Inteligenz in der Politik oder etwa sogar so was wie Vernunft? Oder doch nur das typische Chaos?
Egal, was der Grund ist, aber es besteht scheinbar noch eine zweite Chance für unsere Vertreter, sich zu entscheiden, ob Sie uns für mündige Bürger annehmen sollen oder weiter versuchen wollen uns zu potentielle Täter zu deklassieren.
In der „Süddeutschen“ wird heute darüber berichtet, dass der Wirtschaftsminister Guttenberg (CSU und wie es sich gehört noch Freiherr und was weiß ich sonst noch) das Gesetz nun zur „zur Notifizierung“ an die EU-Kommission weitergeleitet hat.
Unter dem Titel „Guttenberg ärgert von der Leyen“ heißt es dazu:
Das Vorgehen des Wirtschaftsministers verzögert das Prestigeprojekt der Familienministerin: die Sperre gegen Kinderpornos im Netz. Steht das Gesetz vor dem Aus?
Das umstrittene Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet, das vom Bundestag und vom Bundesrat schon verabschiedet worden ist, steht womöglich wegen ablaufender Fristen und subtiler Trickserei des Bundeswirtschaftsministeriums vor dem Scheitern. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Dienstag der Süddeutschen Zeitung, dass das Gesetz nicht, wie üblich, zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten, sondern zunächst wegen europarechtlicher Vorgaben „zur Notifizierung“ an die EU-Kommission weitergeleitet worden sei.
Damit soll die Kommission in Brüssel nach den sogenannten Transparenz-Richtlinien Kenntnis vom Gesetz erlangen und gegebenenfalls Stellung nehmen können. Laut Wirtschaftsministerium läuft diese Frist zur Stellungnahme bis 8. Oktober.
[…]
Urplötzlich kam aber dem Ministerium die Erkenntnis, dass nun Brüssel noch vom Gesetz Kenntnis nehmen müsse. Also schickte man es statt ins Bundespräsidialamt nach dort. Und mit diesem Schritt beginnen die Mühlen des Artikels 39 Grundgesetz zu mahlen: Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht abgeschlossen wurden, verfallen.
Viele Verfassungsrechtler meinen, dass das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode im Herrschaftsbereich des Bundespräsidenten ankommen muss; dann sei es egal, ob er es vor oder nach dem Ende der Amtszeit des Bundestags unterschreibt. In den Herrschaftsbereich des Präsidenten wird das Gesetz aber nun nicht mehr rechtzeitig gelangen.
Auch wenn sich die Süddeutsche in Ihrem Artikel darin ergötzt, dass dies ein mieser Akt des Wirtschaftsministers sein, kann ich mich dieser Verschwörungstheorie nicht anschließen.
Meiner Meinung nach ist das eher der übliche Dilettantismus und die Ignoranz, der sich auch bei dieser Gesetzgebung mit aller Deutlichkeit aufgezeigt hat.
1. Da wird ein Gesetz verabschiedet, trotz aller Gegenteiligen Empfehlungen von Experten.
2. Es gibt eine Petition, deren Erfolg seinesgleichen sucht. Diese wird ebenso Ignoriert.
3. Eine Ministerin, die vorher beteuert hatte, das es Ihr nur um die Bilder von Kindermissbrauch geht, spricht schon bevor das Gesetz in Kraft getreten ist von weiteren Maßnahmen. Sie haben also gelogen Frau von der Leyen!
4. Der Wirtschaftsminister entdeckt, dass das Gesetz noch zur EU muss.
Die Süddeutsche sieht darin ein Komplott. Ich überlege eher, ob da nicht doch jemand noch in letzter Sekunde diesen Bericht „Bundesregierung verstößt wieder gegen Europarecht“ vom 31.07.09 auf der Seite ODEM.blog gelesen hat. 😉
Ach nein, es geschah ja bereits am 7.Juli 09, laut dem Beitrag. Aber interessant ist, dass man da nicht den verabschiedeten Gesetzestext vorgelegt hatte, sondern eine alte Version.
Aber lest doch einfach mal selbst.
Auf jeden Fall besteht so für die Volksverarscher die einmalige Chance, sich noch mal zu überlegen, was Sie da eigentlich anstellen wollen. Endlich eine Chance, sich mal nicht vom Verfassungsgericht erklären lassen zu müssen, was Grundrechte sind und dass man diese auch nicht mit Gesetzen aushebeln darf.
Nun wie wohl die Quoten sind, dass die Volksverarscher die Chance nutzen? Ich würde bei den Buchmachern auf eine hohe Quote, wegen der äußerst geringen Wahrscheinlichkeit tippen.