[Update] Udo Vetter – Neuerdings ein Rechteszene-Anwalt oder doch nur eine “Rampensau”?

Udo Vetter ist ein Anwalt, der mit seinem „Lawblog“ bekannt geworden ist.
Das bringt natürlich dann auch Mandanten, also nicht unbedingt eine rein selbstlose Webseite. Auch wenn dies vielleicht nicht der vordergründige Anlass zu diesem Blog ist.
Dann entschloss er sich eine Kooperation mit der Versicherung ARAG einzugehen. Diese sollten Gastbeiträge in seinem Blog veröffentlichen und er schreibt Kolumnen auf der Webseite der Versicherung. So weit hat sich also der Lawblog von einem reinen Blog zu einem Kommerziellen Webseite verändert.
Das nach dem „peinlichen Gastbeitrag“ der ARAG (Erster „Gastbeitrag“ auf der Seite von Udo Vetter vom „Kooperationspartner“ ARAG) die Kooperation eher einseitig verlief, ist nachvollziehbar. Die Kooperation mit der ARAG auf dem Lawblog beschränkt sich seit dem auf Artikel von Udo Vetter, in dem er auf seine Berichte auf der ARAG-Webseite verweist (und bewirbt).
Das ist alles eher amüsant, ebenso das er sich nun politisch bei den Piraten betätigt. Interessant wurde es, als Udo Vetter sich plötzlich für die Rechte von gewaltbereiten Menschen der rechten Szene zuwendet und mehrere Mandate übernimmt. So z.B. die Strafverteidigung für ein Mitglied des „Aktionsbüro Mittelrhein“. Ich kenne einige Anwälte, die bei Strafprozessen Mandanten verteidigen, die sie privat eher meiden. Das ist mit dem Grundsatz des Rechtes auf bestmögliche Verteidigung zu erklären und das diese Anwälte dieses Recht ernst nehmen oder manchmal einfach nur, weil sie sich das gut bezahlen lassen. So könnte man dies auch in diesem Fall so sehen, wenn da nicht plötzlich eine Anwaltsflut für die Mandanten vor Gericht erscheinen. Auf 26 Angeklagte kommen 52 Anwälte. Über dieses Thema bin ich auf dem ersten Artikel zu diesem „Update“ bereits eingegangen: „Udo Vetter – Neuerdings ein Rechteszene-Anwalt oder doch nur eine “Rampensau”*?„.

Dann übernahm Udo Vetter noch die Beschwerde gegen das Verbot der rechten Gruppierung/Verein „Besseres Hannover“. Hier handelt es sich weder um eine Strafsache, die u. U. ein sofortiges Handeln im Sinne des Rechtsanspruchs auf Verteidigung erfordert, sondern um Zivilrecht, ohne Dringlichkeitsbedarf. und Udo Vetter stellte sich damit auf Seiten des Klägers. Auch dies habe ich in dem oben erwähnten Artikel zu diesem „Update“ bereits besprochen.
Aus diesem Artikel ist ein „Update“, eher speziell zu dem Thema „Besseres Hannover“ hervorgegangen („[Update] “Besseres Hannover” und die Behörden“). In diesem Artikel bin ich vor allem auf die Einschätzung der Behörden über die rechte Szene (speziell „Besseres Hannover“) in Hannover eingegangen. Dort habe ich dann sozusagen als Zirkelschluss nochmals meine provokative Frage über Udo Vetter eingestellt:

…, ob Udo Vetter sich nun als “rechter Szeneanwalt” etablieren möchte oder einfach nur Opportunist, eine Rampensau oder Geldgierig ist?

Nach dieser etwas längeren Einleitung nun das „UPDATE“.
Ein Freund von mir war so freundlich und hat mich auf einen Bericht in der „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (kurz: HAZ) aufmerksam gemacht. Dort wurde ein Artikel (am 15.08.2013) mit dem Titel „Anklage gegen „Besseres Hannover““ veröffentlicht. Es geht hier vor allem um die „Strafsache“ gegen Mitglieder des Vereins „Besseres Hannover“ mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es ist durchaus lesenswert. Aber für meine Artikel ist der Absatz über das Verbotsverfahren des Vereins „Besseres Hannover“ von Interesse:

Als unmittelbar nach dem Verbot ein ehemaliges Mitglied der Gruppierung einen Spendenaufruf im Internet veröffentlichte, um Gelder für die Klage gegen das Vereinsverbot zu sammeln, schritten die Ermittler ebenfalls ein. Sie froren das Spendenkonto umgehend ein, sodass bis heute keine Gelder darauf verbucht beziehungsweise davon abgehoben werden können. Der renommierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter, der mit der Klage gegen das Vereinsverbot beauftragt worden war, stellte daraufhin seine Arbeit ein und nahm die Klage zurück.

(Quelle: HAZ – Anklage gegen „Besseres Hannover“)

Nun, da lt. diesem Artikel noch eine 2. Klage gegen die Verbotsverfügung ansteht, die scheinbar nicht durch Udo Vetter vertreten wird, scheint es auf meine „provokante Frage“ zumindest in dem Fall um das Verbot der Gruppierung „Besseres Hannover“ eine Antwort zu geben. Wenn Udo Vetter seine Mandantschaft abgibt, nachdem er nicht bezahlt werden kann, dann ist wohl weniger eine politische Gesinnung, noch die Öffentlichkeitswirkung (= Rampensau) oder womöglich ein allumgreifender Gerechtigkeitssinn ein Grund für seine Engagement, sondern scheinbar schlicht und einfach nur die „Geldgier“.

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