Wenn der kleine Stasi 2.0 im Systemadministrator sitzt, dann ist er unter Umständen ganz schnell seinen Job los

Dieser Artikel passt Irgendwie gerade gut hier hin, weil ich heute schon diesen eingestellt habe: Hat “Stasi 2.0″ bei der Geldener CDU Schulungen gegeben? !Achtung, Geldener Bürger, die Parteispitze ließt mit!

Auch hier geht es darum, wie man mit Privatsphäre und vor allem dem Datenschutz umgeht.
Wie der Hausanwalt von Heise, Joerg Heidrich in dem Artikel „Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung“ berichtet.
Hier geht darum, dass ein Systemadministrator „in dieser Eigenschaft nahm er unter anderem Zugriff auf die E-Mails eines Geschäftsführers.“
Allein dies ist in meinen Augen Grund genug für eine Kündigung, egal ob es die Mailpost eines Geschäftsführers ist oder die eines kleinen Angestellten. Nun, wäre dies vielleicht nicht das Problem gewesen, wenn es eben ein kleiner Angestellter gewesen wäre und das Ganze zum Vorteil der Geschäftsleitung gewesen sei.
Hier haben sich aber wohl die Führungskräfte (folgerichtig) überlegt, das jemand, der keine Hemmungen hat in der schmutzigen Wäsche der einen Führungsperson zu wühlen, welche Leichen könnte er dann noch bei mir ausgraben? 😀
Das ist Natürlich nur reine und wilde Spekulation 😉 …… Wobei, wenn ich da so an Düsseldorf denke, dann erinnere ich mich daran, wie ein kleiner Angestellter mit Hilfe von IT-Systemmitarbeiter und falschen Behauptungen Entsorgt werden sollte. (vielleicht sollte ich doch eine Spezial-Serie: „Düsseldorf, ick liebe Dir“* Machen 😉

Zurück, dieser Systemadmin hat dann gegen diese fristlose Kündigung geklagt und (dankenswerterweise) verloren. Die Kündigung ist Wirksam und war gerechtfertigt.
Das liest sich bei Joerg Heidrich so:
Der Kläger habe in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, da er unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne Korrespondenz zugegriffen habe. Nach „herrschender Auffassung“ rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Insbesondere habe der Admin gezielt den Ordner „gesendete Objekte“ des Geschäftsführers geöffnet, um zumindest eine E-Mail auszudrucken.
Als Gegner von (politischen) Berufsverboten, wie sie in den 70ern und Anfang der 80er durchaus noch gab, sehe ich bei solchen Menschen schon ein begründeten Anlass, denen die freie Berufswahl drastisch einzuschränken. Diese sollten keinen Beruf mehr ausüben dürfen, bei denen Sie auf Personendaten zugreifen können. Soll so jemand doch Artikelnummern in Datenbanken einpflegen oder die Lötpin an die Prozessoren anbringen. Auf Arbeitsstellen, wo diese Einblick in fremde Daten haben, haben solche Menschen nichts zu suchen!
Ich hoffe, dass der ehemalige Systemadministrator auch Straf- und Zivilrechtlich eine auf die Nase bekommt. Mir fällt da sofort eine eindeutige Bestimmung im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ein:

§ 5 Datengeheimnis


Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
Wobei dies das Arbeitsgericht in diesem Fall noch enger sah.

Darf ich jetzt meinen Volksvertretern, die täglich meine Mails lesen lassen fristlos Kündigen?

Links:
Heise Online: „Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung“
Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern: Leitsatz und Urteil im Volltext (als PDF runter ladbar)

* Natürlich Ironisch gemeint. In einem Hobbyforum habe ich im Profil unter „Vorurteil“ stehen: „Nur eines? Allein bzgl. Düsseldorf habe ich Hunderte** 😉

** Natürlich nicht auch Ironisch gemeint 😀

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Eine Antwort auf Wenn der kleine Stasi 2.0 im Systemadministrator sitzt, dann ist er unter Umständen ganz schnell seinen Job los

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