaus sein, dass die damalige Frau Mollath untersucht wurde. Der damalige Medizinneuling hat dann die Befunde, die er meinte gesehen zu haben aufgenommen. Interessant w\u00e4re hier die omin\u00f6se &#8222;Karteikarte&#8220; mit den Befunden. Weiter wird, von wem auch immer ein Attest erstellt. Dieses Unterschreibt dann der angehende Arzt. Da man hier deutlich das &#8222;i.V.&#8220; sieht, ist es f\u00fcr Frau Mollath eher wertlos. Also wird das Attest zu einem Sp\u00e4teren Zeitpunkt nochmals angefordert. Diesmal stimmt die Unterschrift. Es ist nicht erkennbar, wer und das es angeblich &#8222;i.V.&#8220; unterzeichnet ist. So kann dann Frau Mollath das Attest sp\u00e4ter als &#8222;glaubw\u00fcrdiges Beweismittel&#8220; vorlegen, in dem sie es als ein Attest von Frau Dr. med. Madeleine Reichel interpretieren l\u00e4sst oder sogar selbst als ein solches bezeichnet.<\/p>\n<p>Andere Versionen sind auch m\u00f6glich. So, das sich der Arztsohn mit seinem Attest (das sogenannte &#8222;Zweitausfertigung&#8220;) und der Aussage vor der Staatsanwaltschaft schon so weit in die Nesseln gesetzt hat, das er nun versucht, seinen eigenen Arsch mit dieser Aktion zu retten.<br \/>\nDas ist eine Version, an die ich selbst nicht glaube, die aber in den verschiedenen Kommentaren immer wieder durchscheint, wenn man \u00fcber die m\u00f6gliche Feststellung des Alters dieses &#8222;neuen alten Attestes&#8220; schreibt.<br \/>\nTrotzdem k\u00f6nnten die Beteiligten tats\u00e4chlich so dummdreist sein (bisher hat es ja auch geklappt), was ich ja in meiner Irritation zu der Gestaltung der beiden Atteste auch zum Ausdruck gebracht habe.<\/p>\n<p>Eine andere Version ist, dass der damalige angehende Arzt von Frau Mollath und der Bekannten die bereits als Belastungszeugin im Fall der angeblichen Freiheitsberaubung fungierte einfach \u00fcber den Tisch gezogen wurde. Also ein Attest untergejubelt bekam, an dessen Entstehung er sich 10 Jahre sp\u00e4ter nicht mehr erinnert (was durchaus verst\u00e4ndlich w\u00e4re) und sich auf Grund der vorhandenen Unterlagen sein eigenes Bild des Zustandekommens bildet. Was auch die (meiner Meinung nach) krassen Widerspr\u00fcche in seiner Aussage erkl\u00e4ren w\u00fcrden. Aber da w\u00e4re es doch menschlicher gewesen, wenn er seine Unterschrift best\u00e4tigt und ansonsten ehrlich aussagt, das er keine Erinnerung mehr an den Vorgang habe.<\/p>\n<p>Wie man es dreht und wendet, es bleibt merkw\u00fcrdig, aber es bef\u00f6rdert eher den Zwang einer wiederaufnehme, als das dieser auf Grund dieser Merkw\u00fcrdigkeiten wackelt.<br \/>\nUm nicht mit den obigen wilden Spekulationen zu enden hier noch einen Absatz aus dem Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">In den F\u00e4llen des \u00a7 359 Nr. 1 StPO gilt der sachlich-rechtliche Urkundenbegriff des \u00a7 267 StGB (vgl. LR-G\u00f6ssel \u00a7 3591.13ff,). Ob eine Urkunde im Sinne des \u00a7 359 Nr. 1 StPO unecht oder verf\u00e4lscht ist, ist nach den Ma\u00dfst\u00e4ben des materiellen Rechts, also denen des \u00a7 267 StGB zu beurteilen. Danach ist eine Urkunde dann unecht, wenn sie in ihrer gegenw\u00e4rtigen Gestalt nicht von dem in ihr angegebenen Aussteller herr\u00fchrt, wenn der aus ihr ersichtliche Aussteller mit dem tats\u00e4chlichen Hersteller nicht identisch ist.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg vom 18.3.2013, Seite 205, bzw PDF-Seite 43 der Ver\u00f6ffentlichung auf der <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/index.html\">Dokumentationsseite von Herrn Strate<\/a>: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf\">&#8222;Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013&#8220;<\/a> [PDF 94 MB])<\/p>\n<p>Im \u00a7 359 Nr. 1 der StPO hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Die Wiederaufnahme eines durch rechtskr\u00e4ftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zul\u00e4ssig,<\/p>\n<p>1.    wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verf\u00e4lscht war;<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Im \u00a7 267 des StGB hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">\u00a7 267 Urkundenf\u00e4lschung<br \/>\n(1) Wer zur T\u00e4uschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verf\u00e4lscht oder eine unechte oder verf\u00e4lschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br \/>\n(2) Der Versuch ist strafbar.<br \/>\n(3) In besonders schweren F\u00e4llen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der T\u00e4ter<br \/>\n1.    