[Gustl Mollath] Das Wiederaufnahmeverfahren und die Presse

Eigentlich sollte ich jetzt eher die Zeitungsartikel in den Pressespiegel für das Wiederaufnahmeverfahren im „Fall Gustl Mollath“ einfügen.
Eben aber diese ganzen Presseartikel und manch eine Kritik an diese bringt mich dazu erst einmal diesen Artikel zu schreiben.

Schon lange vor dem Wiederaufnahmeverfahren gab es klare Stellungen zu dem „Fall Mollath“. Auf der einen Seite die sogenannte „LaLa“-Presse, die in Herrn Mollath einen Prügelnden Irren sieht und dies mit den erstaunlichsten Argumenten vertrat. Dabei sogar (ob ungewollt sei mal dahin gestellt) Frau Mollath mehrfach recht alt aussehen ließ. So wurde die Schmalzstory um die aufgehobenen Sachen von Herrn Mollath (mit dem Bild der Mutter, das er Jahrelang als Verlust für Ihn aufgezählt hatte) zum Beweis der Lüge von Frau Mollath/Müller/Maske, die per Brief in einem Verfahren erklärt hatte, eben nichts von dem Besitz des Herrn Mollaths an sich genommen zu haben.

Auf der anderen Seite die Journalisten, die den „Justizskandal Mollath“ immer wieder mit Artikeln in das Bewusstsein der Leser brachten. An erster Stelle Olaf Przybilla und Uwe Ritzer, neben den Journalisten vom BR und nicht zu vergessen Herrn Michael Kasperowitsch von den Nürnbergern Nachrichten, der mit seinem Artikel den Stein erst ins Rollen gebracht hat. Olaf Przybilla und Uwe Ritzer haben dann auch ein interessantes Buch über den „Fall Mollath“ geschrieben.

Nun werden bei dem Wiederaufnahmeverfahren immer wieder Stimmen wegen der schlechten Berichterstattung in den überregionalen Zeitungen laut. Von „Spiegel Online“/Beate Lakotta erwartete man nichts anderes. Die „Zeit“ wird auch kritisch beäugt. Diese lässt sich aber, wenn überhaupt nur zu dpa-Meldungen herab. Dann noch Otto Lapp, der Alice Schwarzer des Falls Mollath.
Auf der anderen Seite z.B. die Süddeutsche Zeitung, die bisher nicht locker ließ, wenn es um Details ging, die gegen das Urteil vom 8.8.2006 ging. Nun enttäuscht gerade diese Zeitung mit schlechten und oberflächlichen Artikeln über das Wiederaufnahmeverfahren.

Ich möchte nun mal etwas provozieren. Ich akzeptiere diese „schlechte Berichterstattung“. Nicht das diese mich Glücklich macht. Aber besser als den Beispielen von Spiegel Online und Nordbayerischen Kurier zu folgen.

Wir haben es gerade bei diesen drei Zeitungen im Vorfeld des Wiederaufnahmeverfahrens mit polarisierenden Journalisten zu tun gehabt. Auf der einen Seite die „LaLa“-Fraktion, auf der anderen Seite die „RiPr“-Fraktion. Während die „Alice Schwarzer“ der Berichterstattung von des „Wiederaufnahmeverfahrens Mollath“ sich nicht schämen jede journalistische Professionalität hinter sich zu lassen, ist die Süddeutsche Zeitung ganz offensichtlich sogar wegen der Neutralität bereit die Qualität ihrer Berichte um den Fall Mollath sehr tief sinken zu lassen, in dem die bereits vorbelasteten Journalisten Olaf Przybilla und Uwe Ritzer nicht über das Wiederaufnahmeverfahren berichten.
Dafür hat die Zeitung Respekt verdient. Ich bin überzeugt, dass Olaf Przybilla und Uwe Ritzer gute Artikel ganz im Sinne der geneigten Leserschaft geschrieben hätten. Aber wären diese wirklich mit der nötigen Distanz geschrieben worden? Ich fürchte nein. Das witzigste wäre nur gewesen, das ich persönlich davon Überzeugt bin, dass Lakotta und Lapp diesen Beiden Ihre „Parteilichkeit“ vorgeworfen hätten. Zwei Journalisten, die sich auch an anderer Stelle noch extra für Ihre Artikel rechtfertigen und anderen mit den Vorwurf der Einseitigkeit überwerfen. Nicht nur dass, der Norbayerische Kurier missbraucht auch noch den Namen Mollath für einen eigenen Blog (federführend befüllt von Herrn Lapp) „der-fall-mollath.de“!

