Aufschrei! Abmahnung für Bild auf Facebook-Pinnwand

Es tut mir Leid, aber ich musste mal wieder lachen!

Hier wurde eine Abmahnung an einen „gewerblichen“ Facebook-Seiten-Betreiber gesendet, weil dieser ein Urheberrechtlich geschütztes Bild frei zugänglich gemacht hat. Das soll dem Betreiber der Facebook-Seite rund 1800 Euro kosten. Und gleich wird hier ein Horror-Szenario aufgestellt. Ja, es ist natürlich nur eine Meldung zweiten Ranges mit der Einschränkung, das es sich um einen „geweblichen“ Account handelt. Deswegen wird dies von der Augsburger Allgemeinen (die ich sonst eigentlich ganz gerne lese) einfach mal ignoriert:

Dies ist nun einem Nutzer zum Verhängnis geworden.
[…]
Wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke am Freitag mitteilte, wurde erstmals ein Facebook-Nutzer abgemahnt, weil in der Vorschau eines von ihm geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen war.

(Quelle: Augsburger Allgemeine – Vorschau-Bilder | Facebook: Beim Teilen droht die Abmahnung)

Nun es war kein „Facebook-Nutzer“, wie es angeblich der Anwalt gesagt hat, sondern ein „Facebook-Seiten-Betreiber“, also z.B. mit dem Zweck der Werbung. Selbst sein eigener Anwalt schreibt auf seiner Seite Richtig, das „Der Betreiber einer gewerblichen Facebook- Seite“ abgemahnt wurde:

Erstmals geht uns eine urheberrechtliche Abmahnung zu, in der einem Facebook- Nutzer vorgeworfen wird, durch die Funktion „Link teilen“ Urheberrechte in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu verletzen.

Was war geschehen?
Der Betreiber einer gewerblichen Facebook- Seite wollte einen Link auf seiner Pinnwand teilen und kopiere diesen,[…], in das Statusfenster

(Quelle: RatgeberRecht.eu – Abmahnung Facebook „Link teilen“ – Funktion)

Es wird deutlich, das selbst sein eigener Anwalt nicht von einem „Nutzer“, sondern einem „Betreiber“ ausgeht, was schon in der Interessenslage des Accountinhabers meiner Meinung nach einen sehr großen Unterschied macht. Dazu kommt, dass sowohl in den Veröffentlichungen, wie auch von der Kanzlei, die den Facebook Seitenbetreiber vertritt dieser nicht genannt wird. Der Rechtsanwalt selbst aber die Urheberin des Bildes sehr wohl voll Namentlich benennt. Dies halte ich von Seiten des Anwaltes für sehr bedenklich und rein persönlich für Feige! Warum benennt er dann nicht auch den Urheberrechtsverletzer, damit man sich von diesem ebenso ein Bild machen kann? Als Gewerbetreibender dürfte das Persönlichkeitsrecht hinten an stehen, vor allem, wenn man mit dem Persönlichkeitsrecht anderer so locker umgeht.

Der Anwalt, den die Augsburger Allgemeine zitiert, schreibt auf der Seite der Kanzlei dies etwas differenzierter. Er erklärt als erstes, das seine Kanzlei schon länger vor dieser Gefahr warnt und stellt in seiner Einleitung auch fest, das es sich um einen „gewerblichen Seitenbetreiber“ handelt. Ob der Übergang zu einem Normalen Nutzer so richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Halte diese 1 zu 1 Übertragung jedoch für bedenklich. Ein Punkt ist dabei jedoch anzumerken:

Darum geht es: Ein gewerblicher Facebook-Nutzer hat in seiner Chronik einen Link geteilt – zusammen mit dem automatisch angebotenen Vorschau-Bild. Da dieses Vorschau-Bild von einer freiberuflichen Fotografin stammt, hat die Berliner Kanzlei Pixel.Law den Seitenbetreiber abgemahnt. Die Kanzlei forderte das sofortige Entfernen des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten – zusammen etwa 1.800 Euro.
[…]
Die Abmahngebühren halte ich persönlich für viel zu hoch. Und auch der angesetzte Streitwert, nach dem sich solche Gebühren berechnen, sollte korrigiert werden. Aber man muss auch klar sagen: Ich habe schon Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erlebt, bei denen zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Foto verlangt werden. Das variiert eben von Fall zu Fall.

