„Kann die Bundesnetzagentur eine unterdrückte Rufnummer ermitteln?“
So oder ähnlich sind die Fragen, die mich auf Grund der beiden Artikel
„Seit gestern Gesetze zum Schutz der Verbraucher bzgl. ColdCall in Kraft – Und?“
und
„Telefonspam – Werbeanrufe ohne Rufnummernanzeige, das ist doch inzwischen verboten! Oder? Will man uns für Dumm verkaufen?“
erreicht haben.
Nun ich werde mal versuchen, darauf ganz allgemein zu Antworten, ohne das dies zu einer Rechtsberatung führt.
Die Bundesnetzagentur ist zuständig, um die Verstöße gegen die „neuen“ Gesetze zum Schutz der Verbraucher als Ordnungsbehörde zu verfolgen und Ordnungsgelder auszusprechen.
Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur mit dem Titel „Bundesnetzagentur darf jetzt bei unerlaubter Telefonwerbung durchgreifen“ wie folgt:
Bundesnetzagentur darf jetzt bei unerlaubter Telefonwerbung durchgreifen
Kurth: „Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch wird nicht toleriert“
„Bundesnetzagentur auf Mithilfe der Verbraucher angewiesen“
Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Befugnisse bei der Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung.
[…]
Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG.
[…]
Auch das Telekommunikationsgesetz ist um einen Bußgeldtatbestand erweitert worden. Bei Werbeanrufen darf der Anrufende seine Rufnummer zukünftig nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung unerwünschter Telefonwerbung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.
[…]
Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte dieser der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen:
* Datum und Uhrzeit des Anrufs,
* Name des Anrufers und – wenn möglich – dessen Rufnummer,
* Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist,
* Grund des Anrufs.
[…]
Schildern Sie uns Ihre Fälle so genau wie möglich, so dass wir mit aussagekräftigen Verbraucherbeschwerden die handelnden Unternehmen zur Verantwortung ziehen können. Wir können keinem Bürger helfen, wenn er nicht in der Lage ist, uns belastbare Sachverhalte, Namen, Rufnummern oder eventuell sogar Adressen mitzuteilen. Wir wissen nicht, wer Sie angerufen hat und es gibt zum Glück keine umfassende Überwachung des Telefonverkehrs. Daher kann nur der belästigte Bürger selbst zum Erfolg unserer Arbeit beitragen. Zugleich appelliere ich auch an die werbenden Unternehmen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. Dies schadet auch dem Ansehen der Unternehmen.“
(Quelle und Gesamttext: „Bundesnetzagentur darf jetzt bei unerlaubter Telefonwerbung durchgreifen“)
Liest man den unterstrichenen Textteil, so wird man sehr schnell feststellen, dass man keine Chance hat, wenn man angerufen wird, ohne das die Rufnummer übermittelt wird oder noch schlimmer eine falsche Rufnummer übermittelt wird, was heutzutage mit der Internettelefonie ein leichtes ist. Die Bundesnetzagentur hat keine Möglichkeit den Anruf zu verfolgen.
Um sich gegen solche Telefonspammer zu wehren muss man schon eine Fangschaltung einrichten und dann auch bereit sein, seine Rechte und Kosten beim Spammer durchzusetzen, sonst bleibt man auf den Kosten der zum Teil sehr teuren Fangschaltung hängen. Solch eine Fangschaltung kann je nach Anbieter bis zu fast 100 Euro für 14 Tage kosten.
Die Preise, die manch ein Anbieter für diesen Service, der in dem Digitalzeitalter in krassen Gegensatz des tatsächlichen Aufwands steht, verlangen, lässt einen vermuten, dass diese Firmen nicht an eine Fangschaltung zur Durchsetzung der Rechte Ihrer Haushalts-Endkunden interessiert sind. Ob dies daran liegt, dass sie an den Anrufen der CallCenter etc. mit verdienen? Ich weiß es nicht.
Zurück zu der Fangschaltung.
