* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse

Ich bin vorgestern aus dem Urlaub zurück gekommen.
Da die Abschussrechnung ebenso, wie schon vorherige Rechnungen der Firma EnBW in meinen Augen nicht korrekt war, habe ich gegen diese Rechnung vor meinem Urlaub „Widerspruch“ eingelegt und auch die fehlende Transparenz bemängelt.
Eine Rechnung muss Nachvollziehbar sein. Dies ist für mich bei dem Rechenfaktoren für das Gas nicht erfüllt. Vor allem scheint man selbst keine einheitliche Linie in den Rechenfaktoren zur Ermittlung des Gasverbrauches zu haben. Während in den vorherigen Abrechnungen der Heizwert nach kWh mit einem Brennwert-Faktor errechnet wurde, führt man nun in der Rechnung einen Brennwert und eine „Zustandszahl“ auf, die dann zu der Umrechnung auf den Verbrauch in kWh führt. Erstaunlicherweise ist der Wert nicht der selbe, wie der Umrechnungswert in den vorherigen Rechnungen.
Zudem ist in keinen der Unterlagen, die man mir auf Grund meines Widerspruchs gesendet hat, eine klare Antwort, auf welcher Grundlage eben genau diese Werte entstanden sind. Der Angenommene Brennwert-Faktor lässt sich nicht einer der üblichen Klassifizierungen zuordnen, noch wird man über die Klassifizierung des Gases informiert.
Aber immer der Reihe nach.

Wie gesagt, als ich nun aus meinem Urlaub zurück kam, fand ich unter der Post ein Schreiben vom 4.8.2010, in dem man auf meinen Widerspruch eingeht.
Schon die ersten Sätze sind bezeichnend:

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27 Juli 2010.

Ihr Schreiben vom 1. Juni 2010 liegt uns bedauerlicherweise nicht vor. Bitte senden Sie uns eine
Kopie Ihres Schreibens zu. Selbstverständlich werden wir danach die Zählerstände prüfen und
gegebenenfalls die Rechnung korrigieren.

(Quelle: Brief der EnBW an mich vom 4.8.2010)

Was sagt man hier aus?
Ich habe zum einen bemängelt, das der Zählerstand der Abschussrechnung als „rechnerisch ermittelter Zählerstand“ markiert war und nicht mit meinen Angaben, die ich der EnBW übermittelt habe übereinstimmte. Ich bin zum 1.6. 2010 sowohl aus dem Strom, wie auch aus dem Gasvertrag ausgeschieden, weil ich mir andere Anbieter gesucht habe (und beim Strom einen Anbieter, der sogenannten ökologischen Strom anbietet). In der Abschuss-Abrechnung wurde dann der Zählerstand des Stroms als „Abgelesen“ (und mit dem korrekten Zählerstand) vermerkt. Da ich am 1.6.2010 der Firma EnBW eine Einschreiben mit Rückschein gesendet habe, in dem sowohl die beiden Ablesekarten (für Gas und Strom) enthalten waren, wie auch ein Begleitschreiben, in dem ich sicherheitshalber die Zählerstände nochmals aufgeführt habe, kommt die Frage auf, wieso man nun den Zählerstand des Gases „rechnerisch“ ermitteln musste. Weiter wirft dies die Frage auf, wie es sein kann, das man zwar die Ablesekarte für den Strom vorliegen hat (jedenfalls nach dem Vermerk auf der Rechnung), aber das Schreiben und offensichtlich auch die Ablesekarte für das Gas „bedauerlicherweise nicht vor“-liegen?
Mir liegt in in meiner Akte dazu jedenfalls der Rückschein mit dem Empfangsdatum vom 2.6.2010 mit Stempel der EnBW und Unterschrift vor. Schon als es um die nicht unerhebliche Rückzahlung meiner Abschlagszahlung in meiner alten Wohnung ging, glänzte diese Firma mit dem Nichterhalt meiner Briefe.
Das Unternehmen ist dringend angeraten, sich Ihren internen Aktenverlauf einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Evtl. ist auch eine Prüfung der diversen Poststellen keine falsche Maßnahme, da es sich hierbei scheinbar nicht um ein lokales Problem zu handeln scheint, da Schreiben von mir schon an verschiedenen Poststellen der Firma (Biberach, Stuttgart) nicht mehr „vorlagen“.

