{"id":886,"date":"2010-03-03T08:39:05","date_gmt":"2010-03-03T07:39:05","guid":{"rendered":"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=886"},"modified":"2010-03-03T08:39:05","modified_gmt":"2010-03-03T07:39:05","slug":"bundsverfassungsgericht-kippt-derzeitige-regelung-zur-vorratsdatenspeicherung-mit-sofortiger-wirkung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/gehirnsturm.info\/?p=886","title":{"rendered":"Bundsverfassungsgericht kippt derzeitige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung"},"content":{"rendered":"<p>Am Morgen des 2.3.2010 wurde das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Gesetzen zur Massenspeicherung und der Vorratsdatenspeicherung verlesen.<br \/>\nEin Erfolg ist darin zu sehen, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Praxis, sprich im speziellen die Gesetze \u00a7 113a und \u00a7 113b des TKG (Telekommunikationsgesetz) f\u00fcr Verfassungswidrig erkl\u00e4rt hat und diese, wenn auch mit denkbar knapper Entscheidung f\u00fcr sofort unwirksam erkl\u00e4rt hat.<br \/>\nUm zu wissen, worum es bei den Bestimmungen geht, setze ich diese hier mal rein:<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color:#ff00ff\"><b>\u00a7 113a Speicherungspflichten f\u00fcr Daten<\/b><br \/>\n(1) Wer \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Telekommunikationsdienste f\u00fcr Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Ma\u00dfgabe der Abs\u00e4tze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Union zu speichern. Wer \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Telekommunikationsdienste f\u00fcr Endnutzer erbringt, ohne selbst Verkehrsdaten zu erzeugen oder zu verarbeiten, hat sicherzustellen, dass die Daten gem\u00e4\u00df Satz 1 gespeichert werden, und der Bundesnetzagentur auf deren Verlangen mitzuteilen, wer diese Daten speichert.<br \/>\n(2) Die Anbieter von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Telefondiensten speichern:<br \/>\n<br \/>\n1.    die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses,<br \/>\n2.    den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone,<br \/>\n3.    in F\u00e4llen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden k\u00f6nnen, Angaben zu dem genutzten Dienst,<br \/>\n4.    im Fall mobiler Telefondienste ferner:<br \/>\n<br \/>\n    a)        die internationale Kennung f\u00fcr mobile Teilnehmer f\u00fcr den anrufenden und den angerufenen Anschluss,<br \/>\n    b)        die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endger\u00e4tes,<br \/>\n    c)        die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen,<br \/>\n    d)        im Fall im Voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle,<br \/>\n<br \/>\n5.    im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses.<br \/>\n<br \/>\nSatz 1 gilt entsprechend bei der \u00dcbermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder \u00e4hnlichen Nachricht; hierbei sind anstelle der Angaben nach Satz 1 Nr. 2 die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.<br \/>\n(3) Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern:<br \/>\n<br \/>\n1.    bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empf\u00e4ngers der Nachricht,<br \/>\n2.    bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empf\u00e4ngers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,<br \/>\n3.    bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,<br \/>\n4.    die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.<br \/>\n<br \/>\n(4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:<br \/>\n<br \/>\n1.    die dem Teilnehmer f\u00fcr eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,<br \/>\n2.    