Diese Kosten können von den Telefonspammer zurückgeholt werden, da diese einen zwingen diese Kosten einzugehen, um sein Recht zu erhalten. Doch wird man als Privatperson kam die Bezahlung durchsetzen, da die Firmen darauf vertrauen, dass man als Privatperson das Risiko einer Zivilklage scheut und es einem, ohne entsp. Ausbildung (z.B. zum Rechtsanwalt) die entsprechenden Kenntnisse fehlt, diese durchzusetzen, womit Sie in Ihrer Einschätzung bestimmt auch nicht falsch liegen. Wenn man sich also für die Variante der Fangschaltung entscheidet, sollte man dies möglichst in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt seines Vertrauens machen. dieser hat dann recht gute Chancen, sowohl die Kosten für die Fangschaltung, wie auch seine Kosten von dem Spammer einzufordern.
Was man dabei auch bedenken sollte (ich will hier nicht beschönigen) ist, dass die Spammer, sprich die CallCenter Ihre Namen und Besitzer schneller wechseln, als manch ein Mann seine Unterhosen. Häufig sind diese CallCenter sogenannte „Ltd.“, also eine Gesellschaft nach englischem Recht, die ein Stammkapital (= Firmenkapital) von nur 1 Pfund haben kann. Die Einrichtung einer „Ltd.“ bieten viele darauf spezialisierte Firmen für eine Summe an, die solche CallCenter noch nicht mal in Ihrer Kaffeekasse als Ausgabe bemerken. In wie weit die in Deutschland seit ca. einem Jahr eingeführten UG (= Unternehmensgesellschaft) auch für solche Firmenkonstrukte missbraucht werden, bleibt abzuwarten.
Also, um es kurz zu machen, es kann durchaus so sein, dass eine Firma schon nicht mehr besteht, wenn man seine Forderung bei dieser anmelden möchte. Auch die Insolvenz ist ein nicht seltenes geschehen in diesem Bereich. Das hat für den Geschäftsführer oder Gesellschafter auch noch den Vorteil, dass diese direkt mit der nächsten Firma weiter machen. So ist es nicht immer gesagt, dass man die Kosten herein bekommt.
Ebenso wird sich dann die Ordnungsstrafe der Bundesnetzagentur verpuffen, da diese an die Briefkastenfirmen unzustellbar sind.
Dazu kommt, dass die Bundesnetzagentur sich bisher nicht gerade als „bissige“ Behörde gezeigt hat, wenn es um die Verfolgung der Interessen der Verbraucher ging. Ein aktiver Verbraucherschützer hat dann auch die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit Mehrwert-Rufnummernmissbrauch als „Wattestäbchenarmee“ betitelt, was schon fast zum geflügelten Wort geworden ist.
Nun will ich mit den vorherigen Text aber die Betroffenen nicht abschrecken, sich nachhaltig zu wehren, auch mit einer Fangschaltung.
Ich will weder was schön reden, noch was madig machen. Die Entscheidung, mit welchen Mitteln man sich gegen diese Telefonspammer wehrt, bleiben bei den Opfern. Diese kann Ihnen niemand abnehmen.
Meine Empfehlung diesbezüglich ist, sich bei einer Verbraucherzentrale beraten zu lassen. Bitte dort nach einen Spezialisten für Telefonspam fragen. es gibt dort eine Menge engagierter Mitarbeiter, aber leider musste ich schon feststellen, dass diese, wenn es in Gebiete ging, in denen Sie sich nicht auskennen auch schon falsche Informationen raus gegeben haben.
Oder eben bei einem Anwalt seines Vertrauens. Am besten gleich bei einem, dem man die weitere Bearbeitung der Abmahnungen und Kosteneinforderung beauftragen möchte.
