Udo Vetter – Neuerdings ein Rechteszene-Anwalt oder doch nur eine „Rampensau“*?

* Rampensau
Im Theater, bzw. auf „Livebühnen“ nennt man so Schauspieler oder Darsteller (z.B. auch Musiker, Comedians, …), die immer bemüht sind ihre Person in den Vordergrund zu stellen. So z.B. der Fall einer Schauspielerin, die sich mal geweigert hat mit dem Rücken zum Publikum zu spielen, obwohl dies das Stück erforderte. Ich ahbe extra mal ein etwas harmloseres (und anonymes) Beispiel genommen.

Ich bin schon etwas verwundert.
Udo Vetter war mir bisher bekannt als praktizierender Anwalt in Düsseldorf, der seinen Schwerpunkt stark in rechtlichen Kommentaren in seinem Blog und Vorträgen, sowie Lehrvorträgen verschoben hat. Eigentlich, bis auf einige Blogbeiträgen ging das Leben von Udo Vetter an mir vorüber.
Dann stieß ich eigentlich nur per Zufall auf die Kooperation mit der Rechtschutzversicherung „ARAG“. Gestolpert bin ich darüber bei dem Besuch eines Beitrages über „Kindesmisshandlungen“ und der „juristischen“ Erläuterung, das der Besitz von entsp. Bildmaterial nichts mit der Misshandlung als solches zu tun hat (Mein recht erzürnter Artikel dazu: Udo Vetter zur Rechtslage bei “Kindermissbrauch”). Schon solche „juristischen“ Beiträge und die „Kooperation“ mit der „ARAG“, die ich persönlich (Achtung, freie Meinungsäußerung) für eine verdeckte Werbevereinbarung halte (siehe dazu: Erster “Gastbeitrag” auf der Seite von Udo Vetter vom “Kooperationspartner” ARAG).

Mappus
Das nächste, über das ich Stolperte war ein Artikel über die Klage von Mappus zur löschung der von ihm vergessenen Sicherungskopie seiner Festplatte.
In dem Artikel von Udo Vetter („Mappus wird baden gehen„) über die klage hat er sich darin verrannt, dass die Staatsanwaltschaft ein Beweis auch verwerten kann, wenn diese nicht rechtens bestehen. Ja, der Anwalt, der für mehr Rechte von Privatpersonen, z.B. auch in der Beweissicherung eintritt ist diesmal sogar richtig Froh darüber:

Wenn die Staatskanzlei des früheren Ministerpräsidenten schlampte und nicht dafür sorgte, dass bei einer Computerreparatur von einer Firma erstellte Sicherungskopien wieder gelöscht wurden, ist dies zwar ein schlechtes Zeichen für den staatlichen Datenschutz. Der Fehler von Regierungsmitarbeitern ändert aber nichts daran, dass die Sicherungskopien vollwertige Beweismittel für die Strafverfolger sind.
[…]
Ein Staatsanwalt haftet nur für eigene (Grund-)Rechtsverstöße. Von juristischen Fehlern Dritter darf er normalerweise bedenkenlos profitieren. Wenn Mappus jammert, eigentlich dürfte es die Daten gar nicht geben, ist das juristisch also ohne jede Substanz.
[..]
Ebenso sein Hinweis, es handele sich auch um private Daten. So what? Bei jeder Hausdurchsuchung sackt die Polizei alle Datenträger ein.