Wie ich bereits oben schrieb, habe ich der Rechnung widersprochen und nicht akzeptiert. Das Schreiben war auf den 27.7.2010 datiert und ist nachweislich am 29.7. in Empfang genommen worden. Jetzt kommt neben dem Schreiben vom 4.8.2010 die nächste Merkwürdigkeit. Man hat mir, trotz meines Widerspruchs einen Verrechnungsscheck zu gesendet, den ich ebenfalls in den Briefen nach meinem Urlaub vorgefunden habe. Dieser ist am 2.8. ausgestellt worden. Was man mit dieser Maßnahme bezwecken wollte, weiß sehr wahrscheinlich nur die Firma EnBW selbst. Sinn macht diese jedenfalls nicht.

Nun, was das seltsame verschwinden von Schreiben betrifft ist die EnBW in guter Gesellschaft. Die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hatte ein ähnliches Problem, das ich dann mit der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher erledigt habe, nachdem selbst Einschreibebriefe in wundersamer weise verschwunden sind. Ich glaube ja doch, dass durch den Teilchenbeschleuniger in Genf Schwarze Löcher entstehen. Diese halten sich dann wohl mit Vorliebe in den Poststellen diverser Firmen und Institutionen auf.
Die Firma EnBW kann sich auf jeden Fall sicher sein, das ich bei weiteren Auflösungserscheinungen von Schreiben die nächsten ebenso, wie bei der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW per Gerichtsvollzieher zustellen lasse.
Das ich mir den Mehraufwand, der durch das Verhalten dieser Firma entsteht erstatten lasse (auch jetzt schon), sollte eigentlich klar sein.

Es wird spannend sein, wie sich dieser Energiekonzern, auch in meiner Angelegenheit bzgl. der Datenauskunft weiter verhalten wird.

Anmerkung:
Ich weiß, das ich nicht der Einzige bin, der Probleme mit diesem Energiekonzern hat. Gerne kann man Kontakt zu mir aufnehmen (Mailadresse im Impressum) und seine Erfahrungen mitteilen. Aktuell interessiert mich besonders das Thema „Nicht angekommene Briefe“ und auch „das Übermitteln von Verbrauchszahlen an Dritte Anbieter beim Anbieterwechsel“.
Bei meinem Wechsel hat die EnBW ganz offensichtlich angebliche „Verbrauchszahlen“ an meinen neuen Anbieter übermittelt, die sich weder mit meinem vorherigen Verbrauch oder sonstigen Erkenntnissen in Einklang bringen lassen. Darin dürfte, so meine Vermutung wohl auch der Grund liegen, das man sich bis Heute weigert, mein Auskunftsersuchen zu beantworten. Man setzt sogar auf das ignorieren von Anschreiben meines Anwaltes.

Links:

* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Atomkraftlobby und Kundenschreck. Meine persönlichen Erfahrungen mit diesem Unternehmen. Teil 1: Einführung
[Teil 1] “EnBW: die Beachtung des Datenschutz, sowie der Persönlichkeitsrechte in meinem Fall” | Einleitung
* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Atomkraftlobby und Kundenschreck. Meine persönlichen Erfahrungen mit diesem Unternehmen. Teil 2: Weiteres Vorgehen

(Eigentlich wollte ich meine „Leidensgeschichte“ mit der EnBW chronologisch aufarbeiten. Da mir aber die zeit und die aktuellen Ereignisse da einen Strich durch die Rechnung machen, werde ich dieses Vorhaben aufgeben und die Geschichte im aktuellen Bezug immer mal wieder mit aufarbeiten. Ich habe irgendwie das Gefühl, das dies nicht der letzte Beitrag über meine Erfahrungen mit der EnBW bleiben wird, obwohl ich kein Kunde mehr von Ihnen bin)

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