{"id":866,"date":"2010-02-27T13:41:30","date_gmt":"2010-02-27T12:41:30","guid":{"rendered":"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=866"},"modified":"2010-02-27T13:41:30","modified_gmt":"2010-02-27T12:41:30","slug":"teil-1-%e2%80%9cenbw-die-beachtung-des-datenschutz-sowie-der-personlichkeitsrechte-in-meinem-fall%e2%80%9d-einleitung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=866","title":{"rendered":"[Teil 1] \u201cEnBW: die Beachtung des Datenschutz, sowie der Pers\u00f6nlichkeitsrechte in meinem Fall\u201d &#124; Einleitung"},"content":{"rendered":"<p>Wie ich bereits in dem Artikel &#8222;<a href=\"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=862\">* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Atomkraftlobby und Kundenschreck. Meine pers\u00f6nlichen Erfahrungen mit diesem Unternehmen. Teil 2: Weiteres Vorgehen<\/a>&#8220; geschrieben habe, werde ich mich mit meinen Erlebnissen \u00fcber das Verhalten von EnBW und meinen Rechten bez\u00fcglich des Datenschutzes gesondert befassen.<\/p>\n<p><u><b>Warum mache ich das?<\/b><\/u><\/p>\n<p>Nun EnBW ist kein Einzelfall, es steht eher als Synonym f\u00fcr viele Unternehmen, die meinen, das man (jedenfalls ist dies mein Eindruck) auf die Rechte der Kunden schei\u00dfen kann. So habe ich auch z.B. Haarstr\u00e4ubendes Erlebt mit der Stadt D\u00fcsseldorf. Dabei hat sich die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW nicht mit Ruhm bekleckert. Nicht nur, das angeblich Schreiben (darunter Einschreibebriefe) nicht angekommen sind und wenn angeblich nur unvollst\u00e4ndig, nein man hat seine Unabh\u00e4ngigkeit ausgenutzt, indem man sich weigert zu handeln. Ich bin wohl mit meiner Aktion, meine Beschwerde letztendlich per Gerichtsvollzieher an die Datenschutzbeauftragte zustellen zu lassen an meinen H\u00f6hepunkt angekommen bei meinen Schriftverkehren mit Beh\u00f6rden!<br \/>\nBem\u00fcht man die Suchmaschinen, dann wird man feststellen, dass mein Fall f\u00fcr die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW nicht als Einzelfall zu werten ist.<br \/>\nAber daf\u00fcr kann ich an dieser Stelle f\u00fcr das zust\u00e4ndige Amt in Baden-W\u00fcrttemberg erfreulicheres berichten. Aber dazu sp\u00e4ter.<br \/>\nNun, ich m\u00f6chte die Menschen ermutigen sich nicht alles von &#8222;denen da Oben&#8220; gefallen zu lassen. Wie oft h\u00f6re ich den Satz &#8222;da kann man ja nichts machen&#8220;. Eben solche S\u00e4tze und Einstellungen sind es, die solchen Firmen die Macht geben, sich so zu verhalten.<br \/>\nNun, man k\u00f6nnte sagen, EnBW hat das Pech, dass Sie meinen gerade mit mir so umspringen zu k\u00f6nnen, wo ich gewillt bin, andere in diesem Blog zu ermutigen sich nicht alle Ungerechtigkeiten gefallen zu lassen. Auf der anderen Seite ist EnBW es selbst schuld, man kann sich auch an die Regeln halten, dann gibt es kein Grund, was dagegen zu sagen.<\/p>\n<p><u><b>Was sagt das deutsche Recht aus?<\/b><\/u><\/p>\n<p>Wer schon Beitr\u00e4ge von mir gelesen hat, wird bestimmt bemerkt haben, dass die praktischen Beispiele f\u00fcr mich oft der Handlungsrahmen f\u00fcr allgemeine Informationen bieten. Ich nutze solche Begebenheiten gerne, um den Lesern meiner Worte (ich freue und wundere mich immer wieder, das es so viele gibt, die meine Texte lesen, wo ich nur ein unbedeutendes Bl\u00e4ttchen in diesem Bl\u00e4tterwald des Internet bin) grunds\u00e4tzliche Informationen zu liefern. Sei es bei den eBay-Abmahnungen eine Info \u00fcber die relativ neue UG (Unternehmergesellschaft), deren rechtliche Basis und die Gefahren, die mit solchen UGs einhergehen k\u00f6nnen (nicht m\u00fcssen!) oder anderes.<br \/>\nNat\u00fcrlich bin ich nicht Objektiv (das w\u00e4re vermessen), noch weniger unparteiisch. Nicht ohne Grund fordere ich die Leser auf, sich immer selbst von der Richtigkeit meiner und anderer Behauptungen zu \u00fcberzeugen.