Diese Firma lässt durch Anwaltskanzleien an Anbieter bei eBay Abmahnungen versenden. Dort wirft Sie „privaten Verkäufern“ vor, dass diese gewerblich seien und somit sowohl die Anbieterinformationen gemäß des §5 des TMG (Telemediengesetz), sowie das die Widerrufsbelehrung (gemäß § 312 c Abs. 1 BGB) für Fernabnahme fehlen würde und diese Firma die eBayer als Mitbewerber kostenpflichtig abmahnt.
Soweit, so ungut.
Es ist das gute Recht einer Firma, sich gegen Mitbewerber zu schützen, die sich durch Umgehung der gewerblichen Pflichten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Aber eine Firma, die am 10.7. dieses Jahres eingetragen wurde, dann noch als UG haftungsbeschränkt (UG = Unternehmensgesellschaft) ist als sogenannter „Mitbewerber“ schon recht fragwürdig. Zudem stellt sich die Frage, ob das Geschäftsmodell nicht extra dafür Aufgebaut wurde, um eben die „kostenpflichtigen Abmahnungen“ zu versenden. Dafür spricht meiner Ansicht nach die Menge der Abmahnungen. Bestätigen sich diese Vermutungen, dann liegt hier offensichtlich ein Missbrauch des deutschen Rechts vor. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte diesen Sachstand sorgfältig prüfen und bei einem Missbrauch die Staatsanwaltschaft entsprechend ermittelt.
Nach derzeitigen Informationen sind zwei Anwaltskanzleien bei den Abmahnungen von eBay-Anbietern tätig.
Zum einen die Kanzlei Sonnenberg, dessen Abmahnschreiben bei der Verbraucherschutzseite BooCompany zu sehen ist.
Nach dem Anwaltsauftritt Internet-Rostock.de beteiligt sich inzwischen die Kanzlei Fuchsberger und Hoch auch an den Abmahnungen. Beide Kanzleien sitzen in Kempten und haben jeder eine Kanzlei in der Salzstr. (Hausnr. 2, bzw. 12). Die Kanzlei Fuchsberger und Hoch scheint nach den vorliegenden Informationen „nur“ die fehlende Widerrufsbelehrung abzumahnen. So jedenfalls nach dem Anwaltsauftritt Internet-Rostock.de.
In den Rechnungen wird dann neben den Anwaltskosten noch eine Rechnung der „web-Trace UG“ in Höhe von € 172,55 als Aufwandsentschädigung eingefordert.
Wen wird es wundern, dass es sich hier wieder um eine „Unternehmensgesellschaft = UG“ haftungsbeschränkt handelt. Ein Blick auf die web-Trace UG am 3.8.09, also kurz nach der Sunset UG (10.7.09) eingetragen wurde? (Quelle: Fastix-Blogspot)
Ein Schelm, der Arges denkt! Nennt mich ruhig Schelm.
Über denn Vorgang selbst werde ich mich hier nicht weiter auslassen, dass haben etliche andere schon gemacht. Was soll ich diese Infos noch mal hier reinkopieren? Ich hoffe nur, dass durch diesen Artikel mehr Abgemahnte gleiche Betroffene finden.
Empfehlung:
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte als erstes Überprüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist. Am besten einen entsprechenden Fachanwalt befragen. Da hier ein Missbrauch des Wettbewerbsrecht zumindest vermutet werden kann, sollte man sich (oder der beauftragte Anwalt) an die Anwälte von dem Anwaltsauftritt „Internet-Rostock.de“ wenden, da sich dort die Fälle sammeln.
Bestätigt sich die Vermutung, ist die Frage, ob ein Schadensersatzanspruch durchsetzbar ist.
UG = Unternehmergesellschaft, was ist das?
Eine neue Gefahr für den Handel und Verbraucher, wie die Englische LTD?
Unternehmergesellschaft, was ist denn das? Man kennt in Deutschland einige Firmenformen, sei es OHG, KG, AG oder die weit verbreitete Gesellschafterform GmbH.
Nun die UG ist im Prinzip eine spezielle Form der GmbH. Das Ziel war, dass man in Deutschland, ähnlich dem englischen LTD, eine „billige“ Gesellschaftsform einzuführen. Die UG ist so aufgebaut, dass man bereits mit einem Stammkapital (=Haftungsmasse) von 1 Euro diese gründen kann. Ziel ist es, wenn es nach dem Gesetzgeber geht, dass sich so kleine Gewerbebetriebe langsam zu einer GmbH entwickeln. Die Verabschiedung des neuen GmbHG (GmbH-Gesetz) geschah am 26.6.2008, also gerade mal vor etwas mehr als einem Jahr. Wenn ich mich noch richtig erinnere trat das neue GmbHG vor gut einem Jahr in Kraft.