(Quelle: lawblog – Mappus wird baden gehen)

Mal abgesehen davon, das ich es befremdlich finde, dass ein Anwalt seine Meinung zu „Beweissicherungen“ nach seiner persönlichen Sympathie (bezw. hier wohl Antipathie) wechselt, wie andere ihre Hemden, ist der gesamte Artikel am Thema vorbei. Hätte sich Udo Vetter die mühe gemacht, vorher zu begreifen, was die Klage von Mappus ist, hätte er sich diesen peinlichen Artikel komplett sparen können (mal von den zwei oder drei Sätzen über Datenschutz vielleicht mal abgesehen). Mappus, bzw. seine Anwälte haben (wohlweislich) nicht gegen die „Kopie“ der aufgetauchten Festplatte bei der Staatsanwaltschaft geklagt (vielleicht hofft er da auf die alten Seilschaften), sondern gegen das Land auf Löschung der Sicherungskopie, die noch in der Staatskanzlei (oder inzwischen sonst wo in einer der Landesbehörden) liegt. Hier ist Ihm vermutlich die Antipathie zu diesem Politiker (die ich auch habe) durchgegangen. Das er trotz mehrere Hinweise auf seinem Fehler in seinem Artikel diesen immer noch ohne eine Anmerkung oder Richtigstellung stehen lässt, ist für jemanden, der sich des öffteren in „juristische Einschätzungen“ begibt meiner Meinung nach auch nicht gerade Vertrauenswürdig.
Anmerkung:
Wenn die Klage nicht in Baden-Württemberg bearbeitet würde, würde ich auch sagen, dass die Klage gegen das Land keinen Erfolg hat. Vor allem, da das Land ja Mappus angeboten hat, die Fastplatte mit ihm zu sichten und wirklich „Privates“ zu löschen. So aber sehe ich die Klage mit Spannung entgegen und hoffe, das die Richter unabhängiger von dem alten Filz sind, als so mancher Staatsanwalt des Landes.

Die „Rechte Szene“
Über einen Artikel zur Klage der rechten Gruppierung „Besseres Hannover“ gegen Ihr Verbot kam ich wieder auf Udo Vetter. Diese Vereinigung klagt gegen das verbot. Einer der Anwälte für diese Klage: „Udo Vetter“.
Doch dazu will ich später noch kommen.
Zuerst einmal komme ich auf einen Strafprozess, in dem Udo Vetter auch als Verteidiger beteiligt ist. Es handelt sich um mutmaßliche Mitglieder des „Aktionsbüro Mittelrhein“. Die Rhein-Zeitung schrieb im Live-Ticker-Stil über den ersten Prozesstag gegen die Angeklagten. Dabei verweist sie auf eine Blogbeitrag des beteiligten Anwwalts „Udo Vetter“, der einen „unaufschiebbaren Antrag“ gestellt hatte und sich über die zurückstellung in einer Prozesspause in seinem Blog aufregt:

15.29 Uhr: Unter den Verteidigern der Angeklagten ist auch Udo Vetter, der mit dem „lawblog“ das größte Anwaltsblog Deutschlands betreibt. Er hat die Pause zu einem neuen Beitrag genutzt: Er äußert sich kritisch dazu, wie das Gericht zu Prozessbeginn mit einem „nicht aufschiebbaren“ Antrag eines Anwalts umgegangen ist.

(Quelle: Rhein-Zeitung – Live-Eindrücke: Gereizte Stimmung im Prozess gegen Neonazi-Szene vom „Braunen Haus“)

