[UPDATE] Cyber-Stalking, Identitätsmissbrauch, DelphiTest GmbH und die Frage, wer da das Opfer ist

Wie ich in dem Artikel „Cyber-Stalking, Identitätsmissbrauch, DelphiTest GmbH und die Frage, wer da das Opfer ist“ beschrieben hab, wurde vor einiger Zeit Oliver G., ein im Bereich von Internetabzocke engagierter Mensch, Opfer von Cyber-Stalking.
Nicht nur, dass sich Oliver G. gegen dieser Modernen Art des Stalking erwehren musste. Nein, er sah sich auch noch von Firmen angegriffen, die durch Ihre lässige (ich würde schon fast sagen Fahrlässige) Bestellverfahren indirekt auf „Opfer“ dieses Stalking wurden.
Ein Krasses Beispiel, wie sich ein Geschäftsführer in dem Fall verhalten hat, habe ich in dem oben erwähnten Artikel aufgezeigt. Doch dazu später, weil ich inzwischen auch durch diese Firma betroffen bin.

Zuerst möchte ich ein wenig über die Nachwehen des Stalking berichten.
So ist eine Firma, die ebenso, wie alle anderen von Oliver G. aufgeklärt wurde, bis vor’s Gericht gegangen. Erst kurz vor der Verhandlung haben diese es wohl eingesehen, dass man jemanden nicht dafür Haftbar machen kann, dass Sie nicht in der Lage sind, ein vernünftiges Bestell- und Auftragsmanagement und -controlling zu machen und haben die Klage zurück gezogen.
Da die Stalker auch die einfachen und nervigen versteckten Verträge der Abzocker ausgenutzt haben, ist derzeit noch einige „Firmen“ recht Aktiv in Ihrem Forderungsaktivitäten. Wie meist bei solchen Firmen, interessiert diesen nicht, ob Sie den Abschluss des Vertrages mit dem angeblichen Vertragspartner beweisen können.
Eine Solche Firma ist die „Maxolution Online Service GmbH“ aus Österreich.
Oliver G. hat sich angeblich auf der Seite „www.pissenxxxxxxx.net“ (von mir anonymisiert) angemeldet. Das dem nicht so ist und Oliver G. dies auch, mit entsprechender Erläuterung, dieser Firma mitgeteilt.
Das interessiert die Firma „Maxolution Online Service GmbH“ nicht. Ein typisches Verhalten von Firmen dieser Art. Von daher ist es auch nicht weiter verwunderlich, das diese Firma in einigen Foren bereits eine sogenannte „Krankenakte“ hat. Ein Beispiel ist z.B. der Thread „Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)“ bei Computerbetrug.de. Eine Suche mit einer Suchmaschine bring noch andere Plattformen, im gesamten deutschsprachigen Raum auf, die über unberechtigte Forderungen der Firma berichten.
Nun, trotz der eindeutigen Erläuterungen durch Oliver G. hat die Firma nun eine Anwaltskanzlei mit dem einfordern der unberechtigten Summe beauftragt.
So bekam Oliver G. nun von der Anwaltskanzlei „Auer Witte Thiel“ eine Mahnung. Diese schreiben nun in dieser Mahnung, obwohl Oliver G. auch die Anwaltskanzlei mehrfach über den Sachverhalt per Mail, Fax und am Telefon aufgeklärt hatte:

„Ihre Akte liegt jetzt in der Prozessabteilung. Sie hatten ausreichen Gelegenheit, die Forderung unserer Mandantin, die nunmehr Euro 370,85 beträgt […]
Ihr Verhalten zwingt uns nun, bei Gericht einen vollstreckbaren Titel gegen Sie zu erwirken und damit den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung zu beauftragen.“

Vielleicht sollten die Anwälte mal in einen Lehrgang gehen, um zu lernen, dass man keinen vollstreckbaren Titel erwirken kann, wenn der angebliche Schuldner seine Rechte kennt und sich entsprechend verhält. So kann die Kanzlei entweder auf Zahlung klagen oder zuerst einen Mahnbescheid durch das entsp. Gericht zustellen lassen. Im ersteren Fall wird dann ein Gericht feststellen, ob die Forderung berechtigt ist. Im zweiten Fall, hat der angebliche Schuldner 14 Tage Zeit gegen diesen Mahnbescheid einen Widerspruch an das Gericht zu senden. Danach kann sich der angebliche Gläubiger überlegen, ob er wirklich auf Zahlung klagen will. Nur wenn kein Widerspruch eingelegt wird, kann der angebliche Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid beantragen. Selbst dann ist noch nicht alles vorbei (ist aber schon etwas komplizierter, sich da gegen eine zumindest vorläufige Zahlung zu erwehren).

