Wie ich in dem Artikel „Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an“ mitgeteilt habe, ist der „neue“ Betreiber der „Dienstleistungsplattform“ Lovebuy.de wieder die „Signs21 GmbH“. Diese hatte die Plattform vor einiger Zeit an die (nicht insolvente) Firma „VMA Management GmbH“ verkauft, überlassen, geschenkt oder was weiß ich was.
Nun ist die Plattform wieder zu der „Signs21 GmbH“ zurückgekehrt und wie es aussieht haben zumindest einige angebliche Vertragspartner nun von einem beauftragten Anwalt wieder Mahnungen bekommen.
Unter diesem Aspekt ist diese von mir erwähnte Mail in dem Artikel „Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH“ vielleicht doch von eben dieser Firma. Obwohl ich es eigentlich nicht glauben kann, das eine Firma mit dem Spezialgebiet Internet solch ein Schreiben fabrizieren würde. Auf der anderen Seite könnte (also reine Spekulation) es ein Versuch gewesen sein, den Kontakt zu der Zeugenliste zu unterbinden. Aber auch das kann ich eigentlich nicht glauben.
Wie dem auch sei, wenn man in diversen Foren und Blogs schaut, dann scheint der neue/alte Betreiber „Signs21 GmbH“ neue Mahnungen verschicken lassen. Der Text, den man im Netz findet sind mit verschieden Variationen von dieser Art:
Sehr geehrt…..,
trotz des angeblich nicht vorhandenen Willens einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft haben Sie die Registrierungsgebühr sowie den Jahresbeitrag für den Leistungszeitraum 07/08 anstandslos beglichen.
Leider werden Ihnen aufgrund Ihrer zahlungsunwilligen Haltung zusätzliche, empfindliche Kosten entstehen. Wir empfehlen die Forderung zu begleichen, bzw. sich über die Folgen bei Nichtzahlung bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu informieren.
Unter nachfolgendem Link können Sie exemplarische Urteile bezüglich der berechtigten Forderung des Jahresbeitrags einsehen, um Ihre faktisch nicht vorhandenen Erfolgsaussichten abzuwägen.
http://www.signs21.com/urteile-lovebuy.html
Auch der nachfolgende Link dürfte sehr interessant für Sie sein.
http://rechtsanwaltsblog.blog.de/2011/03/25/vma-management-gmbh-signs21-gmbh-gewinnen-prozesse-zahlreichen-amtsgerichten-sachen-lovebuy-de-neue-klagewelle-droht-10889870/
In den dort aufgeführten Verfahren wurde ebenfalls die von Ihnen verwendeten Begründungen aufgeführt. Ihre veralteten Textvorlagen aus dem Internet verhelfen Ihnen jedenfalls nicht zum gewünschten Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Lovebuy-Info
(Quelle: underwoodblog – „Abzocke durch Lovebuy.de: Kommentare)
Zwei Dinge fallen mir besonders auf und das sind die Links.
Fangen wir mit dem letzten Link an zu dem „Rechtsanwaltblog“.
Es wird zu einem Beitrag verlinkt in dem die Blogbetreibende „WAGNER HALBE Rechtsanwälte“ (lt. Überschrift), namentlich durch den RA Wagner (siehe Profil „WHRAW“), in dem dieser über die Gefährlichkeit von Prozessen mit den Betreibern von Lovebuy.de berichtet und von „zahlreichen“ gewonnenen Prozessen durch die Betreiber berichtet.
Eben dieser Autor des dort verlinkten Artikel ist laut den Autorenangaben auch der Autor eines Artikels, in dem es um ein angeblich gewonnenen Prozess gegen die Betreiber von lovebuy.de berichtet. Dort geht es darum, dasa das AG Wuppertal das „Rechtsgeschäft“ von „Lovebuy.de“ als sittenwidrig erklärt hat und somit dieses (=Verträge) nichtig seien. Dieses Urteil wurde in verschiedenen „Rechtsblogs“ weit verstreut und kommentarlos übernommen. Was aber weder dieser Anwalt, noch die anderen Blogs mitteilen ist, das dieses Urteil dann wieder aufgehoben wurde. Eine Begebenheit, die meiner Meinung nach zumindest einem angeblichen Vertragspartner dann vor Gericht zum Verhängnis wurde, weil man sich auf „Sittenwidrigkeit“ als Verteidigung entschieden hatte (siehe dazu meinen Artikel „[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile“).
Trotzdem sucht man bei dem Blog der Kanzlei, wie auch in den anderen Recht-Blogs entsprechende Updates.
