Cyber-Stalking, Identitätsmissbrauch, DelphiTest GmbH und die Frage, wer da das Opfer ist

Nun, in meinem kurzen Dasein als Blogger (Ist das eigentlich ein geschützter Begriff?) haben mich einige wohl in erster Linie als jemanden kennen gelernt, der gerne mal politische Themen auseinander nimmt und schwerpunktmäßig seine Kommentare über die Internetsperren hier ins WeltWeiteWeb schmeißt.

Diesmal geht es um was anderes, dabei aber deswegen nicht weniger von politischer und gesellschaftlicher Bedeutung.

Es gibt seit einiger Zeit ein paar Menschen, die unter anderem im Verbraucherschutz tätig sind. Diese werden seit einiger Zeit von der sogenannten „Kindergartenbande“ durch verschiedene Dinge (Bestellungen, Anzeigen, Unterstellungen) belästigt. Der gewünschte Erfolg bleibt aus. Die so per Cyber-Stalking angegriffenen Personen lassen sich in Ihrer Arbeit nicht beirren.

Inzwischen kann man dies eher als Langweilig betrachten und die Jungs der „Kindergartenbande“ locken damit nicht mal mehr Ihre Abzockerkollegen hinterm Ofen vor.

Was dabei sehr interessant ist, wie Sorglos nicht nur Menschen in Internet-Betrugsseiten hereinfallen. Nein, was mich weit aus mehr erstaunt, ist die große Zahl an Firmen, die scheinbar Bestellungen, ja sogar Erstbestellungen so unkontrolliert versenden.
Ein besonders schönes Exemplar dieser Gattung meinte nun, sich genau darüber zu beschweren!
Unter dem Postingtitel „Oliver G. zieht weite Kreise“ hat ein Vertreter einer Firma ein Posting in dem Thread „Wenn das eigene Ich im Internet missbraucht wird“ in der Augsburger Allgemeine eingestellt.

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[UPDATE vom 23.09.09]
Anfang August hat der Geschäftsführer der DelphiTest GmbH das hier angesprochene Posting löschen lassen. In einem Schreiben an mich, hat er dann die Löschung dieses Artikel verlangt, mit der Begründung, dass das Posting, auf das ich mich beziehe nicht „existent“ sei – mehr dazu in dem Update zum Thema -. Wohlgemerkt nicht etwa „nicht mehr existent“, sondern, das es „nicht existent ist“ (!). Dass dieses Posting sehr wohl existent „ist“, es diesen also gegeben hat und derzeit auch noch im Google-Cache zu finden ist ist einfach zu beweisen. Deswegen stelle ich hier nun das Screenshot des Postings ein:
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Ich will ja nicht, dass man mich der „Falschaussage“ bezichtigt. 😉

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Nun da wird der Vorgang interessant beschrieben.
Wer schon mal was von mir gelesen hat, weiß, dass ich so was gerne auseinander nehme und im Einzelnen auf den Inhalt überprüfe. Ich habe mich mit Oliver G. in Verbindung gesetzt und mir den Vorgang von seiner Sicht aus erläutern lassen und Einsicht in den Vorgang genommen.

Unabhängig davon fiel mir als erstes auf, dass der Jung dieser Firma, übrigens die DelphiTest GmbH, und der Schreiber dieses Postings ist lt. der Signierung der Geschäftsführer Dr. F. P., eine recht merkwürdige Auffassung von Persönlichkeitsrechten hat.

Fassen wir mal kurz zusammen:
Angeblich hat eine private Person xy eine Bestellung bei der Firma getätigt. Diese wird dann ungeprüft, ob dies wirklich so ist, an diese Person verschickt. Diese nimmt das Paket, weil jener diese Bestellung eben nicht getätigt hat nicht an. Dann geht der Geschäftsführer eben dieser Firma hin und erstellt einen Beitrag in einem Forum, in dem er den angeblichen Besteller, den Privatman xy mit vollem Namen nennt!

