Hier geht es nur indirekt um die „Causa Mollath“ auch deswegen kein Hinweis auf Ihn im Titel.
Vorausschicken möchte ich, das Frau Merk ja Juristin ist und somit wissen sollte, das man Aussagen und auch Behauptungen klar belegen und klar ersichtlich machen sollte.
Vor allem sollte die Herkunft eines Textes klar aus sich ersichtlich sein.
Nun, wegen Berichten über die „menschlichen“ Gefühle von Merk bzgl. Mollath geriet ich mehr oder weniger aus versehen auf die persönliche Webseite von Frau Merk.
Das erste was mir auffiel war, dass der Schutz vor unseriösen Seiten Alarm schlug:
Nun gut, es hat mir ein lächeln ins Gesicht getrieben, aber es handelt sich bei dieser Bewertung -wie leider inzwischen oft bei WOT- um eine Inhaltliche, denn rechtliche oder sicherheitsrelevante Bewertung. Von daher eigentlich ein Missbrauch dieser nützlichen Schutzfunktion gegen Webseiten mit Schadsoftware oder gesetzwidrigem Inhalt.
Seis drum.
Weiter kommt man auf die Homeseite von Ihr und findet darunter folgenden bemerkenswerten Menüpunkt:
Nunja, das Aktuellste scheint dabei ein Artikel vom 16.6. (neben dem Dokument vom 19.6.) zu sein! Auch ist es für eine Ministerin, die für alle Bürger da ist, eine erstaunlich einseitige Auswahl an Artikeln zu dem Fall Mollath. Nun wenigstens hat sie es unterlassen die Artikel der beiden (meiner Meinung nach) größten Speichelleckern vom Nordbayerischen Kurier dort aufzunehmen. Das war wohl selbst Ihr zu peinlich.
Aber was mir sofort ins Auge fiel war dieses angebliche PDF-Dokument (jedenfalls nach dem vorgelagerten Symbol):
„19-06-2013 Text Frau Prof. G.docx“
Text Frau Prof. G.? Da war doch was, also direkt mal reinschauen. Doch es ist gar kein PDF, sondern ein Word-Dokument, das sich mit älteren Word-Programmen nicht öffnen lässt. Nun LibreOffice kann es öffnen und was sieht man? Ein Blatt mit einem merkwürdigen Text. Um einen Eindruck darüber zu bekommen, wie dieser Text erscheint, habe ich hier mal das Fenster von LibreOffice mit dem Text, wie er sich dann zeigt als Screenshot eingefügt:
Man sieht, das dieses veröffentlichte Schreiben keinerlei Autorenmerkmale oder Herkunftsmerkmale hat. So weiß man also nicht was es mit diesem seltsamen schreiben überhaupt auf sich hat. Noch merkwürdiger wird es, wenn man sich den Text durchliest (Wegen der Größe der Darstellung habe ich auf eine Lesbarkeit des Textes im obigen Screenshot verzichtet und reiche den Text als Zitat nach):
Zu Meldungen in den Medien, eine Frau Prof. U. G. habe Besuch von der Polizei bekommen, weil sie sich über das Netzwerk Twitter für Gustl Mollath eingesetzt habe, haben Vertreter des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heute im Innenausschuss des Bayerischen Landtags ausgeführt:
Die Meldung trifft nicht zu. In Wahrheit verhielt es sich so, dass am 23. Mai 2013 im Justizministerium ein besorgtes Schreiben eines Anwalts einging, dass es möglicherweise durch Frau Prof. U.G. zu Störungen bei einer Veranstaltung mit Frau Staatsministerin Dr. Merk kommen könne. Der Fall Mollath spielte in dem Schreiben keinerlei Rolle. Dieses Schreiben wurde vom Justizministerium routinemäßig dem Begleitschutz (Landeskriminalamt) von Frau Staatsministerin zugeleitet, damit dieser ggfs. auf eventuelle Störungen vorbereitet ist.
Die vom Landeskriminalamt routinemäßig verständigte örtliche zuständige Polizeiinspektion suchte daraufhin Frau Prof. U. G. zur Abklärung einer möglichen Störungssituation vor der Veranstaltung auf. Dies hatte ebenfalls keinerlei Bezug zum Fall Mollath. Dabei ergaben sich keine Gefahrenmomente. Frau Prof. U.G. nahm anschließend an der Veranstaltung von Frau Staatsministerin teil, ohne dass es zu Störungen o.ä. kam. Frau Prof. U.G. und Frau Staatsministerin gaben sich am Ende der Veranstaltung sogar die Hand.
