Es ist schon erstaunlich.
Wochenlang wird der „Fall Mollath“ durch die Presse getrieben. Jeder kleinste Stein wird von unten nach oben gedreht und plötzlich vor ein paar Tagen, gehts nicht mehr um Schuld oder Unschuld, sondern um „Selbst Schuld“.
Innerhalb von 2 Tagen veröffentlichen mehrere Zeitungen (z.B. Spiegel, Zeit, TAZ) Artikel, die mehr oder weniger profan Mollaths Geisteszustand als doch etwas „gaga“ einschätzen.
Der Grund etwa neue Fakten? Nein, es sind weiter die alten Fakten, aber er hat sich „merkwürdig Verhalten“, ja also wenn schon nicht etwa doch verrückt, so hat er es aber selbst provoziert, das er als Verrückt dasteht.
So werden Ihm nun Dinge angedichtet, die garnicht von Ihm kamen. Als „Deutschlands Mandela“ (Spiegel Online) wird er angeblich betrachtet. Wer betrachtet Ihn so, wirklich die Mahnwachen, die angeblich unter diesem Motto abgehalten werden? Oder doch die Presse, denen einer der von einem der größten Schwarzgeldaffären spricht zu klein ist? Nein das Reicht nicht, also legt man Ihm eine riesige Verschwörungstheorie in den Mund.
Mollath ein Einzelfall?
Man tut hier so, als ob Mollath ein Einzelfall ist. Die Hinweise auf einige andere Fälle interessiert die Presse nicht. Da kann man ja auch nichts so schön hinein interpretieren.
Ich habe jahrzehntelang in Köln gelebt. Dort gibt es den SSK, eine Gruppe von Menschen, die andere Menschen nicht stigmatisieren will und weiß, das „normal“ relativ ist. Diese Gruppe hat nicht nur einen oder zwei Menschen aus der Psychiatrie „befreit“, sondern etliche. Zu einem nicht unwesentlichen Teil gegen Ihren Willen mit Medikamenten zudröhnt. Menschen, die nach Ihrer Befreiung erst mal den langen weg aus der chemisch hervorgerufenen Psychose finden mussten. Menschen, die vielleicht nicht so „funktionierten“, wie es der Mainstream will, die aber oft mehr Willen und Biss haben, als die „Normalen“.
Menschen, die nach Ihren Kampf zurück in die Gesellschaft mich im Westerwald besuchten und nach Psychopharmaka (gegen Ihren Willen) und Entzug sich wie Entdecker auf matschigen Waldwegen bewegten. Wo eine ältere Frau mit einem Satz in dem Wohnmobilkoffer eines Hannomag AL28 war, als eine Kuh um die Ecke des Waldweges kam, ängstlich und fasziniert zugleich. Wie sie dann noch mitgeholfen hat diese und weitere entlaufene Kühe zurück auf eine Weide zu treiben.
Nein es ist kein Einzelfall. Menschen wegzusperren, die einem unangenehm sind oder nicht in die Form passen ist bequem und so macht man es. Und dann ist es egal, was man macht. Wehrt man sich dagegen, womöglich auch noch Körperlich, dann ist das der Beweis. Resigniert man, dann ist dies auch der Beweis. Verweigert man sich, auch wieder ein klarer Beweis. Für die Psychiatrischen Anstalten ist es eine einfache Kosten/Nutzen-Frage. Wird ein Mensch agressiv, dann wird er mit medikamenten ruhig gestellt. Das die Beraubung der persönlichen Freiheit und der Grundrechte selbst schon ein Akt der brutalsten Gewalt ist, das zählt natürlich nicht. Jeder Patient zählt für Einnahmen von XX Euro je Tag. Je weniger Aufwand, um so höher die Ertragsspanne.
Hat man dann noch so einen Fall wie Mollath, dann wird’s für alle, der Klinik und den Psychiatern so richtig interessant. Neben den Kosten für Unterbringung gibt es auch noch turnusmäßig richtig gut Geld für Gutachten!
Was bringt so ein Gutachten? 5.000 Euro oder sogar noch mehr?
Mehr als so manch einer in Deutschland überhaupt im Jahr zum leben hat. Und das regelmäßig.