Unabhängig jetzt von der auch in den Kommentaren kontrovers diskutierten juristischen Bewertung von Vetters „Empörung“ war für mich seine Verteidigung von Angeklagten der rechten Szene interessant.
Dazu will ich etwas ausholten. Im Zuge von politischen Strafverfahren (Stichwort Terrorismus) wurden die Bedingungen für die Strafverteidigung erheblich erschwert. So darf ein Strafverteidiger in der selben Sache nur einen Mandanten verteidigen. Man hatte so versucht die Verteidigungsmöglichkeiten von politisch unliebsammen Menschen zu erschweren. Gerade bei den Prozessen gegen die RAF und weiteren deutschen sogenannten linken Terroristengruppen sahen sich die Strafverteidiger selbst Verfolgungen ausgesetzt. Kaum ein Anwalt, der sich damals nicht selbst irgendwann mal als „Sympathisant“ oder schlimmeres vor dem Richter sah. Auch Anwälte, die aus Überzeugung, das jeder Angeklagte ein Recht auf Verteidigung hat, sahen sich Repressalien ausgesetzt. Ich selbst kenne persönlich Anwälte, die dann selbst vor das Gericht gezerrt wurden, mit den abenteuerlichsten Anschuldigungen. Und vor allem auch Anwälte, denen ich die Zustimmung von Gewalt nicht zutraue, von aktiver Unterstützung von Gewalt mal ganz abgesehen.
Von daher ist das Recht eines jeden auf bestmögliche Verteidigung ein wichtiges Recht, heißt dieser nun Ulrike Meinhof, Mappus, Tauss oder Beate Zschäpe.
Weil es durchaus auch Anwälte gibt, die sich dabei einem Gewissenskonflikt nicht hingeben wollen, verzichten Sie auf eine Tätigkeit als Strafverteidiger. Auch ich bin froh, wegen meines Berufsstandes (ich bin nun mal kein Anwalt) nicht mit solchen Gewissensentscheidungen konfrontiert zu werden. Ich beneide die Anwälte nicht darum.
Aus diesem Aspekt heraus ist die Strafverteidigung eines der Angeklagten des „Aktionsbüro Mittelrhein“ ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines Grundrechtes und würde für mich erst mal keine Frage der Gesinnung des Anwaltes auslösen. Im Fall der 26 Angeklagten im Fall des „Braunen Haus“, der Wohngemeinschaft des „Aktionsbüro Mittelrhein“ in Bad Neuenahr/Ahrweiler gibt es da nur einen bitteren Beigeschmack. Es scheint so, das bei Verteidigungen von Angeklagten der sogenannten rechten Szene die Anwälte keine Repressalien zu befürchten haben. In dem Prozess kommen auf 26 Angeklagten 52 Anwälte.

Zwei Ankläger, 52 Verteidiger
Sie sollen Gegner verprügelt, Beamte observiert und Autos angezündet haben: In Koblenz stehen 26 Rechtsextremisten vor Gericht, weil sie laut Anklage einen Neonazi-Staat errichten wollten. In dem Prozess muss die Justiz zeigen, wie Durchsetzungsfähig sie in einem solch aufwendigen Verfahren ist.

(Quelle: Spiegel Online – Zwei Ankläger, 52 Verteidiger)

Das bedeutet, dass die Mandatsübernahme von Udo Vetter nicht mit dem Grundrecht auf eine Verteidigung zu erklären ist, da sich für die Verteidigung dieser Angeklagten ganz offensichtlich genügend Anwälte gefunden haben. Aber für mich noch immer kein Grund, deswegen die „Gesinnungsfrage“ zu stellen. Hier geht es um Strafrecht, da sollte eben jedem die Möglichkeit der Verteidigung gegeben sein. Ein Twittereintrag drückt aber das „Gefühl“ dabei gut aus:

Strafverteidiger sollten im Beruf genau wie Ärzte nicht über Moral / Unmoral ihrer Kunden urteilen. Anwälte können Mandate aber ablehnen.

(Quelle: Twitter)

Der nächste Eintrag stellt dagegen:

und die Ablehnung des Mandats ist kein Urteil über Moral?

(Selbe Quelle)

Ich behaupte jetzt mal „Nein“. Eine persönliche Entscheidung ist nur dann moralisch nicht zu verantworten, wenn dadurch ein sonst nicht vermeidbarer Schaden entsteht. Ein Arzt, der einen Patienten wegen persönlicher Abneigung nicht behandelt und dieser deswegen von einem Kollegen behandelt wird, hat vielleicht sogar im Sinne des Patienten gehandelt und auch im Eigenschutz. Die Abneigung würde Ihm jeder bei Komplikationen vorhalten. Dies dürfte auch bei einer Verurteilung eines Mandanten bei offensichtlicher Abneigung des Verteidigers ebenfalls der Fall sein. Deswegen werden urteile auch erklärt, damit im Zweifel eben eine offensichtlich fehlende Objektivität oder fehlende Beachtung der Beweislage zur Aufhebung des Urteils führen kann, wie an einem hier später aufgeführten Beispiel bei der Strafkammer Koblenz geschehen ist.

