[Mollath] Die Atteste oder die Frage nach „unecht“, „gefälscht“ oder „echt“

Hinweis (21.7.2013):
Herr Strate hat in seiner Dokumentenauflistung die „neue“ Verfügung des OStA Meindl veröffenlicht („Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 16.7.2013“). In dieser Dementiert Herr OStA Meindl seine eigenen Angaben, weswegen ich zu diesem Thema folgendes Update geschrieben habe: !!! UPDATE !!! [Mollath] Die Atteste oder die Frage nach “unecht”, “gefälscht” oder “echt”.
Um die Artikel um die beiden Atteste herum bewerten zu können, sollte deswegen dieser Artikel vor den Artikeln „[Mollath] Ein angeblich “neues” altes Attest soll nun alles ändern?“ und dem Folgeartikel „[Mollath] Die Atteste oder die Frage nach “unecht”, “gefälscht” oder “echt”“ gelesen werden.

In meinem Artikel
„[Mollath] Ein angeblich “neues” altes Attest soll nun alles ändern?“
hatte ich mich so ziemlich ausschließlich darauf konzentriert, welche Auswirkung die angeblichen „neuen“ Beweise auf das Wiederaufnahmeverfahren, speziell der StA Regensburg bedeuten.

Im Gegensatz zu Herrn Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) und dem Generalstaatsanwalt Nerlich meine ich (als blöder Laie): Nichts!
(Ach ja, der Jurist Strate auch: „… ein Schuss in den Ofen!“)

In diesem Artikel will ich mich nur um die Umstände der Atteste und ihnen selbst kümmern.

Angeblich angefangen hat diese Geschichte um das „neue“ alte Attest angeblich mit einem Artikel in dem Nordbayerischen Kurier (na, Ihr dürft einmal Raten vom wem geschrieben) vom 9.9.2013 (lt. Onlineausgabe 9:00 Uhr).
In dem entschiedenen Bereich dazu heißt es:

Dabei fand sie ein Buch, wie man aus dem Gefängnis ausbricht, aber auch ein wichtiges Dokument: das Original-Attest, in dem ein Nürnberger Arzt ihre Verletzungen nach Misshandlungen ihres Mannes bestätigte. Es trägt das Datum 14. August 2001, zwei Tage nach der Misshandlung wurde es ausgestellt. Es liegt der Redaktion vor.

(Quelle: Nordbayerischer Kurier: „Und Mollath schrieb immer nur Briefe“)

Dies war angeblich für Herrn Nerlich der Punkt, tätig zu werden. So heißt es in einem Schreiben vom 11.7.2013 an den „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“ zu deren eigenständigem Handeln wie folgt:

Nach einem Bericht des Nordbayerischen Kuriers vom 09.07.2013 hatte Frau Petra Maske unter den von ihr erworbenen Akten und Papieren ihres damaligen Mannes auch das Originalattest vom 14.08.2001 aufgefunden.
Der anwaltliche Vertreter von Frau Maske, Rechtsanwalt Jochen Horn, wurde wegen der Eilbedürftigkeit der Sache fernmündlich durch den Generalstaatsanwalt gebeten, das Attest hier vorzulegen. Er hat es am gestern abend übergeben.

(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013“ [PDF 2,5 MB])

Da das Schreiben am 11.7.2013 verfasst wurde, ist gestern Abend für mich der 10.7.2013. Im selbigen Schreiben meint Nerlich dann auch noch zum „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“:

Ich bitte, das Attest mit den erforderlichen Erläuterungen der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg zuzuleiten.

(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013“ [PDF 2,5 MB])

Nun, dieser Aufforderung hat es am „11.7.2013“ eigentlich nicht mehr gebraucht, da den oben verlinkten Dokumenten eine Verfügung des „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“ vom „10.7.2013“ beigefügt ist, in dem es heißt:

  1. K. g. vom Inhalt des hier am 10.07.2013 eingegangenen Schreibens des Herrn Generalstaatsanwalts in Nürnberg vom 05.07.2013 samt Anlage (ärztliches Attest für Petra Mollath vom 14.08.2001).
  2. Per Boten urschrifttich an die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg z. Kn., Beinahme zu den Akten u. z. w. Verwendung.Zur Frage, wie dieses Attest an die Staatsanwaltschaft Regensburg gelangt ist, darf ich auf das Schreiben des Herrn Generalstaatsanwalts in Nürnberg verweisen.