ACHTUNG!
Für Leute, die ein Mahnbescheid bekommen, das Gericht prüft nicht die Rechtmäßigkeit einer solchen Forderung! Also keine Angst, wenn solch ein Mahnbescheid kommt. Ist die Forderung nicht gerechtfertigt, dann gibt es auch keinen Grund, sich wegen einem Mahnbescheid aufzuregen! Ein Widerspruch muss nicht begründet sein. Ich empfehle sogar auf jede Begründung zu verzichten.
Weitere Infos sind hier nachzulesen: Antispam-Wiki: „Unrechtmäßige Forderungen“ und „Mahnbescheid“

Ich bin da ebenso, wie wohl Oliver G. gespannt, was diese Kanzlei jetzt weiter machen wird.
So sicher scheint sich diese Anwaltskanzlei zu sein, dass die Forderung durchkommen würde, da man, nach diversen weiteren Drohungen (wie z.B. eine eidesstattliche Versicherung, gemeinhin noch als „Offenbarungseid“ bekannt, abzuverlangen), dem „armen“ Oliver G. doch noch die Möglichkeit gibt zu Zahlen. Ja sogar über „moderate“ Ratenzahlungen und einem zusätzlichen Zinsverzicht lässt die Anwaltskanzlei mit sich reden.
Spätestens hier sollten bei einem die Alarmglocken klingeln. Also, ich denke, dass Oliver G. dieses Angebot nicht wahr nimmt und gelassen auf die Ankündigungen wartet, die durch dem verweilen der „Akte“ in der Prozessabteilung nun auf Ihn zukommen soll.

Der Vorgang „DelphiTest“ ist nun ein ganz persönlicher

Wie ich in dem ersten Artikel berichtet hatte, hat der Geschäftsführer von der DelphiTest GmbH in dem Forum der „Augsburger Allgemeine“ ein Posting eingestellt, wo dieser über Oliver G. schrieb. Da ließ er sich darüber aus, was nach seiner Sicht der Oliver G. für ein Mensch sei, da er nicht bereit war, die Ansprüche des Geschäftsführer zu folgen. Ja er schrieb in dem Posting als Schlusssatz tatsächlich noch:

„Ist „Stalking-Opfer“ ein lukrativer Beruf?“

Unter dem Blickpunkt, wie der Geschäftsführer in diesem Posting auch Vorgänge zwischen der Firma und Oliver G. veröffentlicht hat, habe ich mir Gedanken gemacht, wie es dann wohl mit der Seriosität der Firma aussieht. Dies ist, wie man sich vorstellen kann nicht sehr positiv ausgefallen.
Während ich dann in Urlaub war, wurde ich von dem Geschäftsführer angemailt.
Dort erläuterte er mir, dass das Posting im Forum von der Augsburger Allgemeine ein Fehler gewesen sei und er veranlasst habe, das dieser entfernt werde. Soweit, so gut.
Dann bemerkt der Geschäftsführer, dass meine Beschuldigungen bezgl. des Datenschutz falsch sei, ebenso wie meine Überlegungen zu den heimlichen Tests juristisch „inkorrekt“ seien.
Auf jeden Fall sei mein Artikel durch die Löschung des Postings bei der „Augsburger Allgemeine“ nicht mehr aktuell und ich es doch entfernen sollte.
Ein Satz in der Mail war für die nachfolgende Geschichte für mich noch von Interesse. Dort heißt es:

„Ich hoffe, dass alle Beteiligten anerkennen,
dass wir an freundlichen Umgangsformen interessiert sind und nicht über
postings, Anwälte, Verfügungen etc miteinander umgehen sollten.“

Wir wollen festhalten, dass es der Geschäftsführer der Firma DelphiTest GmbH war, der sich entschieden hatte, die Umgangsformen des „postings“ zu wählen, um ein Stalkingopfer anzugreifen.

Nun, auf diese oben erwähnte Mail habe ich noch am Tag meiner Rückkehr aus meinem Urlaub geantwortet, dass für mich keine Löschung des Artikels in Frage komme. Ich wäre aber gerne bereit ein entsprechendes Update zu erstellen.
Der Kern der Antwort per Mail war bezüglich meiner Weigerung der Löschung recht einfach:

„Ihnen ist klar, dass der Artikel nicht weiter im Netz bleiben wird, das wäre für uns nicht zu akzeptieren. Insofern ist mein letzter Abschnitt über Anwälte etc. keine Androhung, sondern eine logische Konsequenz. Auch ich sehe dies nicht persönlich, sondern gelassen: die Anwälte bzw. Richter werden nun klären, ob derartiges mobbing, Rufschädigung, persönliche Beleidigung, Falschaussagen etc. in den Rahmen der „künstlerischen Freiheit“ und persönlichen Meinungsäußerung fallen, oder ob das geschädigte Unternehmen das Recht auf Löschung und eventuell Schadenersatz hat.“

Er wirft mir also „mobbing“, „Rufschädigung“ und „persönliche Beleidigung“ vor. Das wird dann halt ein Richter klären, da sehe ich kein Problem. Auch „Falschaussagen“ wird mir vorgeworfen. Nun auch diesem Vorwurf sehe ich gelassen entgegen.

