Vorneweg
Dieser Artikel bezieht sich auf die nachgereichte/berichtigte (oder wie immer man es nennen darf) Verfügung des Oberstaatsanwaltes Meindl, das Herr Strate auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
In diesem Zusammenhang wird es demnächst ein sehr trauriges Jubiläum geben. Mit dem nächsten Dokument, das Herr Strate veröffentlicht wird dies das 50te Dokument sein, das er in seiner doch recht kurzen Zeit als weiterer Verteidiger von Herrn Mollath dort veröffentlicht. Zeigt dies nun den Fleiß von Herrn Strate oder vielleicht eher die traurige Bilanz eines durch und durch verfilzten Justizapparats?
Einleitung
In dem Artikel „[Mollath] Ein angeblich “neues” altes Attest soll nun alles ändern?“ bin ich auf das erscheinen des „neuen alten Attest“ eingegangen und welche Bedeutung, bzw. Nichtbedeutung dies für das Attest hat. In einem zweiten Artikel „[Mollath] Die Atteste oder die Frage nach “unecht”, “gefälscht” oder “echt”“ bin ich dann der Frage nachgegangen ob die Atteste echt (eins, beide, keins) sind und der merkwürdigen Geschichte, wie die Generalstaatsanwaltschaft an das „neue alte Attest“ gekommen ist.
Ein Punkt dabei war, dass der Oberstaatsanwalt Meindl in einem Schreiben -datiert auf den 10.7.2013- eine dem Schreiben vom Generalstaatsanwalt Nerlich -datiert auf den 11.7.2013- widersprechende Angaben gemacht hat.
So habe ich neben dem Fließtext auf Grund der vorhandenen Unterlagen folgende Aufzählung dort zur Veranschaulichung aufgeführt:
- 05.07.2013 – Der Generalstaatsanwalt schreibt dem „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“ (Herr Meindl) einen Brief mit dem Attest -angeblich vom 14.8.2001- als Anlage
- 09.07.2013 – Der Nordbayerische Kurier schreibt in dem Artikel „Und Mollath schreibt immer nur Briefe“ über ein Attest -datiert auf den 14.8.2001- das diesem vorliegt
- 10.07.2013 – Der „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“ (Herr Meindl) schreibt eine Verfügung in der er mitteilt, das er der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg das Attest -welches am selbigen Tag, 10.7. bei ihm eingegangen ist- diesen zur Kenntnisnahme zusendet (per Boten)
- 10.07.2013 (abends) – Der Anwalt Horn „übergibt“ dem Generalstaatsanwalt Nerlich das Attest, nach „fernmündlicher“ Kontaktnahme durch den Generalstaatsanwalt
- 11.07.2013 – Der Generalstaatsanwalt Nerlich schreibt dem „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“ einen Brief (per Dienstwagen), in dem er diesem Mitteilt, das er am 10.7. abends ein Attest überreicht bekommen hat, auf das er wegen einem Artikel vom 9.7. aufmerksam geworden ist.
- 11.07.2013 – pünktlich schreibt der Nordbayerische Kurier einen eigenen Artikel über das Attest, in dem Bestätigt wird, das Herr Nerlich dieses am Mittwoch abends übergeben bekommen habe
- 11.07.2013 – Das Landgericht Regensburg quittiert den Empfang (per Eingangsstempel) am 11.7.2013
- 11.07.2013 17:04-17:06 – Das Landgericht Regensburg sendet die Dokumente zur Kenntnisnahme per Fax (Faxkennung „LG RGB STRAF.-STVK“) an Herrn Strate, einem der Verteidiger von Gustl Mollath weiter
(Quelle: Gehirnsturm – [Mollath] Die Atteste oder die Frage nach “unecht”, “gefälscht” oder “echt”)
Wie gesagt, dies bezog sich auf die von dem LG Regensburg an Herrn Strate übermittelten Dokumente, die dieser auf seiner Webseite unter dem Titel „Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013“ [PDF 2,4 MB] veröffentlicht hat. Dabei war besonders die „Verfügung“ vom 10.7.2013 interessant. In dieser wurde von einem Schreiben, datiert auf den 5.7.2013 und Eingang 10.7.2013 berichtet wurde, wörtlich:
- K. g. vom Inhalt des hier am 10.07.2013 eingegangenen Schreibens des Herrn Generalstaatsanwalts in Nürnberg vom 05.07.2013 samt Anlage (ärztliches Attest für Petra Mollath vom 14.08.2001).