(Quelle: WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR – Erste Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook: RA Christian Solmecke kommentiert und gibt Tipps!)

Nun, ob die Summe wirklich gerechtfertigt ist, das sollte überprüft werden. Dabei kommt es wirklich auf den Marktwert des jeweiligen Fotografen an. Kann dieser z.B. nachweisen, dass die Nutzungsrechte des abgebildeten Foto für eine Honorar von 600 Euro vergeben wurden, dann steht es schlecht für den Facebook-Seiten-Betreiber, da bei Urheberrechtsverletzungen eine Doppeltes Honorar üblich ist. Dann bleibt nur noch die Frage des Streitwertes, nach dem sich die Anwaltsgebühren berechnen.
Nun berichtet die Kanzlei von einem „zweiten“ Fall:

Nun liegt uns ein weiterer aktueller Fall vor, bei dem die Einbindung eines Vorschaubildes in einem auf Facebook geteilten Link beanstandet wird.
[…]
Das Bistum Osnabrück betreibt eine Website und hat gleichzeitig ein eigenes Facebook-Profil. Anfang Dezember war auf der Website ein Artikel erschienen, der unter anderem ein Foto des Fotografen Karsten Jipp enthielt. Auf dem Facebook-Profil des Bistums wurde der Artikel verlinkt. Hierbei wurde der Link durch automatisches Auslesen der verlinkten Website auf der Facebook-Pinnwand mit das erwähnte Foto als Vorschaubild angezeigt. Besucher des Facebook-Profils können durch Anklicken eines so genannten Share-Buttons auf den Link aufmerksam machen.
[…]
Es dauerte keinen Monat, da hatte der arglose Besucher eine Email des Fotografen in seinem Postfach. Dieser beanstandete, dass sein Bild auf der Pinnwand des Besuchers ohne ohne Lizenz veröffentlicht und zudem der Fotograf des Bildes nicht genannt werde; dies stelle eine Verletzung seines Urheberrechts dar.

(Quelle: WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR – Abmahnung von Vorschaubildern auf Facebook: kein Einzelfall)

Nun, es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte, die trotz einer kurzen Erläuterung des Artikelschreibers doch vermischt werden. Zuerst einmal geht es hier nicht um eine direkte Linksetzung, sondern um ein Sharing. Dazu kommt, dass das Bistum einen Link der eigenen Seite auf ihrer (dann wohl auch „gewerblich“) eigenen Facebook-Seite verlinkt hat, mit Vorschaubild. Dieser „Eintrag“ des Bistums wurde nun „geteilt“.
Weiter hat der Fotograf sich scheinbar persönlich bei den Facebook-Nutzern gemeldet und diesen die Möglichkeit eingeräumt sozusagen die Veröffentlichung nach zu Lizenzieren. Und es geht hier um 110 Euro, diese dann aber scheinbar direkt von etlichen Link-Sharern.
Also erst einmal ganz andere Bedingungen:
!. Private Nutzer
2. keine Abmahnung
3. eine ganz andere Summe

Das der Fotograf dabei mit dem Hinweis, das dies günstiger als „eventuelle Anwaltsgebühren und Strafgebühren“ sein würde, ist meiner Meinung nach recht Fragwürdig. Ich denke auch, das dies ein Versuchsballon ist, den der Fotograf da ablässt. Ich glaube, das eine „Veröffentlichung“ über ein „Share-Modul“ auf dem Account des Seitenbetreibers recht schwierig als Urheberrechtsverletzung durch zu setzen ist. Seine erste Adresse sollte der Verursacher der Urheberrechtsverletzung, das Bistum sein und nicht die User, die guten Glaubens (merkt jemand in diesem Zusammenhang die Ironie des Wortes?) diese Urheberrechtsverletzung sozusagen „geteilt“ haben. Ich denke eine gerichtliche Auseinandersetzung in diesem Fall würde recht kompliziert werden, da hier viele Ebenen in einander verwoben sind und erst mal geklärt werden müsste, ob das Bistum selbst berechtigt war, den Link so auf seine Facebook-Seite zu setzen und ob diese eine von Ihnen angebotene Funktion an Dritte (das Sharing) hätte dann zulassen dürfen.

