{"id":5606,"date":"2014-01-05T10:44:34","date_gmt":"2014-01-05T09:44:34","guid":{"rendered":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5606"},"modified":"2014-01-18T12:40:14","modified_gmt":"2014-01-18T11:40:14","slug":"redtube-abmahnungen-und-das-wegschauen-vor-dem-zentralen-problem","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5606","title":{"rendered":"Redtube &#8211; Abmahnungen und das Wegschauen vor dem zentralen Problem"},"content":{"rendered":"<p>Nun, die Abmahnungen um die Streamings von Pornos scheint nun aus mehreren Gr\u00fcnden in sich zusammen fallen. F\u00fcr diejenigen, die schnell bezahlt haben wird dies \u00e4rgerlich sein, da es mehr als zweifelhaft ist, das diese ihr Geld von einer Firma ohne Kapital (und wahrscheinlich demn\u00e4chst gar nicht mehr existierend) zur\u00fcck erhalten k\u00f6nnen. Aber keine Angst, die Hinterm\u00e4nner und -frauen werden ihren Schnitt schon gemacht haben.<\/p>\n<p>Und das ist das Problem dabei. Nicht die Abmahnung als solches, sondern wie es \u00fcberhaupt zu selbiger kommen konnte.<\/p>\n<p>Machen wir uns nichts vor, wen jemand betr\u00fcgen will, dann wird er es auch machen, egal wie die Gesetze aussehen. Der Enkeltrick ist eine Straftat und trotzdem wird er weiterhin angewandt. Da helfen keine Gesetze dagegen. Auch weiterhin wird es den Versuch geben \u00fcber Lockangebote angebliche Produkte zu verkaufen und obwohl verboten werden weiterhin Nachnahme-Pakete mit Ziegelsteinen etc. versendet werden.<\/p>\n<p>Aber zur\u00fcck zu Redtube:<\/p>\n<p>Hier hat sich einiges getan. So hat die Presse zum ende des Jahre noch mit der Neuigkeit aufgewartet, das die Filme scheinbar gar nicht urheberrechtlich der Abmahnenden Firma geh\u00f6rten. Sondern das diese umgetittelt wurden und so eine vermeintliche Urheberschaft vorgegaukelt wurde. Ob der Schweizer Firma nachgewiesen werden kann, ob sie davon Kenntnis hatte, d\u00fcrfte zweifelhaft sein. Beim Urheberrecht gilt aber nicht die Anscheinsvermutung, von daher d\u00fcrfte dies f\u00fcr die Abgemahnten egal sein. Die Abmahnblase w\u00fcrde so zerplatzen.<br \/>\nP\u00fcnktlich zum Neujahr wird nun gro\u00df angek\u00fcndigt, das gegen die Rechtaanwaltskanzlei U+C ermittelt wird, so als ob damit schon die Schuld erwiesen sei.<\/p>\n<p>Aber wenn man da mal genauer hinschaut, ergibt sich, das die Staatsanwaltschaft einer Anwaltskanzlei, die gegen U+C Strafanzeige erstattet hatte mitgeteilt hat, das Sie Untersuchungen aufnehmen werden. Das hat erst mal nichts zu sagen, au\u00dfer das die Strafanzeige sich erst mal so schl\u00fcssig anh\u00f6rt, das man anf\u00e4ngt die Hintergr\u00fcnde zu erfragen.<br \/>\nUnd da sind wir endlich mal beim Kern des Themas. Die Strafanzeige der Kanzlei MMR (M\u00fcller M\u00fcller R\u00f6\u00dfner) geht n\u00e4mlich gegen die Abmahnende Kanzlei (bzw. dessen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer) vor. Sie schreibt in ihrer Strafanzeige sinngem\u00e4\u00df, das die abmahnende Kanzlei U+C einen Abmahngrund behauptet h\u00e4tte, die diese als &#8222;Organ der Rechtspflege&#8220; als falsch h\u00e4tte erkennen m\u00fcssen und so die Abgemahnten wissentlich betrogen habe.