Nun, Mollath hatte über Jahre versucht seine Frau von Finanzvorgängen abzubringen, die seiner Meinung nach Schwarzgeldverschiebungen sind. Und das nicht als Einzelfälle, sondern in einem System mit mehreren anderen Bankberatern zusammen. Seine anfänglichen Versuche innerhalb der Familie sind gescheitert. So zog er in seiner Verzweiflung immer weitere Kreise, in dem Versuch diese Transaktionen zu stoppen. Aus diesen bemühungen heraus wird auch ein damalig enger Freund der familie mit hineingezogen. Wie er erst Jahre später, da der Kontakt zur Familie abgebrochen ist „eidesstattlich“ erklärt, wurde er aktiv von der damaligen Frau vom Mollath angesprochen. mit der Bitte auf Ihn, dem „irren“ Mollath einzuwirken. Wenn es nicht klappen würde, dann hatte sie da scheinbar nach der Erklärung des ehemaligen Freundes bereits ganz konkrete Pläne, wie sie sich Ihres Mannes erńtledigen werde.
Sie bat mich inständig, auf Gustl einzuwirken. Ich wäre der einzige, auf den er hören würde.
Er würde sich in ihre beruflichen Belange einmischen. Sie ließe sich das nicht länger gefallen.
Ich versprach ihr, es zu versuchen.
Diesem Wunsch bin ich allerdings nicht nachgekommen.
-3-
Später erreichte mich ein weiterer Anruf von Petra Molllath. Sie erklärte mir wörtlich:
„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig.
Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen.
Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was
an, ich weiß auch wie“.
Ich habe mich spontan angeboten, nach Nürnberg zu fahren um zu vermitteln und bat um
Rückruf. Bevor sie das Gespräch beendete ließ sie mich wissen: „ Wenn Gustl seine Klappe
hält, kann er 500,000€ von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“
Nun der ehemalige Freund Edward Braun schickte das Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und an die Justizministerin von Bayern, Frau Merk. Schon deshalb sollte er aufpassen, wenn er mal wieder nach Bayern kommt. So was ist ja vollkommen „Irre“!
Jetzt wird Herr Braun nicht etwas angesprochen und hinterfragt, in wie weit er sich wirklich erinnern kann oder Ihm z.B. erläutert, wie eine rechtmäßige „eidesstattliche Versicherung“ auszusehen hat. Nein, man wertet ein Schreiben wie dieses als einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Das ist sehr spannend, da sich weder in der eidesstattlichen Versicherung, noch in den diversen Anschreiben ein „Antrag“ erkennen ließ.
Und die „eidesstattliche Versicherung“ ist auch nicht etwa erst dieses Jahr an die Staatsanwaltschaft und Frau Merk gesendet worden. Diese ist bereits Anfang September 2011, also auch vor den Erklärungen der Ministerin im Landtag zum Ende 2011 sowohl bei der Staatsanwaltschaft und Ministerium eingetroffen.
Wie gesagt, so weit ich es überblicke hat nachdem nun Frau Merk offensiv in der „Münchener Runde“ im BR gegen die Vorwürfe vorgegangen ist der SpOn (Spiegel Online) mit der Kehrtwende zum Thema „Mollath“ und „Irre“ vollzogen.
Wer sich die Mühe macht sich diese „Diskussionsrunde“ im BR anzuschauen („Der Fall Mollath“ – ich weiß nicht, wie lange dieses Video vorgehalten wird!), wird feststellen, das sich Frau Merk versichert, das Hubert Aiwanger die Unterlagen, vor allem den internen Bericht der HVB nicht gelesen hat (ab Min. 12:00), geschweige denn wirklich mal durchgearbeitet hat. Als dies für sich Sicher war, stellt sie wiedermal Behauptungen auf, die die Süddeutsche vor allem in dem Bereich, ob es „Schwarzgeldvorwürfe“ gab widerlegt. Merk behauptet in der Diskussionsrunde, das die HVB nicht ein Wort des Vorwurfes von Schwarzgeld beinhaltet habe.
So sagt Frau Merk in der Diskussionsrunde wörtlich:
Aber immer dann, wenn es darum ging Schwarzgeldvorwürfe, die Herr Mollath erhoben hat aufzudecken, dann schweigt dieser Bericht.
