Bayern: Brief an den Ministerpräsidenten = Ab in die Klapse

Frau Gessner schreibt einen „Tweed“ bzgl. der Bayrischen Justizministerin Merk und bekommt Besuch von 2 Polizisten in Zivil.
Frau Mühlhölzl schreibt in ihrer Verzweiflung dem bayerischen Ministerpräsident Seehofer an und landet in der Klapse.
Jetzt ist es klar, dass bei Mollath nicht das Schreiben an den Papst oder sein eher ironischer Brief an dem „Nachfolger“ vom verstorbenen Theodor Heuss oder was die Justizministerin als „skurrile“ Schriftwerke von Ihm vorgetragen haben sind schuld, das er in der Klapse ist. Auch nicht seine angebliche „Gefährlichkeit“. Nein, er hat es einfach nur gewagt dem damaligen bayerischen Ministerpräsident Edmund Stoiber einen Brief zu schreiben. Endlich ist die Wahrheit auf den Tisch und wir können uns beruhigt zurücklehnen, es gab doch keine „Rechtsbeugung“, sondern nur eine -analog mit dem §90 des StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten)- eine Majestätsbeleidigung, selbigen mit solchen Schriften zu behelligen.

Nach dieser zynisch-ironischen Einleitung aber zurück zu dem unfassbaren.
Wie Herr Strate in seinen Dokumentationen im Bereich Mollath heute veröffentlichte, hat er gestern einiges an Zeit für eine Frau investiert, die vor einer Zwangsräumung mal eben schnell in die Kalpse „Verräumt“ wurde. Wenn man sich die Stellungsnahme und die beiden Fax von der guten Frau Mühlhölzl durchliest ist man erschlagen. Ich gestehe, das ich zuerst Sprachlos war und nun dieses (vermutlich nicht sehr glanzvollen) Artikel schreiben musste, um meiner Empörung Herr zu werden.

Das Ziel dieses Artikel ist es vor allem, vielleicht etwas mehr Öffentlichkeit für diesen Fall zu erreichen.
Deswegen hier jetzt erst mal „nur“ den Verweis auf die beiden Schriftsätze von Herrn Strate zu diesem unglaublichen Thema:
Erklärung der Verteidigung vom 27.7.2013 – dieses Mal nicht zu Mollath

Neues aus Rosenheim

Aus der Stellungsnahme von Herrn Strate möchte ich hier nur dies Zitieren:

Vorsicht mit Eingaben beim bayerischen Ministerpräsidenten – es besteht unmittelbare Unterbringungsgefahr!

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