(Quelle: Webseite Beate Merk –> Aktuelles zum Fall Mollath –> Datei: „19-06-2013 Text Frau Prof. G.docx“)
Ist das nun eine Richtigstellung von Frau Prof. G.? Eher unwahrscheinlich, das Frau Ursula Gresser sich mit vollem Namen gegenüber der Presse erklärt hatte. Dort wurde nicht erklärt, was angeblich der Grund für den Besuch von 2 Zivilpolizisten gewesen ist, sondern diese Frau hat über das von Ihr erlebte berichtet und dies widerspricht nun mal den Behauptungen der Justiz Bayerns und Ihrer Handlanger. Es mag durchaus sein, das dieses Schreiben des Anwalts der Grund für den Besuch der beiden Beamten war, aber scheinbar wussten diese es selbst nicht, das dies der Grund war. Und selbst wenn dieses Schreiben der „Grund“ für den Besuch war, könnte dies ein Mensch, der in einer freien Gesellschaft leben möchte durchaus als einen Einschüchterungsversuch oder sogar Nötigung ansehen.
Aber das ist hier nur die sekundäre Frage. Die Frage, die sich weiter stellt ist ganz einfach, was ist das für ein Text?
Wie gesagt, der Dokumentenname „19-06-2013 Text Frau Prof. G.docx“ lässt einen Vermuten, das es ein Text von Frau Prof. G. (=Frau Prof. Ursula Gresser) sei.
Der Text selbst lässt verschiedenste Vermutungen zu. Ist es ein Pressetext? Dann fehlt hier die eindeutige Quellenangabe. Gut, damit tun sich ja verschiedenste CSU-Politiker oft schwer mit dem richtigen Zitieren.
Aber dafür ist der Text auch etwas seltsam. Zudem werden da Tatsachenbehauptungen erstellt, die für einen Pressetext (gut, es gibt das Nordbayerische Ausnahmen) ungewöhnlich sind.
Dieser Text ist auf der persönlichen Seite von Frau Merk, ist es also ein Text von Ihr selbst? Das könnte hinkommen, da es sich ja gleicht mit den anderen Behauptungen von Frau Merk. So blieb sie ja bei Ihrem berühmten Interview auch -trotz gegenteiliges Zitat- dabei, das „soweit sie verfolgbar waren waren sie nicht zutreffend“. So sagt dieses Schreiben auch aus, das obwohl Frau Gresser die Beamten nach dem Grund gefragt hat und diese sich dann mit der Löschung des Twitterbeitrages zu „Mollath“ zufrieden gaben wird hier wieder dieser Aussage behauptet: „Die Meldung trifft nicht zu“.
Das könnte man als Muster Merk vermuten.
Nun, dann wäre es doch Ehrlich gewesen, wenn Frau Merk diesen Text als Ihren eigenen Text ausgewiesen hätte und diesen nicht so ohne jede Angabe in den Raum stellt. Wobei auch dies -hypothetisch das der Text von Ihr stammt- ein Phänomen der Frau Merk sein könnte. Sich immer alle Türen offen halten.
Ich habe mich damit aber nicht zufrieden gegeben!
Wer nicht aufpasst, der hinterlässt in Texten eine Spur, so auch hier. Schaut man sich die Metadaten der Datei an, wird es noch seltsamer:
Upps, der „Autor“ des Textes ist ein gewisser „Herr Krames“? Besser gesagt, die eingetragene Autorenkennung dieses Word-Programmes lautet auf diesen Namen. Ob er wirklich an der Tastatur gesessen hat und geschrieben hat, das kann ich natürlich nicht wissen.
Anmerkung:
Ich habe hier einen Namen veröffentlicht und man könnte dabei vermuten, dass dabei gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen wird. Ich sehe dies anders. Zum einen komme ich noch auf diese Person zurück, die in seiner Tätigkeit durchaus damit rechnen muss, namentlich genannt zu werden, zum anderen ist dieser name für jeden öffentlich einsehbar, der das oben genannte Dokument auf der Seite von Frau Merk öffnet. Es handelt sich hier also mehr oder weniger um ein „Zitat“ von der Seite Beate Merk.
Nun stellte sich natürlich die Frage, wer dieser „Herr Krames“ ist, der , bzw. auf dessen Rechner dieser Text scheinbar verfasst wurde. Also geht man auf die Suche. Weil es eben noch offen war, um was es sich bei der Datei genau handelt war es das einfachste erst einmal mit dem Text auf Suche zu gehen. Und ich wurde fündig!
Wo, auf der Seite des Ministeriums von Frau Merk. Dort findet man unter >Presse und Medien –> „Aktuelles“< den Menüpunkt "Stellungnahme zum Fall Prof. U. G“
Klickt man nun auf diesen Link, so öffnet sich eine PDf (diesmal wirklich eine PDF) mit eben dem selben Text wie auf der Webseite von Beate Merk. Also eine PDF ohne jegliche Autoren und Herkunftsanzeige. Einzig der Linktitel ist mit „Stellungnahme zum Fall Prof. U. G“ wenigstens etwas aussagekräftiger als der Downloadlink auf der Seite von Frau Merk. Dafür ist der Text etwas schlechter zu finden. Aber immer noch nicht ist klar, wer diesen Text verfasst hat und was dieser nun genau aussagen will.
