Nachdem ich mich vor gut 1 1/2 Jahren mit den Jobangeboten auf der Jobbörse der „Agentur für Arbeit“ unter dem Gesichtspunkt des Werbeverbot von Glücksspielen mit elektronischen Kommunikationsmitteln (Telefon, TV, Internet, etc.) beschäftigt habe (Ich berichtete: “Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?), hatte ich in der letzten Zeit mich aus verschiedenen Gründen noch 2 Mal mit der „Agentur für Arbeit“ und deren Jobbörse beschäftigt. Das erste mal, eben in dem oben erwähnten Artikel, weil ich mir anschauen wollte, wie es denn inzwischen mit der Sorgfalt des Plattformbetreibers der Jobbörse her ist, nachdem wir (Ich für den Verbraucherschutzverein Antispam e. V.) diesen am Beispiel des Glücksspiels und die Suche nach Outbound-Call-Center-Agenten auf der Jobbörse aufgezeigt haben, das diese Plattform für gesetzwidrige Tätigkeiten missbraucht wurde. Das Ergebnis dieser Prüfung hat ergeben, dass ich schon durch alleinige Anschauung der ersten 10 Jobangebote in der Übersicht nicht nur fündig wurde, nein sogar beim anschauen eines Jobangebotes eindeutige Hinweise auf klare Verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mehr dazu kann man in diesem Artikel von mir nachlesen: “Agentur für Arbeit” Handlanger für illegale Cold-Caller?.
Gut, dann nicht einmal einen Monat später konnte ich einen Artikel lesen, in dem es hieß, dass die „Agentur für Arbeit“ sein Jobportal aufräumt. Der Hintergrund war wohl eine Rüge, die Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte ausgesprochen hatte. Im Titel des Artikels habe ich dann die Frage aufgeworfen, ob die Aussage, dass die „Agentur für Arbeit“ nun die Jobbörse aufräumt „Tatsache“ sei oder eher ein PR-Gag, um auf die Rüge zu antworten. Die Analyse der Jobbörse in meinem (aus Blick des Verbraucherschutzinteressierten) Bereich der Call-Center-Agenten war auf jeden Fall vernichtend. Mehr dazu hier: “Agentur für Arbeit” räumt seinen Miststall (= Jobbörse) auf? Tatsache oder PR-Gag wegen Rüge von dem Bundesdatenschutzbeauftragten?
Nun gut, jetzt dachte ich, dass es vielleicht auch daran lag, dass man mit dem Aufräumen des „Saustalls“ kurz vor den ganzen Feiertagen angefangen hat (Weihnachten, Neujahr und je nach Bundesland 3 hl. Könige).
Also habe ich mich hingesetzt und ende dieser Woche noch mal in die Jobbörse geschaut. Nun, inzwischen ist mein persönliches Fazit, bezüglich der Meldung der „Agentur für Arbeit“ fest: Ich halte diese Meldung, dass die „Agentur für Arbeit“ Ihren Saustall aufräumt für einen riesigen PR-Gag und einer riesigen Verarschung!
Dazu erläutere ich mal, was ich gefunden habe.
Wie gewohnt habe ich mir die Jobangebote für „Call-Center-Agenten/in“ anzeigen lassen.
Schauen wir uns die erste Seite mal an:
Wie man sehen kann, ist dies die erste von 200 Seiten, die angezeigt wird, wenn man nach Jobs für Call-Center-Agenten sucht. Was auffällt, das die ersten 6 Angebote von der „Arbeitsagentur“ selbst eingepflegt wurde. Also hier zieht nicht das Argument, dass man nicht für die Angebote anderer Einsteller Verantwortlich sei (soweit dieses Argument überhaupt bestand hat). Von diesen ersten 6 Angeboten, habe ich ohen viel suchen schon wieder 3 Angebote gefunden, die zumindest ein Nachfragen, bzw. eine genauere Überprüfung bedurften!
!!! Nicht vergessen, es sind Angebote, die durch die „Agentur für Arbeit“ selbst eingestellt wurden. !!!
