Es ist schon lange her, da meinte die Stadt Düsseldorf, das ich Ihr Geld schulde.
Ich war da ganz anderer Meinung und habe der Forderung widersprochen.
Das ging dann eine Zeit lang hin und her. Dann hörte ich längere Zeit nichts mehr von der Stadt Düsseldorf. Inzwischen hatte ich meinen Lebensmittelpunkt gerade in den Süden nach Baden-Württemberg verlegt, da kam nach gut einem Jahr auf meine alte Adresse in Köln ein „gerichtlicher Mahnbescheid“ geflattert. Dort verlangte man dann wieder einmal das Geld von mir. Wie schon zuvor habe ich dieser Forderung widersprochen und ausdrücklich auf meine neue Adresse aufmerksam gemacht. Es geschah nichts mehr. Aber als guter Bürger hatte ich letztes Jahr (2010) im Herbst die zuständige Stelle in Düsseldorf angeschrieben und sie zum einen nochmals explizit auf meine inzwischen wieder neue Adresse aufmerksam zu machen und das die Verjährung der Forderung zum Jahresende sein würde.
Nun, nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben der Stadt Düsseldorf, in der man mich darüber informierte, das ich keine Angst (!) haben müsse, weil man nach einer „Kosten/Nutzungsrechnung“ zu dem Schluss gekommen sei, auf die Forderung zu verzichten.
Wau, ich hatte ja auch die ganze Zeit gezittert, das die Stadt Düsseldorf mir eine Horde Gerichtsvollzieher, begleitet von der GSG9 vorbeischicken würde. Aus diesem Grund habe ich ja auch immer versucht meinen aktuellen Aufenthaltsort zu verheimlichen.
Vorsicht, falls da jemand etwa so was wie Ironie entdeckt.
Ich glaube ja eher, das mal ein Verantwortlicher oder Jurist den Sachbearbeitern erklärt hat, das man mit falschen Behauptungen keine Gelder von Bürgern abzocken kann.
Auch das Argument der „Kosten/Nutzungsrechnung“ ist eine Farce. Man schreibt mir etliche Briefe mit den verschiedensten Drohungen und dann gibt die Stadt Geld für ein Mahnbescheid aus und verursacht neben den Kosten für die Arbeitszeit der Sachbearbeiter noch mehr Kosten. Und dann will man sich das ganze Geld nicht zurückholen?
Verarschen kann ich mich selbst.
Der Grund warum man von der Forderung Abstand genommen hat liegt ganz einfach daran, das die Stadt Düsseldorf keinem Gericht erklären könnte, wie sie dazu kommen eine solche Forderung mir gegenüber zu stellen.
Dazu hole ich mal aus:
Wie gesagt es ist schon sehr viele Jahre her, da war die Stadt Düsseldorf der Meinung, das ich Ihnen rund 120,– Euro schulden würde. Ich war der Meinung, das ich dieser Stadt nicht einen Cent schulde, eher umgekehrt, nämlich das diese Stadt mir eine nicht unerhebliche Summe Schadensersatz schulde (aber das ist eine andere Geschichte, bei der die damalige Datenschutzbeauftragte von NRW, die Sokol eine ganz miese Figur gemacht hat).
Also mache ich das einzige, was Sinn machte und schrieb der Stadt Düsseldorf zurück, das ich der Meinung bin das ich dieser Stadt nicht einen Cent schulde.
Wie gesagt, dann kamen noch weitere Schreiben, in denen man auf die Zahlung der Summe pochte.
Dann kam Mitte Juli des Jahres 2008 eben dieser „gerichtliche Mahnbescheid“. Es war schon verwunderlich, das eine Stadt solch ein gerichtlichen Mahnbescheid in der beginnenden Urlaubszeit an einen angeblichen Schuldner versendet. Dies bestätigt aber nur meine schlechte Meinung über diese Stadtverwaltung. Also wie gesagt man lässt mir einen gerichtlichen Mahnbescheid über die „Hauptforderung“ von rund 120 Euro zukommen (das ist dann plus den anderen Kosten, wie Bearbeitung, die Gebühren für den Mahnbescheid und Zahlung von Zinsen die sich auf den „Basiszins“ + 5% belaufen sollen).
Ich habe ja schon an verschiedenen Stellen über den Mahnbescheid als solches geschrieben. Unter anderem auch, das man seine eigene Position nicht mit Rechtfertigungen verschlechtern sollte. So habe ich auch hier einfach nur ein Kreuzchen in dem Kasten „Der Widerspruch richtet sich gegen den Anspruch insgesamt.“ gemacht und einen dicken Hinweis auf meine neue Adresse. So ist das Schreiben dann fristgerecht an das zuständige Gericht zurück gegangen.
Zu dem Gericht ist noch was zu sagen, was die ganze Geschichte noch ein Sahnehäubchen verpasst. Der gerichtliche Mahnbescheid ist bei dem „Arbeitsgericht Köln“ beantragt worden.
Richtig, beim „Arbeitsgericht“!
In der Forderung hieß es dann auch:
Kostenanteile […] für Juli und August 2007 aus ehemaligen Beschäftigungsverhältnis, letzte Zahlungsaufforderung v. 18.09.2007.