<br \/>\nDiese Strafanzeige, die man sich als PDF auf der Kanzleiseite herunter laden kann (<a href=\"http:\/\/www.mueller-roessner.net\/aktuell\/artikel\/article\/strafanzeige-gegen-thomas-urmann-wegen-streaming-abmahnungen-in-sachen-redtube-bei-der-staatsanwalts.html\">19.12.2013 Strafanzeige gegen Thomas Urmann wegen Streaming-Abmahnungen in Sachen Redtube bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht<\/a>) stellt nun die Beh\u00f6rden vor das Problem, besser die Verantwortung eine Entscheidung zu treffen, ob ein Streaming und somit eine tempor\u00e4re Speicherung der Video-Daten ein Versto\u00df gegen das Urheberrecht ist. Weil nur dann ist der Abmahnvorwurf wegen Versto\u00dfes gegen das Urheberrecht rechtens, ansonsten Betrug. Damit stellt sich diese Anwaltskanzlei dankenswerterweise gegen den Mainstream der Anw\u00e4lte, die (wohl mit Blick auf Honorare) gerne von einer &#8222;Grauzone&#8220; sprechen.<br \/>\nUnd wenn nun die Presse nicht nur unreflektiert voneinander abschreiben w\u00fcrde und h\u00e4tte man den Ursprungsartikel bei &#8222;golem.de&#8220; richtig gelesen, dann w\u00fcrden solche Texte nicht entstehen:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">\u201eWir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg  Strafanzeige gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Kanzlei U + C Rechtsanw\u00e4lte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, wegen des Verdachts einer Straftat, n\u00e4mlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges, eingereicht\u201c, hei\u00dft es in der Stellungnahme der Kanzlei auf ihrer Homepage.<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nStaatsanwaltschaft ermittelt<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist ebenfalls misstrauisch, ob die Abmahnungen tats\u00e4chlich legal waren und ermittelt laut golem.de gegen den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von U+C.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/digital\/schwere-erpressung-im-fall-redtube-staatanwaltschaft-ermittelt-gegen-abmahnanwalt-auf-2_id_3516791.html\">Focus &#8211; Machten sich Redtube-Abmahner der schweren Erpressung schuldig?<\/a>)<\/p>\n<p>Mit einem besseren Blick auf dem Bericht von &#8222;golem.de&#8220;, auf den sich hier der Focus beruft w\u00e4re es klar gewesen, dass die Staatsanwaltschaft nicht &#8222;ebenfalls&#8220; Misstrauisch ist und deswegen ermittelt, sondern auf Grund der Strafanzeige ermittelt! Ein kleiner, aber feiner Unterschied.<br \/>\nDer \u00a7 263, auf den sich die Kanzlei bei ihrer Strafanzeige bezieht ist zwar ein sogenanntes Offizialdelikt, also sollte hier die Staatsanwaltschaft selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig werden. Aber lt. den vorliegenden Belegen ist sie erst auf Antrag t\u00e4tig geworden:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">31.12.2013 Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat uns mit Schreiben vom 23.12.2013 mitgeteilt, <b>dass sie auf unsere Strafanzeige<\/b> vom 19.12.2013 <b>hin<\/b> ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet hat. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2408 Js 1450\/13 gef\u00fchrt.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.mueller-roessner.net\/aktuell\/artikel\/article\/staatsanwaltschaft-hamburg-ermittlungsverfahren-gegen-thomas-urmann-eingeleitet.html\">Rechtsanwaltskanzlei MMR &#8211; 31.12.2013 Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet<\/a> [Hervorhebung von mir])<\/p>\n<p>Die RA-Kanzlei schreibt also deutlich, das die Staatsanwaltschaft auf ihre Strafanzeige hin t\u00e4tig wurde. Was bei diesem \u00f6ffentlichen Interesse doch eher verwundert (oder auch nicht). Man darf gespannt sein, wie die Staatsanwaltschaft damit umgeht. Ob sie es wagt diese Frage in einem entsprechenden Strafantrag vor Gericht zu bringen oder ob sie Einstellt (evtl. gegen Zahlung einer Geldstrafe).