So nun betrachten wir und die drei von mir erwähnten Jobangebote mal an:
1. Jobangebot
Wie heißt es so schön in diesem von der „Agentur für Arbeit“ eingestellten Jobangebot:
Für die Akquirierung neuer Anzeigenkunden erhalten Sie Listen potentieller Kunden und vereinbaren mit diesen Termine für einen unserer Außendienstmitarbeiter.
(Hervorhebung durch meine Wenigkeit)
Die Sprache ist also von „neue Anzeigenkunden“. Es besteht also keine Geschäftliche Beziehung mit den Angerufenen. Dies wird auch noch durch den Hinweis, das es sich um „potentielle Kunden“ handelt unterstützt. Das man diese Menschen auch noch auf Grund von „Listen“ belästigen soll, zeigt auf, dass hier sowohl gegen das „UWG“ (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), wie auch gegen die „Gesetzesänderungen zum Schutz des Verbrauchers“ verstoßen wird. Wie etliche Urteile aufzeigen, hat auch ein Unternehmer oder Gewerbetreibender ein Recht auf „keine Belästigung“. Die Gerichte stellen Firmen und Gewerbetreibende in diesem Fall meist einem Privatmenschen gleich.
Trotzdem scheint die „Agentur für Arbeit“ kein Problem zu haben, dieses Jobangebot selbst einzustellen! Scheinbar ist es der „Agentur für Arbeit“ egal, wie sie die Arbeitslosen los werden und ob dies auf Dauer bestand hat. Statistik ist scheinbar wichtiger, als der Sinn der Sozialgesetzbücher!
Aufgaben:
…
2. Outbound
…
…
Anforderungen:
…
3. Affinität zum Vertrieb / Verkauf
(Hier habe ich nur mal die Reizwörter aufgezeigt)
Also, zuerst einmal sollte jeder Arbeitsvermittler mit guter Fortbildung in diesem Bereich wissen, dass bei der Anforderung „Outbound“, also aktiv andere Menschen anzurufen/belästigen, aller höchste Vorsicht geboten ist. Da sollten die Alarmglocken laut losschlagen. Aber spätestens die Kombination „Outbound“ und „Verkauf“ muss zu konkreten Nachfragen führen und einer konkreteren Stellenbeschreibung.
Mich würde interessieren, ob mir einer einen Fall/Arbeitsplatz (dazu noch in „Vollzeit“ und insg. 3 Stellen) aufzeigen kann, in dem Outbound und Verkauf nicht zu einem Konflikt mit dem geltenden Recht führt. Nicht erst seit den „Gesetzesänderungen zum Schutz des Verbrauchers“ im Aug. 09 ist es nicht so, dass man einfach Menschen anrufen kann, um denen etwas zu verkaufen. Auch davor haben Gerichte dies auch Firmen untersagt, die wegen sogenannten anderen Tarifangeboten bei „Kunden“ angerufen haben (nicht das es diese Firmen gestört hätte).
3. Jobangebot
Dort liest man folgendes:
Einsatzmöglichkeiten:
– Anzeigenberatung/Anzeigenverkauf Geschäftskundenbereich B2B (Vollzeit, Büroarbeitszeiten, Backofficetätigkeiten, vertriebliche Komponenten)
– Vertrieb/Bedarfsermittlung Telekommunikation oder Verlagspublikationen Privatkundenbereich B2C (30h/Woche bzw. Vollzeit)
– Bestandskundenbetreuung und Neukundenakquirierung
– kompetente Kundenberatung und Anzeigengestaltung
Mal abgesehen davon, dass statt einer Stellenbeschreibung nur eine Liste von „Einsatzmöglichkeiten“ aufgelistet werden. Welche sind den nicht aufgelistet? Das man evtl. (als weibliche Mitarbeiterin) des Betthäschen des Chefs ist?
Ich weiß, es ist recht Platt, soll aber die Aussagekraft einer Arbeitsbeschreibung dieser Art aufzeigen. Ansonsten sind hier die Selben Fragen zu stellen, wie bei dem Stellenangebot #2.