Nun, das war der Mailverkehr. Die oben erwähnte erste Mail wurde mir am „07.08.09; 23:35:44 Uhr“ zugestellt. Als ich dann in den folgenden Tagen meine Post durch sah, fiel mir ein Einwurfeinschreiben in die Hand. Dies war ein Schreiben von eben jenen Geschäftsführer, wo er mir eine Frist bis zum 14.08.09 gibt, den Artikel zu löschen. Dieses Schreiben ist am 11.8.09 geschrieben und versendet worden. Man erinnere sich an die Mail, wo der Geschäftsführer sich über „freundliche Umgangsformen“ äußerte. In dem Brief hat er es nicht unterlassen, mir rechtliche Schritte und Schadensersatz anzudrohen.
Das habe ich natürlich dann umgehend von meinem Anwalt überprüfen lassen. Der sieht die Vorwürfe, ebenso wie ich, als nicht gerechtfertigt an.
Also habe ich letztes Wochenende dem Geschäftsführer das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Offen ist noch, ob ich meine Ausgaben (ein Anwalt ist nicht umsonst) nicht gegenüber der Firma geltend machen werde.

Auf jeden Fall hat mich diese Mails, wegen der Behauptung, ich würde wegen der „heimlichen Tests“ falsche Behauptungen verbreiten bewogen, mich mit dem Angebot der Firma näher zu beschäftigen.
Dabei bin ich auf erstaunlichen Aussagen durch die Firma selbst gestoßen, die meine Einschätzung eigentlich unterstützen.
Darüber möchte ich hier nun mal berichten.

Bei eBay hat die Firma ein Angebot für Vaterschaftstests eingestellt. Diese war sowohl vom Formalen her nicht korrekt, wie auch inhaltlich bedenklich. Dementsprechend war das Angebot, nach einer Meldung bei eBay schnell entfernt. Die Firma hat daraufhin das Angebot entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berichtigt neu eingestellt.

Anmerkung:
Lieber Geschäftsführer, bevor Sie wieder „Falschaussage“ gerufen wird, das alte Auktionsangebot ist gesichert. 😉

Nun in dem neu eingestellten Angebot steht ein interessanter Satz:

„Hinweis zur Rechtslage: in Deutschland sind heimliche Vaterschaftstests verboten. Allerdings gibt es bisher keine Strafen für heimliche Tests und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei.“

(Quelle: eBay-Auktion von „delphitest“ [sollte dieses Angebot von eBay verschwinden. Keine Angst, das Angebot ist auch gesichert. 😉 )

Also nochmal zum mitschreiben, „delphitest“ schreib, das heimliche Vaterschaftstest verboten sind. Handlungen gegen dieses Verbot kann aber nicht geahndet werden.

Dieser „Hinweis zur Rechtslage“ bekommt noch eine besondere Bedeutung, wenn man auf der Startseite des Web-Auftritts der Firma folgendes liest:

„Dank eines neuen Gesetzes der Bundesregierung sollen heimliche Vaterschaftstests ab Anfang 2010 bestraft werden. Das bedeutet für Sie: ein heimlicher Test ist derzeit noch straffrei!“


Der Geschäftsführer wird sich jetzt natürlich (und verständlicherweise) dagegen verwahren, dass seine Firma dazu Aufruft gegen das Verbot heimliche Vaterschaftstests vorzunehmen.

Jetzt hat die Firma unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ auf Ihrer Seite am 24.04.2009 über die geplante Gesetzesänderung informiert.
Warum sie dann wohl nicht mehr den Vaterschaftstest in der Form anbieten, wie sie es scheinbar heute machen, kann man dort heraus lesen.