(Quelle: Der gerichtliche Mahnbescheid vom 18.07.2008)
„aus ehemaligen Beschäftigungsverhältnis“, das war jetzt der Brüller. Dazu muss man wissen, das ich weder je ein Verhältnis, erst recht keins mit Beschäftigung bei oder mit der Stadt Düsseldorf hatte.
Und aus diesem nie bestandenen „Beschäftigungsverhältnis“ konstruierte die Stadt Düsseldorf eine Geldforderung.
Wie gesagt, ich bin eher der Meinung, das ich Geld von dieser Stadt zu bekommen habe. Ich war wegen einer Datenschutzgeschichte mit der Stadt Düsseldorf im Streit. In diesem Zusammenhang hatte mir der Datenschutzbeauftragte der Stadt Düsseldorf, Herr Dr. Z. eine schreiben mit dem Datum 21.08.2007, also rund ein Jahr vor dem Mahnbescheid und einem Monat vor der angeblich letzten „Zahlungsaufforderung“ geschrieben.
Er verweigerte mir darin mein Recht auf Datenauskunft und begründete dies unter anderem damit:
Als Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Düsseldorf bin ich nach § 32a Datenschutzgesetz NRW für die Veranlassung von Auskünften an Betroffene zuständig, deren personenbezogenen Daten die Stadtverwaltung […] als verantwortliche Stelle […] verarbeitet. In Ihrem Fall, in dem es um die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis […] geht, ist es aber nicht die Stadtverwaltung Düsseldorf, […]
(Quelle: Schreiben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf vom 21.08.2007)
Wie gesagt, das der „Datenschutzbeauftragte“ (ich würde eher von Datenschutzverarscher sprechen) hier eine Konstruktion erstellt, die mit meiner Datenanfrage nichts, aber auch gar nichts zu tun hatte ist eine ganz andere Geschichte. Aber bezeichnend ist, das er meine Datenauskunft mit der Begründung verweigert, das ich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Düsseldorf stehe. Dies ist von der reinen Tatsache auch korrekt gewesen und von mir nie anders Behauptet worden.
Aber man kann sich da Fragen, wie nun die Stadt Düsseldorf plötzlich der Meinung sei, das ich Ihnen Geld aus einem „Beschäftigungsverhältnis“ heraus schulde?
Kurz gesagt, das weiß wahrscheinlich nur die Stadt Düsseldorf selbst. Wobei ich selbst dies bezweifle.
Nun, ich bin nicht Klagegeil, auch wenn ich nicht bereit bin mir alles gefallen zu lassen. So habe ich doch auf eine gerichtliche Klärung durch meine Seite verzichtet.
– Anmerkung:
Dies ist übrigens auch ein Vorteil eines gerichtlichen Mahnbescheides. Man kann als Empfänger eines solchen „gerichtlichen Mahnbescheides“ auch einen Termin zur gerichtlichen Klärung beantragen. Deswegen scheuen auch viele Abzocker dieses Mittel, weil sie da zum einen aus Ihren verstecken der Firmenkonstrukte raus müssen und zum anderen auch der erhöhten Gefahr laufen nun durch einen Antrag des vermeintlichen Schuldners auf Klärung eine Schlappe zu bekommen. –
Ich gebe es ehrlich zu, das es mich gereizt hätte, von der Stadt Düsseldorf zu erfahren wie Sie eine Geldschuld aus einem nie bestandenen Beschäftigungsverhältnis begründen. Bei meinen bisherigen Erfahrungen hätte es mich da nicht gewundert, wenn die mit einem angeblichen Arbeitsvertrag vor Gericht erschienen wären.
Anmerkung #2:
Eines muss ich zu dem „Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf“ doch noch los werden. Ich bin der Meinung, das die unterlassene Auskunft auf meine Datenauskunftsforderung nicht von ungefähr kommt.
Herr Dr. Z. hat sich im Datenschutz einen Namen dahingehend gemacht, das er Kritik an eben jener Datenauskunft übt, so heißt es in einer Beschreibung zu seinen Publikationen wie folgt:
Verantwortlicher Herausgeber des Materialienbandes und Initiator der Symposien ist Dr. Martin Z., Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Düsseldorf. Von ihm stammt die „Kritik am Informationsfreiheitsgesetz NRW“, mit der er u.a. auf die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit des Informationsanspruchs eingeht und die Handhabbarkeit des neuen Informationsfreiheitsgesetzes durch die Verwaltungen begutachtet.
(Quelle: Buchbeschreibung „Datenschutz in der Kommune. Herausgegeben von Martin Z.“ [PDF, ca. 12,7 KB])
Wer sich ein weiteres Bild des immer noch im Dienst der Stadt Düsseldorf stehenden Datenschutzverhinderer (Achtung, das ist „nur“ meine persönliche Meinung) machen will, kann sich ja die Lobhudelseite der Stadt Düsseldorf zu „ihrem“ Datenschutzbeauftragten anschauen: Datenschutz Düsseldorf
Unter der Telefonnummer geht es dann zu den Publikationen, in der man auch die PDF zum obigen Zitat findet.
Wie man sieht, darf man sich auch nicht von solch übermächtigen Organisationen wie eine Stadt beeindrucken lassen. Man muss sich immer wieder fragen, ob man selbst wirklich diese Schuld (wie angeblich in diesem Fall) hat, oder nicht. Die Peinlichkeiten sind hier von Seiten der Stadt Düsseldorf schön sichtbar geworden.
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