Schauen wir doch mal auf die Seite dieser Firma. Was steht da:
Wie hoch ist die Datensicherheit?
Alle während des Tests anfallenden Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und weder von uns für andere Zwecke als den Test eingesetzt noch an Dritte weitergegeben. Die Analysen finden in unserem hauseigenen Labor statt. Die Proben verlassen unser Labor nach postalischem Eingang nicht mehr, ebenso werden alle Analyseergebnisse ausschließlich auf lokalen Rechnern in gesicherten Räumen gespeichert. Auf Wunsch werden Ihre Daten sofort nach Bekanntgabe des Testergebnisses vernichtet.

Das ist die Zusage, die Kunden dieser Firma gemacht werden. Was man von solchen Zusagen halten kann, wenn schon eine einfache Fehllieferung durch kriminelle Dritte den Geschäftsführer dazu bewegt, einen Privatmenschen unter Missachtung seiner Grundrechte öffentlich anzuprangern, weil der Vorgang nicht entsprechend seiner Vorstellungen und Wünschen erfolgt, das überlasse ich den werten Leser und evtl. Kunden dieser Firma.

Nun zum Posting des Geschäftsführer:
Bei uns wurde vor einigen Tagen ein Vaterschaftstest auf den Namen von Herrn O. G. bestellt. Wir haben diese Bestellung selbstverständlich ernst genommen und bearbeitet. (Name ist natürlich ausgeschrieben, wie im ganzen Posting!)
Bearbeitet? Also eine Auftragsbestätigung versendet? Ein o.K. über die Richtigkeit der Bestellung angefordert? Oder ist Oliver G. etwa bereits Kunde gewesen, so dass man von einer korrekten Bestellung ausgehen kann? Nun ich bin auch Gewerbetreibender und ich sichere mich bei Erstkunden immer ab.

Weiter:
Herr G. hat die Annahme unserer Postsendungen verweigert und uns seine Cyber-Stalking-Problematik per email erklärt.

Nun, wo ist das Problem? Man macht eine Rückabwicklung und gut ist es. Natürlich kann man sich überlegen, ob man den Schaden, der einem Entstanden ist auf sich beruhen lassen will oder ob man diese haben möchte. Will man die Kosten haben, dann kann man sich einfach stur stellen und den vermeidlichen Besteller mit seiner Forderung kommen und das übliche Forderungsmanagement durchziehen oder Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.

Aber der Punkt ist ja vielleicht nicht das hier:
Erst seit diesen emails wissen wir, dass diese Bestellung uns zwar Zeit und Geld gekostet hat,…

sondern eher dieses hier:
aber keinen Auftrag einbringen wird.

Gut das kann einen wütend machen und es ist ärgerlich, aber was soll der vermeintliche Besteller anders machen, als die Situation zu erläutern?
Die Belästigung von Privatpersonen durch Stalking und Identitätsklau zieht weite Kreise: auch die Unternehmen, die derartige „Spaß-Bestellungen“ erhalten und ausführen, werden dadurch geschädigt
Nun, ein wenig Sorgfalt bei der Bestellabwicklung könnte hier die Schädigung im überschaubaren Rahmen halten, vor allem müssten Schädiger mit weit aus höherer krimineller Energie agieren. Gut bei der „Kindergartenbande“ ist das mit der kriminellen Energie scheinbar kein Problem.

Dann heißt es wie folgt:
Herr G. ruft auf seiner Internet-Seite zur unfreien Rücksendung der Waren auf, wodurch die Unternehmen weiter Schaden nehmen.