<br \/>\nSo gen\u00fcgend Worte der Einleitung. Befassen wir uns doch mal mit dem Bundesdatenschutzgesetz (in Folge &#8222;BDSG&#8220;). Ich ber\u00fccksichtige bei den Erl\u00e4uterungen nur die Belange im &#8222;nicht\u00f6ffentlichen&#8220; Bereich, also nicht die Datenschutzbestimmungen f\u00fcr Beh\u00f6rden etc.<br \/>\nAls erstes befassen wir uns mal mit den Pflichten desjenigen, der Daten von einem erhebt.<br \/>\nDas BDSG legt direkt zu beginn erst einmal ganz klar fest, das von Menschen nur so viele Daten gespeichert werden, wie man f\u00fcr die Erledigung der Aufgabe unbedingt ben\u00f6tigt. Das Ganze nennt sich &#8222;Datenvermeidung und Datensparsamkeit&#8220;:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><b>\u00a7 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit<\/b><br \/>\nDie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie m\u00f6glich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck m\u00f6glich ist und keinen im Verh\u00e4ltnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordert.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p><em>(Alle Gesetzes-Zitate in diesem Artikel stammen von der Plattform <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/\">&#8222;Gesetze im Internet&#8220; des &#8222;Bundesministerium der Justiz&#8220;<\/a>; \u00dcbersicht des BDSG: <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bdsg_1990\/index.html#BJNR029550990BJNE005902310\">Bundesdatenschutzgesetz<\/a>. Von dort geht es zu den Einzelnormen.)<\/em><br \/>\nHier wird schon deutlich, dass es, wie z.B. in meinem Fall mit EnBW nicht notwendig ist, Unmengen an Daten zu erheben.<br \/>\nWas braucht man f\u00fcr einen Vertrag?<br \/>\nNun der Vertrag f\u00fcr die Energieabnahme ben\u00f6tigt die Daten der \u00dcbergabestelle (sprich die Z\u00e4hlernummer des Strom-, bzw. Gasz\u00e4hlers), den Beginn des Vertragen (also das Datum, des Vertragsbeginns und den entsprechenden Z\u00e4hlerstand zum Beginn des Vertrages), sowie den Namen des Vertragspartners und der Standort, also Adresse des Vertragspartners, sowie der Energie\u00fcbergabestelle (wenn diese nicht, wie meist sowieso identisch ist). Mehr erst mal nicht.<br \/>\nUm so mehr verwundert es mich, dass die EnBW mir in einem Schreiben mitteilt, das Sie mein Geburtsdatum haben (hatten?, Da Sie bis heute der Auskunft nach \u00a734 des BDSG nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen sind, wei\u00df ich es nicht). Vor allem, da diese Angabe nicht von mir stammt. Und wer nach meinem Namen schaut, wird feststellen, das eine Verwechslung auch ohne Geburtsdatum sowohl in Stuttgart, wie auch in Deutschland, ich w\u00fcrde sogar behaupten in der EU so gut wie ausgeschlossen ist. Aber selbst, wenn es zu einer Verwechslungsgefahr kommen k\u00f6nnte (z.B. weil man einen sogenannten Allerwelts Vor- und Nachnamen tr\u00e4gt), ist die Frage, ob das Speichern weiterer pers\u00f6nlicher Daten verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist. Ich bezweifle es, da das Grundgesetz die Pers\u00f6nlichkeits- und Privatrechte extra hervorhebt. Auf Grund dieser Rechte hat das Bundesverfassungsgericht schon manches mal die Politiker und Ihre Gesetze um die Ohren gehauen.<\/p>\n<p>Da man als einfacher B\u00fcrger nicht sehen kann, was da \u00fcber einem so gespeichert ist, beim Vertragspartner oder irgendwelchen Firmen, hat der Gesetzgeber im BDSG ein Auskunftsrecht f\u00fcr den Dateninhaber vorgesehen. Dies ist im Zusammenhang mit \u00f6ffentlichen Stellen (Gemeinden, Verwaltungen, Beh\u00f6rden usw.) der \u00a719 des BDSG. Da es sich aber bei der EnBW um eine &#8222;nicht \u00f6ffentliche Einrichtung&#8220; handelt tritt hier der schon eben erw\u00e4hnte \u00a734 ein. Dieser lautet:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><b>\u00a7 34 Auskunft an den Betroffenen<\/b><br \/>\n(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen \u00fcber<\/p>\n<p>1.    die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,<br \/>\n2.    Empf\u00e4nger oder Kategorien von Empf\u00e4ngern, an die Daten weitergegeben werden, und<br \/>\n3.    den Zweck der Speicherung.