<\/p>\n<p>Im \u00fcbrigen ist es sehr interessant die Kanzleien zu beobachten. Nehmen wir doch einfach mal die RA-Plattform &#8222;Anwalt24.de&#8220;, ein Portal vordergr\u00fcndig, um sich den Richtigen Anwalt zu suchen. Dort findet man 2 nette Beitr\u00e4ge zum Thema &#8222;Redtube-Abmahnungen&#8220;.<br \/>\nDie eine von einer Rechtsanw\u00e4ltin, Frau Himburg, die schreibt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Betroffenen Anschlussinhabern ist daher zu empfehlen, den Forderungen der KAnzlei U+C nicht ohne weiteres nachzugeben, sondern Rat eines auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Anwalts einzuholen. Zudem wurden im Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen bereits Strafanzeigen wegen Betruges gestellt und die Staatsanwaltschaft K\u00f6ln hat aus eigenem Ermessen bereits Ermittlungen aufgenommen. Die gro\u00dfe Frage ist n\u00e4mlich: Wie sind die Abmahner an die IP-Adressen der Portalnutzer gekommen ?<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.anwalt24.de\/beitraege-news\/fachartikel\/redtube-abmahnungen-lg-koeln-stellt-ablehnende-auskunftsbeschluesse-online\">Anwalt24.de &#8211; Redtube-Abmahnungen: LG K\u00f6ln stellt ablehnende Auskunftsbeschl\u00fcsse online<\/a>)<\/p>\n<p>Nun gut, das man auf einem Anwaltssuchportal auf den &#8222;Rat&#8220; eines Anwaltes verweist, ist wohl eher zwingend, aber es ist noch sehr allgemein gehalten. Vor diesem Schlussabsatz steht ein neutraler, aber informativer Beitrag zu dem Thema.<br \/>\nSchauen wir und dagegen mal (auch optisch) den Beitrag eines anderen Anwaltes am selbigen Tag auf selbiger Plattform an. Dort hei\u00dft es auch als Abschlussbemerkung:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Versuchen Sie nichts alleine, sonst droht Ihnen m\u00f6glicherweise ein Gerichtsprozess mit \u20ac 2.000,00 Prozesskosten, wenn es die U + C Rechtsanw\u00e4lte dann doch einmal darauf ankommen lassen wollten. Schicken Sie uns eine E-Mail: Xxxx@xxxxxxxxx.de oder rufen Sie uns an wir helfen Ihnen gerne.<\/p>\n<p>Georg Sch\u00e4fer<br \/>\nRechtsanwalt<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.anwalt24.de\/beitraege-news\/fachartikel\/abmahnung-streaming-auf-der-pornoplattform-redtube-com\">Anwalt24.de &#8211; Abmahnung Streaming auf der Pornoplattform \u201eredtube.com\u201c<\/a>)<br \/>\nBei diesen Artikel habe ich die Leerzeilen im Zitat mal entfernt, die dieser in seinem &#8222;Artikel&#8220; (ich w\u00fcrde das nicht so bezeichnen) scheinbar mangels Substanz eingef\u00fcgt hat (ich hatte ja auch aus die Optik der Artikel hingewiesen). Ansonsten spielt dieser Anwalt die (zum 24.12. schon l\u00e4ngst \u00fcberholten) &#8222;Grauzonen&#8220;-Karte aus. Meiner Meinung nach nur mit dem Ziel der Verunsicherung und Panikmache. Dazu passt auch, das dieser nochmals am Ende des Artikels seine Kontaktdaten nochmals einf\u00fcgt. Auch die unterschiedliche Einordnung der beiden Artikel ist interessant. Frau Himburg stellt Ihren Beitrag unter den Bereich &#8222;Geistiges Eigentum und Urheberrecht&#8220;, w\u00e4hrend Herr Sch\u00e4fer den falschen Bereich &#8222;Abmahnung und Filesharing&#8220; w\u00e4hlt, obwohl ein Filesharing nicht vorlag.