* Lovebuy.de * Neue Welle von Mahnbescheiden?

Wie ich durch Mails, Kommentaren, Mitteilungen über mein Kontaktformular und anhand der Besucherzahlen mitbekommen habe, scheint derzeit der derzeitige Betreiber von „Lovebuy.de“ eine größere Anzahl von Mahnbescheide versendet.

Ich habe mir länger Überlegt, ob ich überhaupt nochmal was zu dem Thema schreiben soll. Besonders, nach dem ich mir angeschaut habe, was da so in diesem Sat-1-Forum abgeht.
Kleinkrieg zwischen den Usern, persönliche Beleidigung und Unterstellung. Die Diffamierung der vielpostenden Gutmenschen, ganz nach dem Motto „Ihr sollt keine Meinung neben unserer haben“.
Deswegen warne ich auch davor, sich auf solche Allgemeinplätze wie das nach einem Widerspruch eines Mahnbescheides „Danach geschieht in aller Regel zu 99,999% gar nichts“ (aus einem Posting im Sat1 Forum. Ebenso wie solche Aussagen wie „Wenn sie damit vor Gericht ziehen würden, würde der Richter einen Lachkrampf kriegen“, „Komm, geh weg mit Deinen albernen Trophäenurteilen“ oder „Maßgeblich ist nicht das, was der Dienstleister behauptet, sondern das, was er nachweisen kann“.
Nicht vergessen, das solche Äußerungen (wie auch meine Äußerungen) von Menschen kommen, die im Zweifel das Risiko der Betroffenen nicht eingehen. Wenn einer der User letztendlich vor Gericht zur Zahlung verurteilt wird, juckt es weder mich, noch denjenigen, die mit solchen Allgemeinplätzen andere Meinungen oder Befürchtungen nieder walzen. Ich bin schon mal in dem Forum mit einer „Fullquote“ zitiert worden, in der ich vor solchen Allgemeinplätzen (und Gutmenschen) gewarnt habe (–> http://forum.sat1.de/showthread.php?2093-LOVEBUY-DE-Mahnschreiben&p=986306#post986306 ).
Um es noch mal zu wiederholen, weder ich, noch viele andere Ratgeber in Foren sind selbst Opfer. Sie kostet es letztendlich nichts, weder Anwaltsgebühren, noch Gerichtskosten für einen evtl. verlorenen Zivilprozess.
Wegen der Aggression in speziell diesem „Sat-1-Forum“ und meiner eigenen Wut über solche Allgemeinplätze, wie sie dort als Weisheiten verbreitet werden, wollte ich ursprünglich doch nichts mehr dazu schreiben.
Und wenn ich dann noch die Sandkastenspiele von wegen „Ignorieren“ sehe, die mit einer penetranten „Nichtignorierung“ verfolgt wird, geht die Lust eigentlich wieder flöten.
Nun, ich habe mich dann (auch mit etwas Wut im Bauch deswegen) doch dazu durchgerungen, was dazu zu schreiben.

Um es mal ganz allgemein zu sagen, es gibt kein Grundrezept, wie man sich verhalten soll.
Jeder muss für sich klar stellen, in wie weit er sich darauf einlassen will, welches Risiko er eingehen will.

Wer sich meine Artikel zu dem Thema anschaut, wird feststellen, das ich zum Beispiel bei meinen „Interpretationen“ der Urteile, die zu dem Zeitpunkt des Artikels vorlagen, nicht immer schonend mit den Verurteilten umgegangen bin, da manches wirklich selten dämlich war.
Ob nun aus eigener Schuld oder wegen Fehler, die jedem mal passieren können, ich weiß es nicht. Aber ich würde ganz Vorsichtig sein, das alles, wie gerne Behauptet als „Trophäenurteile“ abzutun! Sie werden benutzt, ja man kann sagen Missbraucht, um eine angebliche Sinnlosigkeit sich gegen die Forderungen zu stellen zu vermitteln. Von dieser Drohkulisse sollte man sich ebenso wenig beeindrucken, besser beeinflussen lassen, wie von solchen -wie oben zitierten- Allgemeinplätzen.