<\/p>\n<p>Er soll die Art der personenbezogenen Daten, \u00fcber die Auskunft erteilt werden soll, n\u00e4her bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig zum Zweck der \u00dcbermittlung gespeichert, kann der Betroffene \u00fcber Herkunft und Empf\u00e4nger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses \u00fcberwiegt. In diesem Fall ist Auskunft \u00fcber Herkunft und Empf\u00e4nger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind.<br \/>\n(2) Der Betroffene kann von Stellen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig personenbezogene Daten zum Zwecke der Auskunftserteilung speichern, Auskunft \u00fcber seine personenbezogenen Daten verlangen, auch wenn sie weder in einer automatisierten Verarbeitung noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind. Auskunft \u00fcber Herkunft und Empf\u00e4nger kann der Betroffene nur verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses \u00fcberwiegt.<br \/>\n(3) Die Auskunft wird schriftlich erteilt, soweit nicht wegen der besonderen Umst\u00e4nde eine andere Form der Auskunftserteilung angemessen ist.<br \/>\n(4) Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht, wenn der Betroffene nach \u00a7 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7 nicht zu benachrichtigen ist.<br \/>\n(5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig zum Zweck der \u00dcbermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegen\u00fcber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf \u00fcber die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann in den F\u00e4llen nicht verlangt werden, in denen besondere Umst\u00e4nde die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzul\u00e4ssig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des \u00a7 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu l\u00f6schen sind.<br \/>\n(6) Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die M\u00f6glichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs pers\u00f6nlich Kenntnis \u00fcber die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Nun, wie man hier sieht, sind die Auskunftsrechte recht weit gefasst. Ja selbst f\u00fcr Firmen, die Ausk\u00fcnfte entgeltlich anbieten (als bekanntes Unternehmen sei hier mal die &#8222;Schufa&#8220; genannt) sind verpflichtet, eine M\u00f6glichkeit der Auskunft zu gew\u00e4hren. Die Schufa hat daraufhin die Auskunft bei pers\u00f6nlicher Vorsprache bei einer Ihrer Gesch\u00e4ftsstellen erm\u00f6glicht. Diese erfolgt aber nur m\u00fcndlich! Aber das ist ein anderes Thema.<br \/>\nNun, ich habe die EnBW aufgefordert, mir wie folgt Auskunft zu geben:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Nachdem ich Ihnen ja schon einiges an Arbeit abgenommen habe erwarte ich nun von Ihnen eine schriftliche Stellungsnahme \u00fcber folgende Punkte:<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\n3.Auskunft \u00fcber die gespeicherten Daten von mir, gem\u00e4\u00df \u00a734 des BDSG. Dazu auch die Erl\u00e4uterung, wieso meine Kontonummer entgegen meiner Willenserkl\u00e4rung ganz offensichtlich f\u00fcr andere Zwecke verwendet wurde und somit mindestens im internen Bereich weiter gegeben wurde.<br \/>\n4.Die Best\u00e4tigung der L\u00f6schung aller Daten, die f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung nicht notwendig sind, hier im besonderen die Kontonummer und die Telefonnummer, die ich der Mitarbeiterin des Service zur tempor\u00e4ren Nutzung mitgeteilt habe (damit mich ein Mitarbeiter wegen meinem Belang zur\u00fcckrufen kann, was ja nicht erfolgt ist).<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Da ich nicht wusste. welche Daten \u00fcber mich gespeichert wurden, habe ich nat\u00fcrlich Auskunft \u00fcber die gespeicherten Daten verlangt Also genau das was im \u00a734 Abs. (1) Punkt 1 ganz klar steht. Konkretisiert habe ich auch noch, das ich Auskunft verlange, warum meine Kontodaten entgegen meiner Willenserkl\u00e4rung anderweitig genutzt worden. Dann habe ich unter Punkt 4 (der Punkt 1 und 2 befasste sich mit Rechnungen und Geldforderungen) ganz klar eine L\u00f6schbest\u00e4tigung verlangt. Auch hier habe ich nochmals gesondert die Daten &#8222;Telefonnummer&#8220; und &#8222;Kontonummer&#8220; hervorgehoben. Dieses Recht steht mir gem\u00e4\u00df \u00a735 des BDSG zu. Dort hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><b>\u00a7 35 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von Daten<\/b><br \/>\n(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.