Zweckgebundene Spenden und ein Scheinvertrag [Teil 3: Angebot eines Beratervertrages oder Scheinvertrag?]

Vorwort

Nun, im letzten Teil will ich mich mit der Frage befassen, ob es sich bei dem „Beratungsvertrag als Dienstvertrag“ um ein Vorschlag (lt. Herrn Letsch) oder um den Versuch eines Scheinvertrages handelt. Ich bin mir bewusst, dass der Artikeltitel „Zweckgebundene Spenden und ein Scheinvertrag“ für die 3 Teile meine rein persönlich subjektive Einschätzung voraus nimmt.
Ein befreundeter Anwalt hat mal zu einem Prozess dem Richter gesagt, als es um „üble Nachrede“ ging. Eine davon ist die Richtigkeit der Aussage zu belegen. Er hat den Prozess im übrigen für seinen Mandanten gewonnen. Nach diesem Motto möchte ich nun in diesem „Teil 3“ versuchen meine rein persönliche Meinung mit entsprechenden Belegen als richtig zu untermauern.
Dabei möchte ich die Nebenschauplätze, wie die gegensätzlichen Aussagen zum Vertrag (zur Unterzeichnung gedrängt oder nicht) und dem Geld (will das Geld nicht vs. bekommst dann das Geld nicht) außer Acht lassen. Allgemein habe ich meinen pers. Eindruck zur Glaubwürdigkeit der verschiedenen Aussagen bereits in meinem Artikel „Zweckgebundene Spenden Unterschlagen?“ vom 19.10.2013 bereits niedergeschrieben. Das mich meine subjektive Einschätzung natürlich auch beeinflusst ist mi9r bekannt und sollte auch von Leser beachtet werden. Deswegen versuche ich meinen Eindruck auch möglichst mit Daten zu belegen.

Nun aber endlich zum „Teil 3“ der Artikelserie „weckgebundene Spenden und ein Scheinvertrag“:

Als erstes, nachdem ich mich ja mit dem Inhalt des „Beratervertrags“ beschäftigt habe, betrachten wir die Aussage zu dem Vertrag als solches.
Bereits am 16.10., also am Tag nach der Dokumentenveröffentlichung durch Herrn Strate (und dem Tag der ersten Presseartikeln) schreibt Herr Letsch in seinem „Letsch-Blog“:

Letsch-Blog-Vertragentwurf
(Quelle: Letsch-Blog – Betrugsvorwurf und Steuerhinterziehung und der aktuell verbliebene Anwalt von Gustl #Mollath)

Anmerkung:
Da sich die Beiträge von Herrn Letsch/Verein „zbb e.V.“ schon mehrmals verändert haben, zeigen die Links zur Quellenangabe evtl. auf veränderte Beiträge, in denen das Zitat/der Screeninhalt nicht mehr zu finden sind. Deswegen sind alle Seiten auch nochmals komplett als Scrennshot gesichert.

Es handelt sich also um einen „Entwurf“? Nur davon ist auf dem veröffentlichten Vertrag von Herrn Strate nichts zu sehen. Im Gegenteil, dieser ist bereits mit Briefkopf, Flächen für Eintragungen (Adresse von Herrn Mollath, Datum und Unterschriften) komplett Unterschriftsfertig erstellt. Kein Platz für Anmerkungen und Zusätze, damit man aus dem Entwurf dann einen endgültigen Vertrag gestalten kann. Keinen einzigen Hinweis auf einen „Entwurf“. Weder steht dies darüber, noch, wie eigentlich Üblich als Wasserzeichen quer über die Seite, noch einen Stempel, wie im Geschäftsleben ebenfalls bei „Entwürfen“ üblich sind zu sehen. Ja selbst ein Begleitschreiben, das auf einen „Entwurfscharakter“ des Vertrages schließen lässt fehlt hier.
Wohlgemerkt, es geht hier nicht um ein geplantes Treffen, wo sich die Parteien geplant gegenüber sitzen und eine (Vertrags-) Partei der anderen (Vertrags-) Partei einen „Vertrag“ als Angebot übergibt. Es handelte sich um ein Treffen am Rande einer Veranstaltung dessen Situation und Art, sowie zeitlichen Rahmen nicht vorher bestimmt werden kann. Herr Letsch hat sich bei diesem „Treffen“ nach eigenen Angaben erstmalig vorgestellt und Ihm dann (nach seinen Angaben) den Vertrag „mitgegeben“. In dem Sceen oben ist noch (hńicht eingekreist) zu lesen, dass der „Verein“ „keinerlei Eile“ habe. Von daher ist es um so unverständlicher, das bei solch einem zusammentreffen gleich ein fertig formulierter Vertrag präsentiert wird.
Wie die Situation bei diesem Zusammentreffen war, hat Herr Letsch in der „Pressemitteilung“ auf seinem Blog selbst eindrucksvoll beschrieben:

PM-Letsch-Blog-Treffen
(Quelle: Letsch-Blog – PRESSEMITTEILUNG des zusammenschluss bayrischer Bildungsinitiativen zbb e.V. zu den Vorwürfen von Betrug und Steuerhinterziehung / Spendenbetrug)

Er weist also selbst hi9n, das er Herrn Mollath sozusagen mal schnell zwischendurch angesprochen habe. Kein Umfeld, in dem ich einem mir vorher völlig Unbekannten einen ‚Vertrag‘ übergeben würde.

Da die Frage, ob Beratervertrag oder Scheinvertrag der eigentliche Inhalt dieses Artikels sein soll, nun zu dem darauf folgenden Satzteil:

Letsch-Blog-Vereinbarung
(Quelle: Letsch-Blog – Betrugsvorwurf und Steuerhinterziehung und der aktuell verbliebene Anwalt von Gustl #Mollath)

Man sagt also aus, dass der Verein „auch in jeder anderen Form“ eine „Vereinbarung“ mit Herrn Mollath habe treffen können. Das ist eine klare Aussage durch Herrn Letsch persönlich auf einer eigenen Webseite, in der er zu gibt, das dieser Vertrag angeblich als Werkzeug für eine satzungsgemäße Umverteilung eines Teils der zweckgebundenen Spendengelder (wir haben aus Teil 2 im Hinterkopf, das der Vertrag eine Zahlung „bis zu 20.000 Euro“ zusagt, was selbst bei kompletter Ausschöpfung nicht der Tatsächlichen Spendensumme entspricht. Auch nicht nach Rechnungen von Herrn Letsch selbst) dienen soll. Mal abgesehen davon, dass dann solch ein „Entwurf“ noch unverständlicher ist und der „Beratungsvertrag“ inhaltlich Herrn Mollath versklavt, sollte dieser als den Schein des „Satzungszwecks“ wahren, somit ein „Schein“-Vertrag.

In diesem Tenor ging es weiter. Sowohl bei der ersten (so weit ich es weiß) „Pressemitteilung“ („Fassung nur zur Information“) auf dem „Letsch-Blog“:

PM-Letsch-Blog
(Quelle: Letsch-Blog – PRESSEMITTEILUNG des zusammenschluss bayrischer Bildungsinitiativen zbb e.V. zu den Vorwürfen von Betrug und Steuerhinterziehung / Spendenbetrug)

Wie auch auf dem Blog des Vereins „zbb e.V.“, in der dann zuletzt diese „korrigierte Fassung“ der Pressemitteilung (unterzeichnet von den „Sprechern“ Heinz Schulze und Alfred Rott und nicht von dem einstellenden Fritz Letsch) folgendes aussagt:

PM-zbb-blog-1
(Quelle: „zbb e.V.“-Blog – Gustl Mollath und ZBB e.V. – Presseerklärung des Vorstandes für Anfragende)