Gerade bei „Lovebuy.de“ lief so manches atypisch zu anderen vermeintlichen Abzockern.
So wurde zum Teil keine große Drohkulisse aufgebaut, sondern recht zügig geklagt. Auch sind sie zum Teil sehr aggressiv gegen verlorene Urteile angegangen. In einem Fall wurde ein Urteil aufgehoben. Es war das von der angeblich gewonnen Kanzlei recht weiträumig publiziert worden und begründete sich auf die „Sittenwidrigkeit“ des Angebotes. Diese hat in Ihren Publikationen bis heute keine Berichtigung des Sachlage veröffentlicht. Statt dessen ein weiteres Urteil gegen „Lovebuy“ veröffentlicht, das diese Kanzlei ebenfalls gewonnen hat.

Anzumerken ist zu dem Urteil aber, das es dabei um die Anmeldung an sich ging, die vom Beklagten bestritten wurde und nicht um die Jahresgebühren. Dies ist auch eine parallele zu dem Urteil von „Uwe“, das in der Formulierung „4. Instanzen“ oder „4. Runden“ im Sat-1-Forum zu einem Disput geführt hat. Auch bei diesem ging es erst mal um die Frage, ob sich der Beklagte überhaupt angemeldet habe. Dies sah das Gericht nicht als bewiesen an. Und danach fingen die Angriffe gegen jeden Richter, der nicht der Meinung von der Betreiberfirma von „Lovebuy.de“ war an. Also keine „Instanzen“, sondern „nur“ Beschwerden, die hier im Gegensatz zu der „Sittenwidrigkeit“ beim AG Wuppertal keinen Erfolg hatte.

Das lässt erkennen, das es vielleicht nicht eben „nur“ um die X% an Angeschriebene geht, die dann zahlen, um Ihre Ruhe zu haben.

Auch ist es nicht so einfach, wie es gerne in Foren von manchen behauptet wird.
Eine Aussage wie oben schon mal zitiert „Maßgeblich ist nicht das, was der Dienstleister behauptet, sondern das, was er nachweisen kann“ ist nicht so einfach.
Wie man aus den verschiedenen Urteilen erkennen kann, ist es durchaus so, das vermeintliche „Fachleute“ vor Gericht erläutern, das alles so eingerichtet ist, das z.B. der User nach der AGB-Umstellung nur dann wieder seinen Account nutzen kann, wenn er der neuen AGB explizit online zugestimmt habe.
Richter bewerten nicht nur, wie das Zitat oben suggeriert „Beweise“, sondern auch dem Anschein. Wenn also „Zeugen“ detailliert beschreiben, wie die Abfolge vor sich geht, kann der Richter durchaus diesen Darstellungen auch ohne einem klaren Beweis glauben. Gerade bei einigen Urteilen verließen sich manche Beklagte darauf, das es reicht zu sagen „das stimmt nicht“. Gerade der Mangel einer qualifizierten Gegenrede wurde in manchen Urteilen explizit vom Richter in der Begründung erwähnt.
Auf der anderen Seite halte ich auch Schwarzmalerei für verkehrt.

Die Idee sich zusammen zu tun, ist also kein Fehler. Das hatte es bei der ersten Klagewelle bereits einmal über BooCompany gegeben.
Leider ist das Forum zerfallen und auch der User Maxwell vom früheren Boocompany steht für weitere Vermittlungstätigkeiten nicht mehr zu Verfügung, wie er mir bereits vor einiger Zeit mitteilte.
Auch sind so meine links in älteren Beiträgen zu BooCompany nicht mehr aktuell (soweit noch nicht entfernt).
Es liegt also bei den Betroffenen sich zu vernetzen.
Damit kann man unter Umständen eben mit eigenen Zeugen gegen die „Aussagen“ der Firmenmitarbeiter eigene Aussagen entgegen setzen.

Wie gesagt, über die verschiedenen Aspekte, wie z.B. die neue AGB und auch die Urteile habe ich hier schon geschrieben. Also befasse ich mich vor allem nur mit den Dingen, die nun neu sind.