(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013“ [PDF 2,5 MB])

Pünktlich zu dieser Weiterleitung an die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg kommt am 11.7.2013 (lt. Onlineangabe um 13:55 Uhr) dann zu diesem Thema ein weiterer Artikel im Nordbayerischen Kurier („Fall Mollath: Grund der Wiederaufnahme wackelt“ -na, von Wem?- richtig, Otto Lapp).

Hiermit sind wir bei der ersten Betrachtung der angeblichen Geschehnisse.
Nach dem Märchenerzähler Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Herr Nerlich hat er nachdem er den Artikel in dem Norbayerischen Kurier (vom 9.7.) sich sofort mit dem Rechtsanwalt „Horn“ in Verbindung gesetzt und sich am 10.7. (abends) das Attest übergeben lassen (in der Haifischbar ganz hinten im Separee?). Nun, lese ich den Kurier, dann hätte ich dort bei der Redaktion angerufen, denn dort steht: „Es liegt der Redaktion vor“. Aber Herr Nerlich scheint ja Hellseherische Fähigkeiten zu haben, wie man gleich noch bemerken wird.
In dem Artikel vom 11.7.2013 im Nordbayerischen Kurier heißt es dann auch:

Der Anwalt von Mollaths Ex-Frau Petra M., Jochen Horn, erhielt bereits einen Anruf vom Generalstaatsanwalt. „Wegen der Eilbedürftigkeit der Sache“ wurde er gebeten, das Attest den Ermittlern zur weiteren Prüfung vorzulegen. Er übergab es am Mittwochabend. Auch dies bestätigt der
Gerichtssprecher auf Anfrage.

(Quelle: Nordbayerischer Kurier: „Fall Mollath: Grund der Wiederaufnahme wackelt“)

Also ist auch journalistisch (naja) bestätigt, dass der Generalstaatsanwalt das Attest (das ja bei dem Nordbayerischen Kurier „vorliegt“) von dem Anwalt Horn am Mittwoch (= 10.7.) erhalten habe.
Und da schreibt der „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“ in einer Verfügung vom 10.7. tatsächlich von einem an diesem Tag, aber vom 5.7. Datierten Schreiben samt Anlage (nämlich eben dieses am 10.7.abends erhaltene Attest), das er der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg zur Kenntniss gibt (z. Kn. = zur Kenntnissnahme). Netterweise hat der Herr Leitender Oberstaatsanwalt in Regensburg dann noch ein Schreiben eben jenes Generalstaatsanwaltes Nerlich vom 11.7. beigefügt, in dem dieser -wie oben Zitiert- den Erhalt des Attestes für den 10.7. (abends) bestätigt.

Dies bedeutet also in der chronologischen Abfolge, das ein hellsehender und unbewusst handelnder Generalstaatsanwalt hat bereits 4 Tage vor Kenntnis des Vorhandensein des „neuen alten Attest“ und 5 Tage vor dessen erste Sichtnahme dieses in einem Schreiben vom 5.7. als Anlage beigefügt:

  • 05.07.2013 – Der Generalstaatsanwalt schreibt dem „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“ (Herr Meindl) einen Brief mit dem Attest -angeblich vom 14.8.2001- als Anlage
  • 09.07.2013 – Der Nordbayerische Kurier schreibt in dem Artikel „Und Mollath schreibt immer nur Briefe“ über ein Attest -datiert auf den 14.8.2001- das diesem vorliegt
  • 10.07.2013 – Der „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“ (Herr Meindl) schreibt eine Verfügung in der er mitteilt, das er der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg das Attest -welches am selbigen Tag, 10.7. bei ihm eingegangen ist- diesen zur Kenntnisnahme zusendet (per Boten)
  • 10.07.2013 (abends) – Der Anwalt Horn „übergibt“ dem Generalstaatsanwalt Nerlich das Attest, nach „fernmündlicher“ Kontaktnahme durch den Generalstaatsanwalt
  • 11.07.2013 – Der Generalstaatsanwalt Nerlich schreibt dem „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“ einen Brief (per Dienstwagen), in dem er diesem Mitteilt, das er am 10.7. abends ein Attest überreicht bekommen hat, auf das er wegen einem Artikel vom 9.7. aufmerksam geworden ist.
  • 11.07.2013 – pünktlich schreibt der Nordbayerische Kurier einen eigenen Artikel über das Attest, in dem Bestätigt wird, das Herr Nerlich dieses am Mittwoch abends übergeben bekommen habe
  • 11.07.2013 – Das Landgericht Regensburg quittiert den Empfang (per Eingangsstempel) am 11.7.2013
  • 11.07.2013 17:04-17:06 – Das Landgericht Regensburg sendet die Dokumente zur Kenntnisnahme per Fax (Faxkennung „LG RGB STRAF.-STVK“) an Herrn Strate, einem der Verteidiger von Gustl Mollath weiter

Da der Generalstaatsanwalt Nerlich am 11.7. schrieb, das er zum ersten mal am 9.7. Kenntnis von der Existenz des Attestes und am 10.7. abends es erstmalig in den Händen gehabt habe, muss wohl Herr Meindl („Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“) dringend „begutachtet werden, da so das Schreiben vom 5.7. inkl. dem Attest als Anlage nur ein „Wahn“ sein kann.
Oder doch eine Untersuchung des Herrn Nerlich? (ich bin bereit eine qualitative Ferndiagnose (nach Bayerischem Standard) zu erstellen.

Aber mal ernsthaft. Schon allein dies hier müsste für Herrn Nerlich sowohl „betriebliche“, wie auch „rechtliche“ Konsequenzen haben. Aber so wie ich das „bayerische System“ kennengelernt habe, ist da wohl eher der Oberstaatsanwalt Meindl in Gefahr, entsp. Konsequenzen tragen zu müssen.

Das war also der erste Teil, die unglaubliche übersinnliche chronologische Abfolge der Attestfindung.

Nun mal zu den Attesten selbst.
In den verschiedenen Blogs wird auf ein überlagertes Bild mit den beiden Attesten verwiesen. So auch bei meinem gestiegen Artikel: Kommentar von „heinz“. Dort verweist er auf das hochgeladene Dokument, in dem die beiden Atteste übereinander gelegt wurden, wobei das angeblich „neue alte Attest“ als helles rotbraun erscheint: Bild mit den übereinander gelagerten Attesten.
Anhand dieses Bildes kann man direkt erkennen, dass beide Atteste die selbe Datei als Grundlage hat. Bis auf die Handschriftliche Korrektur, dem Stempel und der Unterschrift sind alle weiteren Buchstaben identisch. Die marginalen Verschiebungen, die man zwischendurch sieht sind wohl den Faxeinzügen und Kopierverzerrungen geschuldet.
Das könnte man durchaus als Beweis der Richtigkeit beider Atteste ansehen, da es doch unwahrscheinlich ist, dass die Praxis, bzw. der PC, an dem diese Atteste ausgedruckt wurden heute noch den selben Drucker verwenden, wie im Jahr 2002. Und unterschiedliche Drucker setzen auch eine Schrift leicht unterschiedlich. Ebenso würde eine neue Version eines Schreibprogramms den Satz leicht verändern. Vor allem z.B. bei dem meist genutzten MS-Word, wo ja manches mal ältere Dokumente von einer Vorgängerversion nur mit erheblichen Formatfehlern geöffnet werden kann. Für den Ausdruck auf verschiedenen PCs (und damit Druckern) gilt dies noch mehr.
Dies nur mal als neutrales Argument gegen die Version, dass das „neue alte Attest“ vor kurzem, bzw. nachträglich erst erstellt wurde.