eine eindeutige Kennung des Anschlusses, \u00fcber den die Internetnutzung erfolgt,<br \/>\n3.    den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.<br \/>\n<br \/>\n(5) Soweit Anbieter von Telefondiensten die in dieser Vorschrift genannten Verkehrsdaten f\u00fcr die in \u00a7 96 Abs. 2 genannten Zwecke auch dann speichern oder protokollieren, wenn der Anruf unbeantwortet bleibt oder wegen eines Eingriffs des Netzwerkmanagements erfolglos ist, sind die Verkehrsdaten auch nach Ma\u00dfgabe dieser Vorschrift zu speichern.<br \/>\n(6) Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Ma\u00dfgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben ver\u00e4ndert, ist zur Speicherung der urspr\u00fcnglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.<br \/>\n(7) Wer ein Mobilfunknetz f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit betreibt, ist verpflichtet, zu den nach Ma\u00dfgabe dieser Vorschrift gespeicherten Bezeichnungen der Funkzellen auch Daten vorzuhalten, aus denen sich die geografischen Lagen der die jeweilige Funkzelle versorgenden Funkantennen sowie deren Hauptstrahlrichtungen ergeben.<br \/>\n(8) Der Inhalt der Kommunikation und Daten \u00fcber aufgerufene Internetseiten d\u00fcrfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden.<br \/>\n(9) Die Speicherung der Daten nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 7 hat so zu erfolgen, dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverz\u00fcglich beantwortet werden k\u00f6nnen.<br \/>\n(10) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat betreffend die Qualit\u00e4t und den Schutz der gespeicherten Verkehrsdaten die im Bereich der Telekommunikation erforderliche Sorgfalt zu beachten. Im Rahmen dessen hat er durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen sicherzustellen, dass der Zugang zu den gespeicherten Daten ausschlie\u00dflich hierzu von ihm besonders erm\u00e4chtigten Personen m\u00f6glich ist.<br \/>\n(11) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat die allein auf Grund dieser Vorschrift gespeicherten Daten innerhalb eines Monats nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist zu l\u00f6schen oder die L\u00f6schung sicherzustellen.<br \/>\n<br \/>\n<strong>\u00a7 113b Verwendung der nach \u00a7 113a gespeicherten Daten<\/strong><br \/>\nDer nach \u00a7 113a Verpflichtete darf die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach \u00a7 113a gespeicherten Daten<br \/>\n<br \/>\n1.    zur Verfolgung von Straftaten,<br \/>\n2.    zur Abwehr von erheblichen Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit oder<br \/>\n3.    zur Erf\u00fcllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, des Bundesnachrichtendienstes und des Milit\u00e4rischen Abschirmdienstes<br \/>\n<br \/>\nan die zust\u00e4ndigen Stellen auf deren Verlangen \u00fcbermitteln, soweit dies in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf \u00a7 113a vorgesehen und die \u00dcbermittlung im Einzelfall angeordnet ist; f\u00fcr andere Zwecke mit Ausnahme einer Auskunftserteilung nach \u00a7 113 darf er die Daten nicht verwenden. \u00a7 113 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>Zum Gesetz \u00a7113b gab es auf Grund der Einschr\u00e4nkungen des BVG bis zu seiner Entscheidung zur Datenspeicherung noch folgende &#8222;Fu\u00dfnoten&#8220;:<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color:#ff00ff\">\u00a7 113b Satz 1 Nr. 1: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache nach Ma\u00dfgabe der BVerfGE v. 11.3.2008 I 659, v. 1.9.2008 I 1850 u. v. 28.10.2008 I 2239 &#8211; 1 BvR 256\/08 &#8211; anzuwenden<br \/>\n\u00a7 113b Satz 1 Nr. 2: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache nach Ma\u00dfgabe