(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013“ [PDF 2,5 MB])
Nun hat das LG Regensburg Herrn Strate eine neue „Verfügung“ des Oberstaatsanwaltes Meindl übermittelt in dem dieser mehr oder wenige übersetzt schreibt „April, April, es war ganz anders“ (ich gebe zu, das ist meine ganz eigene Interpretation). In dieser Neuen Verfügung heißt es -datiert auf den 16.7.2013- wörtlich:
Verfügung
- Vermerk:
Anlässlich eines heute Vormittag in Regensburg geführten kurzen Gesprächs mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Strate teilte mir dieser mit, ob ich bereits Kenntnis von dem von ihm am 14.07.2013 an das Landgericht Regensburg gerichteten Schriftsatz habe, was ich vemeint habe. Er wies mich darauf hin, dass er diesen Schriftsatz auch auf seine Homepage (strate.net) eingestellt habe. Hierauf habe ich mir diesen Schriftsatz dort durchgelesen. Hierbei bin ich auf drei sinnentstellende Fehler in meiner Verfügung vom Donnerstag, dem 11.07.2013, gerichtet an das Landgericht Regensburg (betreffend die Übermittlung des ärztlichen Attests vorn 14.8.2001) aufmerksam geworden.- Per Boten urschriftlich an die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg z. Kn., Beinahme zu den Akten u. z. w. Verwendung, insbesondere Mitteilung an die beiden Verteidiger.
Zu Ziff. 1. des o. g. Schriftsatzes
(“ 1. Es wird beantragt, bei der Staatsanwaltschaft Regensburg das in der VerfOgung vom 10.7.2013 erwähnte Schreiben des Generolstaatsanwalts in Nürnberg vom 5.7.2013 beizuziehen und mir zur Kenntnis zu geben. Es kann sich hierbei nicht um das stattdessen zunächst beigeügte Schreiben des Generalstaatsanwalts in Nürnberg vom 11.7.2013 handeln, denn dieses -„Per Dienstwagen“- nach Regensburg expedierte Schreiben traf bei der Staatsanwaltschatt Regensburg ausweislich des Eingangsstempels am 11.7.2013 ein. Demgenüber war das Schreiben des Generalstaatsanwalts in NOmberg vom 5.7.2013 bei der Staatsanwaltschaft Regensburg am 10.7.2013 eingetroffen. Letzteras dürfte also am Freitag, dem 5.7.2013 verfasst, wahrscheinlich erst am Montag, dem 8.7.2013, zur Post gegeben worden und am 10.7.2013 In Regensburg eingetroffen sein .“)
gebe ich folgende dienstliche Stellungsnahme ab:
a)
Meine Verfügung, datiert auf den 10.07.2013, wurde nicht am 10.07.2013, sondern am 11.07.2013 gegen 15.00 Uhr verfasst. Es handelt sich bei der Datumsangabe um ein Versehen, das offensichtlich damit zusammenhängt, dass ich am Donnerstag, dem 11.07.2013 zahlreiche Verfügungen und sonstige Schriftsätze, die am Mittwoch, dem 10.07.2013 verfasst wurden, zur Korrektur gelesen bzw. in meiner Eigenschaft als Abteilungsleiter abgezeichnet habe. Ich war deshalb der irrigen Auffassung, das Verfügungsdatum für meine o. g. Verfügung sei der 10.07.2013.Zutreffend ist also, dass ich die o. g. -falsch datierte Verfügung- am Donnerstag, den 11.07.2013 gegen 15.00 Uhr gefertigt habe und sie (samt Anlagen) per Boten (Herr Justizangestellter Politzka) gegen 15.30 Uhr der Geschäftsstelle für Strafsachen bei dem landgericht Regensburg überbringen ließ.
