ACTA wurde ad Acta gelegt – Vorerst

Man/Wir haben es geschafft, ein kleines Stück persönliche Freiheit für jeden.
Der Vertrag ACTA wird von der EU nicht unterzeichnet.
Die CDU ist Enttäuscht, wollte Sie doch gerne, das die Entscheidung für oder gegen ACTA verschoben würde, bis nach der Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof. Diese Entscheidung wird aber erst in ca. 2 Jahren erwartet.

Wer nun denkt, dass die Überwachungsbestrebungen vom Tisch sind, wird sich täuschen. Schon am Beispiel Deutschland kann man erkennen, dass dem nicht so ist. Das deutsche Verfassungsgericht hat das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung als Verfassungswidrig gekippt. Nicht weil eine Datenspeicherung als solches illegal wäre, sondern weil das Gesetz zu allgemein gehalten war. Nun sitzen die Juristen zusammen und überlegen, wie man die Datenspeicherung doch noch durch bekommt, ohne dass man wieder an dem Verfassungsgericht scheitert. Ein Interesse den Bürger zu schützen und nicht in ein Generalverdacht zu setzen gibt es nicht.
Ebenso werden die Bestrebungen auf der EU-Ebene nicht durch die Ablehnung des ACTA-Vertrages enden. Dabei wird jetzt gerne darauf verwiesen, dass durch die Ablehnung des ACTA-Vertrages die Produktpiraterie weiterhin nicht bekämpft werden kann. Auch wird behauptet, das die Gegner von ACTA falsche Aussagen gemacht haben.
Man spricht davon, dass die Ziele des Vertrages von ACTA verfälscht worden seien. Besonders in dem Film, der viele aufgerüttelt hat:

Aber gerade bei dem Film wird deutlich, was auch in Deutschland schon immer Realität ist. Nicht die Idee oder die Absicht eines Gesetzes oder Abkommens ist später entscheidend, sondern das was mit solch einem Vertrag/Gesetz möglich ist. oder wie es Einstein gesagt haben soll, als er die Atombomben-Entwicklung stoppen wollte, als Klar war, das Nazi-Deutschland keine solche hatte und auch in der Entwicklung nicht so weit war: „Wer ein Spielzeug hat, der will auch damit spielen“. Und die Geschichte hat bewiesen, dass er Recht behalten hat.
Ebenso verhält es sich mit Datenspeicherung oder ACTA. Es mag durchaus so sein, das Politiker und evtl. auch Firmen bei dem Vertrag an Produktpiraterie denken, aber die Möglichkeiten dieses Abkommens gingen viel weiter. Sie waren sozusagen ein Freibrief für die komplette Überwachung. Das wird aber nicht genutzt oder nur in Einzelfällen, wo es einen verdacht gibt?
Nun, ist es nicht erst einige Monate her, das heraus kam, dass 4,2 Millionen Telefonverbindungen im Rahmen der Autobrände in Berlin gespeichert wurden und obwohl durch diese Speicherung keine Täter ermittelt werden konnten wurden weder die von der Speicherung betroffenen informiert, noch eine Ordnungsgemäße Vernichtung (Löschung) der Datensätze vorgenommen. Und noch Monate später, über jede Datenspeicherfrist hinaus gehend waren rund 1,7 Millionen Datensätze gespeichert.
Bezeichnend dabei war die Aussage der Polizeipräsidentin Koppers dabei:

Auch die kommissarische Polizeipräsidentin Koppers rechtfertigte die massenhafte Abfrage der Handydaten. „Der Berliner Polizei ist nichts vorzuwerfen“, sagte Koppers. „Wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit dazu gibt, darf sich niemand wundern, wenn davon Gebrauch gemacht wird.

(Quelle: Berliner Morgenpost – Autobrände | 4,2 Millionen Handydaten überprüft)

Siehe dazu auch: Gehirnsturm – Autobrände, 4,2 Millionen Telefonverbindungen und nicht ein konkreter Hinweis

Diese Aussage ist auch für solche Vorhaben wie Datenspeicherung und ACTA wichtig. Es zählt nicht, was man mit dem Gesetz/Vertrag/Abkommen erreichen will, was zählt ist welche Möglichkeiten ein solches Gesetz bietet. Die Geschichte beweist, dass diese Möglichkeiten dann auch bis zur (und über) die Grenzen der Möglichkeiten ausgenutzt werden.

Deswegen muss man auch weiterhin Wachsam sein. Spätestens nach einem Urteil durch den EUGH (Europäischen Gerichtshof) werden einige Politiker und Lobbyisten sich wieder daran setzen im Rahmen dieses kommenden Urteils ein für Sie möglichst weitreichendes Gesetz oder Vereinbarung auch gegen die Interessen und Freiheiten der Bürger einzusetzen.

Anmerkung:
Ich bin nicht mit allen Aussagen die im Rahmen des ACTA gemacht wird einverstanden.
Gerade bei dem obigen Film bin ich wegen der Erläuterung bezgl. Kopien und dem Original (Minute ca. 0:52 bis 1:14) nicht der gleichen Meinung (ich sehe das differenzierter). Wobei ich das Recht auf Privatkopie (vom rechtmäßig erworbenen Original) für richtig halte.
Die Gefahr, die solch ein Abkommen in sich birgt sind für mich in der Güterabwägung weit aus gefährlicher.

Dieser Beitrag wurde unter Datenschutz, Gesellschaft, Internet, Politik, Recht abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.