Das liest sich in seiner Mail an Herrn G. schon ein wenig anders:
„Ich habe Ihre Internetseite nur kurz überflogen. Sie geben Tipps, was man
machen soll, wenn man Produkte erhält, die man nicht bestellt hat. Die Tipps
sind teilweise sehr schädigend für die (ebenfalls unschuldigen) Absender der
Ware.[…] Sie empfehlen, derartige Ware unfrei zurückzuschicken, und schädigen dadurch das
Unternehmen noch weiter, denn wir müssten in diesem Falle auch noch das
Rückporto samt Strafporto tragen. Bitte entfernen Sie derartige Tipps.“

Mal abgesehen davon, dass ich selbst schon Kunden gesagt habe, dass Sie eine Rücksendung einfach „unfrei“ zu mir senden sollen und mir da kein „Strafporto“ bekannt ist, kommen wir in der Mail dem Kern etwas näher. Es geht nicht darum, dass man eine Ware grundsätzlich unfrei zurücksenden soll, sondern um Waren/Produkte, die man nicht bestellt hat.

Auf der Seite von Oliver G. liest sich das so:
Sollten Sie nun selber betroffen sein und Ihre Identität missbraucht werden,[…]und unberechtigten Warenbestellungen konfrontiert werden, so geben Sie bitte alle nicht gewollten Warensendungen dem Zusteller wieder mit bzw. schicken es unfrei zurück, sollten Sie bei der Anlieferung nicht zuhause sein.

Anmerkung:
Auf Grund der Gefahr, dass „unfreie“ Rücksendungen von dem Empfänger auch abgelehnt werden kann und der Versender dann mindestens in Vorleistung gehen müsste, Hat Oliver G. auf den Rat von Mitstreitern diesen Passus herausgenommen.
Hier sei nochmals darauf Hingewiesen, dass eine Rücksendung weder nach §142a, noch nach der gängigen Rechtssprechung von Nöten ist. Nicht mal das Aufbewahren der Ware ist notwendig.
Weitere Infos dazu hier:
Jur-ABC – Unbestellte Ware
Verbraucherinformationssystem Bayern – Unbestellte Waren und Dienstleistungen

Der Geschäftsführer der Firma will also, dass Oliver G. diesen Rat entfernt und die Opfer solcher Stalkingaktionen sich die Bude mit Waren voll stopfen und mit den Lieferanten aushandeln sollen, wie die Rückabwicklung erfolgen kann? Und das bloß, weil man …, ja was eigentlich (?), zu Geizig, zu Geldgierig, zu Unverantwortlich ist, ein vernünftiges sicheres Bestellverfahren einzurichten?

Irgendwie erinnert mich dies an die elektronischen Sicherungen in Kaufhäusern und das die Händler dann der Meinung sind, dass wenn die Dinger los gehen, man gefälligst beweisen soll, dass man nichts geklaut hat.
Lieber Dr. F. P., auch wenn es Dir und Schäuble gegen den Strich geht, es ist Deine Aufgabe, einen Vertrag zu beweisen und kannst Du dies, dann kannst Du auch Forderungen stellen. Also sorge dafür, dass Du Dir sicher bist, das es wirklich einen Vertragspartner gibt und es sollte keine Probleme geben, so einfach Missbraucht zu werden.

Wir haben Herrn G. übrigens unsere Hilfe angeboten, denn wir haben zumindest die IP-Adresse des Computers gespeichert, von dem die Bestellung kam. Der Weg führt zu einem Server in Las *****, durch die Kripo könnte der Weg vielleicht bis zum Ausgangs-PC in Deutschland rückverfolgt werden. Herr G. hat unsere email leider mit dem Hinweis beantwortet, dass wir keine Ahnung hätten, um was es ginge.
(Anm.: Las ***** soll Las Vegas heißen. Wenn er mal bei den Persönlichkeitsrechten ebenso sorgsam gewesen wäre!)
Nun, warum wird da nicht einfach die IP dem „Herrn G.“ mitgeteilt, bzw. der Staatsanwaltschaft zu Verfügung gestellt? Interessant, dass man der Meinung ist, dass die Kripo, nachdem Oliver G. Ihnen ja die Stalker-Problematik erläutert hatte, nur mit dieser IP in der Lage ist, die Täter bis zu einem Ausgangs-PC in Deutschland zu verfolgen. Bei allen anderen vorhergegangenen Mails, Bestellungen usw. war das natürlich nicht möglich. 😉

Nun hat „Herr G.“ mitnichten zu dem Thema IP geantwortet, dass man keine Ahnung davon hätte, um was es geht, sondern er bezog sich da auf die Bemerkung der Mail des Herrn Dr. F. P. an Ihn:
> Ich habe Ihre Internetseite nur kurz überflogen.