Es wird wohl die Frage erlaubt sein, wieso die Kanzlei nicht eine entsprechende Mitteilung in den Artikel gesetzt hat? Statt dessen lässt man diesen Artikel einfach so stehen, als ob dies die Lösung aller Probleme sei. Nicht nur das , es heißt dort tatsächlich:
Tipp:
Ganz allgemein und gerade in Hinblick auf die meist nicht durchsetzbaren „lovebuy“-Forderungen gilt:
Internetbenutzer, welche die Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Unternehmen oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen.
[…]
Ich warne ausdrücklich davor, einfach Schreiben oder Mails in den „Mülleimer“ zu werfen! Oft widersprechen sich Mahnschreiben von sogenannten „Abofallen-Firmen“ im Lauf der Zeit und besonders im Zusammenhang mit dem Betreiberwechsel von „Signs21 GmbH“ zur „VMA Management GmbH“ und dann wieder zurück zur „Signs21 GmbH“ sind meiner Meinung nach einige Fragen zu stellen, die vielleicht auch der eine oder andere Richter stellt, wenn man auf diese „Mahngeschichte“ aufmerksam macht.
Und ebenso, wie ich immer wieder fordere auch meine Worte/Meinungen sehr kritisch zu hinterfragen, sollte man auch Worte von anderen Personen hinterfragen.
Der zweite Link ist auf eine Seite von „Signs21 GmbH“, auf der etliche Urteile zum Thema Lovebuy.de aufgeführt werden. Natürlich nur gewonnene.
Nun, zuerst einmal viel mir die Aufmachung auf. Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie sieht diese Seite genau so aus, wie bei den ähnlichen Schreiben von dem „Zwischendurch-Betreiber“ VMA Management GmbH, wenn man es mit den Screen in meinem Artikel vergleicht:„[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile“
Nur das Firmenlogo und den Hintergrund sind ausgetauscht.
Ich stelle diese mal zum Vergleich in dem Ausschnitt nebeneinander:
Inzwischen gibt es auch mehr Urteile zu dem Thema, die auf der „Urteilsseite“ von „Signs21 GmbH“ (rechts) aufgeführt sind.
Nein, die dazugekommenen Urteile habe ich mir noch nicht angesehen und ich werde meine Meinung zu den Urteilen nicht nieder schreiben. Das man die Urteile immer mit zweierlei Augen sehen kann, habe ich in meinem oben erwähnten Artikel zu den „Urteilen“ schon aufgezeigt. Die dazugekommenen Urteile kann sich jeder selbst genau ansehen und sich seine Meinung darüber bilden.
Im Netz gibt es auch einige Berichte über Urteile, die ein Vertragsverhältnis mit der Plattform „lovebuy.de“ verneinen. Diese sind aber, wie das Wuppertaler Urteil beweist genau so zu hinterfragen wie die Urteile, die die Lovebuy-Betreiber auf Ihrer Seite vorstellen.
Ich kann nur jeden Betroffenen raten, sich genau anzusehen, was Ihn vorgeworfen wird und was tatsächlich geschehen ist. Und es bleibt immer noch die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen kurz zu schließen. Vor allem die Aussagen, das es bei der AGB-Änderung angeblich leere Mails (bis auf die Signatur) versendet wurden, aber mehrere Betroffene unabhängig von einander erklärten, das sie nie eine Mitteilung über die AGB-Änderung bekommen haben, könnte gerade für die Betroffenen wichtig sein, die sich vor der AGB-Änderung dort angemeldet haben und selbst eben auch dieses so, wie berichtet erlebt haben.
Weiteres kann man hier im Blog lesen und in vielen anderen Seiten. Das man sich bei „BooCompany“ nicht mehr austauschen kann, ist schade, lässt sich aber nun mal nicht mehr ändern. Auf der anderen Seite könnten sich betroffene auch auf einem eigenen Forum zusammen tun. Im Netz gibt es etliche Angebote, ein Forum kostenlos zu erstellen (aber bitte vorher die Bedingungen und AGB gut durchlesen!). Diese dann unter den Betroffenen, die sich im Netz informieren bekannt zu machen dürfte das geringste sein.
Links:
– underwoodblog: Abzocke durch lovebuy.de (Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)
Eigene Artikel zum Thema:
– Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
– [UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
– [Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
– [Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
– [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
– Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
– [Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann
– „Lovebuy, das Thema nach der Schließung von BooCompany“
– Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an
– Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH
Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
Eigene Artikel allgemein zum Thema:
– Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
– Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
– [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International
Artikel als eBook zum Download:
2.6.2011 – [Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber
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