Im vorherigen Artikel habe ich kurz das Thema Mappus und die Klage auf Löschung angeschnitten.
Im Zusammenhang von Udo Vetters Artikel auf seinem Blog „lawblog“ habe ich seine (Udo Vetters) völlig daneben liegende Voraussetzung seiner rechtlichen Einschätzung aufgezeigt.
Mappus Klagt gegen das Land Baden-Württemberg auf Löschung der Festplatte, die noch beim Land vorhanden ist. Udo Vetter behauptet in seinem Artikel dagegen, dass die Staatsanwaltschaft die Daten (diese hat sich eine Kopie der Festplatte gezogen) löschen soll, was nicht der Klage von Mappus entspricht.
Nun aber zu der Klage selbst.
Ich mag Mappus nicht und ich persönlich halte Ihn für einen Straftäter. Möglich, dass das Gericht meiner Einschätzung nicht folgt und Mappus in allen Strafanzeigen, die vor Gericht (immerhin die erste Hürde) landen frei sprechen wird. Unabhängig davon bleibt die politische und moralische Schuld. Das Mappus ein (Landes-) Verfassungsbrecher ist, wurde höchstrichterlich ja bereits festgestellt.
Im Blick darauf, dass durch die Inhalte der Festplatte evtl. weitere Klagen (z.B. durch das Land) ausgelöst werden können oder auch weitere Antragsdelikte¹ daraus erwachsen können, ist diese Klage ein legitimes recht von Mappus, unabhängig wie ich diese ganze Geschichte persönlich bewerte (und das ist wahrlich nicht positiv).
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¹ Antragsdelikt
Zur Erläuterung, nicht jede Straftat muss von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Es gibt auch sogenannte Antragsdelikte, also Straftaten, die erst durch eine Strafanzeige verfolgt werden müssen. Also frei nach dem Spruch „Wo kein Kläger, da …“. Im Strafrecht hat der Beklagte „jedes“ Recht sich gegen den Vorwurf zu wehren. Von Lügen bis zur Flucht, also dem persönlichen Entzug zu den Ermittlungsbehörden. (Wobei ich den Beweis der Unschuld jetzt mal außen vor lasse)
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Mappus kann also versuchen, weitere (falls vorhanden) Straftaten zu verheimlichen. Das ist sein gutes Recht. Ebenso hat er das Recht mit allen legalen Mitteln laufende Ermittlungen zu seinem Gunsten zu beeinflussen, auch mit der Vernichtung von Beweismitteln (wie z.B. durch seine jetzige Klage auf Löschung). Dies kann man z.B. auch mit der Vernichtung der Festplatte bei seinem Amtsabtritt vermuten (wobei hier die Frage ist, ob da statt dessen die Strafbare Handlung der Sachbeschädigung vorliegt). Pech halt, das es diese Kopie der Festplatte (zumindest über einem bestimmten Zeitraum) gab. Dieses „Beweismittel“ ist nun bei der Staatsanwaltschaft. Das kann er nicht mehr verhindern. Der Inhalt dieser Festplatte kann gegen ihn verwendet werden, aber kann auch als Beweis für ihn, also zur Entlastung benutzt werden, wenn der Inhalt das hergibt. Die Staatsanwaltschaft braucht dagegen nicht bei Delikten ermitteln, die eben als sogenannte „Antragsdelikte“ gelten.
Dazu ist die Aussage der Staatsanwaltschaft wichtig, dass sie Erkenntnisse aus der Verwertung der Mails z.B. über Vorgänge zum „schwarzen Donnerstag“ nicht an das Land weitergeben werden von großer Wichtigkeit. Evtl. (also nur eine hypothetische Annahme) ergeben sich aus dem Inhalt der Festplatte Delikte, die die Staatsanwaltschaft auf Antrag nachgehen müsste.
Von daher ist die Klage auch von politischem Interesse.
Mappus behauptet, dass auf einer Sicherungskopie seines Dienstrechners ausschließlich private Dateien zu finden sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, das er seit seinem Amtsantritt bis zur Erstellung der Sicherungskopie seinen „Dienstrechner“ ausschließlich privat benutzt hat. Wenn dies stimmt, wirft die ein sehr trübes Licht auf die Arbeitsauffassung des nie von den Bürgern gewählten ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus.