<br \/>\n(2) Personenbezogene Daten k\u00f6nnen au\u00dfer in den F\u00e4llen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gel\u00f6scht werden. Personenbezogene Daten sind zu l\u00f6schen, wenn<br \/>\n<br \/>\n1.    ihre Speicherung unzul\u00e4ssig ist,<br \/>\n2.    es sich um Daten \u00fcber die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religi\u00f6se oder philosophische \u00dcberzeugungen oder die Gewerkschaftszugeh\u00f6rigkeit, \u00fcber Gesundheit oder das Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,<br \/>\n3.    sie f\u00fcr eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder<br \/>\n4.    sie gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig zum Zweck der \u00dcbermittlung verarbeitet werden und eine Pr\u00fcfung jeweils am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine l\u00e4ngerw\u00e4hrende Speicherung nicht erforderlich ist.<br \/>\n<br \/>\n(3) An die Stelle einer L\u00f6schung tritt eine Sperrung, soweit<br \/>\n<br \/>\n1.    im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer L\u00f6schung gesetzliche, satzungsm\u00e4\u00dfige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,<br \/>\n2.    Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden, oder<br \/>\n3.    eine L\u00f6schung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand m\u00f6glich ist.<br \/>\n<br \/>\n(4) Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen l\u00e4sst.<br \/>\n(5) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen nicht f\u00fcr eine automatisierte Verarbeitung oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht und eine Pr\u00fcfung ergibt, dass das schutzw\u00fcrdige Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen pers\u00f6nlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung \u00fcberwiegt. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung verpflichtet.<br \/>\n(6) Personenbezogene Daten, die unrichtig sind oder deren Richtigkeit bestritten wird, m\u00fcssen bei der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfigen Datenspeicherung zum Zweck der \u00dcbermittlung au\u00dfer in den F\u00e4llen des Absatzes 2 Nr. 2 nicht berichtigt, gesperrt oder gel\u00f6scht werden, wenn sie aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen entnommen und zu Dokumentationszwecken gespeichert sind. Auf Verlangen des Betroffenen ist diesen Daten f\u00fcr die Dauer der Speicherung seine Gegendarstellung beizuf\u00fcgen. Die Daten d\u00fcrfen nicht ohne diese Gegendarstellung \u00fcbermittelt werden.<br \/>\n(7) Von der Berichtigung unrichtiger Daten, der Sperrung bestrittener Daten sowie der L\u00f6schung oder Sperrung wegen Unzul\u00e4ssigkeit der Speicherung sind die Stellen zu verst\u00e4ndigen, denen im Rahmen einer Daten\u00fcbermittlung diese Daten zur Speicherung weitergegeben werden, wenn dies keinen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordert und schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen.<br \/>\n(8) Gesperrte Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur \u00fcbermittelt oder genutzt werden, wenn<br \/>\n<br \/>\n1.    es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im \u00fcberwiegenden Interesse der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten liegenden Gr\u00fcnden unerl\u00e4\u00dflich ist und<br \/>\n2.    die Daten hierf\u00fcr \u00fcbermittelt oder genutzt werden d\u00fcrften, wenn sie nicht gesperrt w\u00e4ren.