gewerbsm\u00e4\u00dfig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenf\u00e4lschung verbunden hat,<br \/>\n2.    einen Verm\u00f6gensverlust gro\u00dfen Ausma\u00dfes herbeif\u00fchrt,<br \/>\n3.    durch eine gro\u00dfe Zahl von unechten oder verf\u00e4lschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gef\u00e4hrdet oder<br \/>\n4.    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtstr\u00e4ger mi\u00dfbraucht.<br \/>\n(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren F\u00e4llen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenf\u00e4lschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den \u00a7\u00a7 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsm\u00e4\u00dfig begeht.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Frage ist, ob mit dem verschweigen des tats\u00e4chlichen Ausstellers Frau Mollath -die zu dem Zeitpunkt der Attestverlesung als Zeugin \u00fcber Ihre Wahrheitspflicht informiert worden war- nicht bereits eine &#8222;unechte Urkunde&#8220; hergestellt hat (aktiv, durch das verschweigen des tats\u00e4chlichen Ausstellers).<\/p>\n<p>Mit diesem rechtlichen Gedanken m\u00f6chte ich hier nun enden.<\/p>\n<p><big><u><b>Nachtrag!<\/b><\/u><\/big><br \/>\nDoch nicht das Ende. Durch mein Schreiben und herumw\u00e4lzen (und lesen) der verschiedenen Dokumente -die zum Teil von bescheidener Qualit\u00e4t sind- habe ich die aktuelle Entwicklung im Netz verpasst. So wurde gestern im &#8222;opablog&#8220; unter dem Titel <a href=\"http:\/\/opablog.net\/2013\/07\/12\/die-manipulierende-frau\/\">&#8222;Die manipulierende Frau&#8220;<\/a> auf die nun fast t\u00e4glich neuen Enth\u00fcllungen des Dreamteams um Petra Maske (ehemalig Mollath, geb. M\u00fcller) eingegangen. Besonders nett ist da dann der Link zu einem kurzen Kommentar von Herrn Strate auf dem Blog von Gabriele Wolff, in dem er zu dieser Enth\u00fcllung des Attestes nur kurz schreibt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Ich lese wieder mit. Keine Sorge: die Vorlage des neuen Attests wird f\u00fcr die Gegenseite ein Schuss in den Ofen! Keine Sorge!<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Gabriele Wolff: <a href=\"http:\/\/gabrielewolff.wordpress.com\/2013\/07\/06\/der-fall-mollath-das-endspiel\/comment-page-2\/#comment-15568\">Der Fall Mollath: Das Endspiel? [Kommentar]<\/a>)<br \/>\nDas k\u00f6nnte ich schon fast als Best\u00e4tigung meiner Vermutungen ansehen. Dazu vielleicht doch noch den Hinweis auf das Schreiben zu dem &#8222;neuen alten Attest&#8220; von Herrn Strate: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf\">&#8222;Stellungnahme der Verteidigung vom 12.7.2013&#8220;<\/a>.<br \/>\nDort stellt Herr Strate einige interessante Fragen im Zusammenhang mit dem auftauchen des Attests.<\/p>\n<p><b><u>Links:<\/u><\/b><\/p>\n<p>Aus dem Artikel in der Reihenfolge der ersten Erw\u00e4hnung:<\/p>\n<ul>\n<li>Nordbayerischer Kurier: <a href=\"http:\/\/www.nordbayerischer-kurier.de\/nachrichten\/ein_grund_der_wiederaufnahme_wackelt_168481\">Fall Mollath: Grund der Wiederaufnahme wackelt<\/a> (der Artikel ist Kostenpflichtig. Ich habe Ihn nur der Vollst\u00e4ndigkeit wegen hier genannt. Das ist auch der Grund, warum ich auf einen Link bei dem Zitieren der Textteile verzichtet habe)<\/li>\n<li>LG N\u00fcrnberg-F\u00fcrth: <a href=\"http:\/\/www.gustl-for-help.de\/download\/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf\">Urteil gegen Mollath vom 8.8.2006<\/a> (\u00fcber die Seite &#8222;<a href=\"http:\/\/www.gustl-for-help.de\/\">Gustl for Help<\/a>&#8222;)<\/li>\n<li>Dokumentationsseite von Herrn Strate: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf\">\u201cWiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013\u2033<\/a> [PDF 94 MB]<\/li>\n<li>Dokumentationsseite von Herrn Strate: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf\">&#8222;Zuschrift LG Regensburg 12.7.2013&#8220;<\/a> [PDF 2,4 MB]<\/li>\n<li>Dokumentationsseite von Herrn Strate: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf\">\u201cSchriftsatz vom 20.6.2013 zum Beweiswert des auf den 3.6.2002 datierenden Attests\u201d<\/a> [PDF 2,8 MB]<\/li>\n<li>Gesetze im Internet: <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stpo\/__359.html\">Einzelgesetz &#8222;\u00a7 359 StPO&#8220;<\/a><\/li>\n<li>Gesetze im Internet: <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__267.html\">Einzelgesetz &#8222;\u00a7 267 Urkundenf\u00e4lschung&#8220;<\/a><\/li>\n<li>opablog: <a href=\"http:\/\/opablog.net\/2013\/07\/12\/die-manipulierende-frau\/\">&#8222;Die