Auch diese Aufstellung zeigt mal wieder, dass es nicht weit her ist, mit dem Aufräumen der Plattform.
LIEBE „AGENTUR FÜR ARBEIT“,
um den Dreck, der sich Jahrelang in jede Ritze gesetzt hat los zu werden, reicht es nicht, mit dem Staubwedel einmal darüber zu gehen und zu meinen, dass man so die nächsten Jahre Ruhe hat.
Aktualisierung:
Nur mal so als Schmankerl zum Schluss, die Übersicht für den Beruf „Call-Center-Agent/in“ vom 23.1.2010 um ca. 17:15 Uhr, sowie 2 Jobangebote aus dieser ersten Seite:
Nun zuerst einmal sind dort nun alle Jobangebote durch die Arbeitsagentur eingestellt worden. Bei dem 1. (Bild in der Mitte) der Beiden aufgezeigten Angeboten widerspricht sich. Auf der einen Seite soll man Kunden betreuen und Termine Vereinbaren, auf der anderen Seite soll man im Outboundbereich arbeiten? Sollen da etwa „Kunden“ durch aktive Anrufe zu ihren „zweifelhaften Glück“ aktiv angerufen werden?
Noch schöner ist das 2. Angebot, dort soll ein Arbeitsplatz besetzt werden, wo „Kunden“ telefonisch belästigt werden sollen, die schon länger nichts mehr bestellt haben. Der Auftraggeber scheint nicht viel von der freien Entscheidung der „Kunden“ zu halten, selbst zu entscheiden, ob er was bei seinem Unternehmen kaufen will. Dabei sagt das UWG eindeutig, dass eine Belästigung nur für bestimmte Sachlagen zulässt. Nicht Bestellung gehört dazu bestimmt nicht (vergl. dazu §7, Abs. 2, Punkt 2. des UWG). Neben diesem Punkt finde ich es bemerkenswert, wie hier scheinbar ein Unternehmen im Verkaufsbereich seine Kunden entmündigen will!
Zum Schluss noch 2 kurze Geschichten:
1. Geschichte
Meine Mutter hat vor einigen Jahren (es waren so ca. 18 Jährchen) ein kurzes Stelldichein beim Arbeitsamt. Dieses hat meiner Mutter nicht ein Jobangebot gemacht. Als sie nach kurzer Arbeitslosigkeit auf Grund ihrer eigenen Initiative einen Job gefunden hatte, sollte Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem man mehrere Möglichkeiten hatte, wie man wieder zu Arbeit und Brot gekommen ist. Wem erstaunt es, dass alle Möglichkeiten nur in Verbindung mit dem Arbeitsamt waren? Mich nicht.
2. Geschichte
Auch ich war in den letzten Jahren (naja, den letzten 10 Jahren) 3 mal für kurze Zeit Arbeitslos (1x 2,5 Monate, 1 x 0,5 Monate und 1x 4,5 Monate). Bei einem der Arbeitslosigkeit wurde ich von der „Arbeitsvermittlerin“ eingeladen. Diese hat mir dann ein Angebot in die Hand gedrückt und ich habe Ihr dann gesagt, dass ich mich bei dieser Firma schon längst beworben hatte. Bei dem 2. Angebot das gleiche. Also ich die Antwort auch zum 3. Angebot von mir gab, hat sie ärgerlich gesagt, das es Ihr egal sei, ich sei nun verpflichtet, mich dort zu bewerben und wenn ich es schon gemacht hätte, habe ich halt Glück gehabt.
(Hinweis für die Rechtsabteilung der „Agentur für Arbeit“: Falls Sie sich gegen diese Geschichte wehren wollen, weil dies den Ruf der Arbeitsagentur abträglich ist. Ich freue mich, die entsp. Unterlagen – ja, die habe ich komplett aufgehoben – mal als Beweis vor ein Gericht zu stellen. Bis jetzt hat ja die Agentur jede richterliche Entscheidung mit mir vermieden und vorher den …, äh einen Rückzieher gemacht. 😉 )