der BVerfGE v. 28.10.2008 I 2239 &#8211; 1 BvR 256\/08 &#8211; anzuwenden<br \/>\n\u00a7 113b Satz 1 Nr. 3: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache nach Ma\u00dfgabe der BVerfGE v. 28.10.2008 I 2239 &#8211; 1 BvR 256\/08 &#8211; anzuwenden<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>Dies macht deutlich, dass alle unsere Daten zwar gem\u00e4\u00df \u00a7113a seit in Kraft treten von den Meisten Providern durchgef\u00fchrt wurden, aber die Nutzung der Daten (angeblich) bis zur Entscheidung des BVG nur in den von diesem eingeschr\u00e4nkten Ma\u00dfe verwendet werden durften.<br \/>\nNach dem Urteil des BVG m\u00fcssten im Laufe des Tages etliche Speicherplatten einer L\u00f6schungsaktion anheim gefallen sein.<br \/>\nAber machen wir uns nichts vor. Geheimdienste, wie der Bundesnachrichtendienst oder der Milit\u00e4rische Abschirmdienst haben sich in der Vergangenheit einen Schei\u00df um Gesetze gek\u00fcmmert. Warum sollen diese nun auf die geschaffenen Tatsachen verzichten. Schlie\u00dflich hat &#8222;Stasi 2.0&#8220;, also Sch\u00e4uble noch in seiner Amtszeit daf\u00fcr gesorgt, das klammheimlich eine Superabh\u00f6rbeh\u00f6rde in K\u00f6ln aufgebaut wurde. Ich berichtete: <a href=\"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=241\">&#8222;TK\u00dc in K\u00f6ln, was ist denn das? (TK\u00dc = Telekommunikations\u00fcberwachung oder auf deutsch die \u201cStasi 2.0\u2033-Traumerf\u00fcllung)&#8220;<\/a><br \/>\nWas passiert nun mit dieser illegalen Einrichtung? Wer \u00fcberwacht, das dort kein Schindluder getrieben wird? Die Beh\u00f6rde selbst?<br \/>\nAuch ist festzuhalten, das Datenspeicherung nicht per se als Verfassungswidrig eingestuft wurde. Es ist durchaus m\u00f6glich neue Bestimmungen zu erlassen, die Verdachtsmoment gest\u00fctzte Datenspeicherung dann zul\u00e4sst. Also auch, das die entsprechenden Werkzeuge daf\u00fcr vorgehalten werden. So wird durch eine neue Gesetzgebung evtl. das oben erw\u00e4hnte T\u00dcK doch seine Daseinsberechtigung behaupten. Wie mit allen technischen M\u00f6glichkeiten ist die Frage, wer kontrolliert die Kontrollierer? Wer sorgt daf\u00fcr, dass kein Missbrauch mit den technischen M\u00f6glichkeiten geschieht?<br \/>\nEs bedarf nur ein Blick in YouTube oder ins TV, um die diversen lustigen Aufzeichnungen von \u00dcberwachungskameras zu sehen. Aufnahmen, die eigentlich niemand h\u00e4tte sehen d\u00fcrfen, nicht einmal die Firmen oder Institutionen, die diese gemacht haben. Ich habe mal in einem Bereich gearbeitet, der Video-\u00dcberwacht war. Die Regeln sind ganz klar. Die Aufzeichnungen werden 10 Tage aufgehoben und danach wieder gel\u00f6scht. In dem Fall war es so, dass die Aufnahme noch \u00fcber spezielle Video-Aufnahmeger\u00e4te ging, die auf einer Video-Kassette einen ganzen Tag aufnahmen. Diese wurden in einem Rotationsverfahren nach 10 tagen \u00fcberspielt. Nur wenn es zu einem Zwischenfall gekommen ist, wurde die entsp. Kassette versiegelt und f\u00fcr evtl. Ermittlungsverfahren gesichert. So sollte es auf jeden Fall sein. Ob es auch so war? Das konnte man nur hoffen, da der Aufzeichnungsraum von jedem der Wachm\u00e4nner betreten werden konnte und nat\u00fcrlich h\u00e4tte sich jeder von denen eine Kopie ziehen k\u00f6nnen.<br \/>\nDer Raum hatte keine Zutrittskontrolle.<br \/>\nUnd das der Bundesnachrichtendienst, wie auch der Milit\u00e4rische Abschirmdienst sich au\u00dferhalb der Gesetzgebung w\u00e4hnt, ist nichts neues. Das sich die Justiz von denen auch noch auf der Nase rumtanzen l\u00e4sst, kommt erschwerend hinzu.<br \/>\nUnd diesen Beh\u00f6rden soll man pl\u00f6tzlich trauen, blo\u00df weil ein BVG entschieden hat, dass der Staat gef\u00e4lligst die Pers\u00f6nlichkeitsrechte und den Datenschutz beachten soll?