Also auch in den beiden ‚Versionen‘ der Pressemitteilungen spricht man von einer Methode, die „Spenden Herrn Mollath direkt zukommen zu lassen“. Also den Zweck der Spenden mit einem ‚Kniff‘ einer ‚Täuschung‘ zu erfüllen. Während Herr Letsch in seinem Blog noch von Bezahlung für bereits erfolgten „Leistungen in der öffentlichen Bildung“ schreibt, wird man in der Presseerklärung auf dem „zbb e.V.“ klarer, in dem man schreibt, das man erwogen habe, „mit einem Dienstvertrag die Spenden Herrn Mollath direkt zukommen zu lassen“. Also wieder nur einen „Schein“, der den Satzungszweck erfüllen soll.

Bei der „korrigierten Fassung“ der Presseerklärung auf dem „zbb e.V.“-Blog gibt es noch einen weiteren interessanten Absatz:

PM-zbb-blog-2
(Quelle: „zbb e.V.“-Blog – Gustl Mollath und ZBB e.V. – Presseerklärung des Vorstandes für Anfragende)

Man beachte, dass der Verein hier sozusagen einfach erklärt, das er weiß, was für Herrn Mollath das Richtige ist, nämlich ein „win-win-Projekt“, ein „Forum für Mollaths Absichten“ (bis hin zu einem evtl. Buch) im Verein „zbb e.V.“ zu sehen. Mit diesen beiden Absätzen im Hinterkopf kann man diesen „Beratervertrag“, wie dieser sich gestaltet natürlich auch ganz anders betrachten.
Dieser war dann vielleicht doch nicht als „Scheinvertrag“ zu sehen, sondern als ein Knebelvertrag, der dem Verein „zbb e.V.“ die „Veröffentlichungsrechte im Internet, Berichte zur juristischen und politischen Entwicklung. Vorschläge zur Klärung der Zwangsbehandlung in Psychiatrien“ sichert (das Zitat stammt aus den Vertragsunterlagen des Vereins, den dieser Herrn Mollath vorlegte [§1 Punkt 2.]). Das wäre aber kein win-win-situation, sondern eher eine win-lost-situation zu Ungunsten von Herrn Mollath. Besonders entlarvend ist dieser Satz:
„So könnte er – ohne dass eine Transferaktion über einen anderen Verein angekurbelt werden müsste – und ohne jedwede Betrugsabsicht von irgendwem – das Geld legitim erhalten.“
Darin verkennt der Verein „zbb e.V.“, das es an ihm liegt, die zweckgebundenen Spenden eben dem ‚Zweck‘ zuzuführen und nicht an Herrn Mollath für den ‚Zweck‘ Zusatzleistungen zu erbringen. Der Vorstand des Vereins übersieht dabei, dass das Vorstandsmitglied Herr Letsch in einem Artikel den „mildtätigen Verwendungszweck“ zu eigen gemacht hat (siehe „Letsch-Blog – Morgen, Kinder, wird’s was geben: UntersuchungsausschussBayr.Landtag zum Fall #Mollath + Kommentar“, ebenfalls unter „Teil 1“ der Artikelserie thematisiert). Von daher bleibt selbst bei einer hypothetischen Zusammenarbeit zwischen dem Verein „zbb e.V.“ und Herrn Mollath die Vermutung, dass der Verein die Spender betrogen/getäuscht hat in dem Zweck der Spenden. Zumindest, was die Einbindung auf der „gustl-for-help“-Seite und auf dem Plakat zur ‚Demo‘ („Überschuss geht an Gustl Mollath“) angeht.