Neu ist, das jetzt scheinbar eine größere Anzahl an „gerichtliche Mahnbescheide“ an verschiedene angebliche Vertragspartner gegangen sind.
Wenn man den Meldungen in den Foren glauben schenken kann, sind diese Forderungen auch an angebliche Vertragspartner, die der Forderung für das Jahr 2008 widersprochen haben (diese Forderungen sind mit dem 1.1.2012 verjährt) gegangen. Die neuen Forderungen die nun per Mahnbescheid eingefordert werden sind für dass Jahr 2009.
Warum nun Mahnbescheide raus gegangen sind, lässt sich schwer einschätzen. In den Jahren vorher wurde recht (für diese Art der Verträge ungewöhnlich) oft umgehend geklagt, ohne vorher noch ein Mahnverfahren anzustrengen.
Woran dieser Wandel in der Vorgehensweise liegen kann, ist reine Spekulation. Aber warum nicht auch mal spekulieren.
Der Knackpunkt für die Forderungen liegt bei vielen Nutzern mit der AGB-Änderung zum 15.08.2007 (Siehe hier: [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB). Damit fing sozusagen die angebliche erste Jahresrate an, also bis zum 14.08.2008. Als Zahlungs-/Rechnungsdatum kann demnach die 2 Hälfte des August 2008 angesehen werden, bzw. der Beginn der Verjährung (nach Beendigung der angeblichen Dienstleistung und der daraus resultierenden angeblichen Beitragsschuld). Diese Schuld ist eben zum Anfang dieses Jahres verjährt. Will man nun von den angeblichen Vertragspartnern nun den Jahresbeitrag für den Zeitraum fordern, der zum Ende dieses Jahres verjährt? Das wird man zumindest bei den angeblichen Vertragspartner, die bereits 2008 angeblich einen Vertrag hatten (also alle die sich vor dem 31.12.2007 angeblich angemeldet haben) und für das Jahr 2008 keinen Beitrag geleistet haben, vor Gericht bestimmt schwer erklären können. Das Gericht wird sich bestimmt fragen warum man den angeblich geschuldeten Jahresbeitrag für das darauf folgende Jahr verlangen will, nachdem man scheinbar das Vorjahr nicht eingefordert hat und dies nun auch noch mit über 2 Jahre Verzögerung?
Dies könnte (wie gesagt, reine Spekulation) der Grund sein, das man jetzt Mahnbescheide versendet und hofft, das vielleicht doch ein bestimmter Prozentsatz zahlt.
In wie weit die Betreiberfirma aber bereit sind gegen angebliche Schuldner zu klagen, die dem Mahnbescheid widersprochen haben/werden, wage ich auch bei dieser Spekulation nicht einzuschätzen.
Wurde bereits der Beitrag für 2008 bezahlt (z.B. weil man endlich seine Ruhe haben wollte) und man hat keinen Beleg dafür, das man gekündigt hat, stehen die Chancen für eine Klage, wenn man sich die bisherige Praxis der verschiedenen Betreiberfirmen (die es zwischenzeitlich gegeben hat) anschaut recht hoch (so meine Spekulation). Ebenso werden die Chancen vor Gericht für die Betreiberfirma auch nicht schlecht sein. Wer im Jahr vorher bezahlt hat, der muss also von den Jahresbeiträgen wissen. Wer eine (zudem fristgerechte) Kündigung nicht beweisen kann, kommt auch als Beklagter (und nicht Beweispflichtig) in Erklärungsnot. Und es ist dann nicht die Unfähigkeit des Gerichts, bzw. der Richter, das dann zu einem verlorenen Prozess für den angeblichen Schuldner führt.
Wer nach der AGB-Umstellung, womöglich im Lauf des Jahres 2008 sich angemeldet hat oder von dem behauptet wird, das er sich angemeldet habe, der wird Schwierigkeiten haben darzulegen, das er bei der Anmeldung nicht über den Jahresbeitrag (und der einmaligen Registrierungsgebühr) gewusst habe. Bei „angeblichen“ Registrierungen ist die Frage, in wie weit die Firma einen Vertragsschluss beweisen kann. Bei dem im Forum zitierten Kölner Urteil und dem Urteil von Uwe nicht geschehen, weswegen diese beiden Beklagten recht bekamen.

Ich sehe mich derzeit nicht in der Lage eine Prognose zu erstellen. Natürlich kann es sein, dass die Betreiber von Lovebuy.de unter den neuen Voraussetzungen, das die Forderungen für das erste Jahr verjährt sind, nun „nur“ versuchen, noch bei einem Prozentsatz X eine Zahlung heraus zu kitzeln?
Ob die Firma nicht versuchen wird, bei Fällen, die Sie für aussichtsreich halten doch zu Klagen, wage ich nicht zu prophezeien. Auch nicht mit irgendwelchen prozentualen Wahrscheinlichkeiten.