<br \/>\nNur gut dass sich solche Anwaltskanzleien wie MMR oder auch die Anwaltsplattform &#8222;conlegi.de&#8220; mit den Anw\u00e4lten &#8222;Malte Dedden&#8220; und &#8222;Anja M. Neubauer&#8220; (auf die ich in meinem letzten Artikel zum Thema &#8222;Radtube-Abmahnung&#8220; verwiesen habe) angenehm davon abheben.<br \/>\nSo schreibt Frau &#8222;Anja M. Neubauer&#8220; in dem Artikel <a href=\"http:\/\/conlegi.de\/das-geschaeft-mit-der-angst-mit-einer-grossen-luege-und-unter-auspielung-eines-ueberforderten-gerichtssystems-kann-man-leicht-millionen-machen\/\">&#8222;Das Gesch\u00e4ft mit der Angst \u2013 mit einer \u201cgro\u00dfen L\u00fcge\u201d und unter Auspielung eines \u00fcberforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!&#8220;<\/a> zum Thema Anw\u00e4lte:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Schlimmer machen es dann noch <b>die scheinheiligen Anwaltskollegen<\/b>, die \u00fcberall marketingtechnisch Presse machen\u2026 nur um sinngem\u00e4\u00df anzumerken: \u201cAha, DAS war erst der Anfang\u2026wir haben jetzt schon mehrere Hundert Anrufe am Tag, es werden immer mehr\u2026und DAS wird teuer!\u201d Genauso wurde auch einem meiner Mandanten gesagt \u201eja, kostet 350 Euro, aber da kommen noch weitere Kosten auf sie zu\u2026!!!\u201c Na klar! Da wird in Kameras gegrinst \u201cja, das ist eine <b>juristische Grauzone<\/b>\u201d um medienwirksam die <b>Panik weiterzusch\u00fcren<\/b><\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/conlegi.de\/das-geschaeft-mit-der-angst-mit-einer-grossen-luege-und-unter-auspielung-eines-ueberforderten-gerichtssystems-kann-man-leicht-millionen-machen\/\">conlegi.de &#8211; Das Gesch\u00e4ft mit der Angst \u2013 mit einer \u201cgro\u00dfen L\u00fcge\u201d und unter Auspielung eines \u00fcberforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!<\/a> [Hervorhebung von mir])<\/p>\n<p>Es scheint also bei vielen Anw\u00e4lten nur ein sehr geringer Wunsch nach Rechtssicherheit zu bestehen (wenn \u00fcberhaupt). Ein pauschales Beratungsgespr\u00e4ch, bei dem der Anwalt ehrlich sagt, das es einen Widerspruch zu einer Abmahnung nicht gibt und, wenn man unbedingt reagieren will, dann kann man das auch selbst mit ein paar netten aber sinnlosen Worten tun. So hei\u00dft es in der Kurzfassung bei dem entsp. Artikel von der RAin Anja M. Neubauer <a href=\"http:\/\/conlegi.de\/auf-vielfachen-wunsch-das-widerspruchsschreiben\/\">&#8222;Auf vielfachen Wunsch: Das \u201cWiderspruchsschreiben\u201d&#8220;<\/a>.<\/p>\n<p>Nun aber nochmals zur\u00fcck auf all die tollen Erkenntnissen, die jetzt kurz vor, zwischen und nach den Feiertagen auftauchten. Wer sich die M\u00fche gemacht h\u00e4tte und etwas herumgesucht h\u00e4tte (auch von Seiten der Presse) der w\u00e4re zum einen auf ein paar interessante Artikel bei Heise gesto\u00dfen, die sich mit der pl\u00f6tzlich erh\u00f6hten Trafic genau auf diese beanstandeten Filme und genau w\u00e4hrend dem Beanstandungszeitraum gesto\u00dfen und zwar bereits am 13.12. (Heise.de: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html\">Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich<\/a>) und mit ein wenig mehr