Nun, auch eine PDF hinterlässt Spuren, so finden sich hier folgende Angaben:
(Der rote Balken verdeckt meine Ordnerbezeichnung, die geht niemanden etwas an)
Also als „Autor“ wieder dieser „Herr Krames“ und diese PDF wurde am nächsten Morgen aus der Worddatei erstellt. Das bedeutet, das ein Zusammenhang mit dem Justizministerium nicht auszuschließen ist. Also die Suchfunktion betätigt und hopla, da ist er. Er ist für die Pressearbeit (= „Pressesprecher“) und der Webseite des Justizministeriums zuständig/verantwortlich.
Also ein Text aus dem Justizministerium? Ein Text, der nicht als „Link“ auf der privaten Webseite der Justizministerin erscheint, sondern ganz offensichtlich als das Originaldokument des Pressesprechers. Einen Text, der nirgendwo deutlich macht, das es offensichtlich ein Text ist, der von der Propagandastelle, ‚tschuldigung „Pressestelle“ des Justizministerium stammt.
Irritierend auch die Veröffenlichung ohne jedes Datum! Weder beim Link, noch im Text. Geschrieben scheinbar am 19.6. Nachmittags, als PDF am nächsten Vormittag konventiert und wenn man diesem Kommentar „Robbe 01.07.2013 – 23:25 Uhr“ beim Nordbayerischen Kurier glauben kann, am 1.7. auf der Seite des Justizministeriums veröffentlicht.
Das ist für eine Justizministerin und Ihren Mitarbeitern eine peinliche Art, Meinungen und Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Einer solchen Behörde meiner Meinung nach nicht würdig sind.
Auch weitere Fragen stellen sich mir hier.
Da Frau Merk auf Ihrer „privaten Homepage“ diesen Text als Originaldatei vom 19.6. veröffentlicht, kommt natürlich die Frage auf, ob hier der Pressesprecher Krames für die Frau Merk einen Text für Ihre private Webseite erstellt hat und ob dies dann evtl. in seiner Arbeitszeit erfolgte?
Wie man eine Stellungsnahme in solch einer Form auf der Behördenseite veröffentlichen kann?
Ob die Nutzung eines Dokumentes das scheinbar im Ministerium erstellt wurde, für die private Seite frei gegeben wurde (von unabhängiger Seite, also nicht „Befangen“).
Nachtrag:
Wie eine Stellungsnahme auch aussehen kann, kann das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz selbst aufzeigen und Frau Merk auch auf Ihrer privaten Webseite einbinden (lassen): „05-07-2013 Stellungnahme Mollath.pdf“, PDF auf der Webseite von Beate Merk.
Und auch auf der Webseite des Ministeriums siht dies ganz anders aus, als die obige „Stellungsnahme“: [url=http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2013/176.php]05.07.2013 – Pressemitteilung 176/13 „Stellungnahme Mollath“, Stellungnahme auf der Webseite des Justizministeriums[/url].
Gerade vor diesem Hintergrund fragt man sich, was man mit dieser seltsamen Form und Bezeichnung der „Stellungnahme Frau Prof. G.“ bezwecken will. Und in wie weit ein Justizministerium noch Arbeitsfähig ist, wenn nicht mal die simpelsten Herkunftskennzeichnungen erfolgen.
So wie die Justiz und das entsp. Ministerium bisher agieren, kann ich persönlich dahinter nur Täuschung und Unfähigkeit vermuten.
Das Ganze mag dem Leser etwas Kleinkariert vorkommen. Das mag durchaus sein. Es ist aber gerade in letzter Zeit eben jene Frau Merk gewesen, die notfalls jedes Wort auf die Goldwaage gelegt hat. Sie muss sich also an ihren eigenen Maßstäben messen lassen und da fällt sie meiner Meinung nach erbärmlich durch.
Zudem ist diese Stellungsnahme gerade mit der vorherigen Berichtserstattung merkwürdig und am Thema des Besuches von 2 Zivilpolizisten vorbei geschrieben, was die Form der „Stellungsnahme“ noch irritierender macht.
Pingback: Zweckgebundene Spenden Unterschlagen?
Pingback: Das ist doch Verrückt! - Die "Gutachten" zu dem Fall Mollath wurden veröffentlicht
Pingback: !!! UPDATE !!! [Mollath] Die Atteste oder die Frage nach “unecht”, “gefälscht” oder “echt”
Pingback: [Mollath] Ein angeblich "neues" altes Attest soll nun alles ändern?
Pingback: [Mollath] Die "Stellungsnahmen" des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Bayern - Teil 1