Wie gesagt, das Strafrecht ist da eine Sache für sich und die Verteidigung als „Organ der Rechtspflege“ ein wichtiger Bestandteil.

Dies war also der Fall eins, nun hat Udo Vetter aber auch ein weiteres Mandat übernommen. Dabei geht es diesmal nicht um „Strafrecht“, sondern um die eingangs dieses Abschnittes erwähnte Klage gegen das Verbot der Gruppe „Besseres Hannover“, dessen ehemaligen Mitglieder verschiedener Straftaten bezichtigt werden. Diesmal handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, sondern um eine von den Mitgliedern dieser Gruppe eingereichten Klage gegen dieses Verbot. Hier geht es nicht darum, wie in einem Strafverfahren, das man recht dringend einen Rechtsanwalt braucht (z.B. weil man vor seiner Haustüre fest genommen wird und nun auf der Wache sitzt). Es handelt sich um eine Klage, wo der Kläger zu einem Anwalt geht und dieser nicht von jetzt auf gleich agieren muss. Hier kann man sich also schon Fragen, wieso ein Udo Vetter die Klage einer Gruppierung übernimmt, von denen zumindest einige Anhänger als Teil dieser Gruppe gegen die Freiheit und „Grundrechte“ von anderen Menschen gehandelt hat und dies auch mit der Bereitschaft diese Menschen zu Verletzen.

Um gegen das Vereinsverbot anzugehen, hat S. den renommierten Juristen Udo Vetter beauftragt.
[…]
Chronik der Provokationen der Gruppierung „Besseres Hannover“

  • 5. März 2010: Angriff auf eine Mahnwache für die Opfer von rechter Gewalt am Kleefelder Kantplatz. Rund 20 Mitglieder von „Besseres Hannover“ springen zeitgleich aus einer Stadtbahn und gehen auf die Teilnehmer der Mahnwache los. Die Polizei kann Schlimmeres verhindern.
  • 12. Juni 2010: Mitglieder der rechtsradikalen Gruppierung mischen sich […]

(Quelle: Hannoversche Allgemeine – „Besseres Hannover“ klagt gegen Verbot)

Man sollte sich bei Wikipedia überlegen, ob diese Aussage wirklich noch auf Udo Vetter und seinen Zielen mit der Wirklichkeit übereinstimmt:

In seinem Blog und in seinen Vorträgen setzt sich Vetter für den Erhalt der Grundrechte und für eine Stärkung der Rechte von Angeklagten ein. So vertritt er die Auffassung, dass eine illegale Maßnahme in der Strafverfolgung ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen sollte.

(Quelle: Wikipedia – Udo Vetter [Permalink]; Hervorhebung von mir)

Das mit dem „Beweisverwertungsverbot“ habe ich wegen seinem dazu widersprüchlichen Artikel über Mappus auch noch mit zitiert.

Nun, ich kenne Udo Vetter nicht und kann über seine politische Einstellung nichts sagen. Er ist Mitglied der Piratenpartei. Das hat aber nichts zu sagen, da sich innerhalb der Partei auch rechtsextreme Flügel etabliert haben, die auch angebliche Grundsätze der Partei ungestraft mit Füßen treten. In den Kopf von Udo Vetter kann ich sowieso nicht blicken.