Viele scheuen sich wegen der Kosten zu einem Anwalt zu gehen und denken, dass Sie sich das nicht Leisten können, weil sie als Rentner oder Hartz IV_Empfänger am Existenzminimum herumkriechen. Das muss nicht sein, da der Gesetzgeber für solche Gruppen die Rechtshilfe vorgesehen hat. Da übernimmt der Staat die Kosten für eine Beratung, bis auf eine Gebühr von höchstens 10 Euro, die der Anwalt direkt beim Ratsuchenden verlangen kann. Engagierte Anwälte helfen einen gerne dabei, den Antrag zu stellen.
Meine Erfahrung dabei ist, dass wenn man sich immer wehrt, man bald Ruhe vor den Spammern aller Art hat.
– Wenn ich mir die Briefkästen meiner Nachbarn so anschaue, so ist meiner, bis auf seltenen Ausnahmen Werbefrei
– Telefonspam ist bei mir auch seit meinem Umzug bei 0 Anrufen (bis jetzt)
– Mailspam ist bei mir, nachdem ich vor etwas über einem Jahr meine Mailadressen alle geändert habe (durch den Umzug gezwungener maßen) und für temporäre Dinge nur noch Wegwerf-Mailadressen nutze liegt auch bei fast „0“. Und vor allem versucht mir keiner eine Rolex zu verkaufen oder meinen Penis ins unendliche zu verlängern. 😉
– Durch offene Briefe habe ich es auch hier und da schon geschafft, dass manch ein Anbieter seine Angebote für Werbeflächen noch mal überdacht hat.
Ich vermute, dass es bei dem einen oder anderen Bereich auch an den „nicht existierenden“ Blacklist liegt, in denen unangenehme Konsumenten natürlich „nicht“ verzeichnet sind. 😉
Auf jeden Fall sei als Schusswort nur noch dies, aus meiner Erfahrung heraus gesagt:
WEHREN LOHNT SICH!
Jeder muss nur für sich entscheiden, wie weit er sich zutraut, es durch zuziehen.
Es muss sich ja nicht immer um eine Fangschaltung handeln.
So kann man auch beim Anruf einfach direkt auflegen oder mit einem entsprechenden Gegenscript den Anrufer aus dem Konzept bringen.
Es gibt inzwischen Leute, die sich entsprechende Gegenscripte erarbeitet haben, dass Sie schon fast darauf warten, dass sie unberechtigt belästigt werden. Aber genau diese werden oft nach kurzer Zeit eben nicht mehr belästigt.
Ich hoffe, das ich so dem einen oder anderen Leser dabei geholfen habe, sich für „seine“ entsprechenden Maßnahmen zu entscheiden, um sich zu wehren udn die Möglichkeiten der Bundesnetzagentur realistisch einzuschätzen.
LINKS
Antispamwiki: Fangschaltung, ein guter Gesamtüberblick zu dem Thema im Wiki des Vereins „Antispam e.V.“
Antispamwiki: Anwaltskosten – Beratungsschein (Informationen über die Beratung von „Menschen mit geringen Einkünften“)
Antispamwiki: Die Portalseite des Wiki von Antispam e.V., mit einer Übersicht aller Informationen im Bereich Verbraucherschutz, speziell Spam aller Art
Antispamwiki: Die verschiedenen Unternehmensformen: „Gesellschafter-Formen: Ltd. / GmbH / UG / usw.“ | Eine Übersicht der Formen und eine kurze Einschätzung der seriösität der einzelnen Gesellschafter-Formen.
Antispam-Forum: Das Forum des Vereins, in dem sich Opfer von Spam verschiedener Art austauschen
Computerbetrug.de: Eine weitere Verbraucherschutzseite mit Forum, die bei betrügerischen Vorfällen eine Informations und Diskussionsplattform bieten
BooCompany.com: Eine weitere Plattform und Forum im Bereich des Verbraucherschutz
Bundesnetzagentur: Übersichtseite: Formulare und Informationen zum Bereich Telefonbelästigung
Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zur neuen Aufgabe wegen unerlaubten Telefonanrufen vom 3.08.09
Bundesnetzagentur: Startseite, mit dem Überblick wofür diese zuständig ist (so z.B. auch für Mehrwertnummernmissbrauch)
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