suche w\u00e4re man auf einen sch\u00f6nen Artikel gesto\u00dfen, den die IT-Entwicklungsfirma &#8222;Mersch Online AG&#8220; als PDF auf Ihrer Webseite hat:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.mersch.com\/cmscontent\/fileupload\/newZ1new_fileupload_url1_eZ279333Z3porno-abmahnungen.pdf\">Peter Mersch &#8211; &#8222;Der RedTube-Abmahnskandal \/ Eine Betrachtung aus technologischer und juristischer Sicht<\/a> (PDF, ca. 1,3 MB)<\/p>\n<p><i>Hinweis:<br \/>\nDiese hier verlinkte PDF gibt es bei Amazon auch als &#8222;Kindl eBook&#8220; f\u00fcr 0,99 \u20ac (warum auch immer?): <a href=\"www.amazon.de\/gp\/reader\/B00HIM7GKK\/\">Der RedTube-Abmahnskandal: Eine Betrachtung aus technologischer und juristischer Sicht [Kindle Edition]<\/a><\/i><\/p>\n<p>Dort ist in der Version 3.3.1*, Stand 25.12.2013 auf 64 Seiten sehr informativ dargestellt, wie diese Abmahnung technisch (IP-Ermittlung) m\u00f6glich sein k\u00f6nnte und die juristische Einsch\u00e4tzung derselben. So findet man auf Seite 8 (Punkt 1.4) den Abschnitt &#8222;Rechte an den Videos&#8220;. Dort sind 5 der angeblich (bis zu 10) Videos aufgef\u00fchrt, inkl. der Originaltitel und dem Link (bzw. ID), auf dem diese auf Redtube zu finden waren. Sch\u00f6n ist auch der Bereich &#8222;4. Was Betroffene tun k\u00f6nnen&#8220;. Auch wenn ich nicht allem zustimme, ist dieser Abschnitt aber nicht nur f\u00fcr Betroffene eine wichtige Lekt\u00fcre, da es auch auf Beschwerden, z.B. beim Bundesjustizminister, Datenschutzbeauftragte und Strafanzeigen (die jeder stellen kann, der eine Straftat vermutet) hinweist.<br \/>\nDieser Artikel untermauert eindrucksvoll die Vermutungen der IP-Beschaffung (und noch mehr), die auch Heise angestellt hat. Letztendlich w\u00fcrde aber nur eine Funktionserkl\u00e4rung und -vorf\u00fchrung Sicherheit bringen. Ob dies jemals geschehen wird, ist mehr als Fraglich.<\/p>\n<p><font color=\"#0000ff\">*<br \/>\nHinweis (18.1.2014):<br \/>\nInzwischen gibt es eine neue Version unter diesem Link:<br \/>\n<b>Version 3.4, Stand 10.01.2014<\/b><\/font><\/p>\n<p>Und so kommen wir wieder zum Kern des Problems zur\u00fcck, die angebliche &#8222;Grauzone&#8220;. Die einfache Frage, ob das Streaming eines Filmes, also sozusagen das direkte anschauen selbiges schon strafbar sein kann. Laut U+C &#8222;ja&#8220;. Laut dem was ich so lese meine ich &#8222;nein&#8220;. Und ein wichtiger Schritt, um diese Frage zu kl\u00e4ren hat die RA-Kanzlei MMR bereits am 19.12. mit ihrer Strafanzeige vollzogen. <\/p>\n<p>Spannend wird noch (speziell bei dieser Abmahnung) die Schadensersatzforderungen derjenigen sein, die auf Grund der Schreiben bezahlt haben. Es gibt einige Rechtsanw\u00e4lte (und Herrn Peter Mersch als theoretische Option in seinem Artikel), die dort durchaus das Land NRW in der Pflicht sieht. Der Dreh- und Angelpunkt dabei sind die Anordnungen auf Auskunft der Daten auf Grund der IP-Adressen.<br \/>\nSpannend d\u00fcrft dabei sein, das der RA Daniel Sebastian aus Berlin in seinem Schriftsatz zur Auskunftserteilung behauptet:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Damit steht fest, dass von diesen ermitteten IP-Adressen zu den angegebenen Zeitpunkten die verfahrensgegenst\u00e4ndlichen Werke \u00fcber die durch den Hash-Wert bezeichneten Downloadlinks herunter geladen wurden.