"Nachbarschaft24.net", die Webseite "frag-einen-anwalt.de" und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin "Wibke Türk"

Als ich dies hier gelesen habe auf der Seite „Frag-einen-Anwalt.de“, war ich ehrlich gesagt erst einmal erstaunt:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Bei Anmeldung auf dem fraglichen Portal haben Sie die AGB dieses Anbieters akzeptiert.
Bereits auf der Startseite wird auf die Kosten bzw. Mitgliedsbeiträge hingewiesen.

Das AG Borna hat in einem Urteil (Gz.: 4 C 766/08) hierzu festgestellt, dass damit ein arglistiges Verhalten des Portalbetreibers nicht vorliegen würde.

Die Forderungen des Portalbetreibers sind damit rechtmäßig.
Da Sie diese Leistungen in Anspruch genommen haben, ist diese Forderung nun durch Sie zu begleichen.
Eine anderweitige Möglichkeit ist nicht ersichtlich.

Ich bedaure, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Mit freundlichem Gruß,

Wibke Türk
Rechtsanwältin

(Quelle:Frag-einen-Anwalt.de: Frage geschrieben am 25.11.2009 09:58:53 | Betreff: nachbarschaft24.net)

UPDATE
Der hier angegebene Link wurde kommentarlos gelöscht. Ob es der Seite zu peinlich war oder ob es der Anwältin zu peinlich war, bleibt offen. Ob Sie jetzt wenigstens den „Mindeseinsatz“ zurückgibt? 😀

Also, auf Grund des „Mindeseinsatz“, hat sie sich die Mühe gemacht ein „Urteil“ heraus zu suchen.
Naja, ein „Urteil“? Scheinbar war der Einsatz nicht hoch genug, sich auch davon zu überzeugen, was sich hinter dem Aktenzeichen verbirgt.

Wie Schreibt die Rechtsanwältin Türk noch mal:

Das AG Borna hat in einem Urteil (Gz.: 4 C 766/08) hierzu festgestellt, dass damit ein arglistiges Verhalten des Portalbetreibers nicht vorliegen würde.

Schauen wir uns doch mal das „Urteil“ an. Da “Rechtsanwalt Michalak” dieses „Urteil“ veröffentlicht hat, kann man es sich ja mal anschauen:
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Was lesen wir da?
Urteil?
Nein, es steht auf Seite 1 Mittig eindeutig „Protokoll“ (wie ich es jedenfalls mit meinem Hauptschulabschluss entziffere). Nun, vielleicht kenne ich ja nicht den Unterschied, oder besser den fehlenden Unterschied zwischen „Protokoll“ und „Urteil“?
Deswegen schauen wir und mal weiter an, was da steht.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin die Startseite von „Nachbarschaft24.net“ vorgelegt hat und dort die Kostenangaben zu finden waren. Daraufhin wurde festgestellt, dass der Vorwurf das dies eine „arglistiges Verhalten“ sein könnte nicht nachvollzogen werden kann. Über die Rechtmäßigkeit, bzw. dem Abschluss eines Vertrages geäußert, geschweige denn geurteilt!
Danach heißt es in diesem „Urteil“ (das sich „Protokoll“ nennt):

Die Parteien schlossen sodann folgenden
V e r g l e i c h

Wieder liest man nichts, von einem Urteil! Erst recht nicht von einem Urteil (scheinbar war meine Hauptschulausbildung doch nicht so schlecht. Zumindest scheinbar nicht schlechter, als die einer Anwältin, wenn man davon absieht, dass ich kein Latein kann 😉 )
Der Vergleich ist auch nicht so, wie in den Abmahnungen immer wieder dargestellt, das man nun über 200 Euro (für 24 Monate Vertrag zu Zahlen sei. Man einigt sich auf eine Vertragslaufzeit von 6 Monate (!) und damit eine Zahlung von 54,– Euro. Der größte Wermutstropfen dürften die Kosten des Rechtsstreit sein, die die Beklagte auch, lt. „Vergleich“ zu Zahlen hat.
Das was das Gericht „beschlossen“ hat, ist der Streitwert (nach dem sich die Anwaltssätze berechnen). Dieser wurde eben auf die im Vergleich geschlossenen 54 Euro festgesetzt.