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Auf Grund des \u00a73a (Datenvermeidung und Sparsamkeit) sind die Daten, dessen L\u00f6schung ich verlangte, gem\u00e4\u00df \u00a735 Abs. (2) Punkt 1 unzul\u00e4ssig gespeichert. Vor allem, da ich zum Teil einer Speicherung schon im Vorfeld widersprochen habe. Wiederum auf Grund des Auskunftsrecht habe ich ein Recht darauf, Auskunft \u00fcber die L\u00f6schung oder Sperrung der Daten zu erfahren.<br \/>\nAuch das erfolgte durch die EnBW nicht.<br \/>\nZudem kommt hinzu, dass man mich nie \u00fcber die Speicherung dieser Daten informiert hat. Der \u00a733 sagt aus, dass Daten, die erstmalig ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert werden, diesem Mitgeteilt werden m\u00fcssen:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\"><strong>\u00a7 33 Benachrichtigung des Betroffenen<\/strong><br \/>\n(1) Werden erstmals personenbezogene Daten f\u00fcr eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identit\u00e4t der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen. Werden personenbezogene Daten gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig zum Zweck der \u00dcbermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen \u00dcbermittlung und der Art der \u00fcbermittelten Daten zu benachrichtigen. Der Betroffene ist in den F\u00e4llen der S\u00e4tze 1 und 2 auch \u00fcber die Kategorien von Empf\u00e4ngern zu unterrichten, soweit er nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalles nicht mit der \u00dcbermittlung an diese rechnen muss.<br \/>\n[&#8230;]<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>Als man mich als neuen Kunden begr\u00fc\u00dfte, war es meiner Meinung nach die Pflicht der EnBW, vor allem, da die Anmeldung durch die Wohnungsgesellschaft erfolgte, mir ein Datenblatt mit allen gespeicherten Daten zukommen zu lassen. Nach den Unterlagen, die ich bekommen habe, musste ich davon Ausgehen, das au\u00dfer meinem Namen und Adresse keine weiteren Daten gespeichert sind. Wie man oben sieht war die EnBW sogar verpflichtet mir die Zweckbestimmung, die Verarbeitung oder Nutzung, sowie der Identit\u00e4t der verantwortlichen Stelle mitzuteilen. Auf dem Datenblatt, das ich von der EnBW mit dem auf den 23.Mai 2008 datierten Brief erhalten habe finde ich jedenfalls keinen Hinweis auf die Speicherung meines Geburtsdatums.<\/p>\n<p>Dies war jetzt mal eine kleine Einleitung, f\u00fcr die Rechte an den eigenen Daten bei Kontakten mit Firmen.<br \/>\nEtwas anders und etwas komplizierter sieht es mit Adressh\u00e4ndlern aus. Im Prinzip verh\u00e4lt es sich auch hier so, wie bei den Firmen, aber die haben nach dem BDSG einige kleine Vorteile, wenn man die Gesetze zu Ihrem Gunsten auslegt, was leider immer noch meist der Fall ist.<\/p>\n<p>In der Einleitung habe ich bereits Bezug auf die Schreiben und Antworten der Firma EnBW genommen.<br \/>\nLeider ist es meine Erfahrung, das Firmen meinen, die rechte der Auskunftssuchenden nicht ernst zu nehmen. Ich habe dem Unternehmen EnBW wahrlich gen\u00fcgend Chancen gegeben, sich gesetzes- und vertragskonform zu verhalten. Dies ist nach meinem Eindruck nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Nicht nur, dass man mir meine Auskunft gem\u00e4\u00df \u00a734 verweigert hat, das Schreiben das mir mein Anwalt nun auf sein Schreiben hin hat zukommen lassen, ist meiner bescheidenen Meinung nach eine Ohrfeige f\u00fcr das BDSG. Sie gehen in dem Schreiben nur auf die Forderung aus der Abschlussabrechnung ein, die nicht der Hauptpunkt des Schreibens meines Anwaltes war. Die ger\u00fcgte Datenauskunft und das von meinem Anwalt geforderte Verfahrensverzeichnis wird in diesem Schreiben nicht mal erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p>Aber zum direkten Thema EnBW und der Datenschutz, Pers\u00f6nlichkeitsrechte und meine Position als Betroffener, werde ich im Teil 2 dieser Geschichte noch ausf\u00fchrlich und chronologisch darlegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie ich bereits in dem Artikel &#8222;* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Atomkraftlobby und Kundenschreck. Meine pers\u00f6nlichen Erfahrungen mit diesem Unternehmen. 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