Über diese Missachtung des Pressekodexes hat Sascha Pommrenke auf „humana conditio“ einen sehr lesenswerten Artikel geschrieben:

Der Fall Mollath ist nicht nur in die Rechtsgeschichte eingegangen, er wird auch Teil des kulturellen Gedächtnisses des Landes werden. Allerdings werden sich die Menschen an sehr unterschiedliche Varianten erinnern, wenn sie über den Fall reden. Je nach bevorzugter Nachrichtenquelle wird man sich wahlweise an einen unschuldigen Whistleblower erinnern, der weggesperrt werden musste, weil er zu viel wusste. Oder man erinnert sich an einen Kampagnenjournalismus im Stile des Falles Jack Unterweger. Für die einen bleibt er der „Held“ und für die anderen ein brutaler „Irrer“. Ob Mollath nun also schuldig oder unschuldig ist, bedarf einer genauen Aufklärung und entsprechend einer genauen Berichterstattung, damit sich die Menschen des Landes ein eigenes Bild machen können. Ein zentraler Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie: die eigene Meinungsbildung.
[…]
Nachdem die Krisenkommunikation zu Beginn des Skandals gründlich versagt hatte, will man nun besser aufgestellt in die entscheidende Phase gehen. Gründliche Arbeit leisten dazu Otto Lapp vom Nordbayerischen Kurier, zu dem bereits alles gesagt ist, Beate Lakotta von Spon und Jörg Völkerling für die Bild. Natürlich richten sich dabei alle Journalisten nach dem Pressekodex des Pressrates.

Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.

Dass es nicht ganz so weit her ist mit dem Pressekodex – wie könnte es auch bei dem zahnlosen Tiger Presserat – hat Lakotta bereits im Vorfeld des Verfahrens kundgetan. So müsse der neue Prozess erst noch erweisen, ob Mollath „ein unschuldiges Justizopfer ist“. Offensichtlich war ihr kurzzeitig Ziffer 13 des Presskodex entfallen, indem der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch für Journalisten geltend gemacht wird. Denn vor Gerichten muss selbstverständlich nicht die Unschuld erwiesen werden, sondern die Schuld. Ansonsten klingt es doch arg nach Vorverurteilung.

(Quelle: humana conditio – Mollath – Schuldig oder Unschuldig?)

Weiter heißt es dort:

»Von wem bekamen Sie die Kopie? Von Frau M. selbst oder von jemandem, der sie vertritt?«, fragt Strate weiter. Und: »Woher wussten Sie, dass »i.V.« von Bedeutung ist? »Aus Presseartikeln«, antwortet die Zeugin irritiert. Ob bestimmte Reporter sie darauf hingewiesen hätten, etwa Otto Lapp vom Nordbayerischen Kurier? »Ja, und Frau Lakotta! [SPIEGEL]« Quelle

Lakotta und Lapp, die sich selber zu den wahren Aufklärern im Fall Mollath stilisiert haben, scheinen ein Problem mit professioneller Distanz zum Geschehen zu haben. Da wird dann schon mal eine Verfahrensbeteiligte instruiert. Dabei steht überhaupt nicht fest, wer in diesem Fall mehr Wahrheit spricht. Was ist, wenn Lakotta und Lapp mit ihrer Einschätzung des Falles daneben liegen und Petra M. und Familie vielleicht doch intrigiert haben? Welche Rolle spielen dann die beiden Reporter? Vom Journalismus zur PR, so schnell kann es gehen. Und dabei waren es doch eben diese Journalisten, die sich lautstark über Parteinahme echauffierten.

(Quelle: humana conditio – Mollath – Schuldig oder Unschuldig?)

Ist es unter diesem Aspekt nicht erfrischend zu sehen, wie die Süddeutsche Zeitung lieber die journalistische Artikelqualität in den Keller sinken lässt, als sich auf das selbe „journalistische“ Niveau von Lapp und Lakotta zu begeben? 😉

Das (Beispielhaft) die beiden Journalisten und Buchautoren zum „Fall Mollath“, Olaf Przybilla und Uwe Ritzer sich ihrer Position bewusst sind und waren möchte ich an Hand dieser Textpassagen des Buches von Ihnen deutlich machen:

»Ist er denn nun verrückt?«, will die Kollegin eines Rundfunksenders wenige Tage später von uns wissen. »Ich meine«, präzisiert sie, »ist er zu Recht eingesperrt in der geschlossenen Psychiatrie oder nicht?« Was soll man darauf antworten? Wie gefährlich ist Gustl Mollath? Oder sollte man besser fragen: Wem ist er gefährlich und warum?
Unsere Antwort war und ist klar: Wir wissen nicht, ob Gustl Mollath an einer psychischen Erkrankung leidet. Wir sind Journalisten, keine Psychiater. Wir wissen nicht, ob er 2006 nervenkrank war, als man den vermeintlich gefährlichen Straftäter in die Forensische Psychiatrie einwies. Wir wissen nicht, ob er als Gesunder in den sieben Jahren in geschlossenen Anstalten überhaupt erst krank wurde. Oder ob er damals wie heute kerngesund war und ist.“

(Quelle: Buch „Die Affähre Mollath – Der Mann der zuviel wusste“ – Verlagsgruppe Droemer Knaur)

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