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Schreiben des RA- Daniel Sebastian an das LG K\u00f6ln vom 12.08.2013 [scan liegt vor])<\/p>\n<p>Au\u00dfer im Bezug, welche Rechte f\u00fcr den in diesem Fall angesprochenen Film der Mandant (angeblich) habe, wird bei dem Antrag immer nur von &#8222;Download&#8220; und nicht von &#8222;Streaming&#8220; geschrieben. Die Frage wird also sein, ob das LG (also diejenigen Kammern, die dem Auskunftsersuchen statt gegeben haben) sich hier schuldhaft falsch verhalten habe. Beim durchlesen des Auskunftsersuchen f\u00e4llt einem als erstes auf, das ein Beweis des &#8222;Herunterladen&#8220; vergeblich zu finden ist. Diese wird nur immer wieder behauptet. Das man im Antrag selbst die URL, somit die Webadresse von Redtube vermeidet, ist schon bezeichnend. Auch bei der Eidesstattlichen Versicherung wird nur von einem Hashwert und nicht von der URL berichtet. Weitere Unterlagen, wie die Tabellen mit den IPs leigen mir nicht vor, aber da in dem Antrag w\u00f6rtlich von folgenden Angaben berichtet wird:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Folgende Daten werden protokolliert:<br \/>\n&#8211; IP-Adresse des Nutzers<br \/>\n&#8211; Zeitpunkt des Zugriffs<br \/>\n&#8211; Name des gesch\u00fctzen Werkes<br \/>\n&#8211; Hash-Wert der URL<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Schreiben des RA- Daniel Sebastian an das LG K\u00f6ln vom 12.08.2013 [scan liegt vor])<\/p>\n<p>kann man davon ausgehen, das die uncodierte URL erfolgreich vermieden wurde. Ein Beschluss des LG K\u00f6ln (26. Zivilkammer), in dem dem Auskunftsersuchen statt gegeben wurde, best\u00e4tigt im Prinzip die Vermutung, da man dort auch statt einem klaren Ort (Webadresse) des Versto\u00dfes nur von einer &#8222;sog. Tauschb\u00f6rse&#8220; schreibt.<br \/>\nDagegen hei\u00dft es bei einer Ablehnung einer anderen Kammer (28. Zivilkammer) des LG K\u00f6ln wie folgt:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung ist <b>nicht glaubhaft gemacht<\/b>. Der Antrag kn\u00fcpft an an einen Download des gesch\u00fctzen Rechts und damit an einen Versto\u00df gegen das Vervielf\u00e4ltigungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 16 UrhG. <b>Zur Form des Downloads und der Identit\u00e4t des jeweiligen Webhosters, fehlt es indes an jedwedem Vortrag<\/b>, so dass nicht beurteilt werden kann, ob eine Speicherung auf der Festplatte erfolgt oder ein Fall des Cachings oder Streamings vorliegt, bei dem streitig ist, ob hierdurch urheberrechtliche Vervielf\u00e4ltigungsrechte verletzt werden.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: <a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/lgs\/koeln\/lg_koeln\/j2013\/228_O_173_13_Beschluss_20131202.html\">LG-K\u00f6ln &#8211; AZ 228 O 173\/13<\/a> [Hervorhebung von mir])<\/p>\n<p>Man erkennt also, das eben diese 28. Zivilkammer meinen Eindruck best\u00e4tigt.<br \/>\nDa die anderen Kammern, die dem Auskunftsersuchen statt gegeben haben inzwischen zur\u00fcckrudern und selbst von einem &#8222;Fehler&#8220; sprechen, k\u00f6nnte sich hier ein Schadensersatzanspruch gegen\u00fcber dem Land NRW als Sitz des zust\u00e4ndigen LG ergeben.<br \/>\nOb diese dann wegen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung (zu der es ja inzw. auch staatsanwaltliche Ermittlungen gibt) und evtl. falscher Aussagen im Auskunftsersuchen des RA Sebastian diese regresspflichtig machen kann, ist abzuwarten.