Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP [Update]

Ich hatte darüber berichtet, das ich Opfer einer „Kostennote“ durch die Anwaltskanzlei KSP wegen eines Gedichtes von Heinz Erhardt geworden bin. In meinem Artikel „Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP“ habe ich beschrieben, wie die Kanzlei versucht hat mit für mich als Laien seltsamen Methoden an mein Geld zu kommen.
Erst auf nachfragen hat man mir meine angebliche Urheberrechtsverletzung aufgezeigt. Spannend dabei ist, das zu diesem Zeitpunkt der Verlag selbst bereits gegenüber dem „Buchreport.de“ geäußert hatte, dass es nur am die Rechteverstöße gegen „gewerbliche Seiten“ gehen würde und nicht gegen Blogs und Foren.
Das diese Aussage in vielen Fällen nicht stimmte schien der Kanzlei (und scheinbar auch dem Verlag) egal zu sein. Schließlich hat der Verlag es geduldet, das die Kanzlei trotz Ihrem öffentlichen Statement weiter Blogbetreibern Zahlungsaufforderungen zusendete. In meinem Fall hat die Kanzlei mir ja auf Aufforderung eine (angeblich) individuelle Vollmacht zu gesendet. Das „angeblich“ in der Klammer habe ich gesetzt, da mir die Vollmacht, so wie ich sie hier Vorliegen habe etwas seltsam vor kam, das man auch der Meinung sein könnte, das es eine nachträglich ausgefüllte Blanko-Vollmacht sei. Aber wie gesagt, es könnte, muss aber nicht.
Von daher hat aber der Verlag (eben bewusst oder fahrlässig) die Kanzlei explizit mit der Verfolgung der angeblichen Urheberrechtsverletzung auf einem Blog beauftragt, den sie in einer öffentlichen Erklärung angeblich von solchen Forderungen ausgeklammert haben.

Nach meinem Bericht habe ich mehrere Mails erhalten, die das Vorgehen der Kanzlei KSP ebenso bei sich bestätigen. Alle haben Ihr Schreiben just in der typischen Urlaubszeit bekommen und zum Teil haben Sie es ebenso wie ich erst nach Ihrem Urlaub entdeckt und die Erholung war futsch. Auch interessante weitere Infos habe ich bekommen.
All dies und die Tatsache, dass für mich die Sache noch nicht ausgestanden ist und man im Netz nach der ersten Welle der Empörung nichts mehr von den Vorfällen zu lesen bekommt, habe ich mich entschlossen, das Ganze nicht ruhen zu lassen.
Für alle, die von der Kanzlei KSP im Sommer 2011 eine Zahlungsaufforderung bekommen haben schwebt diese Forderung bis zur Verjährung über Ihren Kopf. Durch die Belege, die mir nach mehrmaliger Aufforderung zu gesendet wurden, geht bei mir hervor, das der Verlag seit 2010 Kenntnis von meiner angeblichen Urheberrechtsverletzung hatte. So kann der Vorgang noch bis Ende 2013 wieder aufgerollt werden, außer ich erhalte eine klare Aussage von Seiten des Verlages oder dessen bevollmächtigte Kanzlei. Wer nicht Belegen kann wann der Verlag von der angeblichen Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat, muss evtl. sogar noch bis Ende 2014 befürchten, das da noch etwas nach kommt.
Und der Ruf der Kanzlei KSP bei Ihrem Forderungsmanagement ist nicht die Beste, wenn man dem Internet hier trauen kann.