Ich denke aber, es kommt sehr stark auf die jeweilige Situation und Vorgeschichte an.

Wer 2008 bezahlt hat und keinen Beleg für eine (fristgerechte) Kündigung hat, wird wohl Klagetechnisch gefährdeter sein. Wer sich gar nicht dort angemeldet hat, dem wird ein Vertragsschluss wohl nicht nachzuweisen sein (wenn man mal davon ausgeht, das nicht mit falschen Belegen oder Aussagen gearbeitet wird).
Bei denen, die eine Bezahlung bereits für den angeblichen Jahresbeitrag 2008 verweigert haben, ist es wohl am schwersten zu prognostizieren. Wobei, ich vermute mal, wer sich bereits gegen die angeblichen Jahresbeiträge 2008 gewehrt hat, wird jetzt wohl auch nicht einfach bezahlen (wollen).

Hinweis zu BooCompany:

Wie viele der User, die sich bei BooCompany engagiert haben und diejenigen, die über Suchmaschinen auf das Forum geleitet werden, werden feststellen, das dieses nicht mehr erreichbar ist. Es gab im Sat-1-Forum die Frage, ob jemand die Seiten auf BooCompany gespeichert habe.
Also ich für meinen Teil wohl nicht (wobei ich es noch nicht geschafft habe, alle meine Archiv-Dateien durchzuschauen). Aber diejenigen, die ein Interesse daran haben können mit etwas Aufwand die Caches von Google sichern, wo die Beiträge noch aufrufbar sind.

„Fragen und Statements zu Lovebuy.de“
So, nun möchte ich mal zu ein paar Fragestellungen in dem Sat-1-Forum meine rein persönliche Meinung kund tun.

Als erstes der Hinweis, das ich mich nicht bei dem Sat-1 Forum anmelden werde und auch keine Statements zu Einzelnen geben werde. Ich war früher mal in verschiedenen Foren aktiv und habe selbst auch versucht einzelnen im Bereich Verbraucherschutz zu helfen. Wie viele andere war ich auch von mir Überzeugt und habe zum Teil immer wieder die selben Plattitüden von mir gegeben. Ich war und Bin also auch einer der von mir oben kritisierten „Gutmenschen“, die frei mit Tipps umgehen können, da sie selbst gar nicht geschädigt sind.
Leider führt solch ein Verhalten dazu, dass eine kontroverse Meinung zur eigenen, bzw. der Gruppe in einer Brutalität bekämpft wird, die ich nicht für mich nicht ausüben will. Weiter sehen sich viele dieser Gutmenschen in Ihrer Gemeinschaft über den Dingen. Zum Teil verhalten Sie sich nicht anders, was sie bei den „Abzockern“ kritisieren. Dies wird dann gerne mit „Der Zweck heiligt die Mittel“ begründet. Nicht ohne Grund, habe ich mich schon lange von Verbraucherschutzforen zurückgezogen und war bei dem letzten (BooCompany) in dem letzten Jahr seiner Tätigkeit (2010) nur noch sporadisch dort. Ich will das, was ich verzapfe auch nur selbst verantworten und nicht mehr eingebettet, bzw. begrenzt durch die Mainstream-Meinung eines Forums sehen.
Lovebuy war so ziemlich das Letzte, was ich helfend dann hier (bzw. in meinem Vorgänger-Blog) als speziellen Vorgang begleitet habe.

Da gab es die Frage der Mitteilung über die Geänderte AGB:
Vor der Änderung der AGB sind, wie verschiedene Lovebuy-Opfer unabhängig voneinander erzählt hatten, Mails versendet wurden, die bis auf die Signatur keinen Text beinhaltet hatten. Ich selbst habe 2 dieser Mails von Lovebuy-Opfern unabhängig voneinander gesehen. Ein Beispiel einer solchen Mail, wie sie mir gezeigt wurden, habe ich in meinem Artikel über die AGB-Änderung eingestellt: [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
Was es gab, war diese Newsmitteilung auf der Accountseite der Lovebuy-User:

(Diese Mitteilung ist mir mit weiteren als Ausdruck der News zugetragen worden. Die Mitteilung ist über 2 Seiten verteilt gewesen, was ich mit dem Trennungsbalken verdeutlicht habe)

Hier kann man einiges erkennen.
1. Die Mitteilung ist am Tag vor der AGB-Änderung veröffentlicht worden!
2. Es wird eine Vertragsänderung bei Nicht-Reagieren als angenommen definiert.