(Quelle: Münchener Runde/BR vom 11.12.2012 ab Min. 13:08)
Die Süddeutsche stellt dazu in einem Artikel zu der Diskussionsrunde klar:
Die Fakten: Auf Seite 7 des Prüfberichts werden die Geldgeschäfte für eine „allgemein bekannte Persönlichkeit“ in den Jahren 2001 und 2002 untersucht. Wörtlich ist davon die Rede, dass es sich „um Schwarzgeld handelte„.
Auf Seite 16 findet sich als ein Fazit der Revision: „Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften (u. a. Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz) anzulasten.“
(Quelle: Süddeutsche Zeitung – „Fall Mollath – Fakten widersprechen der Ministerin“ [auf Seite 4]; Hervorhebungen durch meine Wenigkeit)
„externe Vorschriften“, was könnte damit gemeint sein? Nun dankenswerterweise erläutert der Bericht dies auch noch: „Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz“. Alles Rechtliche Bestimmungen dessen Umgehung man wohl zumindest Landläufig als Schwarzgeldvergehen bezeichnen könne, neben dem wortwörtlichen Vorwurf von Seite 7, wo im Zusammenhang mit der öfters zitierten „allgemein bekannten Persönlichkeit“ von „Schwarzgeld“ die Rede ist.
Der SWR hat den Revisionsbericht als (leider stellenweise sehr schlechten) Scan auf seinen Webseiten zum Download eingestellt. Liest man sich den entsprechenden Text dort durch, dann ist man geneigt, die Justizministerin von Bayer, Frau Merk als Lügnerin zu bezeichnen, weil nicht nur der Vorwurf des Schwarzgeldes dort wortwörtlich benannt ist, sondern auch, wie in diesem einen Fall auch vorgegangen wurde:
Weitere Feststellungen
Herr D**** wickelte in den Jahren 2001 und 2002 drei Sondergeschäfte über sein Konto ab. Dabei wurden insgesamt 70.000 Schweizer Franken in DM bzw. Euro umgetauscht und der Gegenwert anschließend vom Konto abgehoben. Herr D**** erklärte hierzu, dass es sich dabei um einen „Gefallen“ für eine Kundin (allgemein bekannte Persönlichkeit) gehandelt habe, die beim umtausch nicht persönlich in Erscheinung treten wollte, zumal es sich um Schwarzgeld handelte. Der Geschäftsleitung der Bethmann Bank ist der Name der Kundin bekannt. um die Aufzeichnung gemäß GWG zu umgehen, wurde ein Geschäft künstlich aufgesplittet (Tatbestand des Smurfings). Beim letzten Umtausch gab der Mitarbeiter bei der Identifizierung an, für eigene Rechnungen zu handeln, um die Kundin zu „schützen“.
(Quelle: SWR – Sonder-Revisionsbericht der HVB [Prüfungsnummer 20546]; PDF [ca. 5 MB])
Also, wenn Frau Merk wie behauptet den Bericht gelesen hat, dann müsste Sie diesen Absatz, in dem nicht nur steht, das Schwarzgeld verschoben wurde, sondern auch detailliert wie es geschah ebenfalls gelesen haben. Im Absatz darunter wird deutlich, das dieser Vorgang bei der „allgemein bekannte Persönlichkeit“ kein Einzelfall ist. zudem gibt es dort eine eindeutige Aussage, das eine deutsche Privatbank (Bethmann Bank) in Kenntnis über die Identität der Schwarzgeldkundin ist. und anderes als die Behauptung, das es Schwarzgeldvergehen gibt, hat Mollath nicht aufgestellt.
Das Herr Aiwanger in der Diskussionsrunde schlecht informiert war und somit der Justizministerin Merk einen Angriffspunkt gelassen hat, ist bedauerlich. Das der Oppositionspolitiker Schindler, Vorsitzender des Rechtsausschuss der Ministerin schon fast bildlich in den Arsch krischt, war ebenso wenig Hilfsreich.
Was mir auch immer wieder hoch kommt, ist diese verlogene Aussage von der Justizministerin Merk, dass sie sich nicht in die Unabhängigkeit der Justiz einmischen will und die Entscheidungen der Gerichte nicht kommentieren will. Ich empfehlke hierzu mal die Reaktion der Justitzministerin Merk im Zusammenhang mit dem Thema „Beschneidung“ anzuschauen. Dort hatte Sie es doch recht Eilig sich in eine Rechtsentscheidung einzumischen, ja mehr noch, ganz klar in den juristischen Umgang mit dem Thema ganz konkrete Handlungsanweisungen zu geben:
Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes werden die bayerischen Staatsanwaltschaften – sollten Fälle angezeigt oder sonst bekanntwerden und eine Strafverfolgung überhaupt in Betracht kommen – Strafverfolgungsmaßnahmen zurückstellen.