b)
Ein in dem Schriftsatz des Verteidigers Dr. Strate erwähntes Schreiben des Herrn Generalstaatsanwalts in Nürnberg an die Staatsanwaltsehaft Regensburg vom 05.07 .2013 existiert in diesem Zusammenhang nicht.Bei dieser Datumsangabe handelt es sich um ein Schreibversehen meinerseits.
Richtig muss Ziff. 1. meiner Verfügung vom 11.07.2013 mit Datum 10.07.2013 lauten:
„1. K. g. vom Inhalt des hier am 11.07.2013 eingegangenen Schreibens des Herrn Generalstaatsanwalts in Nürnberg vom 11.07.2013 samt Anlage (ärztliches Attest für Petra Mollath vom 14.08.2001).“ (Hervorhebungen durch mich)
Zum zeitlichen Verlauf teile ich Folgendes mit:
Am Donnerstag, dem 11.07.2013 erhielt ich gegen 10.30 Uhr einen Anruf des Herrn Generalstaatsanwalts Nerlich. Dieser teilte mir mit, dass ihm das für Petra Mollath ausgestellte Attest aus dem Jahre 2001 vorliege. Mir war aufgrund der umfassenden Aktenkenntnis klar, welches Attest damit gemeint war. Herr Generalstaatsanwalt Nerlich sagte mir, er habe „gestern“ (also am Mittwoch, dem 10.07.2013) von der Existenz dieses Attests erfahren. Diese Tatsache habe ihm der Pressesprecher des OlG Nürnberg Dr. Hammer „gestern“ mitgeteilt. Hierauf habe er (Herr Nerlich) sich (aus meiner sinngemäßen Erinnerung) mit dem anwaltlichen Vertreter der Petra Maske (geschiedene Mollath), Herrn RA Horn telefonisch in Verbindung gesetzt und diesen gefragt, ob Bereitschaft besteht, dieses Attest den Justizbehörden zur Verfügung zu stellen. Herr RA Horn habe ihm dann das Attest übergeben.
Er (Herr Nerlich) werde nun eine Zuleitungsverfügung an die Staatsanwaltschaft Regensburg diktieren und dieser das ihm vorliegende Attest beigeben. Er werde beides in einem Kuvert per Dienstwagenfahrer nach Regensburg bringen lassen. Der Dienstwagenfahrer müsse ohnehin mehrere Akten nach Regensburg verbringen und werde wohl gegen 13.00 Uhr in Regensburg eintreffen und mir das Kuvert dann persönlich übergeben.
Gegen 13.30 Uhr erschien der Dienstwagenfahrer dann in meinen Büroräumen und übergab mir das Kuvert. Dabei anwesend waren auch der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Regensburg, Herr Böhm, Frau OStAin Klein und Frau StAGlin Dr. Müller.
Da das Generalstaatsanwalts-Schreiben an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg adressiert war, wurde das Kuvert von Herrn Böhm geöffnet, sein Inhalt von diesem zur Kenntnis genommen und anschließend mir ausgehändigt.
Daraufhin habe ich auf dem Zuleitungs8chreiben durch meine Geschäftsstelle (Herr Justizangestellter Politzka) einen Eingangsstempel anbringen lassen, mir dann das beiliegende Attest angesehen und es mit dem in den Akten befindlichen Attest (aus dem Jahre 2002) eingehend verglichen.
Anschließend habe ich die o. g. Zuleitungsverfügung an das Landgericht Regensburg verfasst und diese samt Anlagen per Boten dem Landgericht Regensburg zugeleitet.
Zutreffend ist also, dass es nur diesen einen Zuleitungsvorgang gibt. Der gesamte Vorgang fand am Donnerstag, dem 11.07.2013 statt.
