* Lovebuy.de * (Mal wieder) Ein persönliches Update!

An alle Leser, Betroffene und denen die mir schreiben, sowohl als Kommentare und auch als anonyme Mails,

danke erst mal für das Vertrauen, das man mir von verschiedenen Seiten zukommen lässt. Auch danke für die anonyme Drohmail, von wem auch immer die kam. Ich zittere schon vor Angst. 😉
Um es kurz zu machen, mein Schwerpunkt liegt inzwischen in dem Versuch mit entsprechenden Belegen und Informationen ein Meinungsbild zu erstellen (natürlich aus meiner subjektiven Sicht her). Auch ist dieser Blog eigentlich eher ein politischer, bzw. ein allgemein gehaltener Blog. Weswegen ich diese starke Spezifizierung auf einzelne Themen eher vermeide. Dieses Thema habe ich nur aus Achtung helfenden der Menschen und damaligen Mods bei BooCompany weiter geführt.
Ich werde die Vorgänge auch weiter begleiten, aber ich werde kein Koordinationsstab.
Zum einen verbringe ich viel Zeit damit, bestimmte Dinge zu recherchieren, um meine Aussagen zu belegen, bzw. Vermutungen mit Indizien zu unterlegen. Wie z.B. meine aktuelle Story über die „Schnüffelsoftware“ (sie nennen es „Analysesoftware“), die auf Seiten des Landes Baden-Württemberg verwendet wird.
Wer hier noch einiges anderes gelesen hat, weiß auch, dass eben scheinbar aus der Ecke der sogenannten Verbraucherschützer verschiedentliche Stalking-Aktionen gegen mich gelaufen sind (und noch laufen). Auch hier bin ich gerade an tieferen Recherchen zu einigen recht bekannten Portalen, die ich leider mit den Stalking-Aktionen in (direkter oder indirekter) Verbindung bringen muss.
Ob es in einem direkten Zusammenhang mit meinen neuerlichen Äußerungen zu Lovebuy steht oder weil irgendwelche „Hirnis“ denken, ich sei der Betreiber (lt. einer feigen anonymen Mail) eines neuen anonymen Blogs, der verschiedentliche Verbraucherschützer angreift, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es so, das seit einiger Zeit mal wieder intensiv versucht wird in den Adminbereich des Blogs zu kommen und auch die sogenannten Spam-Kommentare haben zugenommen. Zudem hat man mich mal wieder bei einigen Diensten angemeldet.
Also genügen Dinge neben meinem Privatleben, die mich auf Trapp halten. 😉

Aber hier geht es jetzt erst mal wieder um die Vorgänge um Lovebuy.de.

Ich habe mir mal wieder das Impressum angeschaut:

Es ist weiterhin die „Signs21 GmbH“, während die Mahnbescheide von lt. mehreren Mitteilungen von einer „S21-LB Zessionar UG (haftungsbeschränkt)“ versendet wurde.
Hier ist natürlich die Frage, ob diese Firma, bzw. auch der angebliche Gläubiger „Signs21 GmbH“, bzw. die „VMA Management GmbH“ (da ist auch noch zu klären,w er da die ersten Forderungen bei wem gestellt hat) entsprechend dem angeblichen Schuldner die Überlassung mitgeteilt haben. Dies ist bereits mehrfach auch schon als Frage aufgetaucht.
Ich habe nachdem das GmbH-Gesetz reformiert wurde, einen längeren Artikel über die verschiedenen Unternehmensformen geschrieben. Schon damals habe ich die Abwandlung der neuen Form der Gesellschaft unter dem GmbH-Gesetz, die „UG (haftungsbeschränkt)“ (UG = Unternehmensgesellschaft) als ein deutsches Modell bezeichnet, das fragwürdige Unternehmen für sich entdecken werden, ähnlich der englischen „Ldt.“. Recht günstig kann man hier eine Unternehmen gründen (Mindestkapital 1,– Euro), das nur mit seinem Betriebskapital (wie z.B. den 1,– Euro von der Gründung) haftet. Mit der Abmahnungswelle bei eBay durch die „Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt“ wurden diese Befürchtungen schnell bestätigt. Die hier nun scheinbar recht neu gegründete „S21-LB Zessionar UG (haftungsbeschränkt)“ (lt. Handelsregister 21.12.2011) hat ein Stammkapital von 500,– Euro. Also mal angenommen, das dies nur ein Versuch ist, weiteres Geld einzusammeln, ist das Risiko relativ gering. Selbst wenn jemand die Firma Verklagt und gewinnt, was hat er dann? Er hat im Zweifel einen Titel über seine Auslagen und den Gerichtskosten (im Zivilprozess darfst Du als Kläger nämlich in Vorleistung gehen) und kannst dann das Kapital des Unternehmens pfänden. Das ist neben Sachwerten, noch das Firmenkonto. Ich denke, das eingehendes Geld sofort weitergeleitet wird (z.B. an den angeblichen Gläubiger) und die Restsumme (Provision, was weiß ich) geht natürlich umgehend mit den laufenden Kosten drauf. Es bleiben also höchst wahrscheinlich nur noch die Firmenwerte, die mit dem Kapital von 500 Euro erworben wurden.
Also alles in allem ein kalkulierbares Risiko, wenn man hier einen Versuchsballon vermutet.
Übrigens muss der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ immer vollständig ausgeschrieben bei einer „UG“ im Namen enthalten sein. Sollte dies bei den Mahnbescheiden oder irgendwelchen Schriftstücken nicht so sein, dann ist dies eine falsche Kennzeichnung und der/die Gesellschafter haften in diesem Fall mit Ihrem Privatvermögen (das bedeutet, das man mit einem „Titel“ 30 Jahrelang den Gerichtsvollzieher zu diesen schicken kann). Der Teil des Artikels, den ich damals bei Antispam e.V. begonnen hatte findet Ihr hier: „Unternehmergesellschaft“

Das erst mal zu dem neuen Unternehmen, das im Zusammenhang mit dem Lovebuy.de-Portal nun aufgetaucht ist.

Zeitabfolge

Mir fällt auf, das niemanden so klar ist, wie eigentlich die Zeitabfolge um das Portal so ist.
Grob gesagt kann man sagen, dass irgendwann im neuen Jahrtausend mit einer Werbekampagne das Portal bekannt gemacht wurde und man sich noch (so weit ich es mitbekommen habe) kostenlos anmelden. Irgendwann kam dann die erste Anmeldegebühr von 5,50 Euro (oder waren es runde 5,– Euro?) und dann die Anmeldegebühr von 9,90 Euro. Um den 15 Aug. 2007 vermehrten sich dann die Ereignisse. Besitzerwechsel, AGB-Wechsel, Newsmitteilung im internen Web-Bereich, angebliche Mail, Mail mit „Einlogproblemen“ bei Usern und einer „validate“-Seite, auf der man sich wieder einloggen konnte, bzw. das Konto wieder „aktivieren“ (eben noch mal probiert und die Seite lässt sich immer noch aufrufen 4.3.2012, 10:41 Uhr).

ich empfehle Euch hier mal auf Grund der Erkenntnisse eine Zeitleiste zu erstellen, damit Ihr den Überblick nicht verliert.
Hat man nämlich die Abläufe vor Augen, so tauchen manchmal auch Fragen auf. Nicht, dass ich Misstrauen schüren will, aber nehmen wir z.B. dieses Posting beim Sat-1-Forum:

Lovebay Mahnung

Hallo
Ich suche Hilfe von euch die mir bestättigen können das es nie
den Kostenpflichtigenhinweis auf der Seite gegeben hat ! Ich habe im Mai2012 Gerichtsverhandlung werde auf 300,00 euro Verklagt! Alle die ein Mahnschreiben bekommen haben wird es Wahrscheinlich genauso ergehen! Mein Mahnbescheid kam im August 2011 Lovebuy führt zwei Zeugen an Oliver.N und Carsten.R! Ich bin im besitz der angeblichen
Anmeldeprozedur wie die Seite ausgesehen haben soll, wo für jeden
die 99,00 euro ersichtlich gewesen sein solln! Auch habe ich ein Amtsgerichtszeichen! Also nur gemeinsam können wir diesen Betrügern das Handwerk legen ! Und Leute nehmt es wirklich nicht auf die leichteschulter die gegenseite führt angebliche logfile an womit ihr euch auf euren Account eingelogt haben wollt!

(Quelle: http://forum.sat1.de/showthread.php?2093-LOVEBUY-DE-Mahnschreiben&p=1268574#post1268574)
Und später noch die Konkretisierung:

Amtsgericht Meißen ! die 300,00euro bin seit 2006 angemeldet gewesen !

(Quelle: http://forum.sat1.de/showthread.php?2093-LOVEBUY-DE-Mahnschreiben&p=1268607#post1268607)

Hier stellen sich für mich einige Fragen.
So wird hier über ein Gerichtstermin im Mai 2012 geschrieben. Dabei wird erwähnt, das im „Aug. 2011“ ein „Mahnbescheid“ kam, auf dem 2 Zeigen aufgeführt waren?
Also, entweder da vertut sich jemand ganz gewaltig und er hat im Aug. 2011 keinen Mahnbescheid, sondern die „Klage“ bekommen. Dann ist der termin jetzt, ohne das der Beklagte aktiv geworden ist doch recht spät (wobei ich nicht weiß, wie die Auslastung beim AG Meißen ist.
Weiter wird geschrieben, das der Schreiber „Ich bin im besitz der angeblichen Anmeldeprozedur wie die Seite ausgesehen haben soll, wo für jeden die 99,00 euro ersichtlich gewesen sein solln!“. Die Frage ist, ob dies aus der „Mahnung“ vom Aug. 2011 stammt und was die „Anmeldeprozedur für das Anmelden auf der Seite nach dem 15.8.2007 (vorher gab es keine Jahresgebühr von 99,– Euro!) mit einer Mahnung oder Klage über einen User zu tun hat, der nach eigenen Angaben seit „2006“ angemeldet ist?
Dann kann niemand bezeugen das es „nie“ einen Preishinweis auf der Seite gegeben hat. Nach dem 15 August 2007 ist es auf jeden Fall so gewesen, dass irgendwann der Hinweis in dem Feld über der Eingabemaske zur Registrierung eingestellt wurde. Ob direkt nach der AGB-Änderung oder Später, das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich warne davor, solch allgemeine Aussagen zu tätigen.
Hier würde ich als ebenfalls angeblicher Schuldner bei dem Plattform recht vorsichtig sein und das Ganze gut hinterfragen. Wie gesagt, vielen sind die verschiedenen Unterschiede nicht geläufig, deswegen kann dies einfach auch nur eine falsche Beschreibung sein.

Übrigens solch ein „Zeitstrahl“ der Ereignisse um Lovebuy.de“ herum kann evtl. auch bei manch einer Aussage in einer Klage zu Fragen führen, die man sich sonst evtl. nicht bewusst macht.

“Eidesstattliche Versicherung”

Ich warne davor, sich auf ein „Sprachgebrauch“ für eine „eidesstattliche Versicherung“ zu einigen, wie es hier angedeutet wird:

Jeder von euch kann ja mal überlegen, ob folgender Text euch sinnvoll erscheint:

Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich ebenfalls mich bei der lt. damaligen AGB gratis Webseite lovebuy angemeldet habe und nie über eine AGB Änderung informiert wurde, keiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft zugestimmt habe und auch sonst nicht über eine kostenpflichtige Jahresmitgliedschaft o.ä. informiert wurde. Weder per E-mail, noch per Webseite, auf der ich beim einloggen die AGB noch mal hätte bestätigen müssen. Ort, Datum, Name, Adresse.

Das ganze im Vordruck: http://www.wettbewerbszentrale.de/me…oc.aspx?id=429

In so einer Eidesstattlichen Versicherung können falsche Behauptungen bestraft werden vor Gericht! Man sollte keine Schlussfolgerungen drin haben und auch nicht zwischen den Zeilen Nachrichten rüber bringen wollen. Pure Fakten, denen man sich ganz sicher ist.

(Quelle: http://forum.sat1.de/showthread.php?2093-LOVEBUY-DE-Mahnschreiben&p=1267386#post1267386)

Das ist bestimmt gut gemeint, aber Kontraproduktiv.
Jeder, und damit meine ich „Jeder“ sollte das, woran er sich erinnert mit seinen Worten(!) in einer „eidesstattliche Versicherung“ niederschreiben. dabei alles das niederschreiben, an das man sich erinnert, möglichst chronologisch. Hat man dann noch Unterlagen (wie z.B. die Mails), können diese als Anlage beigefügt werden.
Es ist nicht schlimm, wenn es Lücken gibt. Es ist Ehrlicher, den „Mut zur Lücke“ zu haben, als zu versuchen alles in perfekte Worte zu kleiden. Gibt es genügend „eidesstattliche Versicherungen“, wird sich daraus sowieso ein Gesamtbild ergeben, das in seinen teilen von anderen bestätigt werden. Deswegen rate ich von Ansprachen ab. Gerne kann man auch eine der Vorlagen von mir benutzen, die bei Antispam zum Download bereit gestellt werden.

Wenn wir schon mal dabei sind, dann bitte nicht vergessen, wenn Ihr noch die Mails habe, diese ruhig zur Sicherheit auch alle Ausdrucken und zwar mit „erweitertem Header“, das bedeutet mit allen Verbindungsinformationen, die mit gesendet werden. Wie man an diesen „erweiterten Header“ kommt ist je nach Mailprogramm unterschiedlich. Bei meinem z.B. (Thunderbird, Linux-Betriebssystem) unter „Ansicht“ –> „Kopfzeile“ –> „Alle“ oder „Ansicht“ –> „Nachrichten-Quelltext“ (öffnet ein neues Fenster. Inhalt ist besser geeignet zum Ausdrucken).

Links:

– underwoodblog: Abzocke durch lovebuy.de (Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)
– Sat 1 Forum: LOVEBUY.DE Mahnschreiben (nur der Vollständigkeit halber aufgeführt, da sich dort viele Betroffene einfinden. Ich halte diese Plattform als Kommunikationsebene für ungünstig. Zum einen versuchen immer wieder unbeteiligte die Diskussion zu dominieren, zum anderen ist das Sat-1-Forum dafür bekannt, das kommentarlos ganze Beiträge gelöscht werden, wenn es Druck von außen gibt. Also keine sichere Plattform. ich würde den betroffenen raten, die Infos dort bei sich lokal zu sichern, bevor evtl. etliches gelöscht wird.)

Eigene Artikel zum Thema:

Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
[Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann
„Lovebuy, das Thema nach der Schließung von BooCompany“
Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an
Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH
[Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber
*Lovebuy* AG-Siegen weist Klage zurück – Schlappe für Betreiber der Plattform
[Update] * Lovebuy * AG-Siegen | Signs21 GmbH will in die 3. Runde?
Lovebuy und das AG-Siegen – Nun bereits die Runde 4 verloren!
* LoveBuy.de * Eine “neverending”-Story?
* Lovebuy.de * Neue Welle von Mahnbescheiden?

Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
– Antispam: Wiki-Artikel „Gedächtnisprotokoll“
– Antispam: Wiki-Artikel „Eidesstattliche Versicherung“

Eigene Artikel allgemein zum Thema:

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht

Artikel als eBook zum Download:
4.3.2012 – * Lovebuy.de * (Mal wieder) Ein persönliches Update!

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