(Quelle: Antenne Bayern – Justizministerin Merk: Beschneidungen bleiben straffrei)
Hier hatte die Justizministerin keine Probleme ein Gerichtsurteil zu kommentieren, ja sogar massiv in die juristische Arbeit von Staatsanwaltschaft und (indirekt) Gerichten einzugreifen.
Wie schon geschrieben, plötzlich melden sich Journalisten, die merkwürdig Kritisch über das Thema Mollath und „Verrücktsein“ schreiben. Merkwürdig deswegen, weil bei diesen Einschätzungen sowohl das Gesamtbild ignoriert wird, wie auch neuere Kenntnisse. So wird gerade bei diesen „kritischen“ Artikeln die Aussage des Schöffen, das der Richter schon mit sehr brutalen Mitteln jede Würdigung der entlastenden Aussagen unterdrückt hat einfach nicht beachtet. Das man merkwürdig erscheint, wenn man immer wieder versucht seine Position dar zu legen und dabei per Drohung von einem Richter gehindert wird, ist für mich nicht verwunderlich. Auch wurde der Vorwurf der Körperverletzung und der Sachbeschädigung nie wirklich abschließend erörtert.
Statt dessen erfährt man immer mehr Details, wie auch die merkwürdige Rolle des „Pflichtverteidigers“. Erst jetzt meldet sich der Verteidiger in einem Artikel der „Nürnberger Zeitung“:
„Ich habe Herrn Mollath erst im Prozess kennengelernt. Er hatte bis zur Hauptverhandlung keinen Kontakt zu mir gesucht, sich aber auch keinen anderen Pflichtverteidiger ausgewählt, was er hätte tun können“
[…]
Er erinnert sich noch genau, wie er dann seinem Mandanten erstmals im Sitzungssaal begegnete. Der sei schick gekleidet gewesen mit einem edlen Sakko, aus dessen Brusttasche eine Zahnbürste herausgeschaut habe. Auf Dolmánys Frage, was dies zu bedeuten habe, habe Mollath geantwortet: „Ich komme ja sowieso ins Gefängnis.“
(Quelle: Wer ist Gustl Mollath wirklich?)
Nun, dafür, das sich der Pflichtverteidiger nicht mal an wesentliche Akten erinnern kann zu dem Fall, ist seine Erinnerung der Begegnung noch sehr konkret. Mollath hat vor dem Gerichtstermin keinen kontakt zu Ihm gesucht? Und er? Scheinbar ging Ihm der Fall am Arsch vorbei. Er hat es ja scheinbar zugelassen, das der Richter sich so aufführen konnte, wie es von dem Schöffen (und Mollath) berichtet wurde. Da mein Dolmány, der Pflichtanwalt doch tatsächlich: „Er hätte ja sagen können: Ich war’s nicht, die Anklage ist falsch.“. Nun ist es im deutschen recht aber so, das ein Vergehen dem Angeklagten nachgewiesen werden muss und nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen soll. Dies wurde aber in dieser Gerichtsverhandlung scheinbar nicht nur umgedreht, sondern auch noch jeder Versuch des Unschuldsbeweises durch den Richter verhindert.
Eigentlich müsste es nun eine ganz neue Verhandlung in einem Bereich geben, wo die involvierten Gerichte nicht mehr beteiligt sind. Also nicht nur in einem anderen Landgerichtsbereich, sondern auch auch in einem Bereich, der zu einer anderen Kammer des BGH zugeordnet ist. Schließlich ist diese in der Kausa Mollath ebenfalls mit seiner schon berüchtigten „untätigkeit“ bei Beschwerden gegen Urteile in diesem Fall involviert. Diese hat ja das von verschiedenen Fachjuristen als Mangelhaft bezeichnete Urteil im Schnellverfahren durchgewunken. Ein Umstand hinter den sich auch die Justizministerin versteckt!