<br \/>\nWer mehr, als nur einfach raus aus der Sache kommen will und Abgemahnter (womit mir dieser Weg verwehrt bleibt, da ich weder Redtube besucht, noch das Briefchen bekommen habe) ist, k\u00f6nnte den Weg der &#8222;negativen Feststellungsklage&#8220; gehen. Da die abmahnende Firma &#8222;The Archive AG&#8220; und die U+C zumindest beides Gesellschaften sind die schneller wieder vom Erdboden verschwunden sein k\u00f6nnen, als man &#8222;unberechtigte Abmahnungen&#8220; sagen kann, d\u00fcrfte der Erfolg zweifelhaft sein. Bei Herrn Sebastian k\u00f6nnte dies anders sein, da dieser scheinbar seine Kanzlei freiberuflich f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Was ist nun bei der Politik gefragt?<\/p>\n<p>Ich musste doch schmunzeln, wenn ich bei den verschiedenen Artikeln die Emp\u00f6rung lesen musste, das die Politik nicht gegen diese Abzocker handelt.<br \/>\nDie Politik muss Gesetze schaffen. Gegen diese Abzocker muss die Justiz handeln. Von daher ist der Schrei nach der Politik in diesem akuten Fall daneben. Wohl aber muss man sich fragen, wieso dieses jahrzehntelange \u00c4rgernis des Abmahn- und Abzockwahnsinn nicht schon gesetzlich ein Riegel vorgeschoben wird?<br \/>\nDa schafft es eine kleine Anfrage der &#8222;Linken&#8220; (<a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/2014_01\/2014_001\/02.html\">Anschauen von Videostreams<\/a>) bei &#8222;Computerbetrug&#8220; zu der f\u00e4lschlichen \u00dcberschrift &#8222;<a href=\"http:\/\/www.computerbetrug.de\/2014\/01\/bundesregierung-befasst-sich-mit-redtube-abmahnungen-8109\">Bundesregierung befasst sich mit Redtube-Abmahnwelle<\/a>&#8222;. Diese kleine Anfrage wird von den Rechtsexperten beantwortet und das war&#8217;s dann. Das sich die Bundesregierung damit besch\u00e4ftigen wird, muss sich erst noch zeigen. Zudem sollte sich die Bundesregierung nicht um die &#8222;Redtube-Abmahnwelle&#8220; besch\u00e4ftigen, sondern dem Missbrauch des Instruments Abmahnung einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Eine Forderung die schon etliche Jahre alt ist. Weiter ist eine rechtliche Sicherheit \u00fcber das Streaming erforderlich. Aber hier sehe ich eher ein richtungweisendes Urteil hilfreich, statt die Gesetzgebung durch neue Abs\u00e4tze im UrhG undurchsichtiger zu machen. Den entsp. Absatz bez\u00fcglich der notwendigen Zwischenspeicherung ist ja bereits vorhanden (\u00a7 44a Vor\u00fcbergehende Vervielf\u00e4ltigungshandlungen). Es ist wie so oft. Die Bestimmungen gibt es, nur l\u00e4sst es die Justiz zu, das diese Missachtet werden. Und hier ist der Skandal.<br \/>\nWeiter darf die durch die Film- und Musikindustrie umgedrehte Beweisf\u00fchrung nicht Standard werden und muss schnellstens bereinigt werden. Es kann nicht sein, das ich beweisen muss, das eine IP evtl. falsch abgeschrieben\/\u00fcbermittelt wurde oder ich f\u00fcr Dritte haften soll. Normal ist im Zivilrecht die Beweispflicht beim klagenden und im Strafrecht muss einem die Schuld (so die Theorie) nachgewiesen werden. Die Lobby der Film- und Musikindustrie hat dieses Prinzip der Unschuldsvermutung umgedreht. Das ist nicht hinnehmbar. Ein Schritt ist, dass die Daten einer IP nichts bei Privatpersonen zu suchen hat. Wer gegen geltendes Recht versto\u00dfen hat, geh\u00f6rt vor die Justiz. Hier wurden Daten von bis zu 50.000 (die Angaben schwanken dazu etwas) Privatleuten einfach so an private Personen und Firmen weiter gegeben. Das ist der Skandal.