Aber nun erst mal zurück zum Thema „Forderungen für angebliche Urheberrechtsverletzungen“ durch die Anwaltskanzlei KSP.
Wie gesagt, es kamen einige Mails, die meine Erfahrungen soweit bestätigen. Ein ehemaliger Blogbetreiber (aus Frust hat er seine Seite vom Netz genommen) hat mir bestätigt, das er direkt bezahlt hat. Viele weitere haben von Schriftwechsel mit der Kanzlei und nicht beantwortete Schreiben/Mails an den Verlag berichtet.
In einem Fall wo man ebenfalls die Seite, nach eigenen Angaben von Netz genommen hat, weil man die „Schn… voll“ hatte. Dieser Fall wurde mir über meinen anonymen Briefkasten zugemailt.
Da ich so die Angaben nicht überprüfen kann, muss ich diese mit Vorbehalt hier weiter geben.
Nach dieser Mail, wurde auch hier die erste Zahlungsaufforderung in der üblichen Ferienzeit versendet. In dem Fall hat man sich an einen Anwalt gewendet, der bisher selbst schon 500 Euro gekostet hat.
Was aber Spannend ist, dass durch den ehemaligen Seitenbetreiber beim Lappan-Verlag unter einem Pseudonym nach den Bedingungen für eine Veröffentlichung von Heinz Erhardt-Texten nachgefragt wurde.
Die Antwort durch eine Mitarbeiterin des Verlages lautet nach dieser anonymen Mail, dass der Betreiber einer rein „privaten Seite“ (keine Werbung, Verlinkung etc.) bis zu FÜNF Gedichte angeblich für ein Jahr kostenlos auf seiner Seite einstellen darf. Man möchte nur VOR der Veröffentlichung den Link zu der Seite zu gesendet bekommen.
Weitere Bekannte des Seitenbetreibers haben ebenfalls selbst formulierte Anfragen an den Verlag gesendet. Nach der Mail wurde bei jeder Anfrage eine andere Auskunft gegeben. Aber in keinem Fall wurde eine Tantiemen-Forderung verlangt, die auch nur annähernd an die Grundforderung durch die Kanzlei KSP herankam.
Dies trifft auch meine Recherchen um eine typische Vergütung für solch eine Veröffentlichung eines Gedichtes. Selbst wenn man wegen der fehlenden Einwilligung durch den angeblichen Nutzungsrechteinhaber eine Doppelt so hohe Summe heranzieht (als „berechtigte Forderung“) ist die Forderung durch die Kanzlei KSP ein mehrfaches dessen.
Ein weiteres Opfer dieses Forderungsmanagement hat angeblich auch Anzeige deswegen gestellt. Ob mit dieser (ebenfalls über den „anonymen Briefkasten“ erhalten) Anzeige Erfolg hatte, ist mir nicht bekannt.
Alles in Allem halten sich scheinbar die meisten Opfer dieses Forderungsmanagement durch die Anwaltskanzlei bedeckt, da eben die Sache nicht abschließend geklärt ist.
Diesen Weg habe ich ja für mich mit meinem ersten Artikel zu dem Thema ausgeschlossen. Und zwar ganz bewusst, weil zum Einen es ganz klar ist, das mir da ein Fehler unterlaufen war und das ich gerne Bereit bin, den „Urhebern“ eine der Situation entsprechende Vergütung zu zahlen.

Hier sind wir dann beim Urheberrecht.
Dies hatte ursprünglich das Ziel, die Rechte der Urheber zu wahren. Diese sollten das Recht haben, zu bestimmen, was mit Ihren Werken geschieht und wer diese Nutzen kann. Durch solche Absolutheitsverträge, wie diese bei Verlagen üblich sind wird dieses Recht des Urhebers unterlaufen. Im Fall vom Lappan-Verlag kommt dazu, das dieser sich die Verträge sozusagen durch den Ankauf eines anderen Verlages angeeignet hat und der Urheber, bzw. dessen Erben (in diesem Fall) keinen Einfluss auf die Rechte Ihrer eigenen Werke (bzw. die ererbten Rechte) haben.
Juristisch ist dies vielleicht nicht zu beanstanden, aber Moralisch und Gesellschaftlich eigentlich ein Unding. Erst recht von dem Grundgedanken des Urheberrechts gesehen.
Hier hat sich ein Verwerter selbstständig gemacht und dabei die Erben des Urhebers einfach ignoriert.