Die unzutreffenden und deshalb sinnentstellenden Datumsangaben beruhen ausschließlich auf meinem – sicherlich auch dem enormen Arbeitsanfall nach meinem Urlaub vom 28.06. bis 08.07.2013 geschuldeten – Versehen.
Dr. Meindl
Oberstaatsanwalt
(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.7.2013“ [PDF 1,6 MB])
So so, Herr Meindl ist also auf „drei sinnentstellende Fehler“ in seiner Verfügung vom 10.7.2013/11.7.2013 gestoßen.
Aber fangen wir mal einfach von vorne an. Unter Punkt „2. a)“ heißt es von Herrn Meindl, dass er die Verfügung -datiert auf den 10.7.2013- am Donnerstag den 11.7.2013 gegen 15:00 Uhr gefertigt habe. Nun, ein Datumsfehler schleicht sich schnell ein, vor allem beim Korrekturlesen, wie Herr Meindl so schön erklärt:
dass ich am Donnerstag, dem 11.07.2013 zahlreiche Verfügungen und sonstige Schriftsätze, die am Mittwoch, dem 10.07.2013 verfasst wurden, zur Korrektur gelesen bzw. in meiner Eigenschaft als Abteilungsleiter abgezeichnet habe.
(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.7.2013“ [PDF 1,6 MB])
Aber halt war da nicht was? Hatte Herr Meindl nicht angegeben, das er die Verfügung gegen 15:00 Uhr selbst geschrieben habe? Also kein Fehler beim Korrekturlesen als eines von vielen Schreiben, sondern ein Fehler beim Schreiben unmittelbar. Auch das kann passieren.
Also erst mal weiter mit den „sinnentstellenden Fehlern“:
b)
Ein in dem Schriftsatz des Verteidigers Dr. Strate erwähntes Schreiben des Herrn Generalstaatsanwalts in Nürnberg an die Staatsanwaltsehaft Regensburg vom 05.07 .2013 existiert in diesem Zusammenhang nicht.
(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.7.2013“ [PDF 1,6 MB])
Also, Herr Meindl schreibt „selbst“ eine Verfügung (nicht „verfasst wurden“ wie die anderen, die er Korrekturgelesen und unterschrieben hat) in der er unter 1. -gemeint ist die Vorherige, datiert auf den 10.7.2013- genau verzeichnet, dass man den Inhalt eines Schreibens, „eingegangen“ am 10.7.2013 und datiert „vom 5.7.2013“ sei. Bei dem Eingangsdatum kann man noch davon ausgehen, dass an dem Tag ein kompletter Datumsirrtum vorlag (unter diesem Gesichtspunkt sollte Herr Meindl umgehend alle Korrespodenz und Notizen datiert auf den 10.7.2013 auf Richtigkeit überprüfen). Das nun aber auch das Datum des Abschreibens so gravieren fehlerhaft ist, mutet doch Merkwürdig an. Nimmt man seine Korrektur -in der Verfügung vom 16.7.2013- des Punktes 1 der Verfügung vom 10.7.2013 (ich bleibe wegen der Übersicht bei dem in den Dokumenten eingetragenen Datum, auch wenn das Schreiben lt. Herrn Meindl am 11.7.2013 verfasst wurde):
Richtig muss Ziff. 1. meiner Verfügung vom 11.07.2013 mit Datum 10.07.2013 lauten:
„1. K. g. vom Inhalt des hier am 11.07.2013 eingegangenen Schreibens des Herrn Generalstaatsanwalts in Nürnberg vom 11.07.2013 samt Anlage (ärztliches Attest für Petra Mollath vom 14.08.2001).“ (Hervorhebungen durch mich)
(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.7.2013“ [PDF 1,6 MB])
… und seine Erklärung mit dem „Korrekturlesen“, so erwartet man doch eher, dass in dem „falschen Original“ -der Verfügung, datiert vom 10.7.2013- folgendes gestanden hätte:
„1. K. g. vom Inhalt des hier am 10.07.2013 eingegangenen Schreibens des Herrn Generalstaatsanwalts in Nürnberg vom 10.07.2013 samt Anlage (ärztliches Attest für Petra Mollath vom 14.08.2001).“
Der Rest macht in meinen Augen keinerlei Sinn, vor allem wenn man sich die Erklärung „zum zeitlichen Verlauf“ durch Herrn Meindl durchliest.