Neben den hoch offiziellen Aussagen des Vereins und dessen Vorstandsmitglied Herrn Letsch gibt es auch noch die Dokumentation der Korrespondenz des Vorstandsmitglieds Herrn Letsch mit Herrn Strate.
Da ist zuerst einmal die Antwort auf das erste Schreiben von Herrn Strate, nachdem Herr Letsch/“zbb e.V.“ auf den Anruf von Herrn Mollath am 17.9.2013 gute drei Wochen in keiner weise reagiert haben. So schrieb dann Herr Letsch am 9.10.2013 auf das Schreiben von Herrn Strate:

Letsch-Mail-1
(Quelle: Strate.net – Mitteilung der Verteidigung vom 15.10.2013 – Seite 13 [PDF 8,8 MB] kann durch anklicken vergrößert werden)

Man erkennt auch hier wieder die Aussage, das dies angeblich die „offenste Form“ der Geldüberlassung sei. Ansonsten wäre es „komplizierter“, da man „Rechnungen und Stunden-Abrechnungen“ benötige. Für ein eindeutigen „mildtätigen Zweck“ benötigt der Verein ausschließlich eine Empfangsbestätigung für das Geld und keinen weiteren Nachweis. Diesen hat dann Herr Mollath zu erbringen, wie auch Ihm die Abgabenpflichten betreffen. Das ganze wird dann durch den zweiten Abschnitt entlarvt, in dem Herr Letsch von Herrn Strate eine „bessere Form“ der Zuwendung verlangt. Dies natürlich nicht uneigennützig, weil er ganz klar verlangt, das nicht ’nur‘ die Satzung beachtet wird, sondern das Geld auch „der Verbesserung der rechtlichen Situationen in Psychiatrie und Politik einzusetzen ist“, was der Verwendungszweck gar nicht hergibt. Also eine Finanzierung durch Täuschung der Spender?

Herr Strate hat sich die Mühe gemacht, diese Mail noch am selben Tag zu beantworten. Eine Reaktion blieb dann bis zum Fristablauf aus. Am Tag des Fristendes schreibt dann Herr Letsch:

Letsch-Mail-2
(Quelle: Strate.net – Mitteilung der Verteidigung vom 15.10.2013 – Seite 16 [PDF 8,8 MB] kann durch anklicken vergrößert werden)

Dieses Schreiben lässt wieder einiges erkennen. Zum einen ignoriert der Verein (in Person Herr Letsch) weiterhin, das die Spender mit einem klaren „mildtätigen Verwendungszweck“ um Spenden gebeten wurden, zum anderen erwartet er scheinbar doch klar eine Gegenleistung für den mildtätigen Verwendungszweck.
So schreibt er im ersten Abschnitt des obigen Ausschnitt der Mail vom 14.102013 Einsicht dafür, dass der Verein eine „Vereinbarung braucht“ (das ist jetzt bzgl. des mildtätigen Zwecks schon genügend durchgekaut). Im zweiten Abschnitt setzt er wieder auf Leistungen, die Mollath bereist geleistet hat und „zu seinem eigenen Wohl“ noch zu „leisten hat“. Mal abgesehen, das ich es mehr als Anmaßend empfinde, wenn jemand bestimmen will, was jemand Anderes „zu seinem eigenen Wohl“ zu leisten habe, passt diese Äußerung doch recht gut in die Art wie der „Beratungsvertrag als Dienstvertrag“ gestaltet ist. Auch hier wird die Leistung, die Herr Mollath dort zu leisten hat nicht definiert. Die Entscheidung darüber liegt beim Auftraggeber. Wer nun denkt, es gibt da keine Steigerung mehr, der lese den dritten Absatz des Ausschnittes oben. Nicht nur, das Herr Letsch für die eingegangenen Spenden ‚für Herrn Mollath‘ eine Gegenleistung für den Verein fordert (also doch nichts mit „Spenden Herrn Mollath direkt zukommen zu lassen“, wie in den Pressemitteilungen behauptet), er will auch noch von diesen Spenden eigene Kosten verrechnen, da: „denn nach dem Wahlkampf sind kostenlose Veranstaltungen nicht mehr leicht zu haben“. So weit mir bekannt ist, hat der Verein bisher im Rahmen seines Vereinszweck keinerlei kostenpflichtigen Aktivitäten (ich schreibe auch für/über Herrm Mollath und seiner Situation in einem Blog, das kostet mich sogar -da kein kostenloser Blog- tatsächlich Geld 😉 ) für Herrn Mollath getätigt. Sogar die angekündigte Veranstaltung „Tagung zu Psychiatrie – Justiz – Forensik“ wurde „VERSCHOBEN auf späten Herbst“ („Psychiatrie-Politik – Was sich ändern muss [auf der Homeseite runterscrollen]).