Auch ist es noch verwunderlicher, dass dann Mappus und seine Anwälte das Angebot der gemeinsamen Einsicht und Löschung von privaten Dateien abgelehnt haben. Die Festplatte an sich scheint ja Eigentum des Landes zu sein. Somit ist es schon mal (meiner Meinung nach) Rechtens, dass diese die Festplatte in Ihrem Besitz behält.
Das die Landesregierung bei den lückenhaften Unterlagen auch aus dem Zeitraum der Sicherungskopie vermuten kann, dass sich auf dieser Sicherungskopie nicht ausschließlich private Dateien befinden ist für mich ebenfalls nachvollziehbar. Und wenn die Gerichte andere Urteile, bei denen es um elektronische Dateien im Firmenbesitz geht ernst nehmen, dürfte eine Klage auf Löschung der Dateien kein Erfolg haben.
Ob es nun eine letzte Verzweiflungstat von Mappus ist oder es noch weitere Kreise zieht, ist im Bereich der Spekulation zu sehen. Ebenso, ob er und weitere gefährdete Personen auf die alten Seilschaften (z.B. in der Staatsanwaltschaft) im Land hoffen.
Das positive dabei ist, dass die Festplatte offensichtlich sicher aufbewahrt ist und das nun die Gerichte entscheiden.
Ich habe in dem Zusammenhang zu der Klage von Mappus viele Kommentare gelesen. Ich muss sagen, das ich bei vielen merkwürdige Gefühle hatte. Zum Einen bei denen, die der Meinung sind, das Mappus alle Rechte an den Dateien habe, wie auch diejenigen, die Mappus jedes Recht in Bezug auf die Daten absprechen.
Die Daten sind Eigentum des Landes, so meine Meinung. Sie sind nicht Allgemeingut, sprich für eine Öffentlichkeit. Von daher halte ich die „Wikileaks“-Forderungen für Demokratiefeindlich. Das Land hat meiner Meinung nach das Recht die Daten einzusehen und bei offensichtlichen Missbrauch der Positionen von Amtsträgern muss sie juristisch und auch politisch dagegen angehen. Das ist die Aufgabe des Landes in Vertretung des Souveräns, dem Volk.
Den genauen Inhalt der Mails im ganzen gehen mich nichts an. Erst wenn durch politische Intrigen und strafbare Handlungen die Dateien verschwinden würden, sei es beim Land oder „upps“ bei der Staatsanwaltschaft (z.B. nach einer Löschung der landeseigenen Festplatte), dann hoffe ich, dass ein verantwortungsvoller Mitarbeiter (sei es Angestellter, Beamter oder Politiker) eine Kopie davon erstellt hat und diese dann zur Wahrungssicherung der Öffentlichkeit übergibt.
Denn erst wenn die Organe versagen, muss der Souverän reagieren. Bis dahin muss man den Organen die Möglichkeit lassen, sich korrekt in ihrem Auftrag zu verhalten.
Das spricht uns nicht von der Notwendigkeit frei unsere Organe kritisch und genau zu beobachten.
Das hat das System Mappus und Vorgänger eindeutig bewiesen.
Wie gesagt, wenn der Richter vergleichbare Situationen und dessen Rechtsprechung ernst nimmt, kann und darf es einer Löschung nicht zustimmen. Ich denke ein besonnener Richter empfiehlt dem Kläger, sich doch das Angebot des Landes zu überlegen, die Festplatte gemeinsam durch zusehen. Im härtesten Fall wird das Gericht Datei für Datei durchgehen müssen und dann Datei für Datei entscheiden. Einen Freifahrtschein für eine komplette Löschung einer Sicherung von einem „Dienstrechner“ wird das Gericht nicht zustimmen können. Ich vermute sowieso, dass die gerichtliche Auseinandersetzung in die nächste Instanz gehen wird, egal wie das Urteil aussieht. Vermutlich ist das hier eine einfache Verzögerungstaktik. Evtl. sogar „nur“ wegen der im Jahr 2013 bevorstehenden Bundestagswahl. Und eine solche Vertuschungs- und Verzögerungspolitik würde auch zu einem, nach eigener Aussage „Mitglied in der Partei Helmut Kohls“-Menschen Mappus passen.
In Baden-Württemberg ist der Zug für die CDU schon längst abgefahren und da würde ein offener Neubeginn eher positiv aufgenommen werden.