Was nicht bedeutet, dass das derzeitige „Geschäft“ mit den Abmahnungen nicht evtl. Reformbedürftig ist. Ein Minischritt ist man mit der Kostendeckelung bei privaten Urheberrechtsverletzungen gegangen. Dabei hat man aber zuviele Ausweichmöglichkeiten gelassen.

Man mag mir verzeihen, aber nach den derzeitigen Infos mag ich den gewerblichen Betreiber der Facebook-Seite nicht ob dieser Abmahnung betrauern. Hier sehe ich doch einen eklatanten Unterschied zwischen „Gewerblich“ und „Privat“.

Unabhängig von diesen beiden Fällen, ist natürlich die Frage, welchen Stellenwert die „Social Media“ haben. Die Ambitionen der ganzen Welt an seinem persönlichen Leben teil haben zu lassen, wird auch die Interessenwahrungen von Urhebern verschieben. Es ist nun mal so, dass man früher im Freundeskreis Musik-Kassetten vervielfältigt hat. Wurden diese aber im Ort verkauft, dann gab’s dafür auch schon in den 80ern Strafe. Mit jeder neuen technischen Möglichkeit hat sich auch der Missbrauch verändert. Als es billiger war, ein Buch zu kopieren, statt es zu Drucken, kamen die ersten Angebote, mit denen sich findige Buchbesitzer Ihrer Bücher refinanziert haben (besonders beliebt bei Studenten mit teuren Fachbüchern). Das war der Aufschwung der Copyshops. Inzwischen haben diese auch wieder abgenommen und halten sich vor allem nur noch in Uninähe. Wobei auch diese schon an den preiswerten Druckkosten per PC zu knappsen haben. Viele haben die traditionellen Copy-Geräte nur noch nebenher und haben nun Ihre Einnahme in Zusatzleistungen (wie Großformartdrucke, Spezialdrucke, wie Bügelbilder für Stoffe oder Abziehbilder für Tassen u.Ä. oder auch Bindungen aller Art). Bis in die heutige Zeit, wo Vervielfältigungen vor allem Digital erfolgen.

Ob der fast schon Gruppenzwang, sich an die diversen Social Medias zu beteiligen gesellschaftlich gesund ist, wage ich zu bezweifeln. War man früher in gewisser Weise geschützt, kann man Heute nicht nur selbst, sondern auch durch Dritte absichtlich oder unabsichtlich Probleme bekommen. Es ist doch heute schon normal, das ein Arbeitgeber einen möglichen Kandidaten für eine Arbeitsstelle digital überprüft. Zum Teil sogar durch professionelle Anbieter. Da kann ein Persönlichkeitsmissbrauch, ein persönliches Bild in der Öffentlichkeit oder einfach ein falscher und vielleicht sogar absichtlich eingestellter Beitrag Existenzen vernichten.
Darüber sollte sich niemand falsche Illusionen machen. Wie ich auch weiß, das ich mich z.B. mit diesem Blog einige berufliche Chancen verbaue, wenn ich mal in die Verlegenheit komme eine neue Stelle zu suchen. Auch die Stalking-Aktionen, denen ich schon ausgesetzt war, helfen in solch einer Situation nicht gerade.

Von daher will ich doch, bei aller Kritik zu manchen Artikeln die Leser doch auffordern sich Ihr Dasein im WeltWeitenWeb genau zu überdenken.

Ich habe mich zwar entschieden, mich bis zu gewissen Grenzen in der (Internet-) Öffentlichkeit zu bewegen, aber nicht alles von mir ist öffentlich. Nicht ohne Grund gibt es von mir „keine“ Social Media Buttons. Zum Einen, weil ich die Plattformen meide, wie auch die meisten Nachrichten-Plattformen (wie z.B. Tweet usw.). Zum anderen, weil ich die wenigen Plattformen, wo ich angemeldet bin nur privat nutze und es auch so bleiben soll. Und dafür sind solche Social Media eine Bereicherung.

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