Neues Wahlrecht nun auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichts

Bananenrepublik ¹

Wir bleiben scheinbar eine Bananenrepublik, in der die Politiker von Verfassungstreue nichts halten.

Wie ich Anfang Januar berichtete, hat der Bundesrat das neue Bundeswahlgesetz mit Stimmen der SPD und Grüne trotz der Auffassung dieser beiden Parteien, das dieses Gesetz nicht Verfassungskonform ist durchgewunken.
Das der Heuchler Wullf als damaliger Inhaber des Posten des Bundepräsidenten dieses verfassungsbedenkliche Gesetz einfach unterschrieben hat, dürfte kaum noch jemanden verwundern, schließlich war es ja seine Partei, die nicht auf die Vorteile von Überhangmandate verzichten wollte.

Wie dem auch sei, statt das die Politiker Ihre Aufgabe erfüllen, wollen diese, zumindest aus der Opposition das Gesetz lieber wieder mal durch das Verfassungsgericht prüfen lassen.
Seltsame Arbeits- und Rechtsauffassung.

Wer ebenso wie ich sich an der Verfassungsbeschwerde durch den Verein „Mehr Demokratie e.V.“ beteiligt hat, wird auch die Tage eine Mail bekommen haben, in der diese Mitteilt, dass die Verfassungsbeschwerde zugelassen wurde und es eine erste mündliche Verhandlung am Dienstag (5.6.2012) um 10:00 Uhr in Karlsruhe geben wird.

Dies bedeutet, das eine wichtige Hürde genommen wurde. Das Verfassungsgericht hält die Beschwerde des Vereins mindestens für so wichtig, dass Sie diese nicht als unbegründet zurück gewiesen haben.
In wie weit die beiden Parteien SPD und Grüne nun ihre Ankündigung nach der Zustimmung im Bundesrat wahr gemacht haben und „einen abstrakten Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht“ eingereicht haben weiß ich nicht und interessiert mich auch ehrlicher weise nicht, da mir jedes Demokratieverständnis dafür fehlt, das man einem Gesetz zustimmt um dann sozusagen dagegen zu klagen. Wenn man etwas als Verfassungswidrig ansieht, kann man dies nicht mit seinen Stimmen zu einer Rechtsgültigkeit verhelfen (auch wenn wahrscheinlich nur vorübergehend).

Die Frage ist natürlich, wie schnell das Verfassungsgericht eine Entscheidung treffen kann udn wie die Regierungsperteien Ihr Spielchen bis über die nächste Bundestagswahl weiter treiben kann, um daraus evtl. Vorteile zu ziehen.
Dass das deutsche Bundestagswahlrecht nicht verfassungskonform war ist schon erbärmlich. Das wir somit eigentlich keine legal gewählte Regierung haben ist ebenso erbärmlich. Dass man dann weder Fristen einhält, noch scheinbar bereit ist sich wenigstens nun Verfassungskonform zu verhalten ist in meinen Augen kriminell.

Man darf gespannt sein, was am 5.6.2012 so alles vor den Verfassungsrichtern vorgetragen wird und wie die Parteien ihre Zustimmung zu dem Gesetz begründen.

Bis zur Zeichnungsfrist haben sich rund 4500 Menschen an der von dem Verein „Mehr Demokratie e.V.“ erarbeiteten Verfassungsbeschwerde beteiligt.
Auf Ihrer Seite hat der Verein viele Infos zum „neuen Wahlrecht“ zusammen getragen (Siehe unter Links).

¹ Überarbeitet nach einer Vorlage von Stupidedia

Links

– Gehirnsturm: Wahlrecht in Deutschland Verfassungswidrig?
– Verein „Mehr Demokratie e.V.“
– Mehr Demokratie e.V.: Wahlrechtklage Unterstützen
– Mehr Demokratie e.V.: Hintergrundinfos zum Wahlrecht (Eine Sammlung von Infomaterial, auch die Beschwerdeschrift und einige Erwiderungen)
– Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 3.Juli 2008 zur Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetz
– Bundesrat: Niederschrift zur 888. Sitzung mit dem Durchwinken der Änderung des Wahlgesetzes
– Wahlrecht.de: Bundestagswahlrecht: Wir gehen nach Karlsruhe. Kommen Sie mit! (eine Informationsseite, wo alle Daten übersichtlich aufgelistet sind)

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