Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden!

Wieder hat ein Gericht einem Opfer von einer Abofalle zugestanden, dass er die Kosten, die durch die Abwehr dieser Forderung entstanden ist von dem Abo-Abzockern zu erstatten ist.

Ein weiteres Gericht folgt der Auffassung, dass die Abwehr der Geldforderungen von Abofallen-Betreibern erstattungsfähig ist. Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Marburg (AZ. 91 C 981/09, PDF) vom 8. Februar 2010 muss Inkasso-Anwalt Olaf Tank Kosten in Höhe von 46,31 Euro erstatten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts wegen seiner Forderungen für die Abofalle opendownload.de enstanden sind.

(Quelle: Heise Online „Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden“)

Wenn sich diese Tendenz weiter bestätigt, dann wird das Geschäft mit der Abo-Abzocke für die Betreiber oder wie hier für die angeblich nur im „Auftrag“ arbeitenden Inkasso-Fuzzies oder Anwälte immer weniger lukrativ. Jedes Steinchen, was sich den Geldgierigen Abzockern in den Weg stellt ist eine Stolperfalle mehr!
Schön dazu auch die klaren Worte des Gerichtes:

Der Marburger Richter wirft Tank in der Urteilsbegründung vor, er hätte „als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege“ erkennen müssen, „dass er eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht.“ Und dies sei „Beihilfe zu einem versuchten Betrug“, erklärte der Richter in konkretem Bezug auf ein ähnliches Urteil des AG Karlsruhe gegen Rechtsanwältin Katja Günther aus dem vergangenen Jahr.

(Quelle: Heise Online „Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden“)
Diese Richter trauen sich das zu benennen, wozu es den Staatsanwaltschaften an Mut fehlt. Das ist erfreulich und es sollte viele andere ermutigen, Ihre Rechte auch auf dem Weg der Zivilklage durchzusetzen.

Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mit Absprache des Amtsgerichts die Ermittlungen gegen zwei Hintermänner der Abo-Abzockseite „fabriken.de“ eingestellt.

allerdings haben diese einige Auflagen zu erfüllen.

(Quelle: Heise Online „Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt“)

So heißt es in einem Bericht von Heise. Demnach müssen die Betreiber/Hintermänner den …

rund 300 Geschädigten, die Strafanzeige erstattet hatten, den überwiesenen Betrag (jeweils 84 Euro) innerhalb von zwei Monaten zurückerstatten. Außerdem müssen sie jeweils 30.000 Euro an von der Staatsanwaltschaft vorgegebene gemeinnützige Einrichtungen überweisen.

(Quelle: Heise Online „Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt“)

Machen wir also mal eine kleine Rechnung auf. Dazu nehmen wir noch diese Information dazu:

In diesem Zuge hatte sie unter anderem das Firmenkonto des Verdächtigten eingefroren, bei dem mehr als 700.000 Euro zur Begleichung der Forderungen eingelaufen waren. Dieser „vorläufige Arrest in Vermögenswerte“ wird nun wieder aufgehoben.

(Quelle: Heise Online „Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt“)

Also ein Konto mit mehr als 700.000 Euro (also ein Konto, das bekannt war/ist!).
Nun die Auflagen der Einstellung:
– 300 Geschädigte, die Strafanzeige gestellt haben. Erstattung je 84,– Euro = 25.200,– Euro
– Je Hintermann 30.000.– Euro an eine gemeinnützige Einrichtung = 60.000,– Euro

Das Ergebnis: Einnahmen aus Abzocke: mehr als 700.000,– Euro
Ausgaben durch Auflagen: 85.200,– Euro
Gewinn/Verlustrechnung: mehr als 614.800,– Euro

Das ist doch ein lukratives Geschäft!

Zivilrecht vs. Stafrecht

Ich habe die beiden Vorkommnisse nicht umsonst in einem Artikel zusammen genommen.
Es ist richtig und gut, dass die Hürden im Strafrecht hoch sind und es im Zweifel für den Angeklagten heißt. Was man aber gerade im Strafrecht immer wieder beobachten kann, ist der fehlende Mut der Verantwortlichen zum Misserfolg. Es wird lieber Eingestellt, als das man den Mut hat, auch mal einen Misserfolg einzufahren. Es wird den Opfern die Chance verwehrt, dass den Tätern die Grundlage Ihrer Tat genommen wird, wie es die einfache Rechnung oben zeigt.
Das sich das Zivilrecht dagegen mutiger zeigt ist erfreulich. Das mag auch daran liegen, das hier die Kläger selbst die Beweislage vorbringen können und nicht von der Staatsanwaltschaft abhängig sind. Das bedeutet, das Opfer strengt selber eine Klage an und entscheidet, wie weit er geht. Die Opfer, die eine Strafanzeige stellen sind auf die Ermittlungen und vor allem Bewertungen der Ermittlungen eines Sachbearbeiters der Staatsanwaltschaft abhängig.
Nun, eine Verurteilung im Strafrecht ist nicht automatisch ein Sieg für das Opfer, da er damit seine Ansprüche nicht beglichen bekommt. Dazu muss er erst den Weg des Zivilrechtes begehen. Aber es würde den opfern leichter gemacht, wenn die Staatsanwaltschaft und auch die Gerichte im Strafrecht mehr Mut zeigen würden.
In dem Fall der Hintermänner von „fabriken.de“ sehe ich in der Auflage zur Einstellung der Ermittlungen einen Guten Punkt und Ermutigung der anderen Opfer, sich Ihr Geld über die Zivilklage zurück zu holen (jedenfalls solange die „Hintermänner“ das Geld noch nicht verschoben haben und anschließend die Finger heben).
Eben die Aufgabe und das Recht des Klägers bei einer Zivilklage haben auch schon merkwürdige Urteile im Zusammenhang von Abzockern mit sich gebracht, die einen Vermuten lassen, das diese evtl. von den Abzockern gefaket sind, um den psychischen Druck auf die Opfer zu erhöhen. Das dies sogar mit der Behauptung eines Urteils Funktioniert und selbst Anwälte darauf rein fallen, hat dieser Fall gezeigt, in dem eine Anwältin auf Grund eines „Urteils“, das in Wirklichkeit ein „Protokoll“ eines Vergleiches war, bei dem dann die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtlich gar nicht mehr geprüft wurde, den Rat gab zu zahlen:
“Nachbarschaft24.net”, die Webseite “frag-einen-anwalt.de” und die Einschätzung der Hamburger Rechtsanwältin “Wibke Türk”

Neben dem Mut im Strafrecht ist auch weiterhin der Gesetzgeber gefordert seine halbherzigen Änderungen zur Verbesserung des Verbraucherschutz endlich auf einen vernünftigen Stand zu bringen. Nur weil die damalige Justizministerin Zypries Angst um Ihre telefonisch bestellte Pizza hatte, ist das Ganze zur Farce verkommen.

Links:

– Heise Online „Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden“

– Heise Online „Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt“

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