Schon damals, als das Gesetz verabschiedet wurde, habe ich mich mit dieser „neuen“ Gesellschaftsform im Rahmen der GmbH beschäftigt und die Gefahr des Missbrauches gesehen. Auf der Wiki-Seite von dem Verein „Antispam e.V.“ habe ich deswegen die verschiedenen Gesellschafterformen in Deutschland und dem europäischen Ausland gegenüber gestellt.
Zu den neuen GmbH-Gesetzen und den Änderungen für die GmbH und was uns mit der neuen „Unternehmensgesellschaft“ begegnet, habe ich in dem Wiki-Text folgendes geschrieben:
Einleitung
Die englische Ltd. ist als billige und einfache Gesellschafter-Form bekannt geworden, die sich für windige Geschäftsideen eignet. Wenn die Ltd. dann an die Wand gefahren ist, haftet diese mit dem Firmenvermögen. Da eine Ltd. mit einem englischen Pfund Stammkapital eröffnet werden kann, stehen dann die Gläubiger mit leeren Händen da.
Da die Ltd. als Exportschlager gilt, sind einige Länder bestrebt, sich einen Teil des Geschäftes zu sichern. Aktuell macht sich Deutschland daran, seine Version der so genannten „1 Euro GmbH“ zu verabschieden. Daneben sind noch die französische S.A.R.L. (société à responsabilité limitée) und die spanischen SLNE (Sociedad de Responsabilidad Limitada Nueva Empresa) zu nennen.GmbH
(oder) Reform der GmbH oder Deutschlands Antwort auf das Britische LTD. ?Einleitung
Eines ist schon länger im Gespräch, die Reform des deutschen GmbHG (GmbHGesetzes). Im Rahmen der Reform MoMiG (Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuche) wurde schon vieles besprochen. Eines was jeder bestimmt schon mitbekommen hatte, war die in der ersten Vorlage geplante Herabsetzung des Stammkapitals auf mind. 10.000,– Euro (jetzt 25.000,– Euro) [Anm.: Die Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro wurde nicht eingeführt]. Aber auch andere Punkte sind im Hinblick auf die Begleiterscheinungen unseres Themas (Geschäfte über Spam, Computerbetrug, Internethandel etc.) nicht uninteressant.
Aus diesem Blickpunkt möchte ich hier auf das gerade verabschiedete neue GmbHG eingehen. Dabei werden verschiedene Aspekte, die diese Problematik nicht berücksichtigen, aber zu den Änderungen gehören, unerwähnt bleiben.
Allgemeines
In der Einleitung habe ich von der ersten Fassung des MoMiG geschrieben. Am 26.6.2008 ist das neue GmbHG verabschiedet worden. Dies soll sehr wahrscheinlich im Okt/Nov 08 in Kraft treten.
Danach wird sich an der bisherigen GmbH im Groben nichts ändern. Einige Dinge sind korrigiert und manches vereinfacht worden (ob dies immer ein positiver Aspekt ist, bleibt fraglich).
Also Cool, man kann einer GmbH weiter so vertrauen, wie bisher?
Nun, Missbrauch hat es da auch schon immer gegeben, und Insolvenzbetrug ist auch kein Delikt, was in Deutschland unbekannt ist. Aber um international mitreden zu können, hat der Gesetzgeber nun eine GmbH-Light eingeführt. Diese trägt den wohlklingenden Namen „Unternehmergesellschaft“ (UG). Diese kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Näher darauf werde ich im entsprechenden Abschnitt eingehen.
Der Gedanke hinter der UG ist nicht unbedingt schlecht, aber gerade weil man im europäischen Wettbewerb mithalten will, ist ein Missbrauch leider voraussehbar.
Die britische LTD hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 14 Monaten! Wenn man bedenkt, dass es alteingesessene LTD in GB gibt, die schon seit langem bestehen, dann zeigt dies, wie viele recht kurzlebige LTD es geben muss. Die Frage ist, ob dies auch auf die UG zukommt?
GmbH
Was wird sich an der GmbH, wie man sie heute kennt, ändern?
Nun im Hinblick auf unsere Thematik sind wohl die wichtigsten Änderungen die Haftung des Geschäftsführers bei kritischem Unternehmenszustand und die Niederlassungsfreiheit.