<\/p>\n<p><b><u>Links:<\/u><\/b><\/p>\n<p><i>In Reihenfolge der Erw\u00e4hnung im Text<\/i><\/p>\n<ul>\n<li>RA-Kanzlei MMR: <a href=\"http:\/\/www.mueller-roessner.net\/aktuell\/artikel\/article\/strafanzeige-gegen-thomas-urmann-wegen-streaming-abmahnungen-in-sachen-redtube-bei-der-staatsanwalts.html\">19.12.2013 Strafanzeige gegen Thomas Urmann wegen Streaming-Abmahnungen in Sachen Redtube bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht<\/a><\/li>\n<li>Focus: <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/digital\/schwere-erpressung-im-fall-redtube-staatanwaltschaft-ermittelt-gegen-abmahnanwalt-auf-2_id_3516791.html\">Machten sich Redtube-Abmahner der schweren Erpressung schuldig?<\/a><\/li>\n<li>RA-Kanzlei MMR: <a href=\"http:\/\/www.mueller-roessner.net\/aktuell\/artikel\/article\/staatsanwaltschaft-hamburg-ermittlungsverfahren-gegen-thomas-urmann-eingeleitet.html\">31.12.2013 Staatsanwaltschaft Hamburg: Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet<\/a><\/li>\n<li>Anwalt24.de: <a href=\"http:\/\/www.anwalt24.de\/beitraege-news\/fachartikel\/redtube-abmahnungen-lg-koeln-stellt-ablehnende-auskunftsbeschluesse-online\">Redtube-Abmahnungen: LG K\u00f6ln stellt ablehnende Auskunftsbeschl\u00fcsse online<\/a><\/li>\n<li>Anwalt24.de: <a href=\"http:\/\/www.anwalt24.de\/beitraege-news\/fachartikel\/abmahnung-streaming-auf-der-pornoplattform-redtube-com\">Abmahnung Streaming auf der Pornoplattform \u201eredtube.com\u201c<\/a><\/li>\n<li>conlegi.de: <a href=\"http:\/\/conlegi.de\/\">Artikel zum Thema &#8222;Redtube-Abmahnungen&#8220;<\/a> (Die \u00dcberblickseite der RA-Plattform; Auflistung der einzelnen Artikel in meinem vorherigen Artikel zu Restube [siehe weiter unten])<\/li>\n<li>Heise.de: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html\">Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich<\/a><\/li>\n<li>Peter Mersch: <a href=\"http:\/\/www.mersch.com\/cmscontent\/fileupload\/newZ1new_fileupload_url1_eZ279333Z3porno-abmahnungen.pdf\">Der RedTube-Abmahnskandal \/ Eine Betrachtung aus technologischer und juristischer Sicht<\/a> (PDF, ca. 1,3 MB)<\/li>\n<li>Landgericht-K\u00f6ln: <a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/lgs\/koeln\/lg_koeln\/j2013\/228_O_173_13_Beschluss_20131202.html\">Abgelehntes Auskunftsersuchen zu vorgelegten IP-Adressen (AZ 228 O 173\/13)<\/a><\/li>\n<li>Bundestag: <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/2014_01\/2014_001\/02.html\">Pressemitteilung zur kleinen Anfrage der Linken &#8222;Anschauen von Videostreams&#8220;<\/a><\/li>\n<li>Computerbetrug.de: <a href=\"http:\/\/www.computerbetrug.de\/2014\/01\/bundesregierung-befasst-sich-mit-redtube-abmahnungen-8109\">Bundesregierung befasst sich mit Redtube-Abmahnwelle<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><u>Eigene Artikel:<\/u><br \/>\n<i>Zu Redtube-Abmahnungen<\/i><\/p>\n<ul>\n<li>Gehirnsturm: <a href=\"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=5559\">Redtube, das Blut an der falschen Stelle und der Abmahnwahn<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nun, die Abmahnungen um die Streamings von Pornos scheint nun aus mehreren Gr\u00fcnden in sich zusammen fallen. 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