Wie U. K. im Forum des Senders „Sat 1“ schreibt, will der Betreiber der Plattform die Klage nochmals wegen §321 ZPO wieder aufnehmen lassen.
Schon nach dem ersten Urteil wurde auf Grund dieses § eine neue Entscheidung gewollt. Ich berichtete darüber in dem Artikel „*Lovebuy* AG-Siegen weist Klage zurück – Schlappe für Betreiber der Plattform“.
In dem Forum schreibt er:
Guten Tag,
[…]
jetzt kommt mit aktueller Post ein
Schreiben in dem man wiederholt um Wiederaufnahme nach $321 bittet.
Zitat:“ Das gesamte Verfahren entwickelt sich zur Farce. Diesbezüglich behält sich die Klägerin die Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde vor.“
(Quelle: Posting von „Kunstflieger“ bei Sat1-Forum)
Schon einmal ist ein Urteil, das für Signs21 „verloren“ wurde durch die Blogs (vor allem Jura-Blogs) gegangen. Dabei ging es darum, dass ein Vertrag wegen „Sittenwidrigkeit“ als nichtig erklärt wurde. Dabei ging es um den Vorwurf dass auf der Plattform die Prostitution gefördert wurde. Dieses Urteil wurde dann auf Antrag des Betreibers aufgehoben und ein gegenteiliges Urteil ist ergangen.
Trauriger weise, hält es die Anwaltskanzlei, die vorher überall mit Ihrem „gewonnenen Urteil“ hausieren gegangen sind, es nicht für Nötig dies nun entsp. zu berichtigen.
Scheinbar will man mit allen Mitteln verhindern, das eine öffentlich bekannt gewordene Entscheidung zu Ihrem Ungunsten bestand hat.
Anders kann ich den zitierten Teil nicht Interpretieren.
Wer die Behauptung aufstellt, das sich ein Verfahren nach 2 umfangreichen Entscheidungsgründen zu einer „Farce“ entwickelt hätte; ebenso ist die Drohung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen 2 Richter (schließlich haben 2 verschiedene Richter den Fall beurteilt) in meinen Augen sogar der Versuch die Unabhängigkeit der Judikative anzugreifen.
Es bleibt abzuwarten, wie sehr sich die Justiz so angreifen lässt. Das Beste wäre jetzt eine Entscheidung durch das entsp. Landgericht. Dann ist hoffentlich mal Ruhe und ein richtungweisendes Urteil wird gesprochen.
Links:
– underwoodblog: Abzocke durch lovebuy.de (Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)
Eigene Artikel zum Thema:
– Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
– [UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
– [Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
– [Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
– [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
– Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
– [Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann
– „Lovebuy, das Thema nach der Schließung von BooCompany“
– Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an
– Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH
– [Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber
– *Lovebuy* AG-Siegen weist Klage zurück – Schlappe für Betreiber der Plattform
Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
Eigene Artikel allgemein zum Thema:
– Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
– Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
– [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International
Artikel als eBook zum Download:
13.7.2011 – [Update] * Lovebuy * AG-Siegen | Signs21 GmbH will in die 3. Runde?
Pingback: * Lovebuy.de * Neue Welle von Mahnbescheiden? |
Pingback: Lovebuy und das AG-Siegen – Nun bereits die Runde 4 verloren! | Gehirnsturm