Das ist doch Verrückt! – Die „Gutachten“ zu dem Fall Mollath wurden veröffentlicht

Der Titel ist natürlich ironisch gemeint (ich schreibs nur sicherheitshalber mal hier hin, für die Humorlosen).

Es ist aber ein mutiger und sehr seltener Schritt, das ein Betroffener der Veröffentlichung von Aufzeichnungen zustimmt, die einen weiten Bereich seiner Privatsphäre betreffen.
Für die Gutachter-Gläubigen, die nichts hinterfragen wird dies natürlich die Bestätigung sein, das sie schon immer recht hatten, weil (z.B.) der Leipziger das ja in seinen Gutachten so schreibt. Was hier aber jeder machen kann, ist die von den Gerichten ignorierten Gutachten von Herrn Simmerl und Weinberger. Auch kann man sich ein Bild über das Gutachten von Herrn Päfflin machen und dieses mit seinen Ausführungen vor Gericht vergleichen.
All dies ist jetzt durch diese Preisgabe über privateste Belange möglich.

Herr Mollath muss jetzt stark sein. Ebenso wie es scheinbar einige Idioten gibt, die meinen mit Drohungen ihren eigenen Frust im Namen von Mollath freien Lauf zu lassen (lt. Mitteilungen werden ja etliche Gutachter, die Ex-Ehefrau und Andere angeblich massiv bedroht), so werden nun Interessengruppen für den Status Quo keine Hemmungen haben schweres Geschütz aufzufahren. Ich habe das selbst bei weit aus geringeren Umständen erlebt.

Auf der anderen Seite hebt dies den Wissensvorsprung von Journalisten, wie die Frau Lakotta, die selbst hervorhebt, das sie alle Gutachten etc. eingesehen habe. Was verwunderlich ist, da Herr Mollath keine Zustimmung (die notwendig ist) gegeben hatte. Auch hier ist (eigentlich die Aufgabe der bayerischen Justiz) nachzufragen, wer u.A. Frau Lakotta mit diesen Infos widerrechtlich versorgt hat.

Die Stellungsnahme zur Veröffentlichung und die 9 Dokumente (wobei das letzte eine Sammlung von über 300 Seiten ist) sind auf der Dokumentationsseite von Herrn Strate, einem der Anwälte die sich dem Fall Mollath angenommen haben veröffentlicht: Rechtsanwalt Strate – Dokumentation
Es beginnt mit der Datei „Erklärung der Verteidigung vom 22.8.2013“ und darunter.

Bemerkung:
Das so offen mit Verhandlungsdokumenten umgegangen wird ist durchaus nicht üblich. Wer nun denkt, das er hier auch so Umfangreich über das nun anlaufende Verfahren informiert wird, der wird enttäuscht. Dies ist nicht erlaubt.
Dazu auch der rechtliche Hinweis von Herrn Strate am Begin dieser Dokumentation: Rechtlicher Hinweis zur Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren [PDF 15,8 KB]

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