manipulierende Frau&#8220;<\/a><\/li>\n<li>Gabriele Wolff: <a href=\"http:\/\/gabrielewolff.wordpress.com\/2013\/07\/06\/der-fall-mollath-das-endspiel\/comment-page-2\/#comment-15568\">Der Fall Mollath: Das Endspiel? [Kommentar]<\/a> (ein kurzes Statement von Herrn Strate)<\/li>\n<li>Dokumentationsseite von Herrn Strate: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf\">&#8222;Stellungnahme der Verteidigung vom 12.7.2013&#8220;<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Eigene Artikel zum Thema Mollath<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4973\">Wahnsinn! Der Fall Mollath (und viele mehr)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=4999\">Das \u201cModell Mollath\u201d soll auf einen rechtlichen Boden gestellt werden!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5127\">Mollath und die Frage ob Frau Merk l\u00fcgt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5170\">Mollath und der Nordbayerische Kurier<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5185\">[Update] Mollath und der Nordbayerische Kurier und die Polizei!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5201\">[Update-2] Der Nordbayerische Kurier, dessen Chefredakteur und der Datenschutz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5237\">Ministerin f\u00fcr Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz in Bayern -Beate Merk- eine T\u00e4uscherin?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5261\">[Mollath] Die \u201cStellungsnahmen\u201d des Ministeriums f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz Bayern \u2013 Teil 1<\/a> (Teil 2 habe ich wegen dem &#8222;neuen alten Attest hinten an gestellt)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitergehende Infos zum Thema Mollath:<\/p>\n<ul>\n<li>Gustl for Help: <a href=\"http:\/\/www.gustl-for-help.de\/\">Die offizielle Seite der Unterst\u00fctzer von Gustl Mollath<\/a> (Mit einer Chronologie und viel Material, neben Infos auch viele Dokumente)<\/li>\n<li>Anwaltsb\u00fcro Strate: <a href=\"http:\/\/www.strate.net\/de\/dokumentation\/index.html\">Verfahren gegen Gustl Mollath<\/a> (Umfangreiche Dokumentensammlung zu den j\u00fcngsten juristischen Vorg\u00e4ngen im &#8222;Fall Mollath&#8220;)<\/li>\n<li>Gabriele Wolff (Blog): <a href=\"https:\/\/gabrielewolff.wordpress.com\/?s=Mollath&#038;submit=Suchen\">Eine recht umfangreiche Sammlung \u00fcber den &#8222;Fall Mollath&#8220; von einer ehemaligen Oberstaatsanw\u00e4ltin und jetzigen Schriftstellerin<\/a><\/li>\n<li>Report Mainz\/ARD: <a href=\"http:\/\/www.youtube.com\/watch?v=336jV80NZyk\">Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath \/ Hypovereinsbank<\/a> (Das Interview, in dem die viel zitierte Aussage von Fr. Merk zu der Verfolgbarkeit enthalten ist)<\/li>\n<li>Report Mainz\/ARD: <a href=\"http:\/\/www.swr.de\/report\/-\/id=233454\/nid=233454\/did=9021254\/dulrzh\/\">Unschuldig in der Psychiatrie?<\/a> (Der Beitrag, der die Dringlichkeitssitzung vom 15.12.2011 verursacht hatte)<\/li>\n<li>Deutschlandradio: <a href=\"http:\/\/www.dradio.de\/dlf\/sendungen\/hintergrundpolitik\/2082647\/\">Der Fall Mollath<\/a> (Zusammenfassung des Falls Mollath vom 22.03.2013; neben der Sendungswiedergabe auch das Textprotokoll)<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hinweis (21.7.2013): Herr Strate hat in seiner Dokumentenauflistung die &#8222;neue&#8220; Verf\u00fcgung des OStA Meindl ver\u00f6ffenlicht (&#8222;Verf\u00fcgung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.7.2013&#8220;). In dieser Dementiert Herr OStA Meindl seine eigenen Angaben, weswegen ich zu diesem Thema folgendes Update geschrieben habe: !!! &hellip; <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5273\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[10,11,13,14],"tags":[1406,1291,1301,1219,1216,1295,1302,1298,1297,1296,1299],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5273"}],"collection":[{"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5273"}],"version-history":[{"count":22,"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5273\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5331,"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/5273\/revisions\/5331"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5273"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=5273"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/gehirnsturm.info\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=5273"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}