Interessanter dürfte da schon die Betrachtung der beiden Unterschriften selbst sein. Deswegen bin ich selbst auch mal kurz Bildbearbeitend tätig geworden.

Unterschriften-Vergleich-Attest

Links der Stempel, Namenszug und Unterschrift des Attestes vom 14.8.2001, rechts die „Zweitfassung“ vom 03.06.2002 (Mai 2022 | aus Sicherheitsgründen und gegen einen Missbrauch [von Dritten 😉 ] wurden die Unterschriften unkenntlich gemacht).

Was mir auffällt sind die unterschiedlichen Versionen der Unterschrift.
Während die linke Unterschrift um einiges Vielschichtiger ist, weist die rechte nur einige wenige Bögen auf. Auch weist die linke Unterschrift eine andere Dynamik auf, so wird die Unterschrift zum Schluss hin fast scharfkantig zackig. Dagegen weist die rechte Unterschrift nach dem runden Bogen des Beginns eine spitze auf und endet in einer runden welle. Nimmt man nun den Namen des Unterschreibenden „Reichel“, so kann man in der linken Unterschrift nach der obigen Rundung des „R“s eine kleine spitze sehen, gefolgt von einer Schleife, dann ein leicht nach rechts gerichteter Zacken, der wie ein „N“ aussieht, um dann am ende nochmals mit einem Bogen nach links über den vorherigen Schriftzzug der dann neben dem Bogen des „R“s ausläuft. So weit man es an dieser Kopie erkennen kann, könnte man vermuten, dass der Druck der Unterschrift am oberen ersten Bogen (den ich als Bogen des „R“s bezeichnet habe) veringert wurde und der Schlussbogen aus einem Schwung heraus endet.
Nehme ich nun die rechte Unterschrift, so fällt zuerst einmal auf, das sich die Unterschrift auf unterschiedlicher Höhe befindet, während die Unterschrift links fast wie auf einer Linie gezogen aussieht. Der Bogen des „R“s ist nicht so dynamisch und spitzer, dafür ist unten statt einem abrupten Richtungswechsel zu der nachfolgenden kleineren Spitze ein kleiner Bogen zu sehen. Nach dieser Spitze läuft diese „Unterschrift“ dann in einer Welle aus, die sich in keiner weise mit der Unterschrift des anderen Attestes vergleichen lässt.
Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass beides Abbildungen von Kopien sind. Im Fall der rechten Unterschrift sogar noch eine Kopie eines Faxes. Aber schon unabhängig von einer Beurteilung der Dynamik, die man nur mit den Originalen beurteilen kann, weisen diese beiden Unterschriften erhebliche Differenzen auf. Nur welche ist die „übliche“ Unterschrift des damaligen Arzt in Ausbildung Markus Reichel?

Eine Unterschrift kann sich verändern im lauf der Zeit und meine Unterschrift heute sieht auch nicht mehr so aus, wie die in den 80ern. Aber solche gravierenden Veränderungen innerhalb von ca. 10 Monaten?
Aber da brauchen wir uns ja nicht selbst bemühen, dass hat ja schon unser Hellseher, der Generalstaatsanwalt Nerlich für uns getan:

An dem Attest vom 14.08.2001, seine Echtheit unterstellt, fällt auf, dass dort mit .i. V. ~ unterzeichnet wurde. Das Namensschriftbild deckt sich augenscheinlich mit der Unterschrift des Herrn Markus Reichei, die er anlässlich seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Regensburg geleistet hat.

(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013“ [PDF 2,5 MB])

Her Nerlich hat (selbst oder beauftragt) die Unterschrift des Attestes mit der Unterschrift auf der Zeugenaussage (vom Ende 2012, bzw. Anfang 2013) der StA Regensburg verglichen. Das bedeutet, das die Unterschrift des 10 Monate „früheren“ Dokumentes gleicht der Unterschrift unter einer Zeugenaussage um den Jahreswechsel 2012/2013 (er sagt ja nicht aus, welche der beiden Zeugenaussagen er für den Vergleich herangezogen hat). Wie verhält sich das mit der Unterschrift des „jüngeren“ Dokumentes vom Juni 2002? Nun, dazu äußert sich Herr Generalstaatsanwalt Nerlich nicht. Vielleicht war er auch zu sehr mit dem Finden des „i.V.“ auf diesem Dokument beschäftigt, um die Diskrepanzen des (wie nennt er es?) „Namensschriftbild“ zu sehen?
So äußert er (Nerlich) sich zu dem angeblich jüngeren Attest wie folgt:

Bei einem Vergleich des Attests mit der im gerichtlichen Verfahren verwendeten „Zweitausfertigung“ mit Datum 03.06.2002 erkennt man, dass auch diese „Zweitausfertigung“ einen .i. V.-Vermerk trägt, der aber wesentlich schwerer zu erkennen ist und den ich bisher als Teil des Namensschriftzugs interpretiert habe.

(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013“ [PDF 2,5 MB])

Äh, welchem Vergleich meint er? Den Vergleich mit seiner bisherigen Interpretation des „i.V.-Vermerks“? Vielleicht sollte der Herr Generalstaatsanwalt Nerlich mal seine „Vergleiche“ sein lassen und Spezialisten ran lassen.

Also auch hier mal wieder eine chronologische Besonderheit:

  • 14.08.2001 – Der Arzt in Ausbildung erstellt ein Attest, das eine recht Dynamische und umfangreiche Unterschrift hat
  • 03.06.2002 – Der Arzt (nun nicht mehr in Ausbildung) erstellt ein Attest in „Zweitausfertigung“ [sic GStA Nerlich] (ohne das dieses Attest als Zweitausfertigung gekennzeichnet ist). Dieses hat eine Unterschrift, die man als mehrere wenige Bögen bezeichnen könnte
  • 14.12.2012 oder 16.01.2013 – An diesen tagen wird der Arzt Markus Reichel von der Staatsanwaltschaft Regensbirg befragt und unterschreibt die Protokolle der Zeugenaussagen. Eine dieser Unterschriebenen Zeugenaussagen zieht Herr Nerlich lt. seinem Schreiben als Schriftvergleich heran und stellt fest, das sich das „Namensschriftbild“ deckt

Sprich vereinfacht gesagt, hat sich die Unterschrift des Herrn Markus Reichel zuerst innerhalb von 10 Monaten recht massiv verändert, um sich dann in den nächsten gut 10 Jahren wieder auf seine alte Dynamik zu erinnern.

Nun, dann noch die Frage, was hat es mit diesem „i.V.“ überhaupt auf sich?
Angeblich hat Markus Reichel die Patientin selbst Untersucht und das Attest gefertigt. Wieso also dann das „i.V.“? Schließlich hat er das Attest dann nicht „in Vertretung“ erstellt oder Unterschrieben, sondern es ja angeblich selbst erstellt. Wie man anhand der Überlagerungen (der Link weiter oben) sehen kann, kann das Attest nicht auf einer Schreibmaschine, sondern wohl auf dem PC, den die Praxis „als Schreibmaschine“ nutzte.
In seiner Aussage vom 14.12.2012 sagt er aus:

Das Attest habe ich erstellt und unterschrieben. Ich habe es wahrscheinlich selbst in der EDV geschrieben und nicht diktiert. Ich habe diese Untersuchung selbst durchgeführt. Es war sonst niemand mit dabei.

(Quelle: Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg vom 18.3.2013, Seite 204, bzw PDF-Seite 42 der Veröffentlichung auf der Dokumentationsseite von Herrn Strate: “Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013″ [PDF 94 MB])