Fazit:
Ich war in diesem Teil angetreten, mit Dokumenten zu belegen, das der „Beratungsvertrag als Dienstvertrag“ ein Scheinvertrag ist. Ich muss ehrlich sagen, je weiter ich „rumgewühlt“ (Zitat aus einem Kommentar im Blog von Frau Wolff) habe, um so unsicherer wurde ich. Zwar wird in den verschiedensten Erklärungen auf den Seiten des Vereins und des Vorstandsmitglieds Herr Letsch von einer Möglichkeit der direkten Übergabe der Spendengelder geschrieben. Aber oft schon direkt dahinter werden Ansprüche gestellt, Leistungen verlangt. Unter diesem Aspekt muss man sich diesen „Beratungsvertrag als Dienstvertrag“ nochmals betrachten.
Dieser sei angeblich ein Entwurf gewesen. Dafür war er aber äußerst präzise formuliert und gestaltet. Einen Hinweis auf einen Entwurf kann man bei der Dokumentation nicht entdecken. Aber gehen wir mal von einem Entwurf aus, so spiegelt dieser Entwurf doch die Vorstellungen des Vereins „zbb e.V.“ wieder. Sonst hätten sie diesen nicht erstellen müssen.
Dieser „Entwurf“ sieht vor, das Herr Mollath eine nicht näher definierte Leistung für eine nicht konkret benannte Summe X zwischen 10.000 und 20.000 Euro abliefert. Angeblich eine Möglichkeit, ihm das Geld direkt zukommen zu lassen. Nur stimmt die Summe irgendetwas zwischen 10.000 und 20.000 Euro nicht mit dem Spendenaufkommen überein. Es war also in diesem Entwurf von Seiten des Vereins vorgesehen nicht alles an Geld dem Verwendungszweck zukommen zu lassen.
Den Vertrag selbst würde ich als moralisch unsittlich bezeichnen. Wie er letztendlich juristisch zu bewerten ist, müssten ebendiese beurteilen. ich bin überzeugt, das wesentliche Teile dieses Vertrages juristisch nicht stand halten würden. Was bleibt, ist die Linie dieses Vertrages.
Vergleicht man diese mit den Äußerungen in den diversen Pressemitteilungen und den beiden Mails von Herrn Letsch an Herrn Strate, dann kann man an der Version des Vertrages um eine Möglichkeit der direkten Übergabe der Spendengelder zu haben zweifeln. Dies mag nachdem der Vertrag in den Fokus der Öffentlichkeit geraten war die Argumentation sein, aber die trotzdem vorgenommene weitere Vereinnahmung von Herrn Mollath lässt auch die Vermutung nahe, das man sich hier einen einseitigen Vorteil für den Verein erhofft habe, sozusagen eine win-win-situation einzig auf Seiten des Vereins. Der Vertrag und die Ansprüche in den diversen Schreiben erweckt den Eindruck, das der Verein sich die (wie drückte sich Herr Letsch so schön aus) „die er sowieso auf sich genommen hat und noch zu seinem eigenen Wohl zu leisten hat“ vereinnahmen will. So wie ein Parasit, der sich vom Blut seines Wirtskörpers ernährt.

Bevor sich der Zorn, der sich bei mir so langsam hochgearbeitet hat seinen freien Lauf nimmt, beende ich hier den Artikel lieber!

Hier geht es zurück zum „Teil 1 Chonologische Abfolge des „Spendenskandals““
und zum „Teil 2: Beratungsvertrag als Dienstvertrag“

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Aus dem Beitrag (in Reihenfolge der Einarbeitung ohne den Verweis auf den eigenen Artikel):

Eigene Artikel zum Thema Mollath

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