Da sind nun „zufällig“ der „Leitende Oberstaatsanwalt Böhm und eine weitere Oberstaatsanwältin, sowie eine Staatsanwaltgruppenleiterin (früher die s.g. „Erste Staatsanwältin) in seinem Büro. Nein nicht etwa beim „Leitenden OStA“, sondern bei seinem Untergebenen Meindl. Der Vormittags telefonisch angekündigte Bote erscheint im Büro von Herrn Meindl und übergibt diesem -trotz Anwesenheit des LOStA Böhm- ein Kuvert, adressiert an eben jenen anwesenden LOStA Böhm.
Nun übergibt der OStA Meindl, das an den LOStA adressierten und vom Boten an den OStA Meindl übergebene Kuvert an eben diesen LOStA. Dieser öffnet das Kuvert, nimmt Kenntnis von dem Inhalt und schiebt dann alles dem OStA Meindl zu. Die beiden Frauen -OStA und StAGL- hatten während der ganzen Zeit wohl ruhig in der Ecke zu sitzen und hübsch auszusehen, bzw. bei erster Gelegenheit diesen Teil als vermeintliche Zeuginnen zu bestätigen.
Pflichbeflissen lässt er dann einen „Eingangsstempel“ auf die Schreiben setzen und begibt sich nach seinen eigenen Angaben unverzüglich an seine Ermittlungsarbeit. Er vergleicht „eingehend“ die Atteste und schreibt „Anschließend“ die Zulassungsverfügung -datiert auf den 10.7.2013-.
Es bedeutet also, das der arme OStA Meindl am Donnerstag, den 11.7.2013 im Irrtum, das es der 10.7.2013 sei herumgelaufen und hat sich den Eingang eines Schreibens noch extra für den 11.7.2013 bestätigen lassen und schreibt mit dem Datum des 10.7.2013 eine Verfügung in der er das Schreiben vom 11.7.2013 (im Bewusst[los]sein, dass der 10.7.2013 wäre) in dem er einen telefonisch für diesen Tag (also dem 11.7.2013, im Hirn von Meindl aber 10.7.2013) angekündigtes Schreiben als vom 5.7.2013 geschrieben deklariert wird.
Wau, der Mann sollte sich mal auf seine Realitätsverbundenheit überprüfen lassen.
Aber kommen wir nun zu dem dritten „sinnentstellenden Fehler“:
…
…
…
Upps, in der Verfügung wird gar nicht mehr von einem weiteren sinnentstellenden Fehler geschrieben, nur „a)“ und „b)“. Oder meinte Herr Meindl -in unbewusster Wahrheitsliebe- seine oben zitierte Verfügung vom 16.7.2013? ¹
Es ist doch erstaunlich, wie präzise Herr Meindl alles erläutern kann:
- ca. 10:30 Uhr – Anruf vom GStA Nerlich mit recht genauer Inhaltsangabe, unter Anderem auch: „Er (Herr Nerlich) werde nun eine Zuleitungsverfügung an die Staatsanwaltschaft Regensburg diktieren und dieser das ihm vorliegende Attest beigeben.“
- ca. 13:30 Uhr – Der OStA Meindl, der LOStA Böhm und 2 weitere höhere Staatsanwältinnen sitzen „zufällig“ in Meindls Büro, als der Bote kommt.