Aber das er trotz ausreichender anwaltlicher Vertretungen der Angeklagten in einem Strafprozess gegen Mitglieder einer rechten Vereinigung übernommen hat und auf der anderen Seite an anderer Stelle das Mandat mit einer eigenen Klage für eine rechten Gruppierung werfen schon Fragen nach der Motivation dieser Mandate auf.
ist er nun der rechten Szene wohlgesonnen? Oder ist er einfach nur opportunistisch und nimmt alles mit, womit er sich im Gespräch hält?
ist es das ersteres, dann müsste man viele seiner Äußerungen als verlogen empfinden. Bei der zweiten Vermutung würde so manches was mir aufgefallen ist einen Sinn geben. Als Pirat „Udo Vetter“ biegt man die Äußerungen von Rick Falkvinge bzgl. Kindesmisshandlungen so lange, bis es angeblich nur noch Opfer sind, die passiven Täter (wie ich sie mal bezeichne, die „Besitzer“ von Dateien mit Kindesmisshandlungen). Mappus klagt. Da muss man nicht weiter recherchieren, sondern nur am Thema vorbei einen Artikel schreiben, bei dem man mal eben seine eigenen Grundsätze über Bord wirft. In einer Verhandlung gegen Menschen, die vermutlich die „Grundrechte“ Dritter massiv missachtet haben, regt sich Udo Vetter in einer Prozesspause über die Handlung seines vermeintlichen Gegners, den Richtern auf, ohne ein Wort über den Inhalt des Prozesses und deren Umfang ein Wort darin zu verlieren. Im Gegenteil, schaut man sich berichte von juristisch versierten Prozessbeobachtern an, so zeigen diese ein Bild des Versuchs den Prozess durch Anträge (wie die von Udo Vetter) in die Länge zu ziehen und massiv zu stören. Und zu guter Letzt übernimmt Udo Vetter das Mandat für eine Klage gegen das Verbot einer rechten Gruppierung deren Mitglieder die Grundrechte Dritter ebenfalls massiv missachtet haben.
Zusammen mit der „Kooperationsvereinbarung“ mit der ARAG in der laut Vetter selbst die ARAG „Gastbeiträge“ mit „Nutzwert im Vordergrund“ auf seinem Blog veröffentlichen. Der erste „Gastbeitrag“ war die Veröffentlichung einer Presseerklärung. Dessen Nutzwert für einen Fachblog ist da wohl eher zweifelhaft. Wichtig erschien mir dabei wohl nur das Logo am Anfang, der Link am ende des „Artikels“, sowie durch die vermeintliche Kooperation hinfällige Verweis auf „Werbung“. Von der Darstellung von Udo Vetter auf der ARAG-Seite selbst mal ganz abgesehen.
Oder er will einfach alles Mitnehmen was er kriegen kann (aber das ist ja auch irgendwie Opportunistisch, oder?)

Interessant fände ich es noch im Zusammenhang mit dem Prozess gegen die Mitglieder des „Aktionsbüro Mittelrhein“, womit Udo Vetter begründet, das der Richter „befangen“ ist (sein „unaufschiebbarer Antrag“). Womöglich, weil die selbe Kammer bereits eine rechtsextreme Gruppe verurteilt hatte, dessen Urteil vom BGH kassiert wurde? (das ist das weiter oben erwähnte Beispiel, siehe dazu auch den bericht in Spiegel-Online unter „Links“)
Nun einen Erfolg kann er ja für sich verbuchen. Sein Mandant darf die Prozessakten per eBook (ohne jede Möglichkeit des Internetzuganges) in der Zelle bearbeiten (siehe: lawblog – „Elektro-Post in den Knast“). Auch wenn er dort nicht aufzeigt, für welchen Prozess dies durchgesetzt wurde und bestimmt nicht nur für seinen Mandanten. Ich vemute mal eher, dass sich nun bis zu 26 eBook-reader in deutschen Untersuchungsgefängnissen aufhalten.

Es wird spannend sein, wie sich die Qualität des Blogs von Udo Vetter und seine Mandantschaft noch weiter entwickelt.
oder eben die Frage:
Ein neuer Szene-Anwalt oder eine Rampensau? 😉

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