Und da muss ich Oliver, nach meinem persönlichen Eindruck recht geben, dieser Mensch hat wirklich „Null Ahnung“, um was es geht. Und zum Thema IP wird in dem Forum von einem User als Antwort darauf alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt.

Weiter aus dem Posting:
Wir waren über die Unfreundlichkeit erstaunt und fragten uns, warum Herr G. gar nicht an einer Verfolgung interessiert ist. Leider kann nur Herr G. als Geschädigter eine Anzeige erstatten, denn rein juristisch hätten wir unsere Ansprüche an Herrn G. zu richten und könnten nur gegen ihn selbst tätig werden (Mahnverfahren etc). Er lehnt eine Zusammenarbeit mit uns ab und will keine Anzeige erstatten, verweist uns statt dessen an die Polzei, auf juristische Halbwahrheiten und darauf, dass er uns ja noch weiter schädigen könne, indem er unsere Ware benutzen würde.
Nun, da macht man wohl mal gerade einen gefrusteten Rundumschlag, in dem man selber mit einigen juristischen Halbwahrheiten nur so um sich wirft.
Zuerst einmal hat Oliver G. sich bereits Kooperativ gezeigt, in dem er nicht nur die Ware zurückgehen lies, sondern auch noch auf den Grund hinweist. Schließlich hätte er es sich auch einfach machen können und sich auf das Widerrufsrecht bei Fernabnahmegeschäfte berufen können. Dann wäre er jeder weiteren Diskussion entbunden gewesen. Dieser Widerruf erfolgt im übrigen unter anderen durch Rücksendung der Ware und bei Ware mit einem Wert ab/über 40 Euro für den Kunden kostenlos. So ein Test in der einfachsten Form (ich weiß nicht, was bestellt worden war) kostet lt. des Web-Auftritt 349 Euro. Damit wäre also alles im grünen Bereich. Und er hätte gleichwohl die Ware, da von Ihm nicht bestellt auch einfach behalten können, auch wenn es dem Dr. F. P. gegen den Strich geht.

Dazu ein Ausschnitt aus dem Antispam-Wiki:
Er kann die Ware zurücksenden und hat dann Anspruch auf Erstattung der Versandkosten vom Versender, allerdings dürfte dies oft ein steiniger Weg sein. Wenn die Ware entsorgt werden muss, kann man theoretisch auch Entsorgungskosten geltend machen (auch hier allerdings liegt die Betonung auf dem Wort „theoretisch“).
Man ist auch nicht einmal in der Pflicht, dem Versender ein Einspruchsschreiben etc. zukommen lassen zu müssen, da das BGB hier ausdrücklich jede Rechtspflicht verneint.

Also hier von fehlender „Zusammenarbeit“ zu schreiben, ist meines Erachtens am Thema vorbei und zeigt „Null Ahnung“ worum es geht. 😉
Auch die Begründung bezgl. der Strafanzeige habe ich so bisher nur von Abzockerseiten gelesen, die bei Forderungen, weil man sich angeblich auf Ihre Seiten angemeldet habe, gerne eine IP als Beweis aufführen und von dem angeblichen Schuldner verlangen, dass dieser eine Anzeige stellen solle, wenn die IP nicht seine sei und diese Anzeige als Beweis an den angeblichen Gläubiger senden soll. Ein Witz!

Strafanzeige, was ist das?
Nun das ist der Vorgang, dass man „Anzeigt“, das eine „Straftat“ begangen wurde. Genauer gesagt sogar nur, dass man annimmt, das eine solche begangen sein könnte (schließlich sind nicht wir die Juristen). Strafanzeigen kann jeder stellen. So kann ich auch einen Ladendieb (besser einen Menschen, von dem ich vermute, das dieser die Straftat des Diebstahls begangen hat) anzeigen und nicht nur der Ladenbesitzer, bei dem der angenommene Diebstahl begangen wurde.