- ca. 13:31 Uhr – Das Spiel „Kuvert wechsel dich“ beginnt: Bote -> OStA Meindl -> LOStA Böhm -> OStA Meindl -> Geschäftsstelle OStA Meindl -> OStA Meindl (Die beiden Damen dürfen nicht mitspielen)
- Zwischen ca. 13:31 Uhr und ca. 15:00 Uhr – Umfangreiche Ermittlungsarbeiten (Sitzen die beiden Damen eigentlich immer noch da?)
- ca. 15:00 Uhr – Wird von Herrn OStA Meindl die Verfügung -datiert auf den 10.7.2013- höchst persönlich geschrieben
- ca. 15:30 Uhr – Die Verfügung „(samt Anlagen)“ werden per Boten der Geschäftsstelle für Strafsachen bei dem Landgericht Regensburg überbracht (Die beiden Damen dürfen immer noch nicht mitspielen)
Achja,
ich habe noch vergessen: „ca. 16.7.2013 – OStA Meindl schreibt eine neue Verfügung, während die beiden Damen inzwischen Spinnweben angesetzt haben“ 😉
Ernsthaft,
an das alles erinnert sich Herr OStA Meindl sehr genau, aber beim Schreiben seiner Verfügung vom 10.7.2013 (also angeblich eigentlich vom 11.7.2013) hatte er einen geistigen Tiefflug?
Irgendwie erinnert mich das an die aufgetauchten Nachfragen, ob eine Wiederaufnahme, die ja in „Wirklichkeit“ nur eine Sammlung von möglichen Punkten war -also eine Art „BrainStorming“ (=Gerhirnsturm 😉 )- nun zum Gericht eingereicht werden darf.
Oder wie jetzt jüngst erst veröffentlicht, dass im BKH Bayreut aus einer „Plastikwanne“ mit dem „Aktenkonvoluts“ des Falles Mollath (= Krankenakte) eine handschriftliches Dokument (und einige Fotos mit Verletzungen des Herrn Mollaths durch Fesselungen) verschwunden sind und das die Anwältin Lorenz-Löblein statt eine Kopie des handschriftlichen Dokuments eine Abschrift bekam, die lt. Lorenz-Löblein stark von dem handschriftlichen Dokument abweicht (siehe dazu auch: Telepolis – „Veränderungen in der Krankenakte“ [Seite 2 des Artikels „Fall Mollath: Anwältin wirft Chefarzt Falschaussage vor“])
Fazit:
Wie man unschwer an meinem Artikel erkennen kann, halte ich die „dienstliche Stellungnahme“ in der Verfügung vom 16.7.2013 (die ich oben vollständig zitiert habe) für eher unglaubwürdig.
Wäre in der Verfügung vom 10.7.2013 (also angeblich geschrieben am 11.7.2013) nur permanent das Datum 10.7.2013 erschienen, hätte ich dieser „dienstliche Stellungnahme“ durchaus glauben schenken können. Nur wurde in der betroffenen Verfügung (10.7.2013) unter Punkt 1 so eingehend mit verschiedenen Datumsangeban gearbeitet, das mir dies gerade im Blick auf den angeblichen „zeitlichen Verlauf“ das ganze eher unwahrscheinlich erscheint.
Das man konsequent ein Datum verwechselt (also den 10.7.2013 statt dem 11.7.2013) kann durchaus passieren. Aber wie man in einem Schreiben ein Datum so verwechseln kann, das man den 5.7.2013 statt dem 11.7.2013 (bzw. in der Konsequenz „10.7.2013“) schreibt, das kann ich nicht verstehen. Weder die Nummerntastatur, noch die Nummernzeile des Buchstabenbereiches lässt eine Verwechslung zwischen dem (konsequenterweise) 10.7.2013 und dem 5.7.2013 zu.
Als Entschuldigung für alles muss mal wieder der „enorme Arbeitsanfall“ herhalten. Unter Umständen ist auch noch seine Frau krank, dann habe ich ein „Déjà-vu“.