Dort heißt es in dem Text:

„Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt (vermutlich zum 01.10.2009), können die Auftraggeber von heimlichen Vaterschaftstests mit bis zu 5.000 EUR Ordnungsgeld bestraft werden. Da auch für die Labore angeblich Strafen vorgesehen sind, werden heimliche Tests im Inland dann unmöglich sein.“


Aha, weil nicht nur der Auftragsgeber, sondern auch die durchführende Firma (=Labore) belangt werden soll, steht man dann nicht mehr für die verbotenen Test zu Verfügung. Oder lese ich da was falsch heraus?
Und nein, die Firma DelphiTest führt keine „heimlichen Tests“ durch, deswegen heißt es auch im nächsten Satz des Artikels:

„Die Delphitest GmbH wird für ihre Kunden eine Möglichkeit finden, heimliche Tests an eine verlässliche Partnerfirma in Österreich zu vermitteln, denn dort ist der heimliche Test weiterhin möglich.“


Nun, das „heimliche Test“ in Österreich möglich sind, bedeutet ja nicht, das DelphiTest jetzt oder in Zukunft selbst „heimliche Test“ durchführen, oder? Dazu heißt es dann in dem Artikel in Fettschrift:

„Wir empfehlen allen zweifelnden Müttern, Vätern und Kindern, einen eventuell geplanten heimlichen Test vor dem 01.10.2009 durchzuführen, um einer möglichen Bestrafung zu entgehen. Bis dahin steht die Delphitest gerne für Ihren heimlichen Test zur Verfügung.“

Scheiße!
Oh Entschuldigung, das ist mir gerade so raus gerutscht auf der Tastatur.
Nu ist es doch so, dass die „DelphiTest GmbH“, lt. eigenen Angaben auf Ihrer eigenen Homeseite diese, nach eigenen Angaben, „verbotenen“ heimlichen Test durchführen.

Das ist aber Ärgerlich, weil damit ja die Behauptung, das meine Einschätzung eine Falschaussage ist nicht mehr so ganz aufrecht halten kann. Ob der Auftraggeber, der ja Strafrechtlich, wegen einem heimlichen Test nicht belangt werden kann und es derzeit auch noch keine Ordnungsgelder vorgesehen sind, Zivilrechtlich auch so einfach davon kommt, dass ist bei der Verletzung der Privatsphäre und Persönlichkeitrechte des Test-Opfers fraglich.

Das der Gesetzgeber die durchführenden Unternehmen derzeit außen vor lässt, mag für diese vom Kostenfaktor vielleicht angenehm sein, aber moralisch stelle ich mich hier die Frage, wer da Opfer und wer da alles Täter ist? Ich für mich habe da eine Antwort.

Wenn das neue Gesetz in Kraft ist, bin ich mal gespannt, wie die Justiz das Angebot von der DelphiTest GmbH beurteilt, wo sie den Interessenten von „heimlichen Test“ anbietet, das deutsche Recht zu umgehen?

Um noch mal auf das Posting im Forum der „Augsburger Allgemeine“ zurück zu kommen.
Ganz nach der Philosophie der Firma „Was nicht geahndet werden kann, dass mag zwar verboten sein, wird aber einfach gemacht“, hat der Geschäftsführer in dem Einwurfeinschreiben ebenso in dem Schreiben an mich festgestellt, dass (ich Zitiere):

Dieser Eintrag (Anmerkung: der erste Artikel u.A. über Delphitest in diesem Blog) bezieht sich auf ein posting in Forum der Augsburger Allgemeinen, das nicht existent ist.“

Also, was nicht sein soll, dass ist nicht!
Wunderbar finde ich das. Ich beziehe mich auf ein nicht existentes Posting! Das musste ich mir auf der Zunge zergehen lassen. Dann ist es natürlich auch so, dass es bei Google kein Cache von dem Eintrag gibt (oder soll ich sagen „existent“ ist? 😉 ) und das der Screenshot, den ich habe nur reine Phantasiegebilde ist.

Mein lieber Geschäftsführer von der DelphiTest GmbH
Auch wenn es ihnen nicht recht ist, mein Artikel bezog sich sehr wohl auf ein existierendes Posting. Das dies nun nicht mehr „existent“ sein soll (da müsste man „existent“ noch mal genauer definieren), ändert nichts an der Tatsache, dass dieser Artikel sich darauf bezieht. Ich kann ja gerne zur Ergänzung das Screenshot dort einbinden, um Verwirrungen zu vermeiden. 😉
Wie es sich mit unvorteilhaften Äußerungen verhält, in Verbindung mit einer Firma, wird Ihnen sicher Ihr Anwalt erläutern können (wenn nicht, naja, dann ist das wohl Pech).

Inzwischen würde ich eher sagen, dass es so ist, dass sie in der Situation sind, dass sie die Geister, die Sie mit Ihrem Tun riefen, wieder los werden wollen.
Ich, für meinen Teil hätte das Ganze mit dem letzten Artikel belassen. Aber wer mich zwingen will, sowohl ein Tatsachenbericht, wie auch meine Meinung zu entfernen, der erregt erst recht meine Aufmerksamkeit.

In diesem Sinne, bis demnächst.

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