Schade, dass Herr G. so unfreundlich und destruktiv ist, denn Stalking-Opfer sollten zusammenhalten und zusammenarbeiten, um wenigestens eine minimale Chance gegen die Täter zu haben. Oder gefällt sich Herr G. gar in der Opferrolle, die er in Zeitung und Fernsehen so schön darstellen kann? Wir jedenfalls sind enttäuscht, dass Herr G. lieber darüber sinniert, wie die beteiligten (aber unschuldigen) Unternehmen am meisten geschädigt werden können, statt der Polizei alle verfügbaren Infos weiterzuleiten und für eine Strafverfolgung zu sorgen.
Wie „Herr G.“ Bereits in seiner abschließenden Antwort feststellte, der Dr. F. P. hat Null Ahnung, um was es hier geht. Zum Thema „unschuldige“ Unternehmen habe ich nun bereits genügend geschrieben.
Oliver G. hat auf seiner Seite über Cyber-Stalking, das gemacht, was für Ihn und andere wirkliche Opfer das wesentlichste ist, nämlich in dieser Situation egoistisch an sich zu denken, um daraus so unbeschadet (Psychisch, Physisch und Finanziell) wie möglich raus zu kommen.
Da kotzt mich (rein persönlich) so eine Firma, die nicht in der Lage ist (warum auch immer) ein vernünftiges Bestellverfahren einzurichten, darüber beschwert, sie wäre auch ein „Stalking-Opfer“, so richtig an! Herr F. P., ich wünsche Dir an dieser Stelle nicht, dass Du wirklich mal ein Stalking Opfer wirst, weil mit der Einstellung hältst Du das keine Woche durch. Nicht allen geht so was so weit am Arsch vorbei, dass es Psychisch und Physisch kein Schaden davon trägt. Es hat durchaus schon wegen Stalking Selbstmorde gegeben.
Aber statt sich mal über den Vorgang selbst gedanken zu machen, plärrt man lieber herum und stellt das Opfer des Stalkings lieber an den Pranger.
Schaut man sich das Anmeldedatum des Herrn Dr. F. P. auf der Seite der Augsburger Allgemeinen an, so stellt man fest, dass man sich Angemeldet hat, das Posting geschrieben hat und sich dort nicht mehr aufgehalten hat.

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Anmeldung am 30.7.09, Posting am 30.7.09 um 19:41 Uhr und „letzte Aktivität“ 30.07.2009 um 19:42 (!!!). Da man sich ganz offensichtlich nur deswegen dort angemeldet hat, um den vermeintlichen Kunden Oliver G. an den Pranger zu stellen und nicht weil man selbst wirklich an einer Klärung interessiert ist.

Ich habe mir Gedanken gemacht, warum man selbst so wenig Interesse an die Stellung einer Strafanzeige hat?
Ich habe mir die Internetseite dieser Firma angeschaut oder um es anders zu sagen: „Ich habe Ihre Internetseite nur kurz überflogen.“ 😀
Was wird da Angeboten? Nun vor allem Test, mit denen die verschiedensten Verwandtschaftsverhältnisse geprüft werden kann. Ein besonderer Augenmerk wird auf ein Vaterschaftstest gelegt, zumindest ist dies überall auf dieser Internetseite zu finden und schaut man mal bei einer der Suchmaschinen nach, so liest man dort vor allem den Namen dieser Firma in Verbindung mit Vaterschaftstest.
Nun ist es so, dass ich bisher der Meinung war, dass für einen Test alle Probanden sich mit der Nutzung von körpereigenem Material (Speichel etc.) für solch eine Untersuchung einwilligen müssen. Davon liest man auf der Internetseite nichts, wenigstens ist mir beim „überfliegen“ nichts in der Richtung aufgefallen, das dies erwähnt wird.
Erst als ich mir die Mühe gemacht habe, die AGB, die dann als PDF zu öffnen ist anzuschauen, habe ich folgendes gefunden:

§ 2 Keine Verletzung der Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass mit der Erteilung des Auftrags zur Analyse, der Probennahme
und der Einsendung der Proben keine Rechte Dritter verletzt werden. Er versichert insbesondere, dass alle Proben, die
er zur Untersuchung einsendet, von ihm selbst oder von Dritten stammen, die minderjährig sind, für die er jedoch
erziehungsberechtigt ist und die in dem ihrem Lebensalter und ihrer geistigen Entwicklung entsprechenden Grade über
die Probennahme und die Analyse aufgeklärt worden sind und der Probennahme und der Analyse zugestimmt haben.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Datenschutz-Richtlinien.

Irgendwie stimmt dies aber nicht mit der Mitteilung überein, die diese Firma selbst bei sich unter „Aktuelles“ stehen hat:
Neues Gesetz erleichtert Vaterschaftstest
Seit 01. April 2008 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das es zweifelnden Vätern erlaubt, auch gegen den Willen der Mutter die Vaterschaft feststellen zu können. Verweigert die Mutter ihre Zustimmung zu einem privaten Test, kann der Putativvater bei Gericht eine Vaterschaftsfeststellung erwirken. Er hat dann die freie Wahl, welches Labor für ihn den Test durchführen soll. Im zweiten (gerichtlichen) Schritt könnte ein vermeintlicher Vater, wie schon nach altem Recht, die Vaterschaft anfechten. Das Recht zur Feststellung der Vaterschaft gilt für alle Beteiligten, also für Vater, Mutter und Kind

Also ist es so, dass ein Vater nicht einfach ein Test machen lassen kann.

Liest man daraufhin den Rest dieser Meldung:
Allerdings kann dieses neue Gesetz niemals den heimlichen Test ersetzen, da ein zweifelnder Mann ja oft nicht mit der Partnerin über diese Zweifel reden kann, oder weil er das Kind nicht verunsichern möchte. Ein heimlicher Test ist deshalb in vielen Fällen unumgänglich, um den Familienfrieden zu wahren und allen Beteiligten, v.a. aber dem Kind, die unnötigen seelischen Belastungen eines gerichtlichen Tests zu ersparen. Bei einem Gerichtsverfahren wird logischerweise die Ehe oder Beziehung der Eltern gestört, Anwälte und Richter kosten unnötig viel Geld, und die Kinder werden mit dem Verfahren psychisch schwer belastet.
Bei ca. 80% der Vaterschaftstests wird die Vaterschaft bestätigt. Ein heimlicher Test verhindert also in den meisten Zweifelsfällen, dass ein teures Gerichtsverfahren die Beziehung zwischen Vater und Kind oder zwischen Vater und Mutter zerstört. Und selbst bei einem negativen Test hat der „Nicht-Vater“ die Möglichkeit, die soziale Vaterschaft gegenüber dem Kind weiter auszuüben und die Vaterschaft gesetzlich anzuerkennen

Würde ich da schon eine Aufforderung zur Missachtung von deutschem Recht sehen. Vor allem in Verbindung mit der AGB-Formulierung, die die Einwilligung der Mutter außer acht lässt und dass man auf entsprechende Einwilligungsbescheinigungen offensichtlich verzichtet.
Das passt auch in das Bild, dass man bereit ist, den Test auch aus Materialien (z.B. Zahnbürste des zu Untersuchenden) zu machen. Das lässt man sich dann auch lt. Preisliste fürstlich bezahlen (Aufpreis Sonderproben (Zahnbürste, Blut, Zigarette, Kaugummi, Trinkglas,…) 99,– Euro). Wieso ist dies Notwendig, wenn der Proband mit der Untersuchung einverstanden sein muss?