Ich vermute, man wird mit Interesse verfolgen können, wie dieser Fall schön langsam bis nach der Landtagswahl in Bayern hinausgezögert wird. Das ist wahrscheinlich keine Verschwörung, wie manche Pressestimmen es Herrn Mollath in den Mund legen wollen, aber es sind einige Personen in dem Fall verwickelt, die scheinbar kein Interesse an eine Aufklärung haben und dessen Lobby stark genug ist, um steuernd einzugreifen.
Es ist schwierig durchzublicken, bei den ganzen Infos und Stückchen, die man überall geliefert bekommt. Es liegt nun an einem wirklich unabhängigen Gericht, diese ganzen Puzzelteilchen in einem Zeitstrahl anzuordnen und Aktion und Reaktion in eine Beziehung zueinander zu bringen.
Nach allem, was ich so gelesen habe, war die Aktion (angebliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung, sowie später angebliche Sachbeschädigung) eine Reaktion auf die scheinbar berechtigten Aktionen von Herrn Mollath wegen seiner (wenn man die HVB nimmt, glaubhaften) Vermutung von Schwarzgeldverschiebungen. Es scheint so, das Herr Mollath hier konsequent in eine Ecke („Irrer“) geschoben werden sollte, was dann im Ergebnis scheinbar auch geklappt hatte.
Die Abfolgen in einem sinnvollen Zusammenhang zu bringen, haben einige versucht. Meist um Mollath zu Unterstützen, aber auch hier entdeckte ich meist direkt Fehler oder besser gesagt etwas, was nicht berücksichtigt wurde in der Gesamtbetrachtung. Ich maße mir solch eine komplexe Darlegung der Ereignisse nicht an, dazu fehlen mir zu viele Infos.
Spannend finde ich aber, wie man die Behauptungen von Mollath widerlegen will. So wird im Spiegel Online berichtet, das ein Gericht die Kündigung von Petra mollath aufgehoben habe:
Gericht hob Kündigung von Mollaths Frau auf
[…]
Man darf das bezweifeln. Wie die „Zeit“ in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, wehrte sich Petra Mollath vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung, mit Erfolg. Das Berliner Arbeitsgericht befand, Geld im Ausland zu haben sei keine Straftat. Am 16. September 2003 wird die außerordentliche Kündigung aufgehoben, Petra Mollath erhält knapp 20.000 Euro Abfindung.
(Quelle: Spiegel Online – Warum der Justizskandal doch keiner ist)
Nun, die erste Frage ist, was eine Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit dem Fall von Herrn Mollath zu tun hat. Begründet wird es damit, das die HVB dem „Berliner“ (Warum eigentlich in Berlin, wo doch Bank und Arbeitsplatz in Bayern liegen?) Arbeitsgericht keine Namen zu den Vorwürfen liefern konnte oder wollte (das ist die Frage). Die „fristlose Kündigung“ wurde nach den Angaben aufgehoben und eine Abfindung von (gerade zu lächerlichen) 20.000 Euro gezahlt. Ob es sich dabei wirklich um ein Urteil oder, wie normalerweise in solchen Fällen üblich ein Vergleich handelt ist nicht zu erkennen und es fehlt hier auch ein Aktenzeiuchen, das man dies mal nachprüfen könnte. So heißt es dann bei der zitierten Zeit auch nur:
Als Petra Mollath vor einem Berliner Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung klagte, gewann sie den Prozess. Das Gericht befand, Geld im Ausland zu haben sei keine Straftat.
[…]
Am 16. September 2003 wurde die außerordentliche Kündigung der Petra Mollath aufgehoben, sie erhielt eine Abfindung von knapp 20.000 Euro.
(Quelle: Die Zeit – Ein Kranker wird Held / Seite 4)
Keine Erwähnung, dass die Aufhebung und die Entschädigung auf Grund eines Urteils geschehen sind. Die Höhe der Abfindung bei einer Privatkundenbetreuerin für Kunden mit hohen Privatvermögen eher unwahrscheinlich, wenn das Gericht die Beschuldigungen als unzutreffend zurückgewiesen und entsprechend ein Urteil gefällt hätte. Aber ich lasse mich mit einem entsprechenden Aktenzeichen gerne eines besseren belehren.
Wichtig ist, dass es eine neue Verhandlung der Vorwürfe gibt und diese unter Aufsicht derjenigen durchgeführt wird, in dessen Namen dann ein Urteil gesprochen werden soll, dem Volk.
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