Eigentlich gibt es viele wichtige Themen, aber als ich das gelesen habe, musste ioch lachen:
Inmitten dieser Gefechtslage gibt es immerhin eine gute Nachricht für die Ministerin: Nach SZ-Informationen hat die zuständige Promotionskommission den Vorwurf gegen Schavan abgemildert. Die Runde aus Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und einer Studentenvertreterin werfen ihr nicht mehr vor, absichtlich getäuscht zu haben. Nach Diskussionen in der Kommission und einer Stellungnahme der CDU-Politikerin ist nun davon die Rede, Schavan habe in Kauf genommen, dass sie gegen gängige Zitierregeln verstoßen könnte. Juristen würden von bedingtem Vorsatz sprechen.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung – Kleine Ehrenrettung für Schavan)
In einer Zwischenüberschrift heißt es dann auch noch so richtig neben der Sachlage in der SZ „Plagiat aus Schlamperei“.
Diese Überschrift ist mit der „Abmilderung“ nicht zu vereinbaren.
Schließlich heißt es in dem Text, dass man nicht von einer „leitenden Täuschungsabsicht“ ausgehe, sondern, das Frau Schavan „in Kauf“ genommen habe, gegen (auch damals) gängige Zitierregeln verstoßen zu haben.
Nun, lässt man die Zwischen-Überschrift mal außen vor, muss man sich fragen, was es letztendlich bedeutet, wenn Frau Schavan es „in Kauf“ genommen hat gegen Zitierregeln zu verstoßen? Nun, so lange ich darüber nachdenke, komme ich persönlich nur zu dem Schluss, das sie damit „in Kauf“ genommen hat, das diese Textstellen als „Ihr eigenes Werk“ angesehen wird. Nun,, da mach ein Wissenschaftler einen Unterschied zur „leitenden Täuschungsabsicht“ sehen. Für mich als „blöder Hauptschüler“ mit einer leichten Schreibschwäche (Legasthenie) ist da kein ein Unterschied sichtbar.
Nun hat die SZ, die ich wegen Ihrer Hartnäckigkeit bei dem Fall Mollath durchaus bewundere auch noch eine Zwischenüberschrift (mit entsprechender Hervorhebung) in den Text gesetzt, der suggeriert, das die „in Kaufnahme“ ein „Plagiat aus Schlamperei“ sei.
Nimmt man nun diese Überschrift, dann ist dies in meinen Augen nicht nur „keine Ehrenrettung“, sondern äußerst blamabel für die „Bildungsministerin Schavan“. Die Überschrift deuten nämlich an, das Frau Schavan einfach zu blöd, oberflächlich oder sonst wie ungeeignet ist, um eine Wissenschaftliche Arbeit Regelkonform zu erstellen.
Nun, wie dann solch eine Frau auf der anderen Seite die Bildungsstandards in Deutschland vertreten soll, zu der sie ja scheinbar selbst nicht annähernd in der Lage ist, dass weiß wohl nur sie selbst und Frau Merkel (Wobei die Ministerfrage sich mit dem „Vertrauensausspruch“ von „Mutti“ [Zitat Mappus] ja eigentlich besiegelt ist)
Was besonders peinlich in meinen Augen ist, dass von Seiten der Uni/Promotionskommission eine Entscheidung vorgegeben wird, bevor die Kommission sich am Dienstag überhaupt das „erste“ mal Trifft. Hier scheint es mit der „Unabhängigkeit“ der Prüfungskommission so weit her zu sein, wie in Bayern die „Unabhängigkeit“ der Justiz von Politik und Wirtschaft.
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