Mein ganz persönliches Fazit:
Die Firma DelphiTest GmbH, vertreten durch Ihren Geschäftsführer Dr. F. P. Prangert einen vermeintlichen Kunden öffentlich unter voller Namensnennung an, bietet Vaterschaftstest an, ohne sich genau darüber zu vergewissern, dass die Probanden wirklich mit dieser Untersuchung einverstanden sind. Das heißt wenn deren Probanden nicht mit der Untersuchung einverstanden sind, was sind diese dann? Richtig „OPFER“.
Ich als Kunde würde mich da natürlich Fragen, wie Sicher da meine Daten eigentlich wirklich sind. Auch wenn Ich eine korrekte Untersuchung (also alle Betroffenen sind mit der Untersuchung einverstanden) in Auftrag geben würde.
Mein erster Rat an Oliver wäre gewesen, die Entfernung des Posting zu verlangen. Aber nun denke ich, dass dieses Posting eine Gute Warnung für evtl. Kunden dieser Firma ist. Dort kann sich jeder ein eigens Bild von der „Diskretion“ zumindest des Geschäftsführer der Firma machen.

Update:
Nicht nur ich, sondern auch die Kindergartenbande hat das Posting entdeckt und nutz dies nun für Ihre Salking-Aktionen:
Sehr geehrter Nutzer Delphitest.de,

Sie haben sich bei Delphitest.de angemeldet und sind nun verpflichtet, eine Anmeldegebuehr von 250 Euro zu bezahlen.
Seit dem 01.03.2009 ist jeder besuch der Seite Delphitest.de kostenpflichtig, weshalb auch Sie jetzt den faelligen Betrag an uns entrichten muessen.
Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen zahlen oder sich ueber uns beschweren, werden wir unsere Rechtsanwaeltin Frau Katja Guenther in Muenchen einschalten.
Also zahlen Sie lieber und ersparen Sie sich eine Menge Aerger!
Im Falle einer Zahlungsverweigerung droht Ihnen ein Schufa-Eintrag und eine Gerichtsverfahren.
Die Zahlung entrichten Sie bitte per Paypal an:
[…]
Bitte unterlassen Sie negative Aeusserungen ueber uns in Internetforen und wagen Sie es nicht, sich ans Fernsehen (Sat 1 Akte 09) zu wenden!
Wer sich gegen uns stellt, wird in Internetforen von uns mit vollstaendigen Namen als Luegner hingestellt, so wie wir es bei Forum AUGSBUERGER ALLGEMEINE gemacht haben mit Oliver G.:
http://www.community.augsburger-allgeme … post329056
Wir sind im Recht und haben keine Skrupel, zahlungsunwillige Kunden mit Stalking und Hetzkampagnen zu vernichten. Cyber-Stalking ist ein lukrativer Beruf, was wir in Forum AUGSBURGER ALLGEMEINE ja schon geschrieben haben.
Mit freundlichen Gruessen

F. E. (hier ist ein Name verwendet, den die Kindergartenbande gerne nutzt für Ihren Mist)
DelphiTest GmbH
Postfach 110337
93016 Regensburg
info@delphitest.de

Weiter:
Sehr geehte Damen und Herren,

wir haben den Beweis das S. F. unschuldig ist!!!
Die DelphiTest GmbH ist der wahre Cyberstalker und bekennt sich dazu, gegen Oliver Goetz zu sein:
http://www.community.augsburger-allgeme … post329056
Die DelphiTest GmbH gehoert zum Frankfurter Kreisel und hat keine Skrupel, zahlungsunwillige Kunden mit Stalking und Hetzkampagnen zu vernichten. Cyber-Stalking ist ein lukratives Geschaefft fuer die DelphiTest GmbH!!!

Nun hat die Firma es geschafft, sie ist durch (wie ich es sehe und der Meinung bin) die Blödheit Ihres Geschäftsführers, in den Fokus der Kindergartenbande geraten, die so was, wie schon in der Vergangenheit gnadenlos ausnutzt.

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