Nun in den ersten zwei Sätzen schon die ersten Widersprüche. Zuerst hat er das Attest selbst geschrieben und unterschrieben, im nächsten Satz schon „wahrscheinlich“ selbst in die EDV geschrieben und nicht diktiert. Aber dass er die Untersuchung selbst durchgeführt hat und auch sonst niemand dabei war, daran kann er sich noch (gut 11 Jahre später) erinnern. Ich will hier auch mal ignorieren, dass er sich wegen dem Verfassen des Attestes mehrfach um „wahrscheinlich“ und „entweder“ und „oder“ dreht, das letztendlich nichts klar ist. Nach den vorliegenden Aussagen bleibt Markus Reichelt aber dabei, dass das Attest von ihm verfasst wurde (ob nun selbst geschrieben, diktiert, nachträglich geändert, automatisiert oder aktualisiert lassen wir mal dahin gestellt). Dann ist e sdoch Merkwürdig, dass im Attest mit dem Dokument zusammen unten das „Dr. med. Madeleine Reichel“ ausgedruckt wird.
Schreibe ich für eine Firma (Kanzlei, Arztpraxis, …), dann steht da im Briefkopf natürlich die genaue Bezeichnung des Gewerbes (hier die Arztpraxis der Frau Dr. med. Madeleine Reichel) und auch der offizielle Stempel wird benutzt. Aber dass ich dann unter der Unterschrift den Namenszug eines anderen sezte, das ist unlogisch und auch nicht üblich. Normalerweise steht da der Name des Unterzeichnenden und nicht irgendein Name. Und wenn dieser in Vertretung unterzeichnet, dann steht normalerweise unten drunter (in diesem Fall) „i.V. Markus Reichel“ (mit evtl. Titeln) oder nur der Name „Markus Reichel“ (mit Titel) und dann die Unterschrift desjenigen mit dem hier entdeckten Vermerk „i.V.“. Eine Unterschrift i.V. über einen anderen Namen, wenn man das Schreiben selbst erstellt hat, ist unüblich.
Wogegen eine „vertretende“ Unterschrift unter einem Dokument eines Anderen (hier also „Dr. med. Madeleine Reichel“) unter dessen Schriftsatz, z.B. bei Dringlichkeit und Abwesenheit des eigentlichen Verfassers ist durchaus üblich. Das habe ich auch schon mehrmals so gemacht.
und ein prominentes Beispiel, wie dies aussehen kann hat der Märchenerzähler Richter Brixner in dem Urteil vom 8.8.2006 gezeigt:
IV-Unterschrift

Beginnen wir auch mal mit „Wahrscheinlichkeiten“.
Wie „wahrscheinlich“ ist es -wenn ein Arzt in zwei Zeugenvernehmungen innerhalb eines Monats von „ich habe das Attest selbst geschrieben“ auf „wahrscheinlich selbst geschrieben oder diktiert oder das Datum korrigiert oder schon am 14.8.2001 erstellt oder am 3.6.2002 nach Karteikartenlage oder … oder … oder …“- das dieser aber dafür genau weiß, das er die Patientin selbst und allein untersucht hat. Oder ist dies auch nur „wahrscheinlich“?
Besteht vielleicht die „Wahrscheinlichkeit“, das er nur vermutet das er die Frau Mollath untersucht hat? Wie ist die „Wahrscheinlichkeit“, dass die im Streit der Mollaths involvierte Sprechstundengehilfin vor der Zeugenaussage mit dem Herrn Markus Reichel gesprochen hat, frei nach dem Motto „Sie wissen doch, damals …“?
Oder wie „wahrscheinlich“ ist es, das er dies einfach so glaubt, weil einer muss es ja gewesen sein.Und wenn Frau Mollath/Müller/Maske dann später einige male zu Ihm kam („Frau Mollath war hier in der Praxis immer meine Patientin“), könnte es doch wahrscheinlich sein, das man einfach dafon ausgeht, das man Sie „wahrscheinlich“ untersucht hat.

Ist es da nicht auch im „Wahrscheinlichen“, dass man sich nicht mehr erinnert, wie das Attest zu Stande kam, weil es wegen der „Dringlichkeit“ (um mal einen Sprachgebrauch des GStA Nerlich zu benutzen) dem Markus Reichel zwischen zwei Patientinnen zur Unterschrift vorgelegt wurde (Ihre Mutter ist gerade nicht abkömmlich/weg/außer Haus und die Frau Mollath ist draußen, um das Attest abzuholen das sie dringend braucht. Unterschreiben sie doch bitte mal schnell in Vertretung).

ob es sich so oder so ähnlich abgespielt hat, kann ich nicht sagen und will ich auch nicht als Tatsache behaupten. Aber die „Wahrscheinlichkeit“ sehe ich genau so groß, wie dass sich alles so verhält, wie es Otto Lapp, Petra Mollath/Müller/Maske und der GStA Nerlich darstellen wollen.