<br \/>\nAm Beispiel von der Firma Lidl konnte man es schon sehen, wie ernst gr\u00f6\u00dfere Institutionen Ihre eigenen Aussagen meinen. Trotz angek\u00fcndigter Besserungen im Thema Datenschutz fand man gut ein halbes Jahr nach diesem Versprechen der Besserung Unterlagen nachdem weiter systematisch Informationen \u00fcber Mitarbeiter gesammelt wurden, vor allem Krankheitsdaten, unter anderem auch welche Krankheiten, Informationen die gar nicht verwertet werden d\u00fcrfen. oder die Bahn, die Ihre Mitarbeiter \u00fcber Jahre hinweg ausspioniert hat (angeblich ja nicht mehr) oder die Telekom oder oder oder.<br \/>\nOder nehmen wir den Staat Frankreich, der f\u00fcr den Mord an Menschen, die sich auf dem Greenpeaceschiff befanden, den der franz\u00f6sische Geheimdienst in die Luft gesprengt hat nur ein paar l\u00e4cherliche Euros zahlen musste. Oder halt in unserem Land der Hessische Verfassungsschutz (mit Unterst\u00fctzung der GSG9), der ein Loch in das Gef\u00e4ngnis von Celle gesprengt hat, um eine Gefangenenbefreiung vorzut\u00e4uschen. Von den Handlungen der V-M\u00e4nner in der Terroristenszene mal ganz abgesehen.<br \/>\nOder eben Sch\u00e4uble, der meinte, das man halt notfalls das Grundgesetz \u00e4ndern m\u00fcsse.<br \/>\nSo sieht die Realit\u00e4t in unserem Rechtssystem aus.<br \/>\nUnd da soll man sich darauf verlassen, das sich die Menschen daran halten, die die M\u00f6glichkeiten haben, an diese Informationen zu kommen?<br \/>\nAuch die zuerst hochjubelnden Berichte wichen immer mehr den n\u00fcchternen Artikeln \u00fcber das was vielleicht noch kommt.<br \/>\nSch\u00f6n zu sehen bei Heise-Online. Der erste Artikel um kurz nach 10:00 Uhr des 2.3. mit 2 Updates: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html\">Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update]<\/a>.<br \/>\nDer n\u00e4chste um Halb zwei des selben Tages schon etwas ged\u00e4mpfter: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html\">Bundesverfassungsgericht legt H\u00fcrde f\u00fcr k\u00fcnftige Vorratsdatenspeicherung hoch<\/a><br \/>\nUnd dann um 15:40 Uhr des Tages schon weit aus nachdenklicher: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung-laesst-weiten-Interpretationsraum-944249.html\">Urteil zur Vorratsdatenspeicherung l\u00e4sst weiten Interpretationsraum<\/a><\/p>\n<p>Um es ganz klar zu sagen. Das Urteil des BVG ist ein Erfolg f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte und eine Klatsche f\u00fcr alle Beteiligten Parteien.<br \/>\nAber ich f\u00fcrchte zum einen, dass man nicht so einfach von den geschaffenen Strukturen loslassen wird. Zum anderen bef\u00fcrchte ich, dass neue Bestimmungen kommen werden, die -wie ich unsere Politiker so kenne- wieder vor dem BVG landen werden.<br \/>\nDas man nicht bereit ist, zu lernen, erkennt man schon daran, das man nun &#8222;rasch&#8220; eine neue Gesetzgebung f\u00fcr die &#8222;anlasslosen&#8220; Datenspeicherung machen m\u00f6chte:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Politiker von CDU und CSU sowie f\u00fchrende Vertreter der Kriminalpolizei haben den Druck auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erh\u00f6ht, nach dem Urteil  des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung rasch einen neuen Vorsto\u00df zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren zu machen.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Heise Online: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/CDU-CSU-und-Polizei-wollen-rasch-neue-Vorratsdatenspeicherung-945359.html\">CDU\/CSU und Polizei wollen rasch neue Vorratsdatenspeicherung<\/a>)<br \/>\nMan lernt also nichts dazu!