Aus dieser Situation heraus habe ich mich dann einfach mal an den Verlag gewendet, um eine Stellungsname zu bekommen. Es wird wohl die Leser nicht verwundern, das eine Antwort bis Heute ausblieb.
Bei meiner Anfrage ging es zum einen um eine allgemeine Stellungsnahme bezüglich des Umstände um das Forderungsmanagement der von Ihnen beauftragte Kanzlei KSP. Weiter habe ich den Verlag auch spezielle Fragen mit der Bitte um Beantwortung gestellt.

Dabei war für mich besonders die Tatsache interessant, das der Verlag sich angeblich gegenüber dem „Buchreport.de“ (am 3.8.2011) dahingehend geäußert haben soll, das ausdrücklich „Blogs und Foren“ ausgenommen seien von diesen Forderungen und ich trotzdem weiterhin von der Kanzlei KSP mit Forderungen belästigt wurde.

Diese verschiedenen Umstände können die Vermutung entstehen lassen, dass die Kanzlei über das Ziel hinaus geschossen sind und vor allem evtl. auch eigenständig gehandelt hat.

Deswegen habe ich folgende spezielleren Fragen an den Verlag gesendet:

– Verwerter leben davon, das Sie die Werke gegen Bezahlung an Dritte weiter geben. Mehrere Untersuchungen haben auf der anderen Seite ergeben, dass aber auch der freie Zugang zu Werken oder Werkteilen Verkaufsfördernd sein kann. So hat ein Buchautor nach dem „illegalen“ Einstellen eines Buches von Ihm, das die Verkaufszahlen sich erhöht haben.
Die Frage ist nun, wie Sie als Verlag zukünftig mit ungenehmigten Veröffentlichungen von Werken, dessen Nutzungsrechten bei Ihnen liegen umgehen?

– Wie sehen die Nutzungsbedingungen für „private Seiten“ (ohne kommerziellen Hintergrund und keinerlei Einnahmen, wie z.B. durch google-Werbung) im Internet zukünftig aus? Welche Bedingungen und welche Preise?
Als Beispiel einen Blog, wie ich ihn Betreibe. Als Eckdaten grob: Keine Einnahmen; rein Privat, ohne kommerzielle Interessen; Zugriffszahl von ca. 1500 bis 2000 durchschnittliche Besuchern pro Monat, mit ca. 20.000 Seitenzugriffen (inkl. den Suchprogrammen, wie Bots, Robots usw.)

– Wird der Verlag seine Interessen auch weiterhin durch die „Kanzlei KSP“ vertreten lassen?

– Hat der Verlag der „Kanzlei KSP“ Blankovollmachten ausgestellt oder jeden Vorgang einzeln bevollmächtigt? Im zweiten Fall: Nach welchen Entscheidungskriterien wurden die Vollmachten erstellt?

– Warum wurden die Forderungen durch die „Kanzlei KSP“ nach Ihrer Erklärung gegenüber der „Buchreport.de“ Anfang August 2011 nicht eingestellt, sondern wie z.B. in meinem Fall bis Dezember 2011 weiter betrieben?

– Haben Sie (der Verlag) oder die Kanzlei den Auftrag der Suche nach angeblichen Urheberrechtsverletzungen und dessen Dokumentation beauftragt? Wie kommt es dazu, das in mehreren protokollierten Fällen, die man im Internet finden kann, versucht wurde zwei mal für den selben Text eine Zahlung zu fordern, wo dieser Posten der Dokumentation mit 25,– Euro je Fund berechnet wurde (also bei mir z.B. bei 2 angeblichen Funden = 50,– Euro).

– Gab es von der Seite des Verlages eine inhaltliche Begleitung der Forderungen durch die „Kanzlei KSP“? Wer hat bestimmt, wer von der Forderung betroffen war? Wer hat die Höhe der Forderung bestimmt?

