Und wieder eine Schlappe für die Nutzlosanbieter: outlets.de

Wieder haben die Betreiber von outlets.de eine gerichtliche Schlappe einstecken müssen. Das Amtsgericht Leipzig hat beschlossen, dass Outlets.de die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen einer einstweiligen Verfügung tragen muss.

Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort.de hatte ein weiteres Kostenfallenopfer gerichtlich vertreten und dessen Ansprüche

(Quelle: Konsumer.info: „Und wieder eine Schlappe für die Nutzlosanbieter: outlets.de“)

Titel und die obrige Einleitung sind nicht von mir, sondern von dem Verbraucherschutzblog „Konsumer.info“
Lesenswert ist die Urteilsbegründung, die man sich als pdf-file ansehen kann.
Es zeigt zum einen, das es Richter gibt, die Sachverstand haben und auch bereit sind sich mit weiteren Zusammenhängen zu befassen und das dem Gericht die Persönlichkeitsrechte der Menschen wichtig sind.

Auch das die Kosten von der Nutzlosfirma übernommen werden muss ist gut und positiv. Eines habe ich in den Jahren, in denen ich mich mit solchen Erscheinungen beschäftige gelernt: Was diesen Abzockern richtig weh tut ist, wenn Sie Geld abgeben müssen. Sie wollen schnell Geld von anderen absahnen, aber nicht selbst was hergeben. Also treffen wir sie dort wo es Ihnen schmerzt, beim Geld.

Links:

– Konsumer.Info: „Und wieder eine Schlappe für die Nutzlosanbieter: outlets.de“
– Urteil als PDF-file: Urteil AG Leipzig AZ: 118 C 10105/09 (Quelle: „Konsumer.info“)
– Antispam e.V.: Outlets.de darf nicht mit Schufa-Eintrag drohen – einstweilige Verfügung (der vorherige Fall, den Outlets.de verloren hatte)

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