Aber auch diese „Erklärung“ passt für mich nicht mit dem „zeitlichen Verlauf“ zusammen, den Herr Meindl selbst ausgeführt hat. Dort beschreibt er, das er sich von ca. 13:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr ausschließlich mit diesem Vorgang befasst habe. Also rund 3 Stunden, in dem es nur um ein Thema ging und dann solch ein gravierender Fehler?
Ich bin froh, dass meine Skepsis mich in dem Beitrag zu dem Attest „[Mollath] Ein angeblich “neues” altes Attest soll nun alles ändern?“ nur zu folgender Aussage hinreißen lies:
Dieser (man könnte es als “dezent Umschrieben” bezeichnen) Hinweis der Generalstaatsanwaltschaft, wie man nun das Dokument “Zweitanfertigung” bewerten könne war wohl dem Oberstaatsanwalt Meindl doch zu viel, weshalb er in seinem Beischreiben sich vermutlich genötigt sah, den Vorgang wieder etwas gerade zu rücken
Das Lobhudeln ob dem „Mutes“ von Herrn Meindl (wie in vielen Kommentaren -z.B. bei der SZ- getätigt) konnte ich nicht mittragen. Was sich im Nachhinein als eher Weise heraus stellt.
Wie man nun die neuen „Wahrheiten“ bewertet, muss jeder für sich selbst feststellen. Ich habe da auf jeden Fall recht große Skepsis ob dieser fatalen „sinnentstellenden Fehler“.
Nachfrage an Herrn Meindl:
Um ehrlich zu sein, interssiert mich gerade nur nch eine Frage. Was ist denn nun mit den beiden armen Damen, die die ganze Zeit als Statistinnen herumstehen mussten?
Links:
Aus dem Artikel in der Reihenfolge der ersten Erwähnung (außer eigene Artikel):
- Dokumentation von Herrn Strate: “Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013″ [PDF 2,5 MB]
- Dokumentation von Herrn Strate: “Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.7.2013″ [PDF 1,6 MB]
- Telepolis: „Fall Mollath: Anwältin wirft Chefarzt Falschaussage vor“ (Verwendet wurde im Text ein Zitat der Seite 2: “Veränderungen in der Krankenakte”)
Eigene Artikel zum Thema Mollath
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Weitergehende Infos zum Thema Mollath:
- Gustl for Help: Die offizielle Seite der Unterstützer von Gustl Mollath (Mit einer Chronologie und viel Material, neben Infos auch viele Dokumente)
- Anwaltsbüro Strate: Verfahren gegen Gustl Mollath (Umfangreiche Dokumentensammlung zu den jüngsten juristischen Vorgängen im „Fall Mollath“)
- Gabriele Wolff (Blog): Eine recht umfangreiche Sammlung über den „Fall Mollath“ von einer ehemaligen Oberstaatsanwältin und jetzigen Schriftstellerin
- Report Mainz/ARD: Interview mit der bayerischen Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath / Hypovereinsbank (Das Interview, in dem die viel zitierte Aussage von Fr. Merk zu der Verfolgbarkeit enthalten ist)
- Report Mainz/ARD: Unschuldig in der Psychiatrie? (Der Beitrag, der die Dringlichkeitssitzung vom 15.12.2011 verursacht hatte)
- Deutschlandradio: Der Fall Mollath (Zusammenfassung des Falls Mollath vom 22.03.2013; neben der Sendungswiedergabe auch das Textprotokoll)
¹ Nur der Vollständigkeit wegen. Mir ist natürlich klar, dass die „drei sinnentstellende Fehler“ lt. Meindl das Ausstellungsdatum (10.7.2013 statt 11.7.2013), die Datierung des Eingangs in der Verfügung (ebenfalls 10.7.2013 statt 11.7.2013) und das angeblich komplett falsche Erstellungsdatum eines Schreibens vom GStA Nerlich (5.7.2013 statt 11.7.2013) gemeint ist. Nicht das mich jemand von meiner Intelligenz her in die Nähe der diversen GStA, LOStA und OStA rückt. Ich bin schließlich „nur“ ein Hauptschüler. 😉
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