In wie weit eine Unterschriftanalyse das „unechte Dokument“ (also die „Zweitausfertigung“ vom 3.6.2002) eventuell zu einem „gefälschten Dokument“ macht mag ich nicht beurteilen, da mir dazu die Originale und die Ausbildung fehlt. Aber auch das könnte man unter dem Begriff der „Wahrscheinlichkeiten“ auf eine ebene mit der oben erwähnten Wahrscheinlichkeit der Dringenden Unterschrift und den Wahrscheinlichkeiten des Dreamteams Otto Lapp, Petra Mollath/Müller/Maske und der GStA Nerlich auf eine ebene stellen.
in wie weit Markus Reichel das Opfer einer unglücklichen Befragung der Staatsanwaltschaft Regensburg geworden ist (oder der Überarbeitung des Wiederaufnahmeantrags) könnte nur ein Wortprotokoll der Zeugenaussage klären.

Das war also nun die beiden Dokumente selbst. Was noch fehlt, ist sich den Gesamtvorgang inhaltlich noch mal anzuschauen.
Laut dem Nordbayerischen Kurier vom 9.7.2013 hat Frau Mollath/Müller/Maske beim Leerräumen des „vermülltes Haus“ neben einem Buch, wie man aus dem Gefängnis ausbricht auch ein „wichtiges Dokument“ gefunden: „Das Original-Attest“.
Bei dem Generalstaatsanwalt liest sich das in seinem Schreiben vom 11.7.2013 so:

Nach einem Bericht des Nordbayerischen Kuriers vom 09.07.2013 hatte Frau Petra Maske unter den von ihr erworbenen Akten und Papieren ihres damaligen Mannes auch das Originalattest vom 14.08.2001 aufgefunden.

(Quelle: Dokumentation von Herrn Strate: „Zuschriften des Landgerichts Regensburg vom 11. und vom 12.7.2013“ [PDF 2,5 MB])

Mal abgesehen davon, dass Frau Mollath/Müller/Maske mit der Zwangsversteigerung und irgendwelchen Verträgen mit einem angeblichen Gläubiger von Gustl Mollath nicht auch dessen Akten und Dokumente erworben hat, steht in diesem Bericht kein Wort darüber, dass dies in den „Akten und Dokumenten“ von Mollath gefunden worden sei.

Da ich ja, nach Joachim Braun, dem Chefredakteur des Nordbayerischen Kurier zum Mainstream gehöre, sage ich es in diesem Geiste mal so. Bei der Behauptung des GStA Nerlich in seinem Schreiben vom 11.7.2013 an den „Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg“, das man das Attest „Nach einem Bericht des Nordbayerischen Kuriers vom 09.07.2013 hatte Frau Petra Maske unter den von ihr erworbenen Akten und Papieren“ gefunden habe könnte man (Mainstreammäßig) von einer „LÜGE“ sprechen.

(Vielleicht schaffe ich es ja jetzt, das mich 2 Polizisten in Zivil besuchen. Bei Herrn Joachim Braun hat es ja nicht geklappt. Nicht mal ein kleines Briefchen von irgendeiner Staatsanwaltschaft ist angekommen)

Update:

Kaum habe ich den Artikel fertig finde ich bei den noch nicht frei geschalteten Kommentaren des ersten Artikel über die Atteste diesen von „Norddeutsche“ [Kommentar].
Hier findet man augenscheinlich eine Interessensverbindung zwischen der Familie „Reichel“ und den Mollaths. Ob der Kontakt zwischen beiden Ehepartnern bestand oder „nur“ zwischen Petra Mollath/Müller/Maske und der Familie Reichel ist dabei natürlich nicht geklärt.
Auf jeden Fall findet man im Netz unter Reichel und der Praxisadresse „Äußere Bayreuther Str. 103“ eine sehr interessante Verbindung zu den Interessen der Mollaths „Autos und Autoteile“. Unter dieser Adresse der Praxis bietet ein „Reichel, Heinz Dr. med.“ Autoteile und Reifen an. So auf den verschiedensten Plattformen zu finden. Als ein Beispiel auf der Seite „Scoocs!“ oder bei „nahklick.de“ („Branche: Autoteile“).
Es ist schon merkwürdig, das anscheinend ein Eckhaus, in dem unten ein Optiker und ein Eiscafe sitzt, (Link zu Google Street) ohne eine Hofzufahrt ein solches Gewerbe beherbergt.
nun, vielleicht ist er ja in die freien Räumlichkeiten der Praxis von Madeleine Reichel gezogen, da Markus Reichel ja nun seine Praxis in dem Haus rechts daneben (Nr.: 105) hat. Aber alles nur Spekulationen. Natürlich kann es auch sein, dass jener „Reichel, Heinz Dr. med. nichts mit der Arztfamilie Reichel zu tun hat. Eben eine der „Wahrscheinlichkeiten“.
Dann findet sich noch ein weiterer „Reichel“ in Nürnberg, der diesmal auch mit Sportwagen arbeitet, nämlich Bugattis. Dieser hat sogar eine eigene Webseite: „Reichel-Sportwagen„. Die Seite sieht vielversprechend aus. Da sieht man auf der Hauptseite rechts einen Bugatti an einem Halleneingang, weiter unten einen weiteren Sportflitzer mit weißem Auspuffrauch auf einer gepflegten Auffahrt oder ähnliches. Geht man auf den „Showroom“, wird man von Bildern in Freien und vor einer Halle begrüßt. Nun schaut man sich dann mal die Adresse dieses Sportwagenhändler und Servicees an, dann muss man doch staunen: Reichel-Sportwagen, Schussleitenweg 4 (Link zu Google Street). DerSchussleitenweg 4 ist ein Mehrfamilienhaus von ca. 8 Etagen? Und keinerlei Hinweis auf ein gewerbe, erst recht nicht auf ein „Showroom“. Auch die Adresse, af den die Webseite des Herrn „Matthias Reichel“ zugelassen ist, weist keine Ähnlichkeit mit eines Bugatti Händlers und Services an, es ist der Schussleitenweg 39, nur ein paar Meter weiter. Die Affinität der Reichel zu Medizin und Autofirmen in Nürnberg ist schon interessant. Ob nun dieser „Reichel-Sportwagen“ in einer Verbindung zu der Arztfamilie Reichel steht, kann höchstens Herr Leipziger per Ferndiagnose sagen, ich nicht.
Wundern über diese „unwahrscheinlichen“ Häufungen kann man sich aber schon.
Bestand über die medizinische Verbindung „Arzt-Patient“ doch noch weitere Verbindungen? Eine Frage, die unter Umständen, wenn nicht von der Staatsanwaltschaft eigenständig, so evtl. über die Verteidigung gezwungen ermittelt werden. Auch solche möglichen Verbindungen können die Atteste und die Aussagen der Reichels in einem anderen Licht erscheinen.
Was mich interessiert ist:
– Steht Dr. med. Heinz Reichel in verwandtschaftlicher Beziehung zu den beiden Ärzten Madeleine und Markus Reichelt und wenn ja, wie.
– Steht Matthias Reichel in verwandtschaftlicher Beziehung zu den beiden Ärzten Madeleine und Markus Reichelt und wenn ja, wie.
– Gibt, bzw. gab es über die Patient-Arzt-Beziehung weitere Verbindungen zwischen der Familie Reichelt und der Frau Mollath/Müller/Maske, auch über Dritte (wie z.B. dem jetzigen Ehemann Maske). Wenn ja, welche

Das ist doch ein Fall für „Otto Lapp“ ermitteln sie! 😉

Links:

Aus dem Artikel in der Reihenfolge der ersten Erwähnung:

Eigene Artikel zum Thema Mollath

Weitergehende Infos zum Thema Mollath:

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