Nun, der Fall scheint ganz einfach:
Ein Anbieter geht mit seinen Nutzern auf seiner Webseite einen Vertrag ein, in dem er diese die Dienstleistungen kostenlos nutzen lässt. Anschließend wird diese Dienstleistung kostenpflichtig. Ein Vorgehen, dass im Internet schon lange bekannt ist. Bekannt ist auch, dass man so gerne die Geschäfte im Internet aufbaut. Ein Beispiel, das durch die Presse gegangen ist, was die Plattform „StudiVZ“, die nachdem es genügend User gab an einen Verlag verkauft wurde, der dann eine Kostenpauschale für die Nutzung eingeführt hatte.
Soweit ist das auch in Ordnung, wenn man sich an abgeschlossene Verträge hält und den Kunden/Nutzern, wie es rechtlich in Ordnung ist, rechtzeitig über die Änderung der AGB informiert und diesem die Möglichkeit gibt, der Änderung zuzustimmen oder abzulehnen. Das eine Ablehnung dann die weitere Nutzung ausschließt, ist dann die Konsequenz, die man zu tragen hat.
Meist kein großer Verlust.
Lukrativer ist es natürlich, die AGB zu verändern und einfach mal Rechnungen abzuschicken an die Nutzer. So geschehen für den Web-Auftritten der Firma „Connects 2 Content“.
Deren Geschäftsgebahren führte dazu, das die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sich mit der Firma befasst und wegen dem Verdacht auf Betrug ermittelt. Nicht nur das, es wurden auch die Konten der Firma eingefroren. Dagegen werte sich die Firma, hat aber, wie es bei Heise.de heißt, „Der Geschäftsführer habe zunächst beim LG, dann beim OLG Beschwerde gegen den „dinglichen Arrest“ des Kontos eingereicht. Jedesmal sei die Beschwerde abgeschmettert worden, zuletzt vor rund drei Wochen vom OLG. Das Gericht habe in diesem Zuge festgestellt, dass die Zahlungen auf das Konto unzweifelhaft aus betrügerischen Aktivitäten stammten.“.
Das bedeutet für mich als rechtlicher Laie, dass die dort zu entscheidenden Richter den Verdacht als Begründet ansehen, sonst hätten diese die Konten frei geben müssen.
Unter dem Gesichtspunkt ist es um so unverständlicher, dass nun ein Richter gegen die Verbraucherzentrale Berlin erlassen hat. Diese ist der Klagebegründung der Verbraucherzentrale nicht gefolgt. Wie es sich ließt, weil „nicht zu erkennen, dass objektiv oder subjektiv die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine Zwangslage der Verbraucher ausgenutzt wird, wenn ihnen eine Rechnung geschickt wird, in der eine vermeintlich unberechtigte Forderung geltend gemacht wird“.
Auf deutsch, es ist o.K. Menschen einfach eine Rechnung zu schicken, auch wenn diese offensichtlich unberechtigt ist. Kann mir mal einer die Adresse des Richters geben?
Wie kommt man nun zu solch einem Urteil?
Wenn man den Äußerungen der Verbraucherzentrale Berlin glauben schenken kann (und ich bin sehr geneigt dies zu tun, da es sich mit meinen Erfahrungen deckt), so ist der Grund für die Entscheidung hier zu finden:
Die Verbraucherzentrale hält diese Entscheidung für ein krasses Fehlurteil. Der Richter habe bereits in der mündlichen Verhandlung gezeigt, dass er nicht gewillt sei, sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auseinanderzusetzen, hieß es..
Ich gratuliere der Gerichtsbarkeit in Düsseldorf für den super Richterstand in Ihrem Bezirk. Ich finde es gut, wenn sich Richter nicht über Ihren Arbeitsbereich, das Recht Informieren wollen. Damit stehen sie auf der selben Ebene, wie die Politiker. Aber das Ganze deckt sich mit meinen Erfahrungen beim Arbeitsgericht Düsseldorf, wo mir ähnliches passiert ist, vor Jahren (nur nicht mit einem solchen Ergebnis). Dies Ignoranz des Rechts scheint in Düsseldorfer Behörden Einstellungsbedingungen zu sein. Ichh werde vielleicht mal in einer Ruhigen Minute über meine Erfahrung mit der Stadt Düsseldorf und einem Mahnbescheid, sowie der Landesdatenschutzbeauftragten NRW (Sitz Düsseldorf!) und einer Stiftung erzählen.
Zurück zum Thema.
Wichtig für Opfer dieser Firma, die Rechnungen bekommen haben.
Dieses Urteil sagt nichts über die Richtigkeit der angeblichen Forderung aus. Daraus lässt sich kein Zahlungsrecht herleiten. Ob eine Forderung zulässig ist, dass muss die Firma in einem Prozess entscheiden lassen (und zwar für jeden angeblichen Schuldner ein Prozess). Wenn ich Wetten würde, würde ich gegen diese Möglichkeit, das die Firma je auf Zahlung klagen wird wetten.
Worauf muss man achten, wenn man eine solche Rechnung bekommt?
Zuerst empfehle ich, sich in den diversen Verbraucherschutzforen, wie z.B. Antispam, Boocompany.com oder Computerbetrug (alphabetisch geordnet) zu informieren.
Zu Empfehlen sind auch die entsp. Artikel in dem Wiki von Antispam e.V.. Auf den oben aufgeführten Seiten findet man auch Mitstreiter, denen es ebenso geht und man erfährt gute Unterstützung.
Anmerkung:
Eine Zeitlang habe ich ernsthaft überlegt, mir als Titel die Bemerkung eines Mitstreiters im Verbraucherschutz anzueignen, aber der hätte schon mit einem Satz den ganzen Beitrag überflüssig gemacht, deswegen diesen nun zum Schluss:
Landgericht zugekifft oder was?! 😀
Links:
Artikel bei Heise: „Urteil: Abzocker dürfen „vermeintlich unberechtigte Forderungen“ geltend machen“
Erklärung der VZ Berlin: „Enttäuschendes Urteil in Sachen fabriken.de und rezept-ideen.de“
JuraBlogs: LG Düsseldorf: “Betrügerische Aktivitäten” bei fabriken.de und rezept-ideen.de zivilrechtlich einwandfrei?
Onlinekosten.de: VZ Berlin verliert gegen Internet-Abzocker
Golem.de: Verbraucherzentrale verliert gegen Abofallenbetreiber