<\/p>\n<p>Passend dazu, dass man sich seine eigenen Regelungen noch mal durch den Kopf gehen l\u00e4sst, wenn es offensichtlich wird, das die Konsequenzen Verfassungswidrig ist, zeigt diese Mitteilung in Heise:<\/p>\n<blockquote><p><font color=\"#ff00ff\">Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstr\u00f6m plant nach dem Urteil  des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung eine \u00dcberpr\u00fcfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. &#8222;Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen&#8220;, sagte Malmstr\u00f6m der Zeitung Die Welt.<\/font><\/p><\/blockquote>\n<p>(Quelle: Heise Online: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/EU-will-Datenspeicherungsrichtlinie-ueberpruefen-945936.html\">EU will Datenspeicherungsrichtlinie \u00fcberpr\u00fcfen<\/a>)<br \/>\nDa war die Eu-Justizkommissarin Viviane Reding schon geschickter. Sie hat ein &#8222;\u00dcberdenken&#8220; wenigstens noch geschickt vor die Entscheidung des BVG in den Raum gestellt.<br \/>\nDie Politiker sollten sich mal Fragen, wie ernst man Ihre Arbeit noch nehmen kann, wenn man Ihr &#8222;Arbeitsergebnis&#8220; jedes mal durch die Gerichte in einen rechtlichen Rahmen bringen muss!<\/p>\n<p><u><b>Links:<\/b><\/u><\/p>\n<p>&#8211; Heise Online: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html\">Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update]<\/a><\/p>\n<p>&#8211; Heise Online: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html\">Bundesverfassungsgericht legt H\u00fcrde f\u00fcr k\u00fcnftige Vorratsdatenspeicherung hoch<\/a><\/p>\n<p>&#8211; Heise Online: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung-laesst-weiten-Interpretationsraum-944249.html\">Urteil zur Vorratsdatenspeicherung l\u00e4sst weiten Interpretationsraum<\/a><\/p>\n<p>&#8211; Heise Online: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/CDU-CSU-und-Polizei-wollen-rasch-neue-Vorratsdatenspeicherung-945359.html\">CDU\/CSU und Polizei wollen rasch neue Vorratsdatenspeicherung<\/a><\/p>\n<p>&#8211; Heise Online: <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/EU-will-Datenspeicherungsrichtlinie-ueberpruefen-945936.html\">EU will Datenspeicherungsrichtlinie \u00fcberpr\u00fcfen<\/a><\/p>\n<p>&#8211; Welt Online:  <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/politik\/ausland\/article6642536\/EU-Richtlinie-zur-Datenspeicherung-wird-ueberprueft.html\">Nach Urteil in Deutschland | EU-Richtlinie zur Datenspeicherung wird \u00fcberpr\u00fcft<\/a><\/p>\n<p>&#8211; Spiegel Online: <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/spiegel\/spiegelspecial\/d-8870466.html\">Die Epochen des Verrats | Die Aff\u00e4ren der Geheimen | Wie deutsche Nachrichtendienste die Gesetze brechen<\/a> (zur Historie \u00fcber die Gesetzestreue von staatlichen Institutionen)<\/p>\n<p>Und viele, viele Artikel im <b>W<\/b>elt<b>W<\/b>eiten<b>W<\/b>eb (Suchmaschinen bem\u00fchen \ud83d\ude09 )<\/p>\n<p><u>Eigene Artikel zum Thema:<\/u><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=878\">Bundesverfassungsgericht: \u201cGrundsatzurteil zu der Massenspeicherung\u201d f\u00fcr Dienstag angek\u00fcndigt | EU will Pflicht zur Datenspeicherung pr\u00fcfen<\/a><\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"http:\/\/ichbinterrorist.de\/?p=241\">TK\u00dc in K\u00f6ln, was ist denn das? (TK\u00dc = Telekommunikations\u00fcberwachung oder auf deutsch die \u201cStasi 2.0\u2033-Traumerf\u00fcllung)<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Morgen des 2.3.2010 wurde das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Gesetzen zur Massenspeicherung und der Vorratsdatenspeicherung verlesen. 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