Ich könnte fast glauben, das Einzige, was die Anwältin wirklich bei vollem Bewusstsein geschrieben hat, ist dieses:

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von Frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Da blinken wohl die $-Zeichen im Auge, oder?

Das andere Anwälte da durchaus anderer Meinung in Ihrer Einschätzung sind, kann man auch auf „Frag-einen-Anwalt.de“ finden:

[…]
Die von Ihnen angegebene Internetseite „Nachbarschaft24.net“ bietet seit einiger Zeit Anlass für die Klagen zahlreicher Nutzer, die sich durch die versteckten Preisangaben des Anbieters getäuscht sehen. Zwar werden Preise für die Nutzung des Dienstes auf der Homepage von Nachbarschaft24.net genannt, jedoch besteht die Gefahr, dass diese sehr leicht übersehen werden.
Zudem wird die Mehrzahl der Nutzer nicht davon ausgehen, dass sich hinter der „Suchen“-Funktion gleichzeitig ein Vertragsabschluss verbirgt.
[…]
Ich rate deshalb zu folgendem Vorgehen:
[…]
Sie müssen bedenken, dass diese Anbieter durch die Drohung mit immensen Kosten bei unterbleibender Zahlung und der zukünftigen Einschaltung von Inkassobüros und Rechtsanwälten zunächst versuchen gehörig Druck aufzubauen, damit der Kunde freiwillig bezahlt. Viele beugen sich dann diesen Einschüchterungsversuchen und zahlen. Damit hat der Anbieter aber auch schon erreicht, was er will. Der zahlungsunwillige Rest wird dann vernachlässigt und spätestens nach der zweiten Mahnung nicht weiter verfolgt, zumal die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens gegen die Nichtzahler bei dem von mir beschriebenen Vorgehen nicht sehr hoch sind.

(Quelle und Gesamttext: Frage-einen-Anwalt: Frage geschrieben am 09.01.2008 10:41:00 | Betreff: Kündigung von „Nachbarschaft24.net“)

Der Anwältin Türk würde ich raten, wenn man nicht bereit ist für 36,00 Euro „Mindeseinsatz“ sich die Mühe machen will, sich zu Informieren, sollte man es mit dem „Rat“ geben sein lassen!
Oder stecken da noch weitere Interessen dahinter?

HINWEIS!
Ich kann nur jedem Raten, sich von den Behauptungen selbst ein Bild zu machen! Auch meine Äußerungen sollte man kritisch betrachten und nachprüfen.
Nicht, weil ich will, das Ihr mir Misstrauen sollt, sondern, weil auch ich Fehler machen kann und Ihr mich nicht kennt (also doch misstrauen. 😉 )

Links:
Antiabzocknews.de: Hasimaus-Rechtsanwalt Frank Michalak übernimmt Forderungseinzug für Nachbarschaft24.net
BooCompany: Dringende Warnung vor www.rotglut.org – Domain gekapert! und Nachbarschaft24.net und andere Abzocken der Fäuschdle-Group Teil I
Computerbetrug: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal und Inkassopost bekommen nachbarschaft24
Antispam e.V.: Deine Nachbarin läd dich ein! (nachbarschaft24.net) (meinnachbar.net)

Ich bin Terrorist, weitere Artikel dazu:
“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”
“Nachbarschaft24.net” – Teil 2
Die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk” – Teil 2
Nachbarschaft24.net – Teil 3/5 | Rotglut.org, “Pressestimmen”, Anwaltsantworten und der “Verbraucherzentrale Bundesverband”.

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