Haftung des Geschäftsführers:
Bisher haftete der Geschäftsführer, wenn bei einem Unternehmen im kritischen Zustand Kapitel an die Gesellschafter ausgezahlt wurden. Dieser hatte dann zu Prüfen, ob dies im Blickpunkt einer evtl. Insolvenz rechtens ist. Diese Prüfungspflicht ist nun abgeschafft. So braucht er im kritischen Zustand des Unternehmens nicht Prüfen, ob ein Kapitalentzug im Falle einer Insolvenz schadet. Wie überhaupt die (fast) ganzen Regelungen des Insolvenzrechtes gestrichen wurden. Bedeutet dies, dass nun dem Insolvenzbetrug Tür und Tor geöffnet wird? Im Prinzip nicht, da dies alles auch schon in den entsprechenden Regelungen über Insolvenz und Unternehmensauflösungen firmenformübergreifend (z.B. AG, KG, usw.) geregelt ist. Aber wie das obige Beispiel zeigt, ist dies nicht unbedingt immer positiv, solange die Insolvenzregelungen entsp. angeglichen werden.
Eine weitere große Änderung des GmbHG ist die Niederlassungsfreiheit. Ähnlich wie bei einer LTD ist es geplant, dass nur noch ein Satzungssitz in Deutschland sein muss. Der Verwaltungssitz kann dann europaweit, ja sogar weltweit frei ausgewählt werden. Das heißt, dass eine Firma in Deutschland einen Briefkasten haben kann, und den eigentlichen Sitz (als Beispiel) in Bukarest.
Unternehmergesellschaft
Um in Konkurrenz der englischen Limited (privat company limited by shares) –Ltd.-, der französischen S.A.R.L. (société à responsabilité limitée) und der spanischen SLNE (Sociedad de Responsabilidad Limitada Nueva Empresa) zu kommen, wurde die UG neu eingeführt.
Bei der UG handelt es sich nicht um eine eigenständige Gesellschaftererform, sondern um eine Variante der GmbH, eben (lapidar gesagt) um eine light-Version der GmbH. Diese soll im neuen GmbHG im §5a verankert werden.
Die Idee, die dahinter steckt, ist bestimmt nicht schlecht. Da soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass man ohne viel Kapital eine Firma gründen kann, die nur mit ihrem Geschäftskapital haftet. Eine gute Möglichkeit für Dienstleister, die meist keine hohen Betriebswerte brauchen, eine solche Firma (haftungsbeschränkt) zu gründen. Deswegen sieht der Gesetzgeber auch vor, dass das Stammkapital einer „UG (haftungsbeschränkt)“ mit einem Viertel des Gewinnes nach Jahresabschuss aufgestockt wird. Wenn man sich aber die durchschnittliche Lebensdauer einer Ltd. ansieht, dann ist es sehr fraglich, ob dies nicht Makulatur ist. Zudem kann man den Gewinn auch mit entsp. Maßnahmen auf „0“ setzen. Das wird nach dem ersten Jahresabschluss niemanden verwundern, wenn es da noch keine Gewinne gibt. Also ein Missbrauch, ähnlich der Ltd. durch windige (wie ich sie mal vorsichtig nenne) Firmen ist nicht ausgeschlossen.
Also, halten wir fest, man kann nach Inkrafttreten dieser Reform eine UG mit 1,– € Stammkapital gründen. Dadurch, dass hier auch die Niederlassungsfreiheit gilt, ist diese spezielle Form der GmbH vielleicht demnächst ein Problem für unsere europäischen Nachbarn. Vielleicht wird es ebenso zu einem Exportschlager, wie z.B. für deutsche Firmen die Ltd. Aber auch deutsche „Firmen“ könnten zu einem Problem und zu einem Vertrauensverlust der UG werden. Wenn der Satzungssitz dann ein Briefkasten in Cloppenburg ist, wogegen die Niederlassung auf den Osterinseln sein kann.
Wichtig ist, dass diese UGs durch diese eigene Bezeichnung dankenswerterweise von den GmbHs einfach zu unterscheiden sind. Ursprünglich gab es die Idee diese „GmbH(o.M.)“ (oder „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ohne Mindeststammkapital)) zu nennen. Da wären Verwechselungen vorprogrammiert. Auch positiv ist zu bemerken, das bei der UG, egal ob abgekürzt (UG) oder ausgeschrieben (Unternehmergesellschaft) der Zusatz in Klammern „(haftungsbeschränkt)“ immer ausgeschrieben angegeben werden muss. Geschieht dies nicht, haften die Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen. Die Frage ist halt immer, in wie weit danach offiziell bei einem betrügerischen Unternehmer etwas zu holen ist.
Wir haben ja gerade erst erfahren, dass ein Unternehmer mit Millionen von Schulden von seiner Frau zum Planschen in sonnige Gegenden eingeladen werden kann (wobei ich damit nicht behaupten möchte, dass dieser Mensch betrügerisch gehandelt hat).
Der kompletten Artikel ist hier auf der Wiki-Seite des Vereins „Antispam e.V.“ zu finden: Gesellschafter-Formen: Ltd. / GmbH / UG / usw.
Wie ich hier erläutert habe, ist der Missbrauch der UG für nicht rechtmäßige Zwecke durchaus gegeben.
Wer kennt die Warnungen nicht, dass man bei Angeboten von einer LTD-Firma bekommt, weil diese mit 1 Pfund als Firmenkapital gegründet werden kann. In England hat sich eine ganze LTD-Anmelde-Gewerbe gebildet. Die sorgen für ein paar hundert Euro dafür, dass eine LTD angemeldet wird, auf Wunsch sogar mit einem Betreiber.
Auch in Deutschland fand man schon vor dem Inkrafttreten des neuen GmbHG Unternehmen, die gegen entsp. Gebühr eine UG für einen Einrichtet.
Was ist die Gefahr bei der UG?
Nun, wie ich in dem Wiki-Beitrag bereits erwähnt habe, kann theoretisch eine UG bereits für kleines Geld gründen. Das bedeutet, wenn man dies nun auf die beiden hier angesprochenen UGs bezieht, der Sunset Handelsgesellschaft UG und der web-trace UG, dann haben diese ein Firmenkapital von jeweils 100 Euro. In wie weit die Anwaltskanzleien sich für Ihre Gebühren abgesichert hat, ist mir nicht bekannt, aber letztlich Ihr Problem. Fakt ist, dass die Beiden Firmen nach Zahlung von jeweils 100 Euro (Firmenkapital) an Forderungen von gegnerischen Anwälte/Abgemahnten diese einfach Pleite sind. Das bedeutet, das man auf seinen Kosten (z.B. auch den Anwaltskosten) hängen bleibt.
Um an die Gesellschafter heran zu kommen, muss man diesen den Vorsatz nachweisen und dann ist die Frage, ob diese offiziell Kohle haben. Schließlich ist der im Wikitext erwähnte „arme Schwein“ auch pleite, was Ihn nicht daran gehindert hat, mit seiner vermögenden Frau mal eben, während in Deutschland Gläubiger über Ihre Existenz nachdachten, im sonnigen Süden am Pool zur Erholung ein paar Drinks zu sich zu nehmen.
Nun, lass so eine UG mit allem drum und dran mal 1000 Euro kosten. So kann man in dem Fall dieser Abmahnungen hier nur sagen. man braucht mal gerade 15 Dumme, um offiziell diese „Investitionen“ wieder im Säckel zu haben.
Und nach einem Jahr, wenn es an die erste Steuererklärung geht, ist man halt Pleite!
Hier möchte ich noch mal auf die engl. LTD zurück. Wie ich in dem Artikel geschrieben habe, ist die durchschnittliche Lebensdauer einer engl. LTD bei 14 Monaten. Wenn man bedenkt, dass es in England durchaus etliche LTDs gibt, die schon seit Jahrzehnten (um nicht auch zu sagen Jahrhunderte) bestehen, zum Teil international bekannte Traditionsfirmen, kann man sich denken, dass im Gegenzug etliche LTDs nur eine Lebensdauer von ein paar wenigen Monaten.
Die Zukunft wird zeigen, ob ich mit meinen Befürchtungen recht haben werde. Auf jeden Fall kann ich derzeit nur sagen, dass man bei einer UG, egal ob als Vertragspartner oder als Abmahner immer kontrollieren sollte, in wie weit diese Firma das Vertrauen verdient, ebenso wie bei der LTD. Wie es auch bei der engl. LTD Traditionsfirmen und ernst zunehmenden Junge Unternehmen findet, ist es bei der UG bestimmt auch so, dass hier ernsthafte Firmen eine Möglichkeit sehen, Ihre Firma auf eine sinnvolle Basis zu stellen. Schließlich ist das Ziel der UG, dass die Firma irgendwann in eine GmbH übergeht. In wie weit solche Firmen wie „Sunset Handelsgesellschaft UG“ oder „web-Trace UG“ den Ruf der GmbH und im besonderen der neuen UG schaden werden, wie es etliche Abzocker mit dem Ruf der LTD gemacht haben.
Links:
Forum BooCompany: Sunset Handelsges. UG mahnt bundesweit private eBay’ler ab
Internetrecht-Rostock.de: Sunset Handelsgesellschaft UG mahnt private eBay-Händler ab
Abzocknews.blogspot: Offensichtlich missbräuchliche Abmahnungen einer Firma „Sunset Handelsgesellschaft UG“
und Abzocknews: Offensichtlich missbräuchliche Abmahnungen einer Firma “Sunset Handelsgesellschaft UG”
Wortfilter.de: Abmahnung Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt
Fastix.blogspot: Offensichtlich missbräuchliche Abmahnungen einer Firma „Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt“
Ich bin Terrorist: [Update] Abmahnungen bei eBay durch die „Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt“ – Teil 2 (Erster Teil)
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