(Quelle: Meine Mail an den Lappan-Verlag)

Mit diesen Fragen wollte ich zum einen eine rechtssichere Aussage bekommen, wie „private“ Seitenbetreiber zukünftig mit Texten von Heinz Erhardt umgehen können. Dies vor allem unter dem Hintergrund der anonymen Mitteilung des oben erwähnten Forderungsopfers, das Berichtete, das der Verlag angeblich unterschiedliche Aussagen über die Nutzung von Texten an verschiedene Anfragen gesendet haben.
Weiter habe ich auf Grund der Umstände doch recht große Zweifel, dass die Kanzlei wirklich einzelne Forderungsaufträge bekommen hat, weswegen ich gerne wissen wollte, wie nun diese ganze Forderungssituation durch die Kanzlei KSP im Auftrag des Lappan-Verlages von statten gegangen ist.

Leider ist bis Heute keine Stellungsnahme durch den Verlag erfolgt, aber vielleicht kommt ja nochmal etwas.
Weiter überlege ich, ob ich mich wegen einer Stellungsnahme auch noch an die Kanzlei KSP selbst wende. Es würde mich schon interessieren, wie Sie die Diskrepanz zwischen der Aussage Ihres Auftragsgebers und Ihrem Forderungsmanagement mir gegenüber erklären.

Ich persönlich finde es schade, das andere Autoren, die über den Verlag veröffentlicht haben und das Andenken von Heinz Erhardt durch solch ein Vorgehen in Mitleidenschaft gezogen werden. Ebenso bedauerlich finde ich es, dass der Lappan-Verlag sich scheinbar nicht positionieren will. Man will den Vorfall wohl lieber aussitzen.

Links:

– Gehirnsturm: Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP

– Heise Online: „Kein Witz: Websites abkassiert wegen Heinz Erhardt“
– 123recht.net: Heinz Erhardt, der Lappan Verlag, die KSP Kanzlei — und kein Ende in Sicht?!
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): Mitteilungen der Erbengemeinschaft zu den Forderungen des Lappan-Verlages (da chronologisch sortiert, muss man bis zu den Beiträgen vom 1.8. und 28.10.2011 runter scrollen oder sich oben die Sreens anschauen)
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): ksp – Schadensersatz – Unsere Reaktion (4 Post, im Forum der Seite)
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): Raffgier von Lappan und KSP (2 Post, im Forum der Seite)
– heinzerhardt.de (offizielle Webseite der Erbengemeinschaft): Abmahnung wegen Urheberrecht (12 Post, im Forum der Seite)
– Buchreport: Lappan Verlag verfolgt Urheberrechtsverstöße | Kein Spaß mit Heinz
– Medienkultur: Lappan geht gegen Heinz-Erhardt-Gedichte im Netz vor
– Rette das Internet: „News: 06.08.2011 – Abmahnungen wegen Heinz Erhardt“
– Das Kleeblatt aus Maintal: Willi Winzig als Einnahmequelle | Wie der Name eines Künstlers in den Schmutz gezogen wird
– Das Kleeblatt aus Maintal: Üble Sache – als gerecht getarnt
– Das Kleeblatt aus Maintal: Warnung vor der Nachrichtenagentur dapd und der ksp. – Kanzlei, Hamburg

Als Schmakerl, einige Gedichte zum Thema aus den Heise-Kommentaren:
– Heise-Kommentare: Unter eines Baumes Borke …
– Heise-Kommentare: Noch’n Gedicht
– Heise-Kommentare: Heinz Erhardt dreht sich um im Grabe

Artikel als eBook zum Download:
Heinz Erhardt, die Erbengemeinschaft, der Lappan-Verlag und die RA-Kanzlei KSP [Update]

Dieser Beitrag wurde unter Abmahnung, Allgemein, Gesellschaft, Internet, Kultur, Recht abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.