Das diese „Newsmitteilung“ -die man nur einsehen konnte wenn man „eingeloggt“ war- einen Tag (Uhrzeit der Veröffentlichung nicht bekannt, kann also rein Theoretisch am 14.8.2007 um 23:59 Uhr gewesen sein) vor der AGB-Änderung erfolgte (wie auch die -bis auf die Signatur- leeren Mails), zeigt, das eine Transparenz und eine „rechtzeitige“ Information scheinbar nicht das Ziel der AGB-Umstellung war. Auch der Wortlaut dieser News steht meiner Meinung nach (!!!) im Gegensatz zu der Behauptung der Betreiber, das man die User alle mit einer Mail darüber informiert habe.
Weiter halte ich die Formulierung, das man der AGB-Änderung und damit der Zahlung des Jahresbeitrages zustimmen würde, wenn man nicht widerspreche für rechtlich bedenklich. Auch steht diese Aussage (wieder „meiner Meinung nach“) im Gegensatz zu der Behauptung, das man die Einwilligung per eindeutiger Bestätigung beim Einloggen durchgeführt haben wolle. Von dieser Absicht ist bei dieser mir hier vorliegenden News-Mitteilung nicht die Rede.
Dies ist aber nicht alles.
So wurde mir von verschiedenen Lovebuy-Opfern berichtet, das es eine Mail von Lovebuy gab, die auf „Einloggprobleme“ hinwies (Der Wortlaut ist wiederum in dem oben zitierten Artikel „[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB“ niedergeschrieben).
Diese Mail ist nach dem 15.8.2007, also der AGB-Änderung versendet worden. Das man dort nicht von Jahresgebühr, sondern davon sprach, das
„Dieses betrifft User, die aufgrund einer Rücklastschrift der Anmeldegbühr gesperrt worden sind.“
ist nach der AGB-Änderung doch recht merkwürdig.
Das diese Mail auch Lovebuy-Accountinhaber bekommen haben, die bereits länger Registriert waren und die Anmeldegebühr schon längst bezahlt hatten, mutet auch seltsam an. Darüber, das man hier einen ganz allgemeinen Link zur „Konto-Aktivierung“ vergibt, während man angeblich einzelne User, die angeblich die Anmeldegebühr nicht bezahlt haben gesperrt hatte, mutet merkwürdig an. Aber das habe ich auch schon in dem oben genannten Artikel kommentiert.
Die zeitlichen Zusammenhänge zwischen der News, der „leeren Mail“ und der „Konto Aktivieren“-Mail mit dem Link zu der seltsamen Anmeldemaske (die übrigens auch noch heute aufrufbar war. Habe es gerade probiert) könnten den Verdacht aufkeimen lassen, das man hier versucht hat, die User zu einer Bestätigung zu bewegen, ohne das diese überhaupt mitbekommen, das sie damit die neue AGB bestätigen.
Ob dies so ist und ob das in einem solchen Fall juristisch haltbar ist weiß ich im ersten Fall nicht und im zweiten halte ich persönlich es zumindest für sehr fraglich.

Mahnbescheid:
Über (gerichtliche) Mahnbescheide habe ich früher öfters geschrieben (nicht hier). Im Grunde muss man sich vor Augen halten, dass das Gericht die Forderung nicht prüft (dies steht auch immer auf den gerichtlichen Mahnbescheiden als Hinweis!). Sie stellt nur eine klare Verarbeitung der angeblichen Forderung sicher. Also die Zustellung. Zum Einen, dass die Zustellung erfolgt ist, zum Anderen damit auch der genaue Beginn der Widerspruchsfrist und eben auch, ob es einen Widerspruch gibt. Also kein „es ist nichts angekommen“ oder „es war nur ein weißer Zettel im Brief“, um mal extreme Beispiele zu nennen.
Also sollte „jeder“, der einen „gerichtlichen Mahnbescheid“ bekommt, diese Forderung genau prüfen (immer unter der Voraussetzung, das die Forderung nicht klar berechtigt ist, was es ja auch gibt) und wenn der angebliche Schuldner zu dem Schluss kommt, das die Forderung unberechtigt ist (zu diesem Schluss sollte er innerhalb der Widerrufsfrist, inkl. Versand-Zeit des Widerspruchs kommen), so empfehle ich, das man einfach nur an der entsprechenden Stelle des Mahnbescheids-Formulars ein Kreuzchen setzt:
(Natürlich ist der Mahnbescheid, der vom Gericht kommt mit den entsp. Daten ausgefüllt)

Dann noch Datum und Unterschrift drunter und das ist es.

Hinweis:
Ich rate schon immer, auf jede Art von Erklärung bei Mahnbescheiden (wie überhaupt bei jeder Art von Widerspruch, etc.) zu verzichten. Es ist nicht Eure Aufgabe, sich zu erklären. Schließlich will der Gegenüber was von Euch. Konzentriert Euch dann lieber auf die Entgegnungen vor Gericht, wenn es soweit kommt.

Zusammen tun und Zeugen
Bereits bei BooCompany haben sich einige Menschen zusammen getan. Leider steht diese Plattform nicht mehr zu Verfügung (Nun, so wie es dort zuletzt abging, eher dankenswerterweise!). Die Frage ist, ob sich die jetzigen Opfer eine eigene Plattform schaffen wollen. Im Netz gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich auf einer Plattform zu treffen. So gibt es Blogs von verschiedenen Anbietern, die man schnell und leicht umsonst einrichten kann. Auch Foren kann man bei einigen Anbietern umsonst einrichten. Eine kurze Suche in den Suchmaschinen bringen zahlreiche Anbieter zum Vorschein.
Wichtig ist meiner bescheidenen Meinung nach, das die Plattform auch die Möglichkeit der internen Kommunikation bietet. Nicht vergessen, bereits bei BooCompany hat es scheinbar Bestrebungen gegeben an die Liste der Leute zu kommen, die bereit waren als Zeugen auszusagen.
Also ein Forum, wo allgemeine Infos und aktuelle Nachrichten, sowie eine Aufarbeitung der Abläufe öffentlich erfolgt und einen internen, nicht für alle einsehbaren Bereich, in dem die internen Infos und vor allem dann auch Daten ausgetauscht werden. zu diesem Bereich sollten nur geprüfte Mitglieder Zugang haben.
Egal, ob öffentlich oder im Internen, man sollte sich auf Info- und Faktensammlung konzentrieren und sich nicht in Beleidigungen und Illegalem ergehen. Auch in einem Internen Bereich kann so was strafrechtlich relevant sein.

Aber noch wichtiger, als in einer Plattform Infos zu sammeln, ist es für sich selbst alles zu sammeln und vor allem verlustfrei zu archivieren, was man an Infos hat.

Dazu gehört auch das Gedächtnis!
Wenn etwas geschehen ist und ich glaube, das meine Erinnerung später wichtig ist, dann erstelle ich ein Gedächtnisprotokoll oder (wenn es mir noch wichtiger erscheint) eine „Eidesstattliche Versicherung“. So habe ich schon ein paar mal als Zeuge von Verkehrsunfällen meine Wahrnehmung in einer „Eidesstattlichen Versicherung“ nieder geschrieben. Bei keinem dieser Fälle, von denen auch welche vor Gericht kamen, wurde ich nochmals als Zeuge befragt.
Also, ich kann allen Opfern und auch denen, die noch befürchten, das sie Opfer der Forderungen von lovebuy.de werden empfehlen, auch jetzt noch alles nieder zu schreiben, was sie von dem Vorgang in Erinnerung haben. Sei es als „Gedächtnisprotokoll“ oder als „Eidesstattliche Versicherung“.
Bei der „Eidesstattliche Versicherung“ sollte man noch mehr, als bei einem Gedächtnisprotokoll darauf achten, das man auf Schlussfolgerungen verzichtet oder zwischen den Zeilen durchschimmern lässt (Das darf ich hier in meinem tendenziellen Artikel 😉 ).
Aber statt jetzt hier Sätzelang über die Art, wie man eine „Eidesstattliche Versicherung“ erstellt oder was bei einem „Gedächtnisprotokoll“ wichtig ist referiere, verweise ich doch lieber auf die entsprechenden Artikel bei „Antispam e.V.“. Diese habe ich in meiner Aktiven Zeit bei Antispam dort im Wiki erstellt und wurden inzwischen von anderen Usern aktualisiert und erweitert. Bei beiden Artikeln wurden von mir „Muster-Vorlagen“ in verschiedenen Dateiformaten zum Download bereit gestellt. Diese können frei benutzt und auch verbreitet werden.

„Eidesstattliche Versicherung“
Bei dem Artikel bitte ich besonders auf die rechtliche Situation einer „Eidesstattliche Versicherung“ zu achten. Falsche Behauptungen können da durchaus strafbewährt sein!

„Gedächtnisprotokoll“
Eigentlich als Stütze für die eigene Erinnerung gedacht und nicht als „Aussage“ (im Gegensatz zur „Eidesstattlichen Versicherung“)

Fazit:
Also alles Ausdrucken und Archivieren. Mails als Maildatei sichern, als Screenshot ebenfalls, Screenshots von Webseiten etc. ebenfalls erstellen (aus dem Netz heraussuchen) und verlustsicher archivieren (CD-Brennen etc.).

Juristisches:
Ich rate davon ab, selbst juristische Strategien zu entwickeln. Zum einen ist jeder Fall vor einem Amtsgericht immer wieder ein „Einzellfall“ und die Richter sehen diese Fälle evtl. aus verschieden juristischen Perspektiven. Zum anderen bereitet man damit den Kläger vor evtl. Agumentationen vor, die dieser in der Art der Klage dann berücksichtigen kann.
Wer sich entscheidet, auch eine evtl. Klage in Kauf zu nehmen (z.B. evtl. nach einem Widerspruch des Mahnbescheides), sollte seinem Anwalt nicht das leben noch schwieriger machen.
Womit wir wieder bei dem Thema sind, das da jemand anderes belegen muss, dass die Forderung berechtigt ist und Ihr nicht das Gegenteil. Konzentriert Euch (mit euren Anwälten) lieber auf eine „qualifizierte“ Entgegnung, statt auf eine „vorbeugende Strategie. So jedenfalls meine Meinung.

Der Rest liegt bei Euch selbst.
und wie ich es mal in einem früheren Artikel geschrieben habe:

Ein Stäbchen ist leicht zerbrechen,
viele Stäbchen sind nicht zu brechen.

Links:

– underwoodblog: Abzocke durch lovebuy.de (Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)
– Sat 1 Forum: LOVEBUY.DE Mahnschreiben (nur der Vollständigkeit halber aufgeführt, da sich dort viele Betroffene einfinden. Ich halte diese Plattform als Kommunikationsebene für ungünstig. Zum einen versuchen immer wieder unbeteiligte die Diskussion zu dominieren, zum anderen ist das Sat-1-Forum dafür bekannt, das kommentarlos ganze Beiträge gelöscht werden, wenn es Druck von außen gibt. Also keine sichere Plattform. ich würde den betroffenen raten, die Infos dort bei sich lokal zu sichern, bevor evtl. etliches gelöscht wird.)

Eigene Artikel zum Thema:

Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
[Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann
„Lovebuy, das Thema nach der Schließung von BooCompany“
Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an
Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH
[Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber
*Lovebuy* AG-Siegen weist Klage zurück – Schlappe für Betreiber der Plattform
[Update] * Lovebuy * AG-Siegen | Signs21 GmbH will in die 3. Runde?
Lovebuy und das AG-Siegen – Nun bereits die Runde 4 verloren!
* LoveBuy.de * Eine “neverending”-Story?

Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
– Antispam: Wiki-Artikel „Gedächtnisprotokoll“
– Antispam: Wiki-Artikel „Eidesstattliche Versicherung“

Eigene Artikel allgemein zum Thema:

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht

Nachwort:
es kann durchaus sein, das sich wieder einige angepisst fühlen, weil ich zu manch einem „Gutmenschen“ ein klares Statement abgeliefert habe.
Zum einen bin ich mit meinem Artikel auch einer dieser „Gutmenschen“, zum anderen kann ich dann auch nichts dran ändern.
Was mir wichtiger ist, das sich diejenigen, die Betroffen sind nicht an Worte anderer klammern, sondern sich selbst informieren! Also glaubt auch meinen Worten nicht ohne Prüfung derselben!

Artikel als eBook zum Download:
25